Autor Thema: Brrrrrr-exit  (Gelesen 154543 mal)

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1770 am: 17. September 2019, 11:48:58 »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1771 am: 17. September 2019, 12:12:56 »
Vielen Dank für den Stream. Fuck ist das peinlich gerade. Definitiv keine Glanzstunde der Anti-Prorogation Seite. QC Pannick ist ein hervorragender Anwalt in der mündlichen Verhandlung, aber sein Team hat die Materialien scheinbar komplett in den Sand gesetzt. Da werden nachher wohl ein paar Leute die "Ohren langgezogen" bekommen und zwar zu Recht. Das ständige Suchen nach den richtigen Materialien zerstört komplett seinen Flow, aber er handelt es wie der Profi der er ist und macht das Beste daraus.
 
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1772 am: 17. September 2019, 12:15:24 »
"Affen Davids"...."Affen Davids"....  ;D

Globaler Moderator Kommentar Volks  ;DLeerzeilen entfernt
« Letzte Änderung: 17. September 2019, 12:48:22 von Finanzbeamter »
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1773 am: 17. September 2019, 12:35:32 »
Zitat
"Ohne eine eigene kodifizierte Verfassung hat Großbritannien schlichtweg niemanden, der das System aus dem Sumpf ziehen kann, in dem es sich derzeit befindet."

Britisches Regierungssystem
:
So einer ist nicht vorgesehen

Die britische Verfassungsordnung setzt voraus: Parlament und Regierung sind ehrlich und halten sich an die politischen Regeln. An Boris Johnson kann das System scheitern.

Ein Gastbeitrag von Mark Dawson
17. September 2019, 9:36 Uhr

Mark Dawson ist Professor für Europäisches Recht und Governance an der Hertie School of Governance in Berlin.

Großbritannien scheint derzeit unvermeidbar von einer Krise in die nächste zu geraten, getrieben vom Brexit: Das Referendum hat die Gesellschaft gespalten und kein Premierminister kann die zwei unerbittlich streitenden Lager wieder zusammenführen. Die Kräfte, die ein Land und eine Gesellschaft zusammenhalten, sind vielschichtig. Verbindend wirken gemeinsame Normen, eine gemeinsame Kultur und Geschichte. Darüber hinaus verbinden aber auch die Institutionen eines Landes und das verfassungsrechtliche Gefüge, das ihre Funktionen regelt. Dieser Rahmen ist eigentlich darauf ausgelegt einzugreifen, wenn alle anderen ordnenden Kräfte versagen. Die Krise Großbritanniens ist deshalb so tief, weil genau dieser Rahmen gerade auseinanderfällt.
Spoiler
Die britische Verfassungsordnung ruht auf zwei Säulen. Die erste – weitaus wichtiger als in Deutschland – ist die Souveränität des Parlaments. Die britische Verfassung vertraut auf die Fähigkeit des Parlaments, die öffentliche Meinung zu vertreten. Dies beruht auf dem Glauben, dass das Parlament sich konkurrierende Positionen anhören und letztendlich vernünftige politische Lösungen finden wird, wenn ihm genügend Zeit dafür eingeräumt wird. Die zweite Säule ist die ungeschriebene Verfassung: eine Reihe von impliziten, aber gewöhnlich befolgten Normen, die die Beziehungen zwischen öffentlichen Institutionen regeln. Dazu gehört auch der Brauch, dass der Premierminister das Parlament niemals vertagen (oder aufheben) sollte, um sich dessen Kontrolle zu entziehen. Die zweite Säule garantiert das Wirken der ersten Säule: So kann das Parlament kaum souverän sein, wenn es nicht tagt.

Andere Verfassungen trauen den Politikern nicht
Vergangenen Monat sind diese beiden Säulen zusammengebrochen. Der Brexit hat die Parteien zur Bildung neuer Blöcke und Allianzen gezwungen und so das traditionelle Parteiensystem im Parlament zerstört: Das Parlament ist nun eine hoch instabile Institution, in der es nur Mehrheiten für nichts und niemanden gibt. Diese Entfremdung hat fatale Folgen für die impliziten Normen: Ungeschriebene Regeln greifen nur, wenn die ihnen unterliegenden Akteure ein gemeinsames Verständnis ihrer Bedeutung haben und bereit sind, ihnen nach Treu und Glauben zu folgen. In einer weniger polarisierten Zeit hätte diese Verfassungsordnung weiter funktionieren können. Aber sie war nicht stark genug, einem Premierminister zu widerstehen, der erklärtermaßen bereit ist, alle Regeln zu brechen, um ein Ziel zu erreichen: die Europäische Union bis zum 31. Oktober zu verlassen, "egal, was passiert".

Andere freiheitliche Verfassungen beruhen meist auf einer Prämisse, die der britischen Grundhaltung fundamental widerspricht. Sie gehen davon aus, dass Politikern nicht zu trauen ist und dass diese, wo immer sie können, die Regeln zum eigenen Vorteil auslegen werden. Infolgedessen werden die Regeln der Politik außerhalb des politischen Systems festgelegt und ihre Einhaltung – meist durch Verfassungsgerichte – überwacht. Die Grundannahme der britischen Verfassungsordnung ist hingegen, dass Parlament und Regierung aus ehrlichen und patriotischen Persönlichkeiten bestehen, auf die man sich verlassen kann und die die Regeln des politischen Systems einhalten. Zugespitzt könnte man sagen: Diese Verfassungsordnung wurde nicht mit Blick auf jemanden wie Boris Johnson entwickelt.

Am dem heutigen Dienstag entscheidet der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, ob die von Johnson durchgesetzte Vertagung des Parlaments rechtens ist. Aber eigentlich entscheidet er über mehr und möglicherweise Epochales: Es geht darum, wie der Supreme Court die traditionelle Verfassungsordnung beurteilt und wie er seine eigene Verantwortung, diesen Rahmen aufrechtzuerhalten, definiert. Gegensätzliche Urteile vorhergehender Instanzen in England und Schottland verdeutlichen, dass viel auf dem Spiel steht.

Folgenschwerer Präzedenzfall
Sollte der Supreme Court dem englischen Gericht folgen, bliebe alles augenscheinlich beim Alten: Laut Urteil hat die Königin das Recht, das Parlament nach Belieben zu vertagen und sich dabei allein auf den Rat ihres Premierministers zu stützen – ohne parlamentarische Kontrolle. Es wäre aber ein folgenschwerer Präzedenzfall: Jeder Premierminister in politischen Schwierigkeiten hätte damit eine neue Waffe – die Möglichkeit, den Monarchen zu bitten, das Parlament zu schließen. Das ist keineswegs nur ein Gedankenspiel: Während das Parlament ein Gesetz beschlossen hat, das einen Brexit ohne Abkommen verhindern soll, hat der Premierminister bereits verkündet, alles zu tun, um dessen Umsetzung zu verhindern.

Das schottische Urteil geht in eine ganz andere Richtung. Das Gericht argumentiert, dass die Verfassung auch dem Premierminister Pflichten auferlegt – in diesem Fall, dass er die Königin ehrlich und ohne Hintergedanken beraten muss. Die schottischen Richter standen mit ihrer Meinung nicht allein, dass Johnsons Begründung unglaubwürdig war, die Vertagung des Parlaments habe nichts mit dem Brexit zu tun. Sollte der Oberste Gerichtshof dem folgen, würde er eine neue Rolle für sich reklamieren: die Überprüfung von Regierungshandeln auf Verfassungskonformität. Das wäre kein kleiner Schritt. Sollte er das schottische Urteil stützen, würde der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs näher an das Selbstverständnis europäischer Verfassungsgerichte heranrücken. Für diese ist die Vorstellung, dass politische Institutionen in der Verfassungshierarchie über ihnen rangieren, weitgehend unakzeptabel.
Ohne Mandat und ohne Mehrheit
In diesem Punkt könnte Großbritannien von Deutschland lernen. Deutschlands Verfassungsgeber hätten nicht im Traum daran gedacht, einer Regierung die Befugnisse zu übertragen, die Boris Johnson jetzt besitzt, ein Politiker ohne das Mandat einer Parlamentswahl und ohne parlamentarische Mehrheit. Stattdessen übertrugen sie die Verantwortung für wichtige Verfassungsfunktionen entweder unabhängigen Gerichten oder dem Bundespräsidenten. Letzterer ist ein politisch legitimierter Amtsträger, der Entscheidungen treffen kann, die in der Verfassung definiert sind – zum Beispiel, ob der Bundestag aufgelöst werden soll. Eigentlich soll die Königin diese Rolle im britischen System bereits heute ausüben. Doch beruht ihre Legitimität gerade darauf, sich aus der Politik herauszuhalten. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass sie sich in die Brexit-Querelen einmischt, egal, wo das Land hinsteuern sollte. Ohne eine eigene kodifizierte Verfassung hat Großbritannien schlichtweg niemanden, der das System aus dem Sumpf ziehen kann, in dem es sich derzeit befindet.

Britische Juristen sind stolz auf die ungeschriebene Verfassung und deren Langlebigkeit. Der Brexit aber hat im Königreich eine giftige Mischung aus unehrlichen Amtsträgern, unklaren Normen und einer äußerst polarisierten Politik heraufbeschworen. Die Hoffnung, dass das politische System seine Probleme alleine lösen kann, ist kühn. Es ist den Briten deshalb zu wünschen, dass ihr Oberster Gerichtshof mutig genug ist, um den gefährlichen Zustand, in dem sich das Land jetzt befindet, zu verstehen – und entsprechend zu handeln.
[close]
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-09/britisches-regierungsystem-ungeschriebene-verfassung-unterhaus-gerichtshoefe-brexit/komplettansicht


Dawson:
Zitat
Die Krise Großbritanniens ist deshalb so tief, weil genau dieser Rahmen gerade auseinanderfällt.

Meine Einschätzung (siehe oben)
Versuch bei, das (nicht codifizierte) Recht im Common Law weiterzuentwickeln.

Dawsons und meine Einschätzung scheinen nicht weit auseinanderzuliegen.


Und wiederum haben wir allen Grund, den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes dankbar zu sein für die weise Einrichtung unseres Grundgesetzes und seiner Bestimmungen zu Regierung und Parlament, nicht zuletzt der Errichtung des BVerfG, das auch schon einiges geradegerückt hat!   :notworthy:
(Allerdings auch nicht ohne den zuvor begangenen hemmungslosen Mißbrauch der Nazis praktisch aller verfassungsmäßigen Einrichtungen.)
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1774 am: 17. September 2019, 14:09:51 »
Meine Einschätzung (siehe oben)
Versuch bei, das (nicht codifizierte) Recht im Common Law weiterzuentwickeln.

Dawsons und meine Einschätzung scheinen nicht weit auseinanderzuliegen.

Abgesehen davon natürlich, dass der von dir zitierte Artikel von Mark Dawson sich nicht einmal um das Thema dreht, um welches es bei deiner von mir kritisierten Aussage ging.

In Dawsons Artikel geht es um die Frage, ob die britische Verfassungsordnung, sowohl inhaltlich als auch in ihrer formalen Ausformung, möglicherweise nicht dazu geeignet ist, populistische und rücksichtslose Politiker wie Boris Johnson ausreichend in Schach zu halten.

Diese Frage diskutiert Dawson vor allem mit Blick auf die rechtlich durchaus umstrittene Frage, ob die aktuelle Prorogation des Parlaments im UK nun verfassungswidrig war oder nicht.

Du hingegen hast in Frage gestellt, ob eine Nichtbefolgung des vom Parlament erlassenen - geschriebenen - Gesetzes, welches den PM unter bestimmten Umständen dazu zwingt, eine Verlängerung der EU-Mitgliedschaft des UK zu beantragen, Rechtsbruch sei und zwar mit dem Argument, es könnte irgendeine mysteriöse Regelung im "Common Law" geben, welche dies erlauben könnte.

Diese Idee, dass das "Common Law" es dem PM Johnson erlauben könnte, den European Union (Withdrawal) (No. 2) Act 2019 nicht zu befolgen ist 1.) rechtlich eindeutig falsch, 2.) absurd und hat 3.) absolut nichts mit dem von dir zitierten Artikel von Mark Dawson zu tun.

Auch hier muss ich leider - auch wenn es mir wirklich keine Freude bereitet und es nicht auf einer persönlichen Ebene verletzend gemeint ist - auf eine weitere Parallele mit der Argumentationsweise unserer Kundschaft hinweisen: Das Zitieren von Quellen, deren Inhalt überhaupt nichts mit der zuvor aufgestellten Behauptung zu tun hat, um eben diese Behauptung zu stützen oder zu belegen.
 

dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1775 am: 17. September 2019, 14:43:37 »
Auch Herr Dawson scheint hier mitzulesen. Die Vermutung, daß das britische Gesetzeswerk nicht auf einen Hulk namens Alexander Boris de Pfeffel Johnson eingestellt ist, hegen wir schon länger.

Weiter zu den Folgen von Bobbeles Schaffen:

https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_85503600/brexit-bringt-unsicherheit-bei-datentransfers.html

Zitat
10.47 Uhr: Brexit bringt Unsicherheit bei Datentransfers

Der anstehende EU-Austritt Großbritanniens schürt der deutschen Digitalwirtschaft zufolge auch Unsicherheit bei Datentransfers. "Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne weiteres nach Großbritannien übermittelt werden", sagte Susanne Dehmel vom Branchenverband Bitkom. Ohne einen Brexit-Deal müssten viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. "Das kann sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg auswirken und die Wirtschaft in Deutschland insgesamt empfindlich treffen", sagte Dehmel.

Um einen freien Datenverkehr weiterhin zu garantieren, müsse die EU einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss treffen, erklärte die Expertin. Im Falle eines ungeregelten Brexits ohne Scheidungsvertrag würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen. Die Briten wollen zum 31. Oktober die EU verlassen. Premierminister Boris Johnson will dies notfalls auch ohne Abkommen durchziehen.

Bitkom zufolge lassen 53 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten. Von diesen wiederum lassen elf Prozent dies in Großbritannien erledigen. 84 Prozent davon wollen dies nach dem Brexit nicht mehr tun.

Auch wenn es vom Umfang her nur eine Stadtratswahl ist - Gibraltar wählt neu:
https://www.faz.net/2.1677/gibraltar-waehlt-noch-vor-dem-brexit-ein-neues-parlament-16388303.html

Zitat
Sechs Wochen vor dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU hat Gibraltars Regierungschef Fabian Picardo das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den kommenden Monat angekündigt. Picardo sagte am Montag, es müsse sichergestellt werden, dass eine „starke Führung“ zur Bewältigung der anstehenden Brexit-Folgen eingesetzt werde. Die Parlamentswahlen in dem britischen Territorium sollen nach dem Willen des Regierungschefs am 17. Oktober stattfinden.

Und für die, die Bobbele - ebenso wie Rüdi - nur noch in homöopathische Dosen ertragen können, mag selbst das schon zuviel sein:

« Letzte Änderung: 17. September 2019, 14:51:17 von dtx »
 

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1776 am: 17. September 2019, 16:45:29 »
Der Anwalt der Gegenseite ist allerdings noch schlechter vorbereitet und vor allem quasi nicht in der Lage die Fragen des Gerichts zu beantworten. Man hat fast das Gefühl, da steht die Miniaturausgabe von Boris.

Putzig, wenn einem ein Richter sagt: "That is bullshit...."

https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Keen,_Baron_Keen_of_Elie
« Letzte Änderung: 17. September 2019, 17:01:09 von Gutemine »
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1777 am: 17. September 2019, 17:38:06 »
Der Anwalt der Gegenseite ist allerdings noch schlechter vorbereitet und vor allem quasi nicht in der Lage, die Fragen des Gerichts zu beantworten. Man hat fast das Gefühl, da steht die Miniaturausgabe von Boris.

Du tust dem Mann unrecht. Der kann nicht in der Anhörung eine Strategie aus dem Hut zaubern, wenn die Regierung keine andere hatte, als die Zeit bis zum ersten November totzuschlagen. Wozu brauchte Bobbele die Prorogation, wenn er Neuwahlen wollte? Weshalb schickt man ein Parlament in eine Pause, welches man doch eigentlich - mit sofortiger Wirkung - auflösen will? Und welchen Sinn hat es, sich des Parlamentes zu entledigen, wenn ein Abkommen mit der EU erzielt werden sollte, was man ratifizieren und mit weiteren Gesetzen ins nationale Recht überführen müßte?

Es sieht also so aus, als ob Bobbele bei den Interviews nicht rumstammelt und rumschwurbelt, um die Journalisten mit ihren Fragen ins Leere laufen zu lassen und die Zuschauer vor den Kopf zu stoßen, sondern daß sein Gestammel und Geschwurbel tatsächlich das Einzige ist, was er (resp. Cummings) vorzubringen hat. Ob ihm das im Supreme Court weiterhilft, bleibt abzuwarten.

Putzig, wenn einem ein Richter sagt: "That is bullshit ..."

« Letzte Änderung: 17. September 2019, 17:54:09 von dtx »
 
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1778 am: 17. September 2019, 18:12:46 »
Für die, die es anhören wollen: Lustig wird es ca. ab 1.22.oo ab denen Keen erklärt, warum der Urlaub gar nicht beendet werden könnte und beim Vorlesen der Gesetze dann plötzlich über die Exekutive und den Speaker stolpert. Danach versucht er vorzurechnen, warum es gar keine 5 Woche, sondern nur 7 Tage "Urlaub" sind, da bekommt er bei ca. 1.25.00 dann gesagt: "That's bullshit....".  ;)
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1779 am: 17. September 2019, 19:00:31 »
An der Stelle geht es darum, daß das Parlament durch die Prorogation "nur" sieben Sitzungstage verliere, was im Gegensatz zur Auffassung des Regierungsanwalts eben kein Fliegensch!ß ist.

Man muß sich vergegenwärtigen, daß es für die Parteitage ohnehin eine Sitzungspause gegeben hätte, denn wenn man schon der Demokratie den Rücken stärken will, müssen die Parteimitglieder auch Gelegenheit haben, ihrer Führung ihren Willen darzulegen, diese mit Aufträgen zu versehen und sich ggf. eine neue Führung zu suchen - gerade in so einer kritischen Situation.

Und dann mal eine gute Nachricht am Rande:
https://www.t-online.de/region/id_86465770/preis-fuer-anti-brexit-kurs-an-schottische-regierungschefin.html

Nicola bekam in Sanssouci den M100 Media Award.
« Letzte Änderung: 17. September 2019, 21:03:08 von dtx »
 

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1780 am: 17. September 2019, 21:28:27 »
Hat jemand genau verstanden, was der Berufungskläger des schottischen Prozesses exakt antwortete, als er gefragt wurde, was Bobbele im Falle eines Unterliegens tun würde? Zur Queen gehen und ... ?

 

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1781 am: 17. September 2019, 21:54:32 »
Walulis versucht sich auch am Brexit, Johnson und Ritualen...



In meinen Augen nicht sehr gelungen...
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1782 am: 17. September 2019, 22:45:07 »
Zur Erinnerung: Das No-Deal-Szenario, im Oktober 2018 skizziert. Damals galt die Stromversorgung in Teilen Nordirlands als gefährdet. Was für eine Überraschung sind da Yellowhammer und Black Swan ...
https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-10/no-deal-brexit-grossbritannien-theresa-may
« Letzte Änderung: 17. September 2019, 22:47:41 von dtx »
 

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1783 am: 17. September 2019, 23:27:10 »
Der Labour-Parteichef Jeremy Corbyn hat in einem von ihm verfassten Artikel im Guardian versprochen, dass eine Labour-Regierung einen neuen Deal mit der EU verhandeln würde, der eine Zollunion und Binnenmarktzugang beinhalten werde. Diesen Deal werde man dann in einem Referendum gegen Remain antreten lassen.

Zitat
A Labour government would secure a sensible deal based on the terms we have long advocated, including a new customs union with the EU; a close single market relationship; and guarantees of workers’ rights and environmental protections. We would then put that to a public vote alongside remain. I will pledge to carry out whatever the people decide, as a Labour prime minister.

https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/sep/17/labour-final-say-brexit-boris-johnson-britain-eu

Wie ich schon vor einiger Zeit gesagt habe: Der Brexit ist mausetot. Wenn nicht noch ein Wunder für die no deal Brexiteers passiert und Boris Johnson auf magische Weise einen Austritt des UK am 31. Oktober 2019 hinbekommt, dann ist meine Einschätzung, dass er gar nicht mehr kommt.
 

dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1784 am: 18. September 2019, 01:09:36 »
Wenn ich das im Stream vom Supreme Court nicht falsch verstanden habe, bin ich nicht der Einzige mit der Vermutung, daß noch einmal oder weiter prorogiert werden könnte.