Autor Thema: Noch mehr "Kriegsgefangene"  (Gelesen 7551 mal)

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Offline Ceilo

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Noch mehr "Kriegsgefangene"
« am: 2. Juli 2016, 12:00:03 »
Es ist ja im Grunde immer das Gleiche mit den angeblichen Kriegsgefangenen, die zwar alle frei herumlaufen, aber vor diversen Gerichten Leistungen nach der HLKO einklagen wollen. Deshalb hier nur ganz kurz Hinweise auf zwei neuere Entscheidungen dazu:

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.04.2016 - L 20 SO 35/15: Der Kläger hatte Leistungen nach der HLKO beantragt, alternativ oder gleichbedeutend, genau weiß man es nicht, auch "die staatliche SGB XII (Bismarcksche Sozialhilfe), nicht die BRD SGB XII". Das Sozialamt teilte ihm lediglich mit, für solche Leistungen nicht zuständig zu sein. Seine Klage blieb erst vor dem SG Detmold (Gerichtsbescheid vom 21.01.2015 - S 8 SO 213/14) und dann auch vor dem LSG erfolglos. Das LSG, das anders als wohl das SG auch Zweifel an der Zuständigkeit der Sozialgerichte hatte, verurteilte den Kläger auch dazu, die Verfahrenskosten zu tragen, da die von ihm begehrten Leistungen keine seien, bei denen die Kostenfreiheit nach § 183 SGG gelte. Dass sich die Kosten auch beitreiben werden lassen, darf freilich bezweifelt werden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185468

VG Cottbus, Beschluss vom 04.02.2016 - 1 L 888/15: Die Antragstellerin beantragte "sinngemäß" den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt nach der HLKO. Das Gericht lehnte dies ab, da das Sozialamt gar nicht befugt sei, über Leistungen nach der HLKO zu entscheiden. Parallel führt die Antragstellerin offenbar auch ein Hauptsacheverfahren, dieses allerdings gegen das Landesamt für Versorgung und Soziales.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160000434&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10


Offline Leonidas

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #1 am: 2. Juli 2016, 12:19:18 »
Es ist ja im Grunde immer das Gleiche mit den angeblichen Kriegsgefangenen, die zwar alle frei herumlaufen, aber vor diversen Gerichten Leistungen nach der HLKO einklagen wollen.
Einer dieser Vögel ist inzwischen auch im meinem Büro aufgeschlagen. Zunächst habe ich für ihn die Einkommensteuererklärung 2014 erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Steuern fallen keine an, da das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Mein Honorar hatte er bar bezahlt. :))

Inzwischen habe ich von meinem Spion im Finanzamt mitbekommen, dass der gute Mann nach Erhalt des Steuerbescheids einen achtseitigen Brief an das Finanzamt geschrieben hat (Postleitzahl in eckigen Klammern, das Porto mit 4 Cent mangels geeigneter Briefmarke selbst gemalt :facepalm:), mit dem Inhalt, dass er den Steuerbescheid mit Null Steuer nicht anerkenne und er Kriegsgefangenenbesoldung nach HLKO vom Finanzamt haben will. Verziert war das Ganze mit einer Rechnung über EUR  800,00 für Belehrungsleistungen, verbunden mit den üblichen Drohungen und dem ganzen Reichsdeppengeschwurbel. 

Jetzt warte ich mal ab, ob er das Honorar von mir zurück möchte. Ist kein Problem, ich habe irgendwo noch ein paar Reichsmark in Scheinen aus der Inflationszeit rumliegen. ;D

Ungeimpfte kommen in den Himmel, Geimpfte kommen überall hin.
 
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Offline echt?

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #2 am: 2. Juli 2016, 12:22:23 »
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Offline Aluhutträger

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #3 am: 2. Juli 2016, 16:52:12 »
Seit wann lässt sich ein "anständiger Deutscher" denn gefangen nehmen und heult dann noch bei der "Besatzungsmacht" wegen schlechter Behandlung herum? Dawürde ich den diversen amtierenden Reichsregierungen doch im Rahmen der Wahrung der deutschen Waffenehre anempfehlen wollen, solche Leute demnächst wegen Fahnenflucht und Fraternisierungsbestrebungen in Abwesenheit wegen Landesverrats zum Tode zu verurteilen und sicherheitshalber in den "Reichsterritorien" steckbrieflich zu suchen, sowie die okkupierenden Feindmächte zur Auslieferung aufzufordern. ;D
 
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Offline Ceilo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #4 am: 5. August 2016, 13:32:58 »
Und der nächste: LSG Bayern, Beschluss vom 29.06.2016 - L 7 AS 380/16 B ER. Die Argumente sind die bekannten, im Gegensatz zu den meisten kann der Antragsteller, ein türkischer Staatsbürger, immerhin auch behaupten, "dass er jahrelang mit Höchstbeiträgen in das System eingezahlt habe" (das ALG I, das er zunächst einmal bekommen hatte, war tatsächlich recht ordentlich). Auf die Forderung nach Unterhalt nach der HLKO antwortet das Gericht mit einer sehr naheliegenden Feststellung: "Der Bf gehört nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Kriegsgefangenen. Vielmehr steht es dem Bf frei, jederzeit die Bundesrepublik zu verlassen und in das (existierende) Land seiner Wahl zu reisen."
 
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #5 am: 5. August 2016, 14:27:55 »
Und der nächste: LSG Bayern, Beschluss vom 29.06.2016 - L 7 AS 380/16 B ER. Die Argumente sind die bekannten, im Gegensatz zu den meisten kann der Antragsteller, ein türkischer Staatsbürger, immerhin auch behaupten, "dass er jahrelang mit Höchstbeiträgen in das System eingezahlt habe" (das ALG I, das er zunächst einmal bekommen hatte, war tatsächlich recht ordentlich).

Ach ist das Osmanische Reich jetzt auch noch besetzt, oder woher leitet der seinen Anspruch auf Kriegsgefangenensold ab?
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Offline kairo

Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #6 am: 5. August 2016, 14:44:04 »
Ach ist das Osmanische Reich jetzt auch noch besetzt, ?

Muss es ja wohl. Aber warte nur ab, Herr Erdogan wird es bald im vollen Glanz und alter Größe wieder aufrichten.

Inclusive Irak und Palästina, versteht sich. Na, er wird schon sehen, was er davon hat.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #7 am: 5. August 2016, 14:51:02 »
Muss es ja wohl. Aber warte nur ab, Herr Erdogan wird es bald im vollen Glanz und alter Größe wieder aufrichten.
Inclusive Irak und Palästina, versteht sich. Na, er wird schon sehen, was er davon hat.

Wenn, dann bitte wieder bis vor die Tore Wiens (wobei die entsprechende letzte Linie vermutlich jetzt mitten in Wien liegt). Mit weniger als der ehemaligen Maximalausdehnung gibt sich doch keiner der Größenwahnsinnigen(*) zufrieden.
Ich warte noch drauf, dass ein Nachfahre der alten römischen Geschlechter sich dazu aufrafft, das römische Reich in den Grenzen von um das Jahr 0 herum wiedererstehen zu lassen.
Oder ein Makedonier das Reich von Alexander dem Großen?

(*): Damit blüht mir nun wohl auch eine Klage durch Erdogan... :think:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Pantotheus

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #8 am: 5. August 2016, 16:39:25 »
Ich warte noch drauf, dass ein Nachfahre der alten römischen Geschlechter sich dazu aufrafft, das römische Reich in den Grenzen von um das Jahr 0 herum wiedererstehen zu lassen.
117 n. Chr. - wenn schon, dann aber bitte richtig!
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline tHiNk_413

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #9 am: 5. August 2016, 16:52:20 »
Zitat
Wenn, dann bitte wieder bis vor die Tore Wiens (wobei die entsprechende letzte Linie vermutlich jetzt mitten in Wien liegt). Mit weniger als der ehemaligen Maximalausdehnung gibt sich doch keiner der Größenwahnsinnigen(*) zufrieden.

Können wir in einem solchen Fall wieder auf die Hilfe polnischer Reiterei setzen? Oder sind wir alle nicht katholisch genug dafür? Und wenn sie uns letztes mal angeblich Kaffee und Croissants dagelassen haben, was bekommen wir diesmal? Demokratie und Menschenrechte???
Eucalize Legalyptus!
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In wenigen Wochen haben wir H. in die Ecke gedrängt dass er quietscht!
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Offline n0comATS

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #11 am: 23. Januar 2017, 12:31:17 »
Die Klagen dieser beiden Honks auf Versorgung nach dem BVG kann, alleine schon aufgrund der nicht vorhandenen Schädigungsfolgen, keinen Erfolg haben.

§ 1 BVG

(1) Wer durch eine .. [bliblablo] .. eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
(2) [weitere bliblablo als Umstände der Schädigung]

Die Honks müssten eine gesundheitliche Schädigung die ursächlich auf die Kriegsgefangenschaft zurückzuführen ist nachweisen. Das tun sie nicht. Das Versorgungsamt oder das Landesversorgungsamt, hätte schon alleine aufgrund fehlender Schädigungsfolgen ablehnen sollen. Das wäre dann sicher interessant geworden, was dann gekommen wäre.

Aber das ist mal wieder ein schöner Beweis dafür, dass sich unsere Kundschaft die Rechtsnormen auf die sie sich berufen nicht lesen oder im Falle des BVG vollkommen auf dem falschen Dampfer sind, was der Sinn des betreffenden Gesetzes ist. Nämlich nicht faulenzenden Nassauern Versorgung in den Hintern zu blasen, sondern Geschädigten die Folgen der Schädigung ausgleichen.

Boah ey, Anspruchsgrundlagen BVG. Ich dachte echt den Scheiss hätte ich hinter mir gelassen.
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Offline dieda

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #12 am: 23. Januar 2017, 14:03:58 »
Ja, finde ich auch echt schade, dass schon der Antrag Schrott war. Mich hätte nämlich auch mal eine ordentliche Beweisführung in der Sache interessiert, z.B. aus welchem "Krieg" mit anschließender "Gefangenschaft" die "Geschädigten" eigentlich so einen vollen Kopfschuss mitgebracht haben...
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Offline n0comATS

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #13 am: 23. Januar 2017, 21:25:56 »
Aus welchem Krieg die Schädigungen stammen sollen ist einfach. Da wir ja bekanntlich noch keinen mit feuchter Tinte unterschriebenen Friedensvertrag haben, handelt es sich um den Zweiten Weltkrieg, der immer noch andauert. Der Krieg für dessen Folgen das Gesetz eigentlich geschaffen wurde. Dass die Honks eine Störung der geistigen Geundheit haben, dürfte unstrittig sein. Fraglich ist jedoch, ob es sich hierbei um eine Schädigung i.S. des BVG handelt und ob zwischen dieser Schädigung und der Kriegsgefangenschaft eine Kausalität besteht.

Die Kundschaft macht den Fehler, dass sie alleine aus der evtl. Kriegsgefangenschaft einen Anspruch auf Versorgung herleiten. Da irrt die Kundschaft. Und ich denke auch, dass ihr Geisteszustand die Folge einer Schädigung ist, denn doof bleibt doof. Es liegt also keine Abweichung ihres Normalzustands vor, daher wäre eine Schädigung und ein schädigendes Ereignis zu verneinen. Folge: Kein Anspruch auf Versorgung nach dem BVG. Die faulen Scheinbeamten haben, wahrscheinlich den Fall nicht durchgeprüft und einfach abgelehnt. Faule Saubande.

Ich würde der Kundschaft empfehlen den Weg der Privatklage gegen Eure Schwurblichkeit Rüdi a.d.F. Hoffmann oder Artverwandte einzuschlagen und dort als Folge eine geistige Verwirrung und Gehirnerweichung und dafür Schahnsersatz einzuklagen.
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Offline dieda

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #14 am: 25. Januar 2017, 16:22:12 »
Allenfalls nach dem überraschenden Ende des "kalten Kriegs" wurde in der ganzen Aufregung vergessen, noch einen nasse- Tinte- "Friedensvertrag" in Verbindung mit einem verbalen Nichtangriffspakt abzuschließen, aber das will ja Trump nun schleunigst nachholen...

Aber Spaß beiseite, die wichtigste Frage ist nämlich immer noch nicht beantwortet, nämlich wo die "Geschädigten" denn tatsächlich gefangen sind (außer vielleicht in ihrem Wahn)?

Sogar die monatliche H4- Alimente reicht doch für den gemeinen "Kriegsgefangenen" des "verbrecherischen BRiD- Schweinesystems" dicke aus, mindestens einmal im Jahr auf Pauschalreise ordentlich den "Gemütszustand eines total besiegten Volkes" (TM) raushängen zu lassen. Nicht nur die Einheimischen rund um die legendären Sangria-Tankstellen auf Malle können da nämlich ein Lied vom wahrhaftigen "Elend" der deutschen H4- "Kriegsgefangenen" singen:
"Opfer" über "Opfer", soweit das Auge reicht...  ::)

Auf jeden Fall ist es sogar jedem normalen H4- "Kriegsgefangenen" mit ein bisschen Selbsdisziplin zwischen dem 1. und dem 2. des Monatsanfangs möglich, noch ein bequemes Oneway- Interflugticket nach Moskau zu buchen, in der Gruppe sind für derartige "Gefangenenbefreihungen" sicher noch weitere Rabatte drin... :facepalm:
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