Autor Thema: Noch mehr "Kriegsgefangene"  (Gelesen 7549 mal)

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Aldebaraner

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #15 am: 25. Januar 2017, 16:42:16 »
Nun ... da haben sie aber nun Recht. Man kann ihnen mit Fug und Recht zurufen: "Eyyyyh, du Opfer!"

 ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 25. Januar 2017, 16:47:59 von Aldebaraner »
 

Offline tHiNk_413

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #16 am: 25. Januar 2017, 17:01:16 »
Sind das alles schlecht erzogene Einzelkinder, die immer gesagt bekommen haben: "Du bist fehlerlos, die Anderen sind Schuld!"?
Ich frage mich ernsthaft, ob wir nicht ein Stück MeckPommersche Seenplatte und Umgebung umzäunen sollten, alle Reichis und Fürsten des Mimimi da rein, Kalorienminimum als Care-Paket für jeden Tag für jeden Insassen, ein paar alte, ausrangierte Bauwagen, et voila: das 4. Reich! KKK-Touristen können mal mit "echten" Ur-Germanen spielen, reiche Zionisten zahlen für eine Art Dschungelcamp ("Unterhaltungslager Süd: Ich bin Deutscher, mich kriegt hier keiner weg!") und dürfen die Prüfungen bestimmen (echte deutsche Stierhoden vertilgen, oder so...) und am Eingang dieser "national-befreiten Zone" gibts nen Bildungszentrum, in dem lustige Cartoons über Fitzelchen, Chakren-Karma und das Ende der BRD gezeigt werden...
Oder war das jetzt zu zynisch? :cyclops:
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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #17 am: 25. Januar 2017, 17:12:48 »
Ich lese gerade ein wenig in den "Gesetzen und Gebräuchen des Krieges", vulgo HLKO:

Zitat
Die Kriegsgefangenen unterstehen den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen, die in dem Heere des Staates gelten, in dessen Gewalt sie sich befinden. Jede Unbotmässigkeit kann mit der erforderlichen Strenge geahndet werden.
Also, haltet euch an die Gesetze der BRiD GmbH, die euch als Kriegsgefangene hält, sonst droht euch erforderliche Strenge.

Zitat
Jeder Kriegsgefangene ist verpflichtet, auf Befragen seinen wahren Namen und Dienstgrad anzugeben; handelt er gegen diese Vorschrift, so können ihm die Vergünstigungen, die den Kriegsgefangenen seiner Klasse zustehen, entzogen werden.
Also nichts mit "aus der Familie", ihr müsst schon den standesamtlichen Namen angeben.
Und welchen Dienstgrad habt ihr eigentlich inne?

Zitat
Die gefangenen Offiziere erhalten dieselbe Besoldung, wie sie den Offizieren gleichen Dienstgrades in dem Lande zusteht, wo sie gefangen gehalten werden; ihre Regierung ist zur Erstattung verpflichtet.
Von wegen Dienstgrad: Seid ihr Offiziere? Alles unterhalb eines Leutnants zählt nicht.

Zitat
Personen, die einem Heere folgen, ohne ihm unmittelbar anzugehören, wie Kriegskorrespondenten, Zeitungsberichterstatter, Marketender und Lieferanten, haben, wenn sie in die Hand des Feindes geraten und diesem ihre Festhaltung zweckmässig erscheint, das Recht auf Behandlung als Kriegsgefangene, vorausgesetzt, dass sie sich im Besitz eines Ausweises der Militärbehörde des Heeres befinden, das sie begleiteten.
Habt ihr einen solchen Ausweis der Militärbehörde des Heeres, dem ihr gefolgt seid? Welches Heer ist das überhaupt? Von welchem Staat?
Seid ihr weder Kombattanten noch Personen, die dem Heer gefolgt sind und einen entsprechenden Ausweis haben, dann seid ihr Zivilisten, solche können keine Kriegsgefangenen sein.
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Offline tHiNk_413

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #18 am: 25. Januar 2017, 17:16:10 »
Zitat
ihre Regierung ist zur Erstattung verpflichtet.

Wie kriegen wir denn das ganze Geld von Preußen wieder?!?!? :think:
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Aldebaraner

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #19 am: 25. Januar 2017, 17:51:55 »
außerdem ...  waren sie denn als Kombattanten erkennbar ... Uniform oder so, Waffen offen getragen ...  oder doch mehr Räuberzivil?

Da gab es so Praktiken, habe ich mir sagen lassen, dass die Wehrmacht aber auch die alte kaiserliche Armee in Belgien zum Beispiel feindliche Kämpfer ohne Uniform und Kennzeichen als Bandenmitglieder im besten Fall einfach so an die Wand gestellt haben .... .
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #20 am: 25. Januar 2017, 20:29:53 »
Eigentlich reicht es doch schon, mehr als nur den ersten Satz des Artikels 7. auf dem dieser ganze Unsinn ja beruht zu lesen um zu sehen, dass den den Reichis, soweit sie keine Offiziere der Wehrmacht sind, schon nach ihrer eigenen Logik nicht mehr als Nahrung, Kleidung und Unterkunft und das auch nur im Rahmen, der Versorgung des feindlichen Heeres zusteht.  Und mir wäre nicht bekannt, dass Soldaten, in sagen wir der US-Armee ihre Sold erhalten um sich ihre Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu finanzieren.
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Offline Ceilo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #21 am: 6. März 2017, 19:21:21 »
Nicht kleckern, sondern klotzen. Das wollte offenbar ein "Kriegsgefangener" vor dem SG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2016 - S 33 SV 26/15): Nicht nur, dass er sich als "Prof. Dr.-Ing. Architekt" titulierte, auch seine Forderung hatte sich gewaschen: Es sei nämlich "der Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 zu bemessen". In der Besoldungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wo Düsseldorf liegt, gibt es eine solche Stufe gar nicht. Der Bund hat allerdings eine und besoldet danach Staatssekrätere und den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Bei solch geballter Kompetenz des Klägers ist es auch kein Wunder, dass es ihm schon misslang, den Beklagten korrekt zu bezeichnen. Er klagte nämlich gegen ein "Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, (auch Versorgungsamt genannt)". So etwas gibt es in Nordrhein-Westfalen aber nicht, und das Gericht ging davon aus, dass das städtische Sozialamt Beklagter sein sollte, bei dem der Kläger schon seinen ursprünglichen Antrag eingereicht hatte. Auch eine eigene ladungsfähige Anschrift konnte oder wollte der Kläger nicht nennen, was die Klage schon einmal unzulässig machte. Außerdem fehle dem Kläger, so das Gericht, auch noch das Rechtsschutzinteresse, weil die HLKO keine subjektiven Rechte begründe: "Einer Auseinandersetzung mit dem weiteren Vortrag des Klägers, der wesentlich dem hinreichend bekannten Gedankengut selbst ernannter sogenannter "Reichsbürger" und / oder "Selbstverwalter" entliehen ist, bedarf es somit schon aus den vorstehenden Gründen nicht."

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190761
 

Offline n0comATS

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #22 am: 6. März 2017, 23:41:40 »
Die Versorgungsämter als selbstständige Dienststellen mag es nicht mehr geben, wenn ich aber hier einen Blick reinwerfe (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kovvwg/gesamt.pdf), dann müsste es sie eigentlich noch geben, wenn auch nur noch dem Namen nach, als Abteilungen/Dezernate/Teams oder ähnliches.

Wenn ich aber Landesamt für Soziales, Jugend und Familie lese, dann könnte sich der Typ eine vergleichbare Klage in Niedersachsen geschnappt haben und verwurstet haben. Wir hatten hier letztens so ein paar Anträge.
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Offline hair mess

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #23 am: 7. März 2017, 00:06:50 »
. . .ss er sich als "Prof. Dr.-Ing. Architekt" titulierte, . . .     . . ., dass es ihm schon misslang, den Beklagten korrekt zu bezeichnen. Er . . . eine eigene ladungsfähige Anschrift konnte oder wollte der Kläger nicht nennen, was die Klage schon einmal unzulässig machte. . .    . . . fehle dem Kläger, so das Gericht, auch noch das Rechtsschutzinteresse, weil die HLKO keine subjektiven Rechte begründe:

Facit: "Einer Auseinandersetzung mit dem weiteren Vortrag des Klägers, der wesentlich dem hinreichend bekannten Gedankengut selbst ernannter sogenannter "Reichsbürger" und / oder "Selbstverwalter" entliehen ist, bedarf es somit schon aus den vorstehenden Gründen nicht."

Und dennoch beschäftigt das. Warum kann das niemand einfach so in die Tonne kloppen, wo es hingehört?
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Offline Ceilo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #24 am: 24. März 2017, 17:10:54 »
Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 27.02.2017 - 3 C 1.17) hat in einem Fall, über den ansonsten offenbar noch nichts veröffentlicht ist (vorangegangen war ein Beschluss vom 8.9.2016 und ein Gerichtsbescheid vom 9.9.2016, beide vom VG Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen VG 6 K 5471/15), entschieden, dass Streitigkeiten um Leistungen nach der Haager Landkriegsordnung nicht zu den nach § 188 S. 2 VwGO gerichtskostenfreien Angelegenheiten der Fürsorge gehören.

Im entschiedenen Fall hat das BVerwG allerdings nach § 21 Abs. 1 S. 3 VwGO von der Erhebung von Kosten abgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass der "Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht". Ob die unverschuldete Unkenntnis auf Fehler des VG Gelsenkirchen (etwa bei der Rechtsmittelbelehrung) oder des BVerwG selbst zurückzuführen ist oder ob das BVerwG fand, dass der arme Irre, der den Antrag gestellt hatte, für seinen Zustand ja nichts kann, geht aus der Entscheidung nicht hervor.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270217B3C1.17.0
 
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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #25 am: 24. März 2017, 20:49:35 »
Man sollte die "Kriegsgefangenen" kühl ans Bundesverteidigungsministerium verweisen und ihnen raten, unbedingt ihr Soldbuch und ihre Erkennungsmarke vorzulegen.
 
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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #26 am: 31. März 2017, 11:40:59 »
Von unserem Sozialamt wollte einer das Einkommen eines Soldaten (1300€ + NK - also "nur" Mannschafter-Besoldung).

Begründung war Art. 7 HLKO (was auch sonst), 133 SGB XII93 (weil ja gelber Schein-Inhaber und so), Grund- und Menschenrechte (selbstverständlich..), geltender Weltpostvertrag ( :o ) und (und jetzt haltet euch fest, denn damit fällt es euch wie Schuppen von den Augen):

Weil in den meisten Anträgen von WohnHAFT in gesprochen wird und nicht von LEBEND in!!!  ::)

Noch Fragen?
 
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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #27 am: 31. März 2017, 14:54:19 »
Art. 7 HLKO "Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat."

Wenn er Kriegsgefangener ist, dann stünden vom Gegner in dessen Gewalt er sich befindet Unterhalt zu. Wenn man es genau betrachtet, würde ich dieses Schreiben an die ehemaligen Besatzungsmächte weiterleiten. In der Gemeinde Wittenburg gibt es jemanden, der die Adressen sicher zur Hand hat. Vielleicht bekommt der Antragsteller von denen dann ein Zelt, etwas aus dem Altkleidersack und eine Tüte mit belegten Brötchen (vom Vortag).

Sollte er darauf bestehen, dass er ein Gefangener der Bundesrepublik Deutschland ist, dann würde ich ihn auf Art. 6 HLKO verweisen und ihm mitteilen, dass er seinen Besen beim Pförtner des örtlichen Grünflächenamts empfangen kann. Ob seine Befähigung dazu jedoch ausreicht? Ich weiss es nicht. Das Zelt, der Altkleidersack und die Brötchen von Gestern werden natürlich auf die Bezahlung angerechnet. Arbeitszeiten 7:00 bis 19:00 Uhr - 12:00 bis 12:30 Mittagspause. Sechs Tage die Woche, denn ich denke nicht dass er sich auf das Arbeitszeitgesetz dieses faschistischen Schweinesystems berufen wird. Ach ja, sämtliche Leistungen nach dem SGB werden natürlich eingestellt. Für Gefangene zahlen? Soweit kommts noch.

Falls aus dem Schreiben hervorgeht, dass er meint dass wir eine Firma und kein Staat sind oder er die Nazigesetze nicht anerkennt, würden sich die Kollegen des Ordnungsamts sicher über einen Hinweis freuen. Am besten so Freitags kurz vor Mittag, damit die Laune besonders gut ist. Vielleicht hat der Betreffende ja eine Waffenbesitzkarte die er abgeben möchte.
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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #28 am: 31. März 2017, 15:43:19 »
Und der nächste: LSG Bayern, Beschluss vom 29.06.2016 - L 7 AS 380/16 B ER. ...
 Auf die Forderung nach Unterhalt nach der HLKO antwortet das Gericht mit einer sehr naheliegenden Feststellung: "Der Bf gehört nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Kriegsgefangenen. Vielmehr steht es dem Bf frei, jederzeit die Bundesrepublik zu verlassen und in das (existierende) Land seiner Wahl zu reisen."

Wenn Erdowahn so weitermacht wie bisher, wird das mit der Kriegsgefangenschaft irgendwann nicht mehr so lächerlich sein ...
 

Offline Ceilo

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Re: Noch mehr "Kriegsgefangene"
« Antwort #29 am: 22. Juni 2017, 00:20:30 »
Seit einigen Monaten gibt es nun (soweit ich sehe) keine neuen amtlich veröffentlichten Entscheidungen in diesem Zusammenhang mehr. Dafür gibt es zwei ganz gegensätzliche Erklärungen: 1. Die Reichsdeppen mögen so deppert sein, wie sie können, aber dass sich mit der Masche kein einziger Euro holen lässt, hat sich selbst unter Deppen inzwischen herumgesprochen. 2. Solch unsinnige Anträge sind inzwischen derart verbreitet, dass es die Gerichte nicht mehr für nötig halten, ihre entsprechenden Entscheidungen zu veröffentlichen. Vielleicht auch noch was dazwischen. Ich fände es jetzt aber interessant, dazu mal was von den Praktikern zu hören. Ist die Masche inzwischen weniger interessant., oder finden es nur die Leute beim Gericht weniger interessant, entsprechenden Quatsch zu veröffentlichen?