In meinem Führerschein steht, dass ich beim Führen von Kraftfahrzeugen geeignete Augengläser tragen muss. Aber dass ich mit denen auch was sehen können muss, steht da nicht.
Wahnsinn, musst du einen alten Führerschein haben, in neueren würde nur mehr der Code 01.01 stehen.
Als Blinder musst nicht Du der Fahrer sein, nur das Fahrzeug auf Dich registriert. Wer fährt, ist wurscht, sofern er kann und darf.
Ich selbst kann seit dem STROKE eh nicht mehr selbst ein KFZ lenken, brauche sogar Hilfe zum ein- und aussteigen. Fahren tut meine Frau bzw. meine Kinder.
Voraussetzung ist nur die Zulassung des Kfz auf die körperbehinderte Person was auch bei Kindern möglich ist und die haben erfahrungsgemäß selten - oft nie eine Lenkberechtigung der Klasse B!
Weiters muss das Kfz muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die den Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet werden.
Nur wenn die Parkgebühr nicht entrichtet wird, muss die körperbehinderte Person bei der Anfahrt oder Abfahrt persönlich anwesend sein. Also wenn sich meine Tochter in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone mein Auto parkt muss sie die Gebühr zahlen. Wenn sie aber mich abholt bzw. hin bringt dann nicht.
Der Missbrauch dieser Erleichterung wird sehr streng bestraft, wobei der Vorweis einer Lebendmeldung der körperbehinderten Person vom Staatenbund Österreich da nicht ausreicht wie wir aus einem Fall wissen im Staat Vorarlberg wissen.