Autor Thema: Facebook-Fundstücke  (Gelesen 272729 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #660 am: 22. Oktober 2019, 10:39:07 »
Wow - ich unwissendes SchlafSchaf dachte immer, das per Strafbefehl nur Geldstrafen verhängt werden. Wieder was gelernt
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #661 am: 22. Oktober 2019, 10:53:12 »
§ 407 Abs. 2 Satz 2 StPO
Wenn der Angeschuldigte verteidigt ist, dann darf auch Haftstrafe bis ein Jahr auf Bewährung per Strafbefehl verhängt werden.
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Offline Gutemine

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #662 am: 22. Oktober 2019, 11:09:44 »
@Rabenaas


Zitat
Dieser "Strafbefehl" ist ein zusammenkopiertes Elaborat.

Durchaus möglich. Ich habe nur das Bild, welches er so veröffentlicht hat abgespeichert. In der Diskussion war es ja so nicht lesbar.  ;) Ich selbst werde mich hüten an solchen Bildern irgendwas zu verändern. Abgesehen davon, ich bin ja schon zu blond um ein Meme, eine Collage von Kommentaren oder ähnliches zu prodzieren (was mich ehrlich gesagt sehr oft ärgert).

Ich vermute auch mal, dass sein "P-Konto" deshalb nicht mehr funktioniert, weil das Amt schlicht die Zahlungen eingestellt hat, nachdem er ja ohnehin nicht mehr in Deutschland weilt. Aber, das ist nur eine Vermutung.  ;)
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Offline Rabenaas

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #663 am: 22. Oktober 2019, 11:13:43 »
@Gutemine: dir wollte ich das nicht unterstellen!  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #664 am: 22. Oktober 2019, 17:52:32 »
Wieder einmal eine herausragende Erfolgsgeschichte.

Gestern war auf PRO7MAXX um 12:50 Uhr bei "BORDER PATROL IRELAND - EINSATZ AN DER GRENZE" auch so eine absolute Erfolgsgeschichte.

Eine Frau fragte in den sozialen Medien wie sie die Abgaben fürs Auto sparren kann. Dadurch wurde auch die Finanz auf sie Aufmerksam und holte den neuen BMW. Aber die Beamten haben die Rechnung ohne die Dame gemacht weil. wie sie immer betonte, kennt sie das Recht und die Regierungsmarionetten hätten gar kein Recht ihr Auto zu beschlagnahmen oder sonst was zu tun! Fazit: Aus den 3500 Euro Steuern wurden 5300 Euro und die Abschleppkosten da die kluge Frau sich weigerte die Autoschlüssel zu übergeben.

Krönung war, das die Dame die Systempolizei rief in der Hoffnung diese würden Ihre Kollegen davon abhalten das Auto abschleppen zu lassen, ....


Tja wenn sie mich gefragt hätte, würde ich ihr das Formular in Anhang schicken, weil damit zahle ich schon seit 4 Jahren weder eine KFZ-Steuer noch eine Autobahnmaut. Und ich kann ruhig schlafen das Auto wird nicht beschlagnahmt!
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 17:57:06 von Krawutzi Kaputzi »
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #665 am: 23. Oktober 2019, 09:19:56 »
Haß ist eben keine Meinung:


Zitat
Darf Facebook Nutzer wegen Merkel-Hasspost sperren?

In einem Facebook-Post wird Kanzlerin Angela Merkel (CDU) attackiert, Geflüchtete werden angefeindet.
Daraufhin löscht Facebook den Beitrag und sperrt einen Nutzer, der ihn teilte.
Ob das rechtlich zulässig war, darüber hat das Oberlandesgericht München zu befinden.

München. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts München vom Dienstag ist die Sperrung zulässig – auch wenn sich die Vorwürfe nur auf Teile des Posts beziehen. Das Gericht deutete an, dass die Darstellung von Geflüchteten als kriminell, mordend und vergewaltigend in dem Beitrag Hassrede und in Teilen auch Volksverhetzung sei.

In dem Berufungsprozess beurteilte das Gericht auch einen weiteren geteilten Post vom Frühjahr 2018, ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. In dem Beitrag wurden Geflüchtete unter anderem als "Invasoren" bezeichnet. Dies sei jedoch kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit. Es sei deshalb rechtswidrig gewesen, dass Facebook den Post entfernt und den Account des Mannes erneut gesperrt hatte. Das "virtuelle Hausrecht" des Unternehmens reiche so weit nicht, so die vorläufige Auffassung des Oberlandesgerichts München. Das Landgericht München I hatte im Februar geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren.

Ein Urteil in dem Prozess soll Anfang Dezember gefällt werden. Sollten die Parteien Revision einlegen, könnte der Fall in nächster Instanz zum Bundesgerichtshof gehen.
https://www.rnd.de/digital/darf-facebook-nutzer-wegen-merkel-hasspost-sperren-BKHP5CSYLKKK4BSTGTRZR5RSWQ.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Gutemine

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #666 am: 23. Oktober 2019, 09:23:19 »
Zum Beitrag
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3174.msg255479#msg255479

Die Nassefat wird von Thomas Günther Schneider (dem italienischen Anwalt der auf seinem alten Profil auch angibt fürs SSL zu arbeiten) als "Rechtsbeistand" vertreten, zudem noch von Gestalten aus dem Umkreis von Gerd Peifer (ehemals einer der Chefs in der Partei von Ferdi) bzw. gehört zum "Helferkreis" natürlich auch Engelen.

Bei Schneider giftet sie ganz extrem rum.  ;)
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Offline kairo

Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #667 am: 23. Oktober 2019, 11:57:36 »
Tja wenn sie mich gefragt hätte, würde ich ihr das Formular in Anhang schicken, weil damit zahle ich schon seit 4 Jahren weder eine KFZ-Steuer noch eine Autobahnmaut. Und ich kann ruhig schlafen das Auto wird nicht beschlagnahmt!

Der Trick ist gut. Klappt das auch bei intellektuell Behinderten und Verhaltensgestörten?
 
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #668 am: 23. Oktober 2019, 18:23:51 »
Der Trick ist gut. Klappt das auch bei intellektuell Behinderten und Verhaltensgestörten?

Wenn der zuständige Amtsarzt die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. wegen schwerer Gehbehinderung, Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung), bescheinigt dann ja.
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #669 am: 23. Oktober 2019, 18:31:16 »
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Gilt da auch die Unzumutbarkeit für die anderen Fahrgäste?
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Offline kairo

Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #670 am: 23. Oktober 2019, 22:21:24 »
Der Trick ist gut. Klappt das auch bei intellektuell Behinderten und Verhaltensgestörten?

Wenn der zuständige Amtsarzt die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. ... Blindheit ...), bescheinigt dann ja.

Ja, das leuchtet ein, Blindheit ist ein guter Grund, mit dem Auto fahren zu müssen.

In meinem Führerschein steht, dass ich beim Führen von Kraftfahrzeugen geeignete Augengläser tragen muss. Aber dass ich mit denen auch was sehen können muss, steht da nicht.
 
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #671 am: 24. Oktober 2019, 07:43:37 »
Als Blinder musst nicht Du der Fahrer sein, nur das Fahrzeug auf Dich registriert. Wer fährt, ist wurscht, sofern er kann und darf.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #672 am: 24. Oktober 2019, 07:57:42 »
In meinem Führerschein steht, dass ich beim Führen von Kraftfahrzeugen geeignete Augengläser tragen muss. Aber dass ich mit denen auch was sehen können muss, steht da nicht.

Wahnsinn, musst du einen alten Führerschein haben, in neueren würde nur mehr der Code 01.01 stehen.

Als Blinder musst nicht Du der Fahrer sein, nur das Fahrzeug auf Dich registriert. Wer fährt, ist wurscht, sofern er kann und darf.

Ich selbst kann seit dem STROKE eh nicht mehr selbst ein KFZ lenken, brauche sogar Hilfe zum ein- und aussteigen. Fahren tut meine Frau bzw. meine Kinder.

Voraussetzung ist nur die Zulassung des Kfz auf die körperbehinderte Person was auch bei Kindern möglich ist und die haben erfahrungsgemäß selten - oft nie eine Lenkberechtigung der Klasse B!

Weiters muss das Kfz muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die den Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet werden.

Nur wenn die Parkgebühr nicht entrichtet wird, muss die körperbehinderte Person bei der Anfahrt oder Abfahrt persönlich anwesend sein. Also wenn sich meine Tochter in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone mein Auto parkt muss sie die Gebühr zahlen. Wenn sie aber mich abholt bzw. hin bringt dann nicht.

Der Missbrauch dieser Erleichterung wird sehr streng bestraft, wobei der Vorweis einer Lebendmeldung der körperbehinderten Person vom Staatenbund Österreich da nicht ausreicht wie wir aus einem Fall wissen im Staat Vorarlberg wissen. 
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2019, 08:22:02 von Krawutzi Kaputzi »
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #673 am: 24. Oktober 2019, 10:23:44 »
Off-Topic:
Nur persönliches Interesse: Hättest Du auch Anrecht auf gratis Beförderung in öffentlichem Verkehr? Wenn ja: Auch Fernverkehr? Gibt es Einschränkungen? Das war früher in Deutschland reichlich kompliziert mit Streckentabellen, weil nur Beförderungsmöglichkeiten im Nahverkehr im gewissem Umkreis vom Wohnort möglich waren. Die Streckenbegrenzung ist meines Wissens mittlerweile weggefallen, aber es gibt immernoch genügend Verwirrpunkte bei der Beförderungserleichterung.
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #674 am: 24. Oktober 2019, 10:57:25 »
In meinem Führerschein steht, dass ich beim Führen von Kraftfahrzeugen geeignete Augengläser tragen muss. Aber dass ich mit denen auch was sehen können muss, steht da nicht.

Wahnsinn, musst du einen alten Führerschein haben, in neueren würde nur mehr der Code 01.01 stehen.

Stimmt, das war noch der alte "Graue Lappen".
 
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