Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121450 mal)

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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #600 am: 30. Juni 2016, 19:23:03 »
Es kommt in grossen Wirtschaftsstrafsachen garnicht mal so selten vor, dass die (unerfahrenen) Verteidiger ihren Mandanten mit den Einlassungen noch weiter in die shice reiten. Dass man es der StA aber derart einfach macht...

"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline dillgurke

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #601 am: 30. Juni 2016, 19:26:04 »
Wieso kriegen die KRDler überhaupt 500 Euro, wenn es doch alles kostenlos im KRD gibt, wie "Peter von der Ersatzbank" so oft betont hat? In dem einen Videobericht, der Peter immer so triggert, wurde gesagt, dass es 5 Euro und 5 Engel pro Stunde gab und woanders hieß es, dass Mitglieder, die sich beschwerten, aufgefordert wurden, doch einfach HartzIV zu beantragen.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #602 am: 30. Juni 2016, 19:28:08 »
@Sandmännchen Z. B. stellt sich auch die Frage, warum die StA neben unerlaubter Finanzgeschäfte und Untreue nicht auch noch Buchführungsdelikte angeklagt hat. Dass die Buchführung gewiss mangelhaft war bzw. streckenweise gar nicht existierte, ist ja ziemlich offensichtlich. Allerdings vermute ich, dass sich die Verfolgung solcher und vergleichbarer Gesetzesverstöße kaum lohnt, da allein die Untreue eine deutlich höhere Strafe einbringen dürfte, die Nebendelikte somit bei der Gesamtstrafenbildung am Ende ohnehin unter den Tisch fallen würden.
Dass keinerlei Sozialabgaben abgeführt wurden, ist ja auch klar.
Weiter fragt sich, wie es mit nicht bezahlten Steuern aller Art und mit vermutlich nicht eingereichten Steuererklärungen aussieht.
Auch bau- und gewerberechtliche Verstöße dürften zu finden sein. Ich glaube kaum, dass für die verschiedenen "Hallen" z. B. ein ordentliches Sicherheitskonzept vorliegt und eine Abnahme des Brandschutzes. Wenn ich etwa bei RA K. lese, dass viel Stoff für einen Versammlungsraum beschafft wurde, der zuvor eine Industriehallte war, so frage ich mich, wie es da mit Brandschutz, Fluchtwegen, Ausstattung mit Feuerlöschern usw. steht.

@Happy Hater Ja, das Problem bei Fatzke und seiner Truppe ist einfach, dass sie felsenfest davon überzeugt sind, dass sie selbst immer das Gemeinwohl verkörpern. So können sie vermutlich gar nicht erkennen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Und nein, Untreue setzt nicht voraus, dass sich der dafür Verantwortliche selbst bereichert hat, sondern nur, dass die anvertrauten Mittel nicht im Interesse und zu Gunsten des Eigentümers verwendet wurden.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Herr RA K. sich mit Wirtschaftssachen nicht so sehr auskennt. Das "Gutachten" bestätigt im Grunde ja, dass nicht nachvollziehbar ist, wo die Gelder geblieben sind. 

Doch nun noch zu einem anderen Thema: Da Fatzke jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, muss er da nicht auch arbeiten? Für Strafhäftlinge gilt doch die Arbeitspflicht?
Arbeit ist ja so ziemlich das, was Fatzke am meisten fürchtet.
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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #603 am: 30. Juni 2016, 19:34:00 »
"... Die Arbeiten seien größtenteils durch die Vereinsmitglieder geleistet, die vor Ort, also im „König-
reich" wohnten. Diese seien durch den Verein mit einem Betrag zur Sicherung des Existenzmini-
mums von durchschnittlich 500 EUR monatlich versorgt worden. Sie lebten und arbeiteten vor Ort
für die gemeinsame Sache. Anfangs hätten 13-15, später bis zu 55 Mitglieder vor Ort gelebt. Auch
diese Kosten seien in bar geleistet worden. Zudem seien diese Mitglieder mit Wohnung und Nah-
rung versorgt worden, was auch zu nicht unerheblichen Kosten geführt habe. Allein dies dürfte
nach seinen Schätzungen in zwei Jahren zu Kosten von rund 600.000 EUR geführt haben... ."

............................................

Eine solche Einlassung abzugeben, ist mehr als peinlich. Die vom Strafverteidiger gewählte Formulierung zudem lässt ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vermuten.

EUR 500,00 + Wohnung und Nahrung

Wobei dann geklärt werden müsste, wie man die Wohnung und die zur Verfügung gestellte Nahrung (als Sachbezug) hinsichtlich der Höhe bewertet.

Wenn dann noch der ein oder andere von den 13 bis 55 Personen Leistungen nach SGB II erhielten, wird es richtig heftig. 
 
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Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #604 am: 30. Juni 2016, 19:34:58 »
@Tuska und @Pantotheus Ja, klar, dass ein Pflichtverteidiger der kein Experte in Strafrecht ist, vielleicht nicht jeden Kniff und Winkelzug eines ausgewiesenen und erfahrenen Strafrechtsveterans kennt, geschenkt.

Aber selbst ein richtig schlechter Anwalt muss doch den Straftatbestand lesen, der seinem Mandanten vorgeworfen wird, sich in Kommentaren und höchstgerichtlichen Entscheidungen über die Definition der Tatbestandsmerkmale schlau machen und dann entsprechend seine Verteidigungsstrategie ausrichten.

Von daher versuche ich einfach noch immer, den "genialen Schachzug" hinter der Einlassung zu verstehen, dass vermutlich € 600.000 für den Unterhalt von KRD-Anhängern ausgegeben wurden. Nach meinem besten Verständnis der Sach- und Rechtslage ist das nämlich wirklich schlicht kontraproduktiv und zwar so kontraproduktiv, dass es mich schockt, das dort zu lesen.

Allerdings könnte das natürlich auch wirklich Strategie sein: Man gibt zu, dass man das Geld verpulvert hat, weil man es sowieso nicht auf Dauer verheimlichen kann (das Geld ist ja schlicht weg) und hofft so zumindest auf eine mildere Strafzumessung, weil man nicht versucht hat, diese Tatsache dass das Geld dafür verschwendet wurde, zu verheimlichen.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 19:36:49 von Happy Hater »
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #605 am: 30. Juni 2016, 19:59:01 »
@Happy Hater Ehrlich gesagt sehe ich derzeit die Strategie, die der RA verfolgt, auch nicht. Im ganzen veröffentlichten Text kann ich nur auf den ersten beiden Seiten etwas Fundiertes erkennen, was gegen die U-Haft sprechen könnte. Er geht darauf ein, dass Fatzke ja den Prozess immer gesucht habe, dass er vor Gericht erscheinen wolle, einen festen Wohnsitz (sic!) in Deutschland habe, in einer festen Beziehung lebe und sehr an seiner Mutter hänge, umgekehrt auch keine Bindungen im Ausland habe. Das Argument, er habe zwei erwachsene Söhne, leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein, da offenbar keine enge Beziehung zu diesen besteht (da wurde offenbar auch kein Unterhalt bezahlt, die Ehe ist auch schon lange geschieden). Einen festen Wohnsitz hat Fatzke im strengen Sinne wohl nicht, denn immerhin scheint es, nach den vorliegenden Meldungen, dass die Polizei bei seiner Festnahme vorsichtshalber gleichzeitig an mindestens zwei bekannten Orten aufgetaucht ist, da man sich doch nicht sicher war, wo er sich nun gerade aufhielt.
Man könnte m. E. statt von einem "festen Wohnsitz" eher von einem "üblichen Aufenthaltsort" sprechen, aber das ist ein Nebenschauplatz. Die Tatsachen, dass er für die Justiz nur schwer erreichbar war, sich nicht gemeldet hat, offiziell immer noch "in der Schweiz" Wohnsitz habe usw., sprechen eben nicht für einen festen Wohnsitz. Dass er auch ohne Pass oder Ausweis Auslandsreisen unternahm, in Paraguay ein Grundstück besitzen soll und damit gedroht hat, schlimmstenfalls dorthin zu ziehen (einen gefälschten Führerschein aus Paraguay hatte er übrigens auch), spricht auch nicht gerade gegen die Fluchtgefahr.
Dass ihm angeblich die Mittel fehlen, lässt sich nicht wirklich überprüfen, Stichwort: Verbleib der Gelder.
Wie fest die Beziehung wirklich ist, in der er lebt, bleibe dahin gestellt. Als Verteidiger hätte ich wohl am ehesten auf zwei Argumente abgestellt: Erstens hätte ich die Äußerungen hervorgehoben, dass Fatzke diesen Prozess gegen sich ja selbst will, zweitens hätte ich die Bindung an die Mutter unterstrichen und die anderen, schwächeren und wohl leicht widerlegbaren oder zumindest neutralisierbaren Vorbringen fort gelassen.
Wir hatten ja im Wesentlichen dieselben Argumente auch schon durchgekaut.
Soviel zur Frage der U-Haft. Zur Anklage selbst bringt der RA im Wesentlichen vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass den Anlegern ein Vermögensschaden entstanden sei. Das ist m. E. der Punkt, der nach meinem gegenwärtigen Wissensstand am ehesten gegen eine Verurteilung wegen Untreue sprechen könnte. In der Tat ist ja nach wie vor nicht genau nachvollziehbar, wohin das Geld geflossen ist. Somit ist streng genommen auch nicht zweifelsfrei bewiesen, dass die Anleger um ihr Geld gebracht wurden.
Allerdings wird durch die späteren Ausführungen ja gerade zugegeben, dass zumindest ein Teil des Geldes, nahezu die Hälfte der von der StA genannten Summe, für eigennützige Zwecke der KRDler verbraten wurde.
Mit einem solchen Vorgehen ist ein Prozess kaum zu gewinnen. Welcher höhere Sinn könnte sich dahinter verbergen?
Vielleicht will der RA darauf hinaus, dass Fatzke und seine Truppe enorm naiv waren. Das allein ist aber bestenfalls Grund für eine Strafmilderung. Womöglich zielt er längerfristig auf Schuldunfähigkeit. Dafür braucht es allerdings wohl deutlich mehr.

Da bleibt am Ende nur folgendes Fazit, das sich mir aufdrängt: Der RA hat einfach dem Willen seines Mandanten nachgelebt.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #606 am: 30. Juni 2016, 20:03:32 »
...........................................

Eine solche Einlassung abzugeben, ist mehr als peinlich. Die vom Strafverteidiger gewählte Formulierung zudem lässt ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vermuten.

EUR 500,00 + Wohnung und Nahrung

Wobei dann geklärt werden müsste, wie man die Wohnung und die zur Verfügung gestellte Nahrung (als Sachbezug) hinsichtlich der Höhe bewertet.

Wenn dann noch der ein oder andere von den 13 bis 55 Personen Leistungen nach SGB II erhielten, wird es richtig heftig.

Ich weiß - Peanuts -  aber in diesem Zusammenhang wird doch sicherlich nicht nur der eine, videodokumentierte, Zahnarztbesuch von Benjamin Blümchen interessant. Ab einer gewissen Speichelleckerstufe (ich glaube es betraf nur die sieben Pudel) war die gratis- Gesundheitsversorgung und damit der zum Gemeinwohl geadelte Arztbesuch ein weiteres Bonbon für die Getreuen.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #607 am: 30. Juni 2016, 20:05:37 »

Mit einem solchen Vorgehen ist ein Prozess kaum zu gewinnen. Welcher höhere Sinn könnte sich dahinter verbergen?

[...]

Da bleibt am Ende nur folgendes Fazit, das sich mir aufdrängt: Der RA hat einfach dem Willen seines Mandanten nachgelebt.

Eventuell möchte man in dieser Instanz einen Schuldspruch erwirken, um in der höheren Instanz endlich ein richtungsweisendes Urteil zu erhalten.

 >:D

Ich möchte aber noch einmal sagen, dass ich dem Herrn Anwalt keine Inkompetent oder mangelnden Einsatz vorwerfen möchte. Eventuell steckt da einfach mehr dahinter, als wir von "außen" feststellen können. Der Anschein ist eine Sache, was wirklich dahinter steckt? Man weiß es nicht sicher.
Eventuell ist es eine geniale Strategie, deren Wirkung wir erst später sehen, auch wenn ich das eher nicht glaube.

In jedem Fall: Für den OS sieht es düster aus.
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #608 am: 30. Juni 2016, 20:11:14 »
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-haftpruefungsantrag-mit-begruendung.html?file=files/krd/aktuelles/2016/160630%20-%20Schriftwechsel%3AHaftpruefungsantrag/RA_Kehl_Haftpruefungsantrag_Begruendung.pdf

...............................................

Eine weitere Merkwürdigkeit findet sich hier:

"... Das Gelände wurde am 29. Februar 2012 für 1,4 Millionen Euro erworben und hat durch Aufwertungsarbeiten mittlerweile einen geschätzten Verkehrswert von 2,8 Millionen Euro. (Der Kaufvertrag liegt dem Gericht vor.) ... ." Zitat


http://koenigreichdeutschland.org/de/wo-ist-das-geld-geblieben.html


Hier wird der Eindruck erweckt, dass das Objekt "1. Gelände in Apollensdorf" gekauft und jetzt einen Wert von ca. EUR 2,8 Mio darstellen würde.

Im Kurzgutachten (Anhang PDF- Datei) wird jetzt aber erklärt, dass der Kaufvertrag unter dem Datum des 02.04.2014 rückabgewickelt wurde; Gezahlt wurde demnach nur die erste Rate und möglicherweise (unklar) die Miete.
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #609 am: 30. Juni 2016, 20:13:44 »
Zwar wird dem Schellen-Piet die Unterbrechungszeit der UHaft nicht auf die zu erwartende Haftstrafe angerechnet, aber ein wenigist mir es doch nach Mimimimi zu mute.

Während ein ansonsten unbescholtener erwebstätiger Richterbeleidiger nun Einbußen in seiner Lebensführung hinnimmt, um die Strafe zu zahlen, in Freiheit zu bleiben und weiterhin Steuern und Abgaben zu zahlen, kann sich der Schellen-Piet seine unnötige und prozessstrategisch saudämliche Unverschämtheit jetzt im wahrsten Sinne des Wortes ersitzen und sich dabei noch vom Steuerzahler verköstigen lassen. :think:

Wenn er zur Strafe jetzt wenigstens Grundgesetze, StGBs oder am besten StVGs  in der Gefängnisdruckerei drucken müsste...
« Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 20:17:11 von Oberstes_souterrain »
 

Offline vollstrecker

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #610 am: 30. Juni 2016, 20:18:26 »
Laut Gutachten war auch nicht der Verein Käufer, sondern Peter Fitzek...
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #611 am: 30. Juni 2016, 20:21:11 »
Wenn hier gerade die ganzen Juristen versammelt sind, mal ne Laienfrage zwischendurch:

Die Reichsbank sammelt Gelder im Interesse der Anleger.
Die BaFin verbietet den weiteren Betrieb der Reichsbank und droht mit Strafzahlungen.
Ist es nun nicht bereits Veruntreuung, wenn ich entgegen dem Behördenschreiben einfach weiter mache und so die Strafzahlungen, Ansprüche von Außen und so weiter, und so fort zur Pfändung des KRD-Geländes führen? Dieses wurde ja angeblich mit besagten Mitteln finanziert, die sind nun futsch, Schuld ist Fitzeks Verhalten. 
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #612 am: 30. Juni 2016, 20:21:20 »
Ich finde immer noch den Satz auf Seite 12 im Haftprüfungsantrag am besten:

Zitat
Davon wurde ziemlich sicher eine Anzahlung in Höhe von 200.000 EUR in bar bezahlt.

Was soll denn das bitte bedeuten? Dass er weder von dem OS noch von einem seiner KRD-Handlanger erfahren konnte, ob überhaupt 200.000 EUR als Anzahlung geleistet wurden, oder ob diese in bar geleistet wurde?

Sprich, die wissen nicht sicher ob sie bei einer bestimmten Gelegenheit 200.000 EUR in bar bezahlt haben?

Ich meine, 200.000 EUR sind selbst für das Geld das das KRD ergaunert hat ein substanzieller Betrag und nicht einmal bei einem solchen Betrag können die mit Sicherheit sagen: "Ja, das haben wir in diesem Monat in diesem Jahr als Anzahlung für diese Immobilie geleistet."?

Sondern die beste Info die sie haben ist allen Ernstes "ziemlich sicher"?

WHAT

THE

FUCK.

 ::)
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #613 am: 30. Juni 2016, 20:26:46 »
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #614 am: 30. Juni 2016, 20:29:03 »
@Flo An den Grundstückgeschäften ist so mancherlei seltsam. @dieda hatte dazu vor einiger Zeit mehr ausgeführt. Zumindest bei einigen dieser Geschäfte ist Fatzke offenbar über den Tisch gezogen worden, dabei ist vermutlich eine erhebliche Summe verbraten worden.
Weiter ist natürlich auch unklar, wie man mal schnell ein Grundstück von 1,4 auf 2,8 Millionen "aufwerten" kann, wenn man nicht ungefähr diese Summe in Bau- und Unterhaltsmassnahmen steckt. Durch etwas "Fronarbeit" und "Pinselsanierung" kriegt man das nicht hin. Was man auf den "Vision wird Pfusch"-Bildern so sieht, deutet eher nicht darauf hin, dass da Leute am Werk waren, die wirklich mit Sachverstand arbeiteten. (Ein gelernter und erfahrener Bauhandwerker kann durchaus durch Eigenarbeit einen Mehrwert erschaffen. Das entbindet allerdings nicht davon, ggf. defektes Material zu ersetzen - und gute Baumaterialien kosten etwas.) In manchen Fällen wird dadurch das betreffende Gebäude sogar an Wert verloren haben.

@Oberstes_souterrain Was sollte man sonst mit Fatzke anfangen? Geld ist bei ihm vermutlich nicht zu holen. Bisherige Geldstrafen und Bußen hat er - vermutlich aus den Einnahmen, die er anderen abgeluchst hatte - bezahlt. Darüber lacht einer wie er nur. Denn das Wohlergehen seiner Opfer ist ihm gleichgültig. Wie kann man ihn denn dann strafen?
Wie weiter oben bemerkt ist Arbeit wohl das, wovor sich Fatzke am meisten fürchtet. Daher ist ihm eine längere Freiheitsstrafe mit Arbeitspflicht zu gönnen. Ob er mit den Produkten seiner Arbeit wenigstens einen Teil der Kosten, die seinetwegen anfallen, decken kann, wage ich angesichts seiner bekannten Arbeitsmoral und -weise zu bezweifeln.
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