Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121366 mal)

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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1455 am: 26. September 2016, 21:06:08 »
Nicht verurteilt zu werden bzw. die BRD von innen heraus abzuwickeln.

In schön dünnen Fäden versteht sich, anders passt die abgewickelte BRD nicht durch die Gitterstäbe.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1456 am: 26. September 2016, 22:03:31 »
Wenn ich die Pressemeldung des Landgerichts aufzurufen versuche, erhalte ich nur:
Zitat
ORA-01033: ORACLE Initialisierung bzw. Shutdown läuft ...
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1457 am: 26. September 2016, 22:05:01 »
*mit dieser Wortwahl bist Du als Eidgenosse auszumachen.
Aber durch die Verwendung eines ß versucht er sich dennoch zu tarnen.
1. Ich habe in der Schule nie ein Eszett gelernt. Gab es bei uns schon damals nicht. Und in der Grundschule war ich in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts.
Zitat
Eszett und die Schweiz
In der Schweiz wurde schon lange vor der Rechtschreibreform das Eszett durch ein trennbares ss ersetzt, auch nach langem Vokal und Diphthong.
http://faql.de/eszett.html
ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß
Zitat
Aber durch die Verwendung eines ß versucht er sich dennoch zu tarnen.
Musste zuerst wieder suchen wie man auf der Schweizer Tastatur ein Eszett eingibt: ALT + 225


Werden wegen der eidgenössischen ß-Extrawurst heute noch deutschsprachige Schriftstücke mit Bestimmungsort CH umgeschrieben? Diese Entdeckung habe ich beim Sammeln von Motorliteratur gemacht. Es wurden wirklich Handbücher, Prospekte und andere Druckerzeugnisse auf schweizerisch (= ohne ß) "übersetzt".


P.S. @Pantotheus: dito
 

Offline Noldor

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1458 am: 26. September 2016, 22:17:13 »
Werden wegen der eidgenössischen ß-Extrawurst heute noch deutschsprachige Schriftstücke mit Bestimmungsort CH umgeschrieben? Diese Entdeckung habe ich beim Sammeln von Motorliteratur gemacht. Es wurden wirklich Handbücher, Prospekte und andere Druckerzeugnisse auf schweizerisch (= ohne ß) "übersetzt".

Wie ein ß ausschaut und was es bedeutet haben wir schon gelernt. Nur wo man es anstatt des ss einsetzt...? wurde uns vielleicht erklärt aber hatte keine grosse Bedeutung. Darum habe ich heute keine Ahnung wo man das eszett schreibt.
 

Offline Pirx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1459 am: 26. September 2016, 22:22:15 »
1. eszett vs. ss
"Alkohol sollte man in Maßen genießen."  :(
"Alkohol sollte man in Massen genießen."  ;D

2. Pressemitteilung Screenshot

« Letzte Änderung: 26. September 2016, 22:48:44 von Pirx »
 

Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1460 am: 26. September 2016, 23:05:02 »
Hier widert den Baiern die Schreibweise unheimlich an.
Eine Maß hat man schon immer mit "ß" geschrieben, und man hat sie schon immer mit einem schnellen, offenen a gesprochen und müsste das jetzt mit Doppel s schreiben, wenn man es so sprechen wollte. Das kommt aber schon gar nicht in Frage, da gibt´s koan Radi. Wenn man es aber mit "ß" schreibt, dann gibt das akurat den Preiss´n recht, die schon immer zu einer Maß ein Maaaaaaaß gesagt haben.
"Gellens Fräulein, bringen S´ mir doch bitte mal so ein Maaaaaaß."
Das geht gar nicht. Das heißt - mit sämtlichen notwendigen und üblichen Höflichkeitsformeln:
"Resi, a Maß!"
Alle Laute kurz. Wenn das gar nicht geht, dann kann man das i ein wenig ziehen.
Das Komma jedoch bedeutet ein Pause, die so lange wie das vorherige "Resi" sein kann.
Prägnant, nennt man diesen Sprechstil, und das ist er, im vollen Umfang dieses Wortes.
« Letzte Änderung: 26. September 2016, 23:13:48 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pirx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1461 am: 26. September 2016, 23:16:27 »
Hier widert den Bayern die Schreibweise unheimlich an.
...
Das freut mich.  :neener:
Nichts für ungut.  ;)
 

Offline Resting Bench

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1462 am: 27. September 2016, 04:39:42 »
Die Lokalpresse:
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1463 am: 27. September 2016, 08:16:13 »
Wenn in den ersten Terminen Zeugenvernehmungen anstehen, dürften wir viele altbekannte Gesichter zu sehen bekommen; Richard Gantz, Thomas Bach und vielleicht auch Scholty als Kleinanleger. Es ist schwerlich vorstellbar, dass gerade diese Personen mit der freien Verwendung des Geldes durch Peter einverstanden waren.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline be-eh

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1464 am: 27. September 2016, 09:23:01 »
Jetzt hat es*  einen Kommentar von metaminimum.
*mit dieser Wortwahl bist Du als Eidgenosse auszumachen.

Machen die Österreicher das nicht auch gerne? "Es hat Regen heute in der Steiermark" und so.
 

Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1465 am: 27. September 2016, 09:30:54 »
Jetzt hat es*  einen Kommentar von metaminimum.
*mit dieser Wortwahl bist Du als Eidgenosse auszumachen.

Machen die Österreicher das nicht auch gerne? "Es hat Regen heute in der Steiermark" und so.

Nein.
 

Offline Pirx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1466 am: 27. September 2016, 10:22:10 »
Die Lokalpresse:
Im Artikel wird durch den Anwalt suggeriert, die gesamten beschlagnahmten Akten wären außer Kontrolle geraten.
Richtig ist doch aber, dass "nur" das Beschlagnahmeprotokoll verschollen ist, oder?
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1467 am: 27. September 2016, 10:31:16 »
Diesen einzigen nicht geschwärzten Satz der Anklageschrift kann man so oder so interpretieren. Maximal möglich wäre, dass der bei der BaFin befindliche Teil der beschlagnahmten Akten nicht auffindbar ist. Dagegen spricht jedoch, dass durch die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Auswertung der Finanztransaktionen erfolgte.
Aufklärung wird erst die Hauptverhandlung bringen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline kairo

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1468 am: 27. September 2016, 10:38:26 »
Die Lokalpresse:
Im Artikel wird durch den Anwalt suggeriert, die gesamten beschlagnahmten Akten wären außer Kontrolle geraten.
Richtig ist doch aber, dass "nur" das Beschlagnahmeprotokoll verschollen ist, oder?

Und ist das nicht sogar wieder aufgetaucht? Ich meine so etwas gelesen zu haben.

Aber es ist das Geschäft des Verteidigers, die Schwächen der Anklage bloßzulegen.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1469 am: 27. September 2016, 10:53:32 »
Selbst wenn man das Verschwinden unterstellt, was soll es bewirken?
Die Verteidigung könnte allenfalls behaupten, dass die Akten nicht volständig sind und etwaige Buchführungsunterlagen durch die Ermittler nicht vorgelegt würden, um der Verteidigung zu schaden.
Abgesehen davon, dass es sich um einen schmalen Grad handelt, auf dem ich mich als Verteidiger nicht unbedingt bewegen wollen würde, hat Chefbuchhalter Jaschke ja schon erklärt, dass es keine tatsächliche Buchhalteng, sondern bestenfalls einen Karton mit Quittungen gab. Die tatsächliche Verwendung der abgehobenen Gelder wurde lt. Hannes J. nicht dokumentiert.
Wenn jetzt im Nachhinein mit irgendwelchen Teilbuchhaltungen für Bautrupp und andere "Abteilungen" argumentiert wird, spricht es mehr dafür, dass der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht zu Unrecht besteht.
Wenn das alles umschifft sein sollte, bleibt noch immer die Frage, wo die angeblich stabilen Sachwerte sind, in die investiert werden sollte. Diese Klausel steht eindeutig in den "Sparbüchern".
« Letzte Änderung: 27. September 2016, 10:56:03 von simplicius simplicissimus »
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