Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 48682 mal)

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Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #75 am: 15. November 2016, 17:31:15 »



Zitat von: http://prometheus.com.mt/beratung.html
Kompetente Beratung
Kosten: 75.- €  / Std

Schriftliche Unterschtützung
Sichtung der Unterlagen und unser Auwand wird mit 200.- € / Std. abgerechnet.



Ja haltet mich fest!
Kompetente Beratung?  :think:  :scratch: Worin denn?  :think: :scratch: Von Euch? :snooty: :facepalm:

In Rechtschreibung?  ::) :-[ :-\ :-X
Da bräuchte ich dringend Schriftliche Unterschtützung.
Denn ohne schriftliche Untertützung (meine persönliche Note) währe (so schreiben das diese eher bildungsfernen Kreise) ich echt aufgeschmeisst. Das ist auch dieser Aufwand  :twocents: :mytwocents: sicher wert. Denn sich selbst eine Auwand anzuschaffen, an die man bei solchen Texten seinen Kopf schlagen kann, ist deutlich teurer.  :banghead:
« Letzte Änderung: 15. November 2016, 17:32:56 von hair mess »
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Offline echt?

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #76 am: 15. November 2016, 17:49:49 »
Zitat
Unterschtützung

Das ist schwäbisch!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline aargks

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #77 am: 15. November 2016, 17:59:42 »
Zitat
Unterschtützung

Das ist schwäbisch!

Noi! Onderschdüdsung isch schwäbisch  ;)
 

Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #78 am: 15. November 2016, 18:11:30 »
Unterschtützung ist Schreiben wie Gesprochen.

Man sollte aber nur schreiben wie man spricht, wenn man spricht wie man schreibt.

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Offline Noldor

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #79 am: 15. November 2016, 18:32:45 »
Man sollte aber nur schreiben wie man spricht, wenn man spricht wie man schreibt.

Dann werde ich mein Maul halten und nichts mehr schreiben-

De häbi Dschnurra züö und schriibu nix me.
 
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Offline kairo

Re: Die Malta-Masche
« Antwort #80 am: 15. November 2016, 18:42:52 »
Im Impressum wird als Adresse genannt:
Zitat von: http://prometheus.com.mt/kontakt.html
Prometheus s.e.h.r. LTD
149, Fleur-De-Lys Road
Birkirkara, BKR 9066
Malta, Europe

Der Laden ist also überaus limitiert ... ich kenne mich mit den maltesischen Abkürzungen nicht so aus, aber ist das auch bestimmt kein Witz? Und gibt es eventuell noch ein Malta in Australien? Möglich wäre es ja, immerhin gibt es mehr als ein Dutzend Berlins in den USA.
 

Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #81 am: 15. November 2016, 19:53:59 »
Man sollte aber nur schreiben wie man spricht, wenn man spricht wie man schreibt.

Dann werde ich mein Maul halten und nichts mehr schreiben-

De häbi Dschnurra züö und schriibu nix me.
Du warst doch nicht gemeint.
In keinster Weise.
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Offline Noldor

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #82 am: 15. November 2016, 21:14:39 »
Man sollte aber nur schreiben wie man spricht, wenn man spricht wie man schreibt.

Dann werde ich mein Maul halten und nichts mehr schreiben-

De häbi Dschnurra züö und schriibu nix me.
Du warst doch nicht gemeint.
In keinster Weise.

Ich habe es ja auch nicht so ernst gemeint. ;)

 

Syssi

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #83 am: 16. November 2016, 17:04:21 »
Die sind ja so dreist, dass mir selbst die Reichis leid tun.
 

Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #84 am: 16. November 2016, 17:08:47 »
Das ist die Malta-Masche Masche.
Das ist doch sicher eine Aktion unserer Abteilung 32 aus dem 3.UG um das Futter für die Reptoloiden zusammenzubringen. Da gibt es kein Mitleid. Sonst knappern die wieder die Pneus und wir fahren auf den Felgen.
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dtx

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #85 am: 16. November 2016, 21:27:29 »
Ist angekommen!
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809978.pdf

Der Bundesregierung scheint aber ausweislich ihrer Antworten gerade nicht aufgefallen zu sein, daß es bei der Malta-Masche NICHT um einen Anspruch aus Amtshaftung des Amtsgerichts Buxtehude / der Polizeidirektion Lüneburg wegen Fehlverhalten des RiAG / POK Rainer Müller handelt. Angegriffen wird Rainer Müller aus Buxtehude.
 

Syssi

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #86 am: 18. November 2016, 10:14:10 »
Na dann schreib´s der Bundesregierung, am Besten über deinen örtlichen Abgenordeten...
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #87 am: 1. Dezember 2016, 08:25:03 »
Ich war mal so frei, die Beiträge des Genosse Chomskie in den Vorstellungsthread zu verschieben!
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3800.0

« Letzte Änderung: 1. Dezember 2016, 08:27:05 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline Mr. Devious

Re: Die Malta-Masche
« Antwort #88 am: 6. Dezember 2016, 19:51:33 »
Künftig Strafen für Malta-Masche

Spoiler
Künftig Strafen für Malta-Masche

Stand: 06.12.2016 18:00 Uhr

Die maltesische Justiz könnte künftig gegen deutsche "Reichsbürger" vorgehen, die mit Millionenforderungen Beamte in Deutschland unter Druck setzen. Sie sollen nach Informationen von NDR, WDR und SZ strafrechtlich verfolgt werden.

Von Georg Mascolo und Christian Baars, NDR

"Reichsbürger" - wie sich selbst nennen - lehnen das politische System der Bundesrepublik ab und wehren sich teils mit bizarren Tricks gegen den Staat. So versuchen einige von ihnen gelegentlich über ein maltesisches Inkasso-Unternehmen Druck auf Richter, Polizisten oder Justizangestellten auszuüben. Sie fordern Hunderttausende oder gar einige Millionen Euro an Schadenersatz für das Handeln deutscher Amtsträger - und das auf quasi offiziellem Weg, als vollstreckbarer Schuldtitel mit Briefkopf der Republik Malta.
Malta-Masche wird künftig strafrechtlich verfolgt

Diese sogenannte Malta-Masche soll nun aber unterbunden werden. In einem Schreiben, das vom Auswärtigen Amt an die Justizministerien aller 16 deutschen Bundesländer verschickt wurde, heißt es nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung": In Zukunft solle jeder Versuch eines "Reichsbürgers", in Deutschland auf diese Weise Angst zu verbreiten, direkt an das Auswärtige Amt gemeldet werden. Dort werde man jeden dieser Fälle mit Maltas Generalstaatsanwaltschaft "aufnehmen". Sie sollen also strafrechtlich verfolgt werden.

Schon seit Längerem haben unter anderem der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Einschüchterungsversuche der "Reichsbürger" vorzugehen. Nun hat die deutsche Regierung offenbar eine Möglichkeit entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie das in den vereinfachten Mahnverfahren Maltas üblich ist, der ist zusätzlich wegen Meineids dran.

"Reichsbürger" nutzen maltesisches Inkasso-Unternehmen

Bislang - seit etwa Anfang 2014 - nutzt die "Reichsbürger" Gesetzeslücken aus. In einem ersten Schritt tragen sie ihre erdachten Forderungen gegen deutsche Beamte in das Online-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) des US-Bundesstaats Washington ein. Jeder kann auf dieses Verzeichnis zugreifen und echte oder vermeintliche Schulden eintragen. Im zweiten Schritt wird dann die jeweilige Forderung an die "Pegasus International Incasso Limited" auf Malta übertragen - ein Inkasso-Unternehmen, das "Reichsbürger" offenbar eigens für diesen Zweck gegründet haben.

In dem kleinen Inselstaat gilt eine, europaweit einmalige rechtliche Besonderheit: Wenn man bestimmten Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen persönlich vor einem maltesischen Gericht widerspricht, werden diese rechtskräftig und können EU-weit eingetrieben werden. Versucht haben die „Reichsbürger“ dies offenbar mehrfach. Die Malta-Masche habe jedoch noch nie funktioniert, antwortete die Bundesregierung kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Denn deutsche Gerichtsvollzieher vollstrecken nichts blind.

Dennoch beurteilten die "Reichsbürger" ihr Vorgehen - Millionenforderungen, mit denen sich die Betroffenen herumschlagen müssen - offenbar als Erfolg, denn die Fallzahlen stiegen zuletzt. Bislang ging die maltesische Justiz offenbar kaum einem dieser Fälle genauer nach. Dies soll nun anders werden, stellt der Generalstaatsanwalt des kleinen Inselstaats in Aussicht - offenbar auf Druck der Bundesregierung beziehungsweise "nach intensivem Dialog", wie es das Auswärtige Amt in seinem Schreiben nennt.
[close]

https://www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-165.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #89 am: 6. Dezember 2016, 20:16:41 »
Es ist ja schön, dass Malta nun gegen diese Masche vorgehen will, so ganz verstehe ich aber die vermeintliche Erfolgsmeldung nicht: Die RD, die ihre Forderungen in den USA eintragen, befinden sich ja meistens in Deutschland (oder in einem Nachbarland) und können diese Eintragungen nur vornehmen, weil sie dies einfach online erledigen können. Erstes Gegenmittel wäre also, diese Eintragungen zu verhindern bzw. zu löschen oder löschen zu lassen, bevor Malta ins Spiel kommt. Und das wird offenbar teilweise schon so gemacht.
Die RD, die sich eben gerade nicht in Malta befinden, treten ihre "Forderungen" dann an die Pegasus in Malta ab, und diese erwirkt einen Vollstreckungstitel in Malta, der dann in Deutschland vorgelegt wird. Da aber Deutschland diese Vollstreckungen nicht annimmt, ist man wenigstens in Deutschland (und in jedem rechtlich zivilisierten Land eigentlich auch) vor der "Malta-Masche" sicher.

Wenn nun eine solche Vollstreckungsforderung aus Malta kommt, will man künftig die Generalstaatsanwaltschaft in Malta informieren, die dann dagegen vorgehen will. Ich kenne jetzt die Einzelheiten des maltesischen Rechtssystems nicht, aber es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die Generalstaatsanwaltschaft kann erwirken, dass solche Vollstreckungen in Malta gehemmt und aufgehoben werden, oder sie kann in Malta gegen die verantwortlichen Personen wegen Betrugs und ggf. Meineids vorgehen.
Und nun kommt mein Einwand: Die RD, die sich diese Forderungen ausgedacht und sie über die USA und Malta zurück nach Deutschland geleitet haben, sitzen ja zuallermeist nicht in Malta, sondern eben in Deutschland, in Österreich, vielleicht noch in einem anderen Nachbarland. Malta kann also im Grunde nur Anklage erheben und dann ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland richten (oder Österreich usw.). Zugriff auf den RD, der ursprünglich hinter der Forderung steckt, hat Malta ja eben nicht.
Im Rahmen der Rechtshilfe ist es möglich, dass Deutschland das Verfahren übernimmt.
Aber: Da der Täter in Deutschland sitzt, das geplante Opfer des versuchten Verbrechens ebenfalls in Deutschland sitzt und der Erfolg der Tat in Deutschland eintreten sollte, die Anfangshandlung (das Eintragen der erfundenen Forderung) zudem meist auch aus Deutschland erfolgte, sollte doch eine unmittelbare Zuständigkeit und ein Tat- bzw. Begehungsort und somit Gerichtsstand in Deutschland bereits gegeben sein, ohne dass Malta ins Spiel kommt.
Ein Vorgehen der maltesischen Strafjustiz wäre durchaus sinnvoll, wenn es sich gegen die Personen richtet, die in Malta hinter dem Inkasso stehen und dort die entsprechenden Handlungen vornehmen, was letztlich auch dazu führen sollte, dass das Inkassounternehmen in Malta zwangsliquidiert und so dieser Sumpf trocken gelegt würde.

Nur mal so meine kritischen Fragen und Anmerkungen. Ich hoffe da nur, dass ich nicht zu schwarz sehe.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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