Es ist ja schön, dass Malta nun gegen diese Masche vorgehen will, so ganz verstehe ich aber die vermeintliche Erfolgsmeldung nicht: Die RD, die ihre Forderungen in den USA eintragen, befinden sich ja meistens in Deutschland (oder in einem Nachbarland) und können diese Eintragungen nur vornehmen, weil sie dies einfach online erledigen können. Erstes Gegenmittel wäre also, diese Eintragungen zu verhindern bzw. zu löschen oder löschen zu lassen, bevor Malta ins Spiel kommt. Und das wird offenbar teilweise schon so gemacht.
Die RD, die sich eben gerade nicht in Malta befinden, treten ihre "Forderungen" dann an die Pegasus in Malta ab, und diese erwirkt einen Vollstreckungstitel in Malta, der dann in Deutschland vorgelegt wird. Da aber Deutschland diese Vollstreckungen nicht annimmt, ist man wenigstens in Deutschland (und in jedem rechtlich zivilisierten Land eigentlich auch) vor der "Malta-Masche" sicher.
Wenn nun eine solche Vollstreckungsforderung aus Malta kommt, will man künftig die Generalstaatsanwaltschaft in Malta informieren, die dann dagegen vorgehen will. Ich kenne jetzt die Einzelheiten des maltesischen Rechtssystems nicht, aber es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die Generalstaatsanwaltschaft kann erwirken, dass solche Vollstreckungen in Malta gehemmt und aufgehoben werden, oder sie kann in Malta gegen die verantwortlichen Personen wegen Betrugs und ggf. Meineids vorgehen.
Und nun kommt mein Einwand: Die RD, die sich diese Forderungen ausgedacht und sie über die USA und Malta zurück nach Deutschland geleitet haben, sitzen ja zuallermeist nicht in Malta, sondern eben in Deutschland, in Österreich, vielleicht noch in einem anderen Nachbarland. Malta kann also im Grunde nur Anklage erheben und dann ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland richten (oder Österreich usw.). Zugriff auf den RD, der ursprünglich hinter der Forderung steckt, hat Malta ja eben nicht.
Im Rahmen der Rechtshilfe ist es möglich, dass Deutschland das Verfahren übernimmt.
Aber: Da der Täter in Deutschland sitzt, das geplante Opfer des versuchten Verbrechens ebenfalls in Deutschland sitzt und der Erfolg der Tat in Deutschland eintreten sollte, die Anfangshandlung (das Eintragen der erfundenen Forderung) zudem meist auch aus Deutschland erfolgte, sollte doch eine unmittelbare Zuständigkeit und ein Tat- bzw. Begehungsort und somit Gerichtsstand in Deutschland bereits gegeben sein, ohne dass Malta ins Spiel kommt.
Ein Vorgehen der maltesischen Strafjustiz wäre durchaus sinnvoll, wenn es sich gegen die Personen richtet, die in Malta hinter dem Inkasso stehen und dort die entsprechenden Handlungen vornehmen, was letztlich auch dazu führen sollte, dass das Inkassounternehmen in Malta zwangsliquidiert und so dieser Sumpf trocken gelegt würde.
Nur mal so meine kritischen Fragen und Anmerkungen. Ich hoffe da nur, dass ich nicht zu schwarz sehe.