Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 48679 mal)

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #45 am: 10. September 2016, 21:00:57 »
Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage "Auswirkungen der »Malta-Masche« auf Rheinland-Pfalz" des Abgeordneten Matthias Lammert, CDU, vom 16.08.2016: https://kleineanfragen.de/rheinland-pfalz/17/719

Spoiler
Leider nicht viel (für mich) Interessantes dabei.
[close]
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #46 am: 11. September 2016, 04:37:28 »
Es sieht zur Zeit ja so aus, als sei die Anzahl der Malta-Maschen-Fälle noch überschaubar. Aber jeder einzelne Fall ist schon einer zu viel ! Allein darauf zu vertrauen, dass in diesen Fällen (erst) die Zustellung der Klage in Deutschland aufgehalten wird, ist nicht der richtige Ansatz. Ich habe jetzt nicht geprüft, ob die Rechtshilfeabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, bzw. europäische Rechtshilfeübereinkommen für die Verweigerung der Zustellung in solchen Fällen überhaupt immer eine hinreichende Rechtsgrundlage bieten (man muss so etwas ja auch immer gegenüber dem ersuchenden Staat begründen und der ist dann schnell eingeschnappt, wenn man ihm zu verstehen gibt, dass seine Gerichte krasses Unrecht fördern). Tendenziell ist da in den letzten 20 Jahren ja einiges vereinfacht worden, d.h. die Rechtshilfeersuchen müssen nicht mehr in jedem Fall den ganz großen Dienstweg über Botschaften, Ministerien usw. gehen. Dadurch gingen aber auch Kontrollinstanzen verloren, die einen Missbrauch der Rechtshilfe zumindest erschweren.

Es ist eigentlich ein Unding, dass maltesische Gerichte überhaupt Zustellersuchen nach Deutschland auf den Weg bringen, obwohl es in den betreffenden Fällen eine Zuständigkeit der maltesischen Gerichte für Klagen gegen deutsche Privatpersonen eigentlich - für die Malteser offenkundig - nicht geben dürfte. Und wenn es in Malta doch so eine Zuständigkeitsregelung geben sollte, würde sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, zu denen auch in Zivilsachen ein faires Verfahren gehört.

Je weiter man auf dem Globus nach Süden geht, um so eher muss man erfahrungsgemäß auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass solche Fälle durch eine - direkt in bar an den Richter zu zahlende - zusätzliche Gebühr, die in keiner Gebührenordnung steht, ermöglicht werden. Dafür spricht übrigens auch, dass die Termine so kurzfristig angesetzt werden. Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen. Mag auch sein, dass Fatzekatz und ihre Komplizen zwar hier in Deutschland ziemlich mittellos dastehen, aber das für solche "Motivationshilfen" benötigte Geld noch irgendwie auftreiben können, z.B. von denen, die ihre angeblichen Forderungen an die Fatzekatz-Firma abtreten.

Da weist man bei dem diskutierten Beitritt der Türkei zur EU immer wieder auf die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit des Beitrittskandidaten hin - und zwar vollkommen zu Recht. Gleichzeitig sind in Staaten, die bereits EU-Mitglied sind, solche Maschen möglich. Da fragt man sich schon, ob da nicht eine dezente Intervention auf zwischenstaatlicher oder europäischer Ebene sinnvoll wäre, jedenfalls dann, wenn sich solche Fälle häufen.

Unabhängig davon müssen solche Fälle in Deutschland konsequent, unnachgiebig und mit der vollen strafrechtlichen Härte des Gesetzes verfolgt werden. Ich denke mal, wenn sich in den betreffenden Kreisen rumspricht, dass es für so eine Erpressung bzw. einen Betrug in Millionenhöhe (selbst wenn die Millionenbeträge ja nur aus der kranken Fantasie der Reichsdeppen entstanden sind) auch schnell mal ein paar Jahre Gefängnis gibt, hat sich die Malta-Masche schnell erledigt.
« Letzte Änderung: 11. September 2016, 04:52:08 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #47 am: 11. September 2016, 05:58:41 »
Es sieht zur Zeit ja so aus, als sei die Anzahl der Malta-Maschen-Fälle noch überschaubar. Aber jeder einzelne Fall ist schon einer zu viel ! Allein darauf zu vertrauen, dass in diesen Fällen (erst) die Zustellung der Klage in Deutschland aufgehalten wird, ist nicht der richtige Ansatz.
D'accord.

Ich habe jetzt nicht geprüft, ob die Rechtshilfeabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, bzw. europäische Rechtshilfeübereinkommen für die Verweigerung der Zustellung in solchen Fällen überhaupt immer eine hinreichende Rechtsgrundlage bieten
Ich auch nicht. Insofern gilt für das Folgende: :spekulatius:

(man muss so etwas ja auch immer gegenüber dem ersuchenden Staat begründen und der ist dann schnell eingeschnappt, wenn man ihm zu verstehen gibt, dass seine Gerichte krasses Unrecht fördern). Tendenziell ist da in den letzten 20 Jahren ja einiges vereinfacht worden, d.h. die Rechtshilfeersuchen müssen nicht mehr in jedem Fall den ganz großen Dienstweg über Botschaften, Ministerien usw. gehen. Dadurch gingen aber auch Kontrollinstanzen verloren, die einen Missbrauch der Rechtshilfe zumindest erschweren.
Angesichts der Tatsache, dass das Mahnverfahren in Deutschland für die Zustellung eines Mahnbescheids so wenig inhaltliche Kontrolle (nämlich keine) vorsieht, dass dieser Schritt zumindest dem Gesetz nach vollständig maschinell ablaufen kann, fällt es mir schwer, den Maltesern mangelnde Kontrollinstanzen vorzuwerfen.

Das Problem in der maltesischen Prozessordnung (bzw. die Lücke, die Frau F. auszunutzen scheint) scheint mir eher darin zu liegen, dass der behauptete Schuldner nach maltesischem Prozessrecht in Person erscheinen muss.

Es ist eigentlich ein Unding, dass maltesische Gerichte überhaupt Zustellersuchen nach Deutschland auf den Weg bringen, obwohl es in den betreffenden Fällen eine Zuständigkeit der maltesischen Gerichte für Klagen gegen deutsche Privatpersonen eigentlich - für die Malteser offenkundig - nicht geben dürfte. Und wenn es in Malta doch so eine Zuständigkeitsregelung geben sollte, würde sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, zu denen auch in Zivilsachen ein faires Verfahren gehört.
Eine rein personelle Anknüpfung scheint mir hier zu kurz gegriffen: Wenn Ich die Malta-Masche richtig verstanden habe, dann führt eine Frau F. aus dem Bundesland SN (Landkreis Z?) eine Gesellschaft (Ltd.?), die ihren Sitz auf Malta hat. An diese werden erfundene Forderungen "abgetreten" und dann versucht, diese Forderungen vor maltesischen Gerichten einzutreiben. Bereits nach dem Grundsatz des Sitzes der Gesellschaft könnte Malta hier auch bei Verfahren gegen Personen mit Sitz im Ausland einen inländischen Gerichtsstand gut begründen. Der Satz "Gerichtsstand ist immer beim Beklagten" trifft auch in Deutschland nicht zu und ist sicher kein notwendiges Kriterium, um ein Verfahren "fair" und/oder "rechtsstaatlich" nennen zu dürfen.

Je weiter man auf dem Globus nach Süden geht, um so eher muss man erfahrungsgemäß auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass solche Fälle durch eine - direkt in bar an den Richter zu zahlende - zusätzliche Gebühr, die in keiner Gebührenordnung steht, ermöglicht werden. Dafür spricht übrigens auch, dass die Termine so kurzfristig angesetzt werden.
Ich hätte diese "Verschwörungstheorie" eher mit der Häufung der Fälle begründet, bzw. damit, dass das auf maltesischer Seite immernoch funktioniert. Aber die kurzfristigen Termine könnten auch ein Indiz sein.

Gegen-Verschwörungstheorie: Ich nehme als gegeben an, dass die Forderungen nicht inhaltlich geprüft werden (zur Begründung bitte den Zeugen "Hauptmann Offensichtlich" vernehmen).

Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen.
Insbesondere bei den doch absurd langen Verfahrensdauern (in IT bspw. dauert ein durchschnittlicher(!) Zivilprozess etwa 10 Jahre) und der Überlastung der Gerichte könnte auch eine allgemein sehr kurze Verfahrensdauer in Dingen, die nicht geprüft werden, ein Anreiz für Gläubiger sein, ihre Schulden über diesen Weg einzutreiben. Kann ein Gläubiger innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen durch ein Verfahren, das bei Gericht verhältnismäßig wenig Aufwand erfordert (nämlich Abtippen, Ausdrucken, Eintüten, Abschicken, ausdrücklich ohne das Lesen) einen vollstreckbaren Titel erlangen, während er es inklusive Sachprüfung seiner Forderungen erst in vielen Jahren haben kann, wird er wohl eher diesen Weg einschlagen – und dem Gericht dabei eine Menge Arbeit ersparen. Wirklich grundlegend anders funktioniert das deutsche Mahnverfahren ja mE auch nicht…

Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen.Mag auch sein, dass Fatzekatz und ihre Komplizen zwar hier in Deutschland ziemlich mittellos dastehen, aber das für solche "Motivationshilfen" benötigte Geld noch irgendwie auftreiben können, z.B. von denen, die ihre angeblichen Forderungen an die Fatzekatz-Firma abtreten.
Ja, die werden sich das Ausfüllen der Dokumente in Malta sicherlich etwas kosten lassen.

Da weist man bei dem diskutierten Beitritt der Türkei zur EU immer wieder auf die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit des Beitrittskandidaten hin - und zwar vollkommen zu Recht. Gleichzeitig sind in Staaten, die bereits EU-Mitglied sind, solche Maschen möglich. Da fragt man sich schon, ob da nicht eine dezente Intervention auf zwischenstaatlicher oder europäischer Ebene sinnvoll wäre, jedenfalls dann, wenn sich solche Fälle häufen.
Dem Vernehmen nach wurden solche Dinge bereits intergouvernemental auf ministerieller Ebene gekillt. Quellen darf ich hierzu leider keine nennen… ;-)

Unabhängig davon müssen solche Fälle in Deutschland konsequent, unnachgiebig und mit der vollen strafrechtlichen Härte des Gesetzes verfolgt werden. Ich denke mal, wenn sich in den betreffenden Kreisen rumspricht, dass es für so eine Erpressung bzw. einen Betrug in Millionenhöhe (selbst wenn die Millionenbeträge ja nur aus der kranken Fantasie der Reichsdeppen entstanden sind) auch schnell mal ein paar Jahre Gefängnis gibt, hat sich die Malta-Masche schnell erledigt.
Hier überrascht mich die Untätigkeit der Behörden auch sehr. Wenn ich mich recht erinnere, wurden auch Staatsoberhaupt und Regierungschefin bereits Ziel der "Malta-Masche"; ich hätte angenommen, dass spätestens ab diesem Level ein Ermittlungsrichter ins Spiel gekommen wäre…

Auf den ersten Blick halte ich aber die Frage der Strafbarkeit für nicht völlig trivial. Immerhin haben wir hier Zusammenwirken mehrerer Personen über diverse Ländergrenzen hinweg. Und dem Vermögensschaden beim Opfer steht zumindest prinzipiell der Anspruch auf Herausgabe des Titels aus §§ 826, 226 BGB entgegen…
Aber ich bin kein Staatsanwalt.

Und, nächste Verschwörungstheorie: Polizisten sind ebenfalls keine Staatsanwälte. Während ich einem Staatsanwalt mittlerer Art und Güte durchaus zutraue, hier auf Anhieb die Strafbarkeit(en) korrekt und klausurmäßig (Examen unerheblich) festzustellen, könnte es am (ermittelten) Sachverhalt mangeln: Es soll Bundesländer geben, bei denen ein Ermittlungsverfahren (also bis zur Erhebung der öffentlichen Klage) bzgl. einer "trivialen" Disco-Schlägerei im Schnitt 8 Monate dauert, weil der Krankenstand der Polizei (und diese führt für die StA die Ermittlungshandlungen aus) bei 50% liegt und die Uniformierten ihre geistigen Kompetenzen ebensowenig zu 100% ausschöpfen (können oder wollen), sodass die StA ständig Nachermittlungen anfordern muss (weil Zeuge Z oder Sachverständiger S immernoch nicht vernommen wurde)…
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #48 am: 11. September 2016, 07:33:20 »
Angesichts der Tatsache, dass das Mahnverfahren in Deutschland für die Zustellung eines Mahnbescheids so wenig inhaltliche Kontrolle (nämlich keine) vorsieht, dass dieser Schritt zumindest dem Gesetz nach vollständig maschinell ablaufen kann, fällt es mir schwer, den Maltesern mangelnde Kontrollinstanzen vorzuwerfen.

Nun ja, in Deutschland werden Mahnverfahren, bei denen der Schuldner seinen Sitz im Ausland hat, gerade nicht maschinell bearbeitet, da findet also schon eine etwas genauere Prüfung statt, die sich insbesondere auf die Zuständigkeit der deutschen Gerichte bezieht.

Eine rein personelle Anknüpfung scheint mir hier zu kurz gegriffen: Wenn Ich die Malta-Masche richtig verstanden habe, dann führt eine Frau F. aus dem Bundesland SN (Landkreis Z?) eine Gesellschaft (Ltd.?), die ihren Sitz auf Malta hat. An diese werden erfundene Forderungen "abgetreten" und dann versucht, diese Forderungen vor maltesischen Gerichten einzutreiben. Bereits nach dem Grundsatz des Sitzes der Gesellschaft könnte Malta hier auch bei Verfahren gegen Personen mit Sitz im Ausland einen inländischen Gerichtsstand gut begründen. Der Satz "Gerichtsstand ist immer beim Beklagten" trifft auch in Deutschland nicht zu und ist sicher kein notwendiges Kriterium, um ein Verfahren "fair" und/oder "rechtsstaatlich" nennen zu dürfen.

Natürlich ist der Gerichtsstand nicht immer beim Beklagten. Aber wenn im umgekehrten Fall ein deutscher Mensch zu einem deutschen Gericht geht und behauptet, er bekomme von einer maltesischen Privatperson wegen eines Vorgangs auf Malta einen Millionenbetrag (meist geht es ja um diese Größenordnung), dann sind ein paar erklärende Worte zur Zuständigkeit der deutschen Gerichte schon angebracht. Und in so einem Fall ist eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte eindeutig nicht gegeben. Es gehört für mich zweifelsfrei zu einem fairen Verfahren und zur Rechtsstaatlichkeit, dass Gerichte so etwas sorgfältig prüfen, damit ich als private Person bzw. als privater Mensch nicht in einem weit entfernten, mir völlig fremden Drittstaat mit Millionenklagen überzogen werde, gegen die ich mich praktisch nur schwer und nur mit sehr hohem Aufwand wehren kann.
 
Ich hätte diese "Verschwörungstheorie" eher mit der Häufung der Fälle begründet, bzw. damit, dass das auf maltesischer Seite immernoch funktioniert. Aber die kurzfristigen Termine könnten auch ein Indiz sein.

Korruption in der Justiz ist nicht wenigen Staaten leider keine Verschwörungstheorie, sondern eine aus eigener professioneller Erfahrung in etlichen Ländern abgeleitete Tatsachenfeststellung.

Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen.

Insbesondere bei den doch absurd langen Verfahrensdauern (in IT bspw. dauert ein durchschnittlicher(!) Zivilprozess etwa 10 Jahre) und der Überlastung der Gerichte könnte auch eine allgemein sehr kurze Verfahrensdauer in Dingen, die nicht geprüft werden, ein Anreiz für Gläubiger sein, ihre Schulden über diesen Weg einzutreiben. Kann ein Gläubiger innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen durch ein Verfahren, das bei Gericht verhältnismäßig wenig Aufwand erfordert (nämlich Abtippen, Ausdrucken, Eintüten, Abschicken, ausdrücklich ohne das Lesen) einen vollstreckbaren Titel erlangen, während er es inklusive Sachprüfung seiner Forderungen erst in vielen Jahren haben kann, wird er wohl eher diesen Weg einschlagen – und dem Gericht dabei eine Menge Arbeit ersparen. Wirklich grundlegend anders funktioniert das deutsche Mahnverfahren ja mE auch nicht…

Wie schon gesagt, bei ausländischen Schuldnern wird in Deutschland auch im Mahnverfahren schon etwas genauer geprüft. Das macht übrigens auch nicht das Mahngericht, sondern das für die Hauptsache zuständige Gericht.

Auf den ersten Blick halte ich aber die Frage der Strafbarkeit für nicht völlig trivial. Immerhin haben wir hier Zusammenwirken mehrerer Personen über diverse Ländergrenzen hinweg. Und dem Vermögensschaden beim Opfer steht zumindest prinzipiell der Anspruch auf Herausgabe des Titels aus §§ 826, 226 BGB entgegen…
Aber ich bin kein Staatsanwalt´.

So schwer ist es rechtlich eigentlich nicht. Die Fatzekatz-Firma täuscht im Auftrag des Inhabers des angeblichen Anspruches (= angestiftet durch denselben oder gemeinschaftlich mit diesem) das maltesische Gericht, um einen unberechtigten vollstreckbaren Schuldtitel gegen den deutschen Geschädigten zu erlangen. Der Getäuschte und der Geschädigte müssen nicht identisch sein. Stoffgleichheit ist auch gegeben, ergo: mindestens versuchter Betrug. Das deutsche Strafrecht ist bei im Ausland gegen einen Deutschen begangenen Straftaten anwendbar (§ 7 Abs.1 StGB), wobei ich mal ungeprüft davon ausgehe, dass Betrug auch auf Malta strafbar ist. Beweisbar sollte das auch sein. Wenn der Inhaber des angeblichen Anspruches vor Gericht erklären würde, er hätte überhaupt nicht gewusst, was die Fatzekatz mit der Forderung macht, oder wenn Fatzekatz erzählen würde, sie hätte nicht gewusst, dass der Anspruchsinhaber doch keine zehn Millionen Euro von dem deutschen Bediensteten zu bekommen hat, dann würde man die Leichtgläubigkeit deutscher Richter doch erheblich überschätzen.

Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Geschädigten, auf die Du völlig zu Recht hinweist, sind leider nur ein stumpfes Schwert. Sie bestehen zwar, aber um sie durchzusetzen, muss man Anwälte bezahlen und Gerichtsvorschüsse leisten, angesichts der formal gegebenen Fantasiezahlen auf den "Kulanzschreiben" und "Schadensersatzverträgen" geht es da um hohe Summen, die man im Zweifel bei unserer Klientel niemals eintreiben wird.
« Letzte Änderung: 11. September 2016, 07:38:54 von Rima882 »
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #49 am: 11. September 2016, 09:14:03 »
Bereits das erste unsinnig erscheinende Schreiben mit der Forderung stellt eine versuchte Nötigung dar.
Diese wird schon viel zu selten verfolgt.
Das würde einige zum Denken bringen, wie oft man sich so etwas gegenüber Behörden traut.
Die höchste bei mir eingegangene Forderung eines Reichsbürgers war über 13 Mio.
Ging aber dann GsD nicht mehr weiter.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #50 am: 11. September 2016, 09:34:03 »
Ich habe jetzt nicht geprüft, ob die Rechtshilfeabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, bzw. europäische Rechtshilfeübereinkommen für die Verweigerung der Zustellung in solchen Fällen überhaupt immer eine hinreichende Rechtsgrundlage bieten (man muss so etwas ja auch immer gegenüber dem ersuchenden Staat begründen und der ist dann schnell eingeschnappt, wenn man ihm zu verstehen gibt, dass seine Gerichte krasses Unrecht fördern).

Die Justizministerien des Bundes und der Länder haben geprüft und sind der Meinung, dass die Rechtshilfeabkommen hier nicht greifen. Daher auch die Anweisung, solche Ersuchen dem Landesjustizministerium vorzulegen.

Zitat
Dafür spricht übrigens auch, dass die Termine so kurzfristig angesetzt werden.

Die kurzfristigen Termine sind im maltesischen Gesetz so vorgeschrieben.



Zitat
Unabhängig davon müssen solche Fälle in Deutschland konsequent, unnachgiebig und mit der vollen strafrechtlichen Härte des Gesetzes verfolgt werden.

Jupp. Wird auch immer mehr.

Bereits das erste unsinnig erscheinende Schreiben mit der Forderung stellt eine versuchte Nötigung dar.
Diese wird schon viel zu selten verfolgt.
Das würde einige zum Denken bringen, wie oft man sich so etwas gegenüber Behörden traut.
Die höchste bei mir eingegangene Forderung eines Reichsbürgers war über 13 Mio.
Ging aber dann GsD nicht mehr weiter.
Wie gesagt: es wird mehr. U.a. ein Grund, warum ich Fortbildungen für Behörden abhalte.
« Letzte Änderung: 11. September 2016, 10:27:01 von vollstrecker »
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #51 am: 11. September 2016, 10:25:28 »
Nun, es kommt wohl auf die Ausgestaltung der "Verträge" an. Hier ist doch wohl die EuGVVO einschlägig, und diese enthält leider eine böse Klausel:

Zitat
Art. 7

Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:
1.  a)  wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre;
(Hervorhebung von meiner Wenigkeit)

Man müsste nun mal schauen, worauf sich die Forderungen "stützen". Klar, es sind Fantasieforderungen, aber es gibt ja dann eben eine "Abtretung", es gibt einen Eintrag in einem öffentlichen Register (das allerdings nach Heimatrecht nur deklaratorische Wirkung entfaltet), weiter besteht eine Unternehmung mit Sitz in Malta, die vermutlich darauf besteht, dass die "Schuld" eine Bringschuld sei und an ihrem Sitz in Malta zu erfüllen sei. Damit kann man wohl sicher erst einmal den Anschein erwecken, Anspruch auf einen Gerichtsstand in Malta zu haben. (Auf etwa aufgehaltene hohle Hände möchte ich an dieser Stelle lieber nicht eingehen.)

Ich denke, man (bzw. das Gericht) könnte der Forderung begegnen, indem man die Forderung als offensichtliche Fantasieforderung erkennt und damit als Rechtsmissbrauch, oder man könnte bestreiten, dass die Forderung in Malta zu erfüllen sei, womit der Gerichtsstand nicht mehr gegeben wäre.

Das war jetzt einmal laut nachgedacht. Ich hoffe, dass die Juristen unter uns mehr und Besseres dazu sagen können. Ich hoffe auch sehr, dass ich mich betreffend Geltung bzw. Anwendbarkeit der oben zitierten Bestimmung irre und diese hier nicht zum Tragen kommt.
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Offline Tuska

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #52 am: 25. Oktober 2016, 16:19:13 »
Die Kollegen bei Wikipedia sind darauf aufmerksam geworden und haben einen Artikel verfasst:

https://de.wikipedia.org/wiki/Malta-Masche

Anstatt dem Autor zu danken wurde natürlich sofort gemeckert, dass man das doch gefälligst besser beim europäischen Zahlungsbefehl hätte unterbringen sollen. Soweit also normaler Wikipedianer-Alltag.

Immerhin wird in der Einleitung auf die Kundschaft verwiesen.
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 16:21:10 von Tuska »
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Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #53 am: 1. November 2016, 14:20:01 »
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Offline kairo

Re: Die Malta-Masche
« Antwort #54 am: 1. November 2016, 14:27:56 »
Warum melden die Leute ihre imaginären Forderungen eigentlich ausgerechnet immer im Staat Washington an? Weil sie das (möglicherweise zu Recht) für so eine Art Amerikanisch-Niederbayern halten? Oder weil sie den Unterschied zwischen dem Staat Washington und der Stadt im D.C. nicht kennen?
 

Offline rtk

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #55 am: 1. November 2016, 18:05:25 »
Es gibt eine Anleitung für Behördenmitarbeiter zur Suche

Die habe ich doch gleich mal für unsere Bundeskanzlerin bemüht. Und meinertreu! - der Sprech offenbart in Google-Translate-Übersetzung erst vollends seinen Irrsinn:

Zitat
The h u m a n the mentally a moral and lebendige- earthly beings, has no name but is called or summoned to his spiritual vocation on earth in his world. Another world is excluded and is not the sky of another. Each h u m a n must his world and his own heaven have when his will, it will.

Officers and fundamental rights are entitled to federal officials (Official German Heimatbund) in the function of human rights commissioners (MKR) and ambassador to the holy order of h u m a n for
returning people to h u m a n probability of ethos by geniuses on earth in the world.

I the true spiritual moral beings alive live in eden, awake and in full awareness speak solemnly sworn this promulgation, that everything falls my to / from / in Preussen to the original home communities, meet at Bayern in Bayern. As rightful inheritance and trustee of all goods.
The jurisdiction is only common of Law,

Traunstein, the 30/06/2016
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #56 am: 1. November 2016, 20:29:05 »
Es sind neuerdings auch einzelne Polizisten sowie der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft von Thüringen betroffen, ansonsten gibt der Artikel nicht viel neues her:

https://www.tag24.de/nachrichten/reichsbuerger-nerven-polizisten-mit-millionen-klagen-177123

Zitat
28.10.2016 12:00
Reichsbürger nerven Polizisten mit Millionen-Klagen!
Es geht um bis zu 100 Millionen Euro bei den "Gerichtsforderungen" aus dem Ausland.


Erfurt/Thüringen/Sachsen - Selbst ernannte "Reichsbürger" bombardieren Polizei-Beamte mit Schuldforderungen in Millionen-Höhe. Viele betroffene Polizisten fühlen sich im Stich gelassen.

"Im Einzelfall geht es um bis zu 100 Millionen US-Dollar", schreibt die Thüringer Allgemeine (TA) über die skurrilen Fälle. Auch in Sachsen ist das Problem angekommen. Das Sächsische Kommunale Studieninstitut Dresden bot unlängst spezielle Kurse unter dem Titel "Rechtssicherer Umgang der Verwaltung mit ‚Reichsbürgern‘" an. Aber reicht das?

Wer sind diese "Reichsbürger"?

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Häufig legen sie dabei die Grenzen von 1937 zugrunde.

Die Thüringer Allgemeine zitiert den Landesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft (DPolG) Jürgen Hoffmann: "Wenn der Eindruck entsteht, dass sich der Rechtsstaat nicht vollständig hinter seine Polizei stellt, fühlen sich die Reichsbürger ermuntert, weiterzumachen."

Ein 49-jähriger "Reichsbürger" hatte vor wenigen Tagen einen Polizisten in Bayern erschossen. Jetzt verlange der "Reichsbürger" zehn Millionen Dollar von ihm, so der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Jürgen Hoffmann zur TA. Die Reihe der Forderungen ist lang... Ein weiterer Beamter soll 3,5 Millionen Dollar aufbringen.

Angeblich sind "mehr als hundert Polizeibeamte im ganzen Land" betroffen


Nun kann das Reichsbürger-Prozedere für die Beamten gefährlich werden: Riesige Anwaltskosten falls sich die Polizisten gerichtlich wehren müssen - in Malta - "von wo die Gefahr ausgeht".

Werden die Polizisten im Stich gelassen? "Der Dienstherr hat bisher nicht zugesagt, anfallende Anwaltskosten in voller Höhe zu übernehmen", kritisiert Hoffmann. Stattdessen verweise das Land die Beamten auf privaten oder gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Noldor

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #57 am: 1. November 2016, 20:39:59 »
Zitat
Stattdessen verweise das Land die Beamten auf privaten oder gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Was haben denn diese Beamten für Dienstherren? Das gehört doch sofort an die höhere Instanz gemeldet bis es im Bundestag und der Bundesregierung angekommen ist.

Zitat
"Der Dienstherr hat bisher nicht zugesagt, anfallende Anwaltskosten in voller Höhe zu übernehmen"

Der Dienstherr hat nicht Anwaltskosten zu übernehmen sondern, wie oben geschrieben, alles in die Wege zu leiten diesen Unfug abzustellen.

Ich musste gerade eine Denkpause einschalten um nicht unflätig gegen die Behörden von Thüringen/Sachsen zu werden.

 
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Offline vollstrecker

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #58 am: 1. November 2016, 21:55:03 »
Wow. Endlich ist es mal vorteilhaft in Hessen zu sein
 

Offline Landgraf

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #59 am: 1. November 2016, 22:21:31 »
Zitat
Was haben denn diese Beamten für Dienstherren? Das gehört doch sofort an die höhere Instanz gemeldet bis es im Bundestag und der Bundesregierung angekommen ist.


Die Bundesregierung will hier bereits reagiert haben. Bezüglich derartiger maltesischer Schuldtitel

".......ist die Bundesregierung der Auffassung, dass daraus keine Ansprüche gegen deutsche Beamte entstehen können. Auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag antwortete die Bundesregierung, es gebe "keine Rechtsgrundlage für die internationale Zuständigkeit maltesischer Gerichte", wenn es um Amtshaftungsansprüche gegen deutsche Beamte gehe, die in Deutschland angeblich unrechtmäßig gehandelt haben sollen. Diese Rechtsauffassung habe man auch der maltesischen Regierung mitgeteilt.

Wegen dieses sogenannten Malta-Inkassos stehe man bereits in engem Kontakt mit der maltesischen Regierung. Die Behörden in Malta seien laut maltesischem Außenministerium über das Problem informiert.

Da Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter den Staat und seine Vertreter nicht anerkennen, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen ihnen und Amtsträgern. In Brandenburg wurde daher 2015 ein Handbuch veröffentlicht, das Beamten helfen soll, mit den Querulanten umzugehen. Darin heißt es zum Beispiel, dass "Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von Reichsbürgern unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden" solle.
Mehrere Bundesländer haben ihre Bediensteten auch bereits über das Malta-Inkasso informiert. Bisher soll es nach Angaben der Bundesregierung aber weder zur Zustellung einer Klagschrift noch zu einem Europäischen Zahlungsbefehl aus Malta gekommen sein.

Die Bundesregierung teilte außerdem mit, dass sie mit dem amerikanischen Handelsregister UCC Kontakt aufgenommen habe. Das UCC habe mitgeteilt, dass Eintragungen gegen ausländische Amtsträger unzulässig seien. Sie würden auf Antrag der übergeordneten Behörden sofort gelöscht. "Die Bundesregierung hat diese Informationen allen Landesjustizverwaltungen zur Verfügung gestellt; laut Rückmeldungen aus den Ländern wurden alle beantragten Löschungen vorgenommen."

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es bisher niemandem gelungen und werde "zukünftig auch nicht gelingen", solche erfundenen und unberechtigten Forderungen durchzusetzen."

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-10/reichsbuerger-justiz-malta-masche
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)