Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 48675 mal)

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #105 am: 8. Februar 2017, 17:23:27 »
Bevor man sich mit den zuständigen Stellen auf Malta auseinandersetzt, wäre es doch mal angezeigt, wenn sich unsere Ankündiger mal mit den Initiatoren hier in Deutschland - also quasi vor der Haustüre befindlich - beschäftigen.

Seit Jahren verbreitet ein Honigmann seine "Konkludentenverträge" und was geschieht >>>>>>>>> Nichts.

Das Verbreiten der Verträge an sich ist ja nicht strafbar, nur, sie zu nutzen.
Achso? Bin ich denn der einzige, dem hier mindestens die Worte "Anstiftung" und "Beihilfe" bedeutungsschwer vor Augen stehen?

Und das scheint auch auf die Fatzekas zuzutreffen. Für die deutsche Justiz ist der konkrete Einzelfall eine Straftat von Reichsdepp Müller gegen Herrn Meier, der beruflich als Richter am Amtsgericht tätig ist. Daß da die Fatzekas dazwischenhängt, kommt dabei offenbar gar nicht vor. Die macht sich, so wie das aussieht, nur in Malta strafbar. Inwiefern eine in Malta gegen sie ausgelobte Strafe hier vollstreckt würde, steht dann auf einem anderen Blatt.
Wenn Fatzekas dawischenhängt, hängt sie halt mit drin. Entweder über Anstiftung oder Beihilfe, ggf. als Mittäterin. Und was Straftaten in Malta angeht: Wenn das, was sie in Malta macht, hier strafbar wäre, wenn sie es hier gemacht hätte, ist sie hier strafbar. Es muss also garnicht Malta eine Strafe gegen sie "ausloben", das kann die deutsche Justiz, wenn sie denn will, im Zweifel sehr gut selber.

Wird die Prometheus in Malta zugemacht und der Fatzekas dort verboten, noch einmal gewerblich tätig zu werden, kann der nächste Reichsdepp eine neue Inkassofirma aufmachen und den Kreisel weiterdrehen. Abhilfe gäbe es nur, wenn der angebliche Gläubiger dort entsprechend der Höhe seiner angeblichen Forderungen mit Kostenvorschüssen zur Kasse gebeten würde und das maltesische Prozeßrecht nicht mehr dazu führt, daß der vermeintliche Schuldner schon durch die finanziellen Hürden der Rechtsverteidigung plattgemacht wird.
Naja. Oder man macht das mit der Repression und bestraft ein paar Reichsdeppen und hofft, dass andere sich ein Beispiel daran nehmen (Stichwort: Abschreckung). Nicht meine bevorzugte Variante, aber das wäre etwas, das man in Deutschland konkret beeinflussen könnte, ohne auf die Mitwirkung anderer Staaten angewiesen zu sein. Ich wollts nur mal ansprechen…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #106 am: 9. Februar 2017, 15:40:21 »
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_(Deutschland)

Zitat
1. Anforderungen an die Haupttat

Der angestiftete Haupttäter muss eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat begehen. Ob der Haupttäter auch schuldhaft gehandelt hat, ist unbeachtlich (sogenannte limitierte Akzessorietät). Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 26 StGB („...rechtswidriger Tat...“) und dem Grundsatz, dass jeder gemäß seiner eigenen Schuld zu bestrafen ist (§ 29 StGB).

Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist nur im Fall eines beabsichtigten Verbrechens gemäß § 30 StGB strafbar, bei einem beabsichtigten Vergehen dagegen straflos (Wortlaut des § 26 StGB: „...wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.“; § 30 StGB Versuch der Beteiligung).

Von der versuchten (erfolglosen) Anstiftung des Haupttäters ist aber die Anstiftung zum Versuch des Haupttäters zu unterscheiden. Wenn jemand einen Haupttäter zu dessen Versuch anstiftet, ist die Anstiftung insofern erfolgreich: Auch eine versuchte Tat ist eine mögliche Haupttat. Die Anstiftung zum Versuch ist daher auch dann strafbar, wenn die Haupttat ein Vergehen ist, solange bei der Haupttat der Versuch auch strafbar ist.

2. Anstiftungshandlung („Bestimmen“)

In § 26 StGB wird bei der Definition der Anstiftung nur das Wort „bestimmt“ verwendet. Was darunter zu verstehen sei, ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur schon lange umstritten. Eine starke Meinung in Rechtsprechung und Literatur versteht darunter jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses.[2][3] Hiernach reicht also die Herbeiführung einer verlockenden Situation gegebenenfalls aus. Nach anderen Ansichten soll beispielsweise eine Kommunikation mit dem Haupttäter erforderlich sein[4][5] oder sogar ein Unrechtspakt[6] (Kollusion).

Jemand, der bereits zu einer Straftat fest entschlossen ist, kann schon begrifflich nicht mehr dazu angestiftet werden. Der von Juristen verwendete lateinische Fachbegriff hierfür lautet omnimodo facturus (auch alias facturus). Auch in diesen Fällen liegt nur ein (bei Vergehen straffreier) Versuch einer Anstiftung vor. Zu denken ist in diesen Fällen allerdings an eine psychische Beihilfe oder den stets strafbaren Anstiftungsversuch zu einem Verbrechen, § 30 StGB.

Du siehst also, daß das nicht so profan ist, wie man das gerne hätte. Beim bloßen Zurverfügungstellen eines Schwurbeltextes zum Download fehlt es an der direkten Kommunikation zwischen dem Seitenbetreiber und dem jeweiligen Verwender, zumal der Verwender schon wild entschlossen zur Tat ist, wenn er im Internet nach dem Schwurbeltext sucht. Dasselbe sehen wir bei den Radarwarngeräten: Die dürfen straffrei angepriesen und verkauft werden, belangt wird nur derjenige, der mit so einem Ding bei der Verkehrskontrolle erwischt wird.

Letztlich bleibt nichts anderes, als ich schon im vorigen Beitrag schrieb: Nehmt den Reichsdödeln für ihre Klagen (und nicht den Opfern, die sich verteidigen sollen) in Malta Gerichtskostenvorschüsse wie in Deutschland ab (s. Anlagen 1 und 2 zum GKG ) und schon habt Ihr Ruhe. Die würden nicht ein einziges Verfahren zum Laufen bringen oder ob ihrer horrenden öffentlichen Schulden recht schnell aus dem Verkehr gezogen werden.
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #107 am: 16. Februar 2017, 02:21:41 »
Zunächst:
Letztlich bleibt nichts anderes, als ich schon im vorigen Beitrag schrieb: Nehmt den Reichsdödeln für ihre Klagen (und nicht den Opfern, die sich verteidigen sollen) in Malta Gerichtskostenvorschüsse wie in Deutschland ab (s. Anlagen 1 und 2 zum GKG ) und schon habt Ihr Ruhe. Die würden nicht ein einziges Verfahren zum Laufen bringen oder ob ihrer horrenden öffentlichen Schulden recht schnell aus dem Verkehr gezogen werden.
Zustimmung. Allerdings sind dafür die maltesischen Gesetzgebungsorgane zuständig. In Deutschland kann dieses Problem nicht gelöst werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_(Deutschland)
(…)
Du siehst also, daß das nicht so profan ist, wie man das gerne hätte.

Sorry @dtx, aber ich bin nicht bereit, eine juristische Diskussion auf Basis von Wikipedia-Artikeln zu führen. Zumal ich auch die Beihilfe (die nicht zufällig in einem anderen Paragraphen geregelt ist, als die Anstiftung…) ansprach.

Beim bloßen Zurverfügungstellen eines Schwurbeltextes zum Download fehlt es an der direkten Kommunikation zwischen dem Seitenbetreiber und dem jeweiligen Verwender,
Die ist nicht notwendig. Sogar "der Täter [muss] auch nicht exakt feststehen. Erforderlich ist vielmehr eine Aufforderung an einen bestimmten Personenkreis (…)" (BeckOK StGB/Kudlich StGB § 26 Rn. 12.1). In der juristischen Fachliteratur wird zuweilen (wenn auch als sog. "Mindermeinung") vertreten, dass zur Anstiftung "jede Verursachung des Tatentschlusses durch ein beliebiges Mittel genügen" soll (ibid, Rn. 13.1). Der in der Wikipedia angesprochene "Unrechtspakt" ist ebenfalls eine Mindermeinung (soll heißen: insb. die Praxis, d.h. Gerichte – und daher auch Staatsanwaltschaften – machen es anders) – ibid.

zumal der Verwender schon wild entschlossen zur Tat ist, wenn er im Internet nach dem Schwurbeltext sucht.
:spekulatius:
Außerdem verkennt das die Tatsache, dass Zufallsfunde ala "Oh, spannend, wusste garnicht, dass das geht – das probiere ich sofort aus!" nicht nur gut möglich, sondern auch beinahe Lehrbuchbeispiel für das Hervorrufen eines Tatentschlusses sein könnten. Zudem ist möglich, dass der Verwender des konkreten Schreibens eigentlich nur zu einem wilden (aber straflosen) Protestbrief entschlossen war, sich dann aber angesichts des Musterschreibens zu härteren Worten (nämlich genau jenen des Musterschreibens) griff. Aber das Konzept der "Aufstiftung" führt jetzt zu weit, glaube ich.

Dasselbe sehen wir bei den Radarwarngeräten: Die dürfen straffrei angepriesen und verkauft werden, belangt wird nur derjenige, der mit so einem Ding bei der Verkehrskontrolle erwischt wird.
Das letzte Mal, als ich das gesehen habe, habe ich vor allem gesehen, dass stets darauf hingewiesen wurde, dass der Einsatz der fraglichen Geräte im Straßenverkehr unzulässig ist. Daran scheitert dann der Vorsatz (genauer: Der Anstiftervorsatz, d.h. der bewusste Wille, dass jemand anderes eine Straftat begeht). Ohne Vorsatz wird das mit der Strafbarkeit immer schwierig. Und, sein wir doch ehrlich: Niemand, wirklich niemand mag Irrtumslehre! ;)

Du siehst also, dass das nicht so profan ist, wie man das gerne hätte.

Insgesamt bin ich aber aufgrund der "Entfernung" zwischen Anbieter und Verwender von Musterschreiben und Fehlens einer Individualisierbarkeit des Letzteren für Ersteren geneigt, von der Annahme einer Anstiftung Abstand zu nehmen. Soll heißen, @dtx, was die Anstiftung angeht, stimme ich Dir im Kern zu: Das wird schwierig.

Was bleibt, sind der § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und natürlich die Beihilfe. Hier sehe ich jeweils zumindest Chancen.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #108 am: 16. Februar 2017, 02:57:26 »
.... und natürlich die Beihilfe. Hier sehe ich jeweils zumindest Chancen.

Nanana, Herr Kolleg', das gibt Punkteabzug: Die (Mit)-Täterschaft wurde nicht geprüft:
Zitat von: § 263 Abs. 1 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #109 am: 16. Februar 2017, 09:11:17 »
.... und natürlich die Beihilfe. Hier sehe ich jeweils zumindest Chancen.

Nanana, Herr Kolleg', das gibt Punkteabzug: Die (Mit)-Täterschaft wurde nicht geprüft:
Zitat von: § 263 Abs. 1 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...
Naja, hier dürfte es aber erst Recht an einem gemeinsamen Tatplan scheitern. Und auch, wenn der BGH offiziell der sog. "extrem subjektiven Theorie" folgt (der zurfolge (Mit-) Täter ist, wer die Tat als eigene will), verlangt er zum einen dennoch eine gewisse Tatherrschaft. Zum Anderen ist in diesen Fällen die konkrete Tat "zu weit weg", als dass ein Täterwille individualisiert vorliegen könnte. "Ich dachte, das sei offensichtlich." ;-)

Und ja, auch Beihilfe wird unter Vorsatzgesichtspunkten schwierig.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #110 am: 16. Februar 2017, 11:10:17 »
....
Naja, hier dürfte es aber erst Recht an einem gemeinsamen Tatplan scheitern. ...

Ich seh' im ersten Satz des §263 StGB kein Erfordernis eines gemeinsamen Tatplans: Wer jemanden täuscht (das tun die Verbreiter der MM) damit ein Dritter (die Nutznießer der MM) einen Vermögensvorteil erlangt ....  betrügt.
Warum sollten die Verbreiter keine Tatherrschaft haben? Die Täuschung liegt in der Versicherung, dass es sich um ein legitimes Mittel handelt, Schadensersatz zu erhalten.

Zitat
Zum Anderen ist in diesen Fällen die konkrete Tat "zu weit weg", als dass ein Täterwille individualisiert vorliegen könnte.
Was heißt das? Bin ich nicht strafbar, wenn ich jemandem betrügerisch vorgaukle, er könne in Japan reich werden, nur weil's auf der anderen Seite der Erdkugel liegt? Was hat das mit der Individualisierung des Täterwillens zu tun? Der mag zwar eher darin liegen das verhasste System zu schädigen, aber er nimmt doch gerne in Kauf, dass die Anspruchsteller einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil erlangen.

Wenn's auch vielleicht vor Gericht nicht reicht, geprüft gehört das doch.
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dtx

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #111 am: 7. März 2017, 19:51:59 »
http://www.bundesjustizportal.de/sachsen-anhalt/17-sachsen-anhalt/justiz-diskutiert-%E2%80%9Emalta-masche%E2%80%9C.html

Das war am 26. Oktober 2015 - ein reichliches Jahr später kommt die Süddeutsche mit einer erhellenden Erkenntnis um die Ecke:

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzesluecke-reichbuerger-drangsalieren-deutsche-justiz-mit-hilfe-aus-malta-1.3282779

Spoiler
...
Schon seit dem vergangenen Jahr gab es deshalb Appelle an die Bundesregierung, das rechtlich zu unterbinden. Es protestierten der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände. Erst jetzt hat man sich in Berlin offenbar intensiver über das maltesische Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessgesetz gebeugt und Möglichkeiten entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, ist zusätzlich wegen Meineids dran.
[close]
 

Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #112 am: 8. März 2017, 21:46:13 »
Edith sagt, man achte bitte hier in Sektion 7 auf das UPDATE: www.orderstjohn.org/selfstyle/selfstyl.htm

Das Update von 2005? Neuere sehe ich nicht.

Ich bin nochmal an den mysteriösen Pseudo- Ordenshaus auf Malta dran und sehe erst jetzt, dass wir hier leider irgendwie aneinander vorbeigepostet haben.

Ich meinte wohl nicht "Neuere".
Nochmal-> http://www.orderstjohn.org/selfstyle/selfstyl.htm-> guggst Du Sektion 7:

Zitat
The Order of Cornwall Order of Knights

Da musste ich irgendwie an Adrian denken...
HTH.
« Letzte Änderung: 8. März 2017, 23:43:59 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #113 am: 12. Juni 2017, 16:28:13 »
Der Prozess gegen die Hilbig/Fazekas hat begonnen... oder auch nicht.

Spoiler
Malta-Masche: Reichsbürgerin vor Gericht

erschienen am 12.06.2017

Zwickau. Die Verhandlung gegen eine bekannte Reichsbürgerin ist am Montag vor dem Amtsgericht Zwickau nach dem Verlesen der Anklageschrift auf Juli vertagt worden. Der Rechtsanwalt der Angeschuldigten hatte behauptet, er habe vorab keine Einsicht in die vollständige Akte nehmen können. Das soll er nun bis 25. Juli nachholen. Zuvor war er mit zwei Anträgen gescheitert, das Verfahren einzustellen oder auszusetzen.

Der 63 Jahre alten Zwickauerin, die sich selbst nicht als Reichsbürgerin, sondern als Selbstverwalterin sieht, wird Nötigung vorgeworfen. Mit der sogenannten Malta-Masche soll sie Millionenforderungen gegen zwei Gerichtsvollzieherinnen gerichtet haben, um die beiden einzuschüchtern. Insgesamt soll die Reichsbürgerin 190 Millionen Euro von den Rechtspflegerinnen gefordert haben. (ael)
[close]
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ZWICKAU/Malta-Masche-Reichsbuergerin-vor-Gericht-artikel9926784.php?cvdkurzlink=f
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #114 am: 12. Juni 2017, 16:32:31 »
Oh, der alte "Spiel auf Zeit"-Trick! Dafür braucht man allerdings nicht unbedingt einen Rechtsanwalt, das kann man auch selbst. Sogar meine heimatliche Steuerbehörde beherrscht diesen Trick.
Doch wie sagt das Sprichwort: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben."
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Offline Noldor

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #115 am: 12. Juni 2017, 16:38:19 »
Zitat
Der Rechtsanwalt der Angeschuldigten hatte behauptet, er habe vorab keine Einsicht in die vollständige Akte nehmen können.

Sagt das etwas über den Anwalt aus?
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #116 am: 12. Juni 2017, 16:46:04 »
@Noldor Muss nicht, kann aber. Siehe auch meinen letzten Beitrag.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #117 am: 12. Juni 2017, 17:11:41 »
@Noldor Muss nicht, kann aber. Siehe auch meinen letzten Beitrag.

Ich war mir ja auch nicht sicher was da sein könnte. Aber wenn der Anwalt den  "Spiel auf Zeit"-Trick" spielen will muss er Beweise liefern, dass er keine Einsicht in die vollständige Akte hatte nehmen können.

Ich vermute: im letzten Moment Anwaltswechsel um die Sache zu verzögern.



 
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Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #118 am: 12. Juni 2017, 20:53:31 »
Beim MDR gab es heute auch einen Beitrag, ich konnte ihn allerdings in der Mediathek noch nicht finden. Aber der Artikel dazu:

http://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/zwickau-prozess-gegen-reichsbuergerin-wegen-noetigung-100.html

Edit:

Er ist da, der Bericht beginnt bei 18.52. Die Fazekas war beim Friseur und offensichtlich auch bei der Kosmetikerin.  ;D

http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video-113410_zc-7748e51b_zs-1638fa4e.html
« Letzte Änderung: 12. Juni 2017, 21:00:23 von Gutemine »
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #119 am: 13. Juni 2017, 00:13:04 »
Wieso geht man die F. nur wegen der zwei eigenen Fälle an und nicht auch wegen Beihilfe zur Nötigung und Meineides in den unzähligen anderen, die sie in Malta vor Gericht brachte? Geldstrafe oder bis zu zweieinhalb Jahre - die dann wohl auf Bewährung ausgesetzt werden - ist für das Paket ein bißchen zu billig.