Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 8184 mal)

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Offline JackDawson

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #15 am: 6. April 2016, 12:33:23 »
Glücklicherweise hemmt die Verfassungsbeschwerde die Rechtskraft nicht, und das BVerfG hat sowieso viel Übung im Umgang mit Schwurblern.

Allerdings! Und es hat auch den Spielraum, (im übrigen unanfechtbare, ist ja schliesslich die oberste Instanz) Missbrauchsgebühren zu verhängen. Ob das seine Fitzigkeit schon weiss?

Hach, was wäre das herrlich. Und dann gleich noch die Erzwingungshaft dazu  ;D
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Offline Gutemine

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #16 am: 6. April 2016, 12:54:11 »
Zitat
Hm - dem Vernehmen von Peterchen wollte er aber nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Es wurde von Seiten der Behörde "behauptet", dass die Rückgabe des Führerscheins mit dem ...hm-hm... ruhen oder erlöschen der Fahrerlaubnis einherginge.

Jetzt lies Dir doch mal auch das, was seine merkwürdige Bezopftheit selbst zu dem Thema von sich gegeben hat durch. Er wollte zwar das Formular der Behörde nicht ausfüllen und unterzeichnen, hat aber seinen Führerschein und damit auch seine Fahrerlaubnis (er war darüber aufgeklärt worden, das hat er auch zugegeben, deshalb ist er ja auch erst -er hatte keinen Fahrer dabei und wollte da wohl nich so offensichtlich agieren wie er es heute macht- mal weggefahren um dann seinen selbstverfassten Schrieb inklusive Führerschein bei der Pforte abzugeben) zurückgeben. Er hat -auch vor Gericht- immer wieder darauf hingewiesen, dass er eben dieses "Vertragsverhältnis" kündigen wollte. Dies hat er auch in seinem Schrieb so von sich gegeben.

Das Gericht ging darauf auch sehr ausführlich ein:
Zitat
Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis möglich. Der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis wird in § 2a Abs. 1 Satz 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) genannt und dort mit dem Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgestellt (s. auch §§ 29 Abs. 5 Satz 1, 28 Abs. 3 Nr. 7 StVG). Dies zeigt, dass durch den Verzicht das die Fahrerlaubnis einräumende Rechtsverhältnis als beendet angesehen wird, wenn gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein solcher erklärt wird.

[...]

Zitat
Der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis kann insbesondere durch die Rückgabe des Führerscheines durch den Erlaubnisinhaber erfolgen. Mit der Rückgabe des Führerscheines geht zwangsläufig der Verzicht auf die Fahrerlaubnis einher, denn hiermit wird vom Inhaber einer Fahrerlaubnis unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis – welches durch die Erteilung der Fahrerlaubnis begründet worden ist – erlöschen soll. Die Rückgabe des Führerscheines entspricht damit der Abgabe des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde im Falle einer Entziehung der Erlaubnis. Der Führerschein verkörpert urkundlich die Fahrerlaubnis; d. h. er ist die gültige amtliche Bescheinigung für die Fahrerlaubnis, § 4 Abs. 2 Satz 1 FeV. Demzufolge ist dieser beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen sowie den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen, § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV. Der Führerschein besitzt insoweit den Zweck, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Inhaber des Führerscheines im Besitz einer Fahrerlaubnis ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 StVG). Ein weiterer Zweck wohnt dem Führerschein nicht inne.
Zitat
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis als solche ist ein formgebundener Verwaltungsakt, der nur und erst dann wirksam wird, wenn zugleich dem vorgeschriebenen Formerfordernis der Aushändigung des Führerscheines genügt wird (vgl. BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 12/64 -, NJW 1966, 1216 m. w. N.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. § 2 StVG Rn. 24). Der Besitz eines Führerscheins ist daher zugleich Grundvoraussetzung für den (Fort-)Bestand der Fahrerlaubnis. Wird der Führerschein hingegen zurückgegeben (oder die Fahrerlaubnis entzogen), endet die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für den Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist somit allein die freiwillige Rückgabe bzw. Abgabe des Führerscheins ausreichend; der Grund für die Rückgabe des Führerscheines (gesundheitliche Gründe, Altersgründe o. ä.) ist dabei grundsätzlich ohne Belang und ein entgegenstehender Wille des Erlaubnisinhabers nur dann von Belang, wenn er aufgrund eines (beachtlichen) Irrtums zur Anfechtung berechtigt.
Zitat
Hieran gemessen ist mit dem Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass der Kläger mit der Rückgabe seines Führerscheines auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat. Denn er hat – wie unstreitig ist – am 13. September 2012 seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Beklagten zurückgegeben. Hierin ist ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu sehen. Der Kläger hat damit der Sache nach eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er die mit dem Führerschein dokumentierte Berechtigung zum Erlöschen bringen wollte. Dass er das Formular für die schriftliche Verzichtserklärung nicht unterzeichnet hat, ist dabei ohne Belang. Eine ausdrückliche (schriftliche) Verzichtserklärung ist – wie bereits erwähnt – nicht erforderlich. Ebenso ist der angeblich entgegenstehende Wille des Klägers unbeachtlich, zumal eine reine Mentalreservation gem. § 116 BGB ohnehin unwirksam wäre. Auch liegt kein beachtlicher Irrtum vor, der zur Anfechtung gem. §§ 119 ff. BGB berechtigen würde. Der Kläger hat seinen Führerschein unbestritten zurückgeben wollen; dass er sich damit wegen der beabsichtigten Gründung eines eigenem Staates lediglich von der Bundesrepublik Deutschland lossagen wollte und insoweit hinsichtlich der damit verbundenen Rechtsfolge von unzutreffenden Vorstellungen ausging, beinhaltet einen unbeachtlichen Motivirrtum. Der Kläger muss sich demzufolge an dem rechtlich wirksamen Realakt der erfolgten Rückgabe des Führerscheines festhalten lassen. Denn hiermit wird das Rechtsverhältnis in Form einer Fahrerlaubnis, welches durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Aushändigung des Führerscheines erteilt worden ist, wieder aufgehoben. Die Annahme des Klägers, „allein aus der Rückgabe des Führerscheines könne nicht auf den Verzicht auf die Fahrerlaubnis geschlossen werden“, ist nach alledem unzutreffend.

[...]

Zitat
Der Kläger hat am 13. September 2012 zusammen mit der Rückgabe seines Führerscheines gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde u. a. die eigenständig formulierte, schriftliche Erklärung

abgegeben: „Hiermit wird vom Landkreis Wittenberg bestätigt, dass Herr A., den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch die Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.“ Mit seiner Klage hat er zudem (nochmals) betont, dass er beabsichtige, in den nächsten Tagen einen Staat zu gründen und deshalb „keine bestehende Vertraglichkeit mehr mit der Bundesrepublik in Deutschland“ wünsche bzw. dass er „das Vertragsverhältnis mit der Bundesrepublik in Deutschland beenden“ wolle.
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE160000596&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Insofern - man hat nur dem Wunsch seiner Merkwürdigkeit entsprochen. Aufgeklärt wurde er auch...wie heißt es so schön: "Dummheit schützt vor Strafe nicht!"  >:D
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #17 am: 6. April 2016, 13:09:38 »
Die Frage ist eher, ob jemand auf ein rechtmäßig erworbenes Recht verzichten kann bzw es komplett abgeben kann. Man kann ja auch nicht auf seine Menschenrechte verzichten. Man kann sie nicht wahrnehmen... aber drauf verzichten?

Manche Rechte sind eben "unabdingbar", man kann nicht drauf verzichten, und sie können einem auch nicht weggenommen werden.


Oh, jetzt werd ich in mehrfacher Hinsicht nachdenklich...

... es gibt viele Dinge, die wir für unabdingbar halten. Wir haben ganz einfach nur saumässiges Glück, dass wir räumlich und zeitlich in einer günstigen Epoche leben. Und von allen unseren Rechten und sonstigen zivilatorischen Errungenschaften, die uns hier und jetzt so selbstverständlich erscheinen, ist wirklich nichts, noch nicht einmal die elementarsten Menschenrecht, wirklich selbstverständlich. Wir haben nur verdammtes Glück, dass wir in der BRD leben, und nicht in Syrien, Afghanistan, Somalia oder was es sonst noch so an Kathastrophenregionen gibt, und wir haben Glück, dass wir in 2016 leben, und nicht 1933...45, oder in anderen Unzeiten (Zeiten von drakonischen Körperstrafen (Handabhacken und sadistischen Hinrichtungsmethoden...)).

Das ist ja auch mit einer der Gründe, weshalb die Reichies so bekloppt sind...sie haben einfach nicht begriffen, in welchen (relativen) paradisische Zuständen wir leben... Das ist aber nur möglich, weil wir eine Demokratie haben, einen Presse und Meinungsfreiheit...etc...

Zitat

Dazu zählen sowohl die Menschenwürde als auch der tarifvertragliche Urlaub.

Ja, das sind so die Annehmlichkeiten, die sich hier etabliert haben, aber nichts von alle dem ist wirklich selbstverständlich, und wenn man ganz genau hinsieht, dann findet man auch noch hierzulande Verstösse gegen diese Dinge, die Du für Heiligtümer hältst. Falls Du mehr wissen willst. dann schau mal hier nach:
www.die-opfer-der-agenda-2010.de

Zitat

Auf andere dagegen kann man durchaus verzichten.
...du glaubst gar nicht, auf was Du u.U. alles wirst verzichten können müssen, wenn die Umstände es verlangen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Der beste Schutz vor unmenschlichen Verhältnissen ist eine aufgeklärte, wache, intelligente, engagierte Bevölkerung. Wenn ich mich aber so umgucke, was so an ♥♥♥en in der Gegend herrumrennen, dann muss man froh sein, das es noch nicht schlimmer ist...
Zitat

Wenn an einer Kreuzung, an der es keine besondere Regelung gibt, jemand anders von links kommt, dann hast du das Recht der Vorfahrt. Du kannst aber, wenn es dir sinnvoll erscheint, auch anhalten und ihn vorfahren lassen.

Sollten mal die politischen oder die ökonomischen Verhältnisse wirklich ungünstig werden, dann wirst Du gewiss andere Sorgen haben..mu(h)
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #18 am: 6. April 2016, 13:24:53 »
Abdingbar war als juristischer Fachbegriff gemeint. Ist Deine Sprachverwirrung eigentlich Absicht?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #19 am: 6. April 2016, 13:53:08 »
Nur zur Klarstellung: Fatzkes "Fahrkünste" begannen nicht erst 2003. Die Geschichte dauert schon länger an.
Das bei Beck veröffentlichte Urteil gegen Fatzke führt auch folgenden Eintrag auf:
5. 8. 1997 Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht ausgeräumter Eignungsmängel.
Die Erteilung des Führerscheins 2003 scheint, wenn ich die zahllosen und nicht ganz chronologischen Einträge richtig deute, erfolgt zu sein, nachdem Fatzke die Eignungsmängel "ausgeräumt" hatte.
Dass er 2012 seinen Führerschein zurückgab, hatte wohl damit zu tun, dass ihm sonst die Fahrerlaubnis voraussichtlich entzogen worden wäre.
Man beachte folgende Einträge im erwähnten Urteil:
Am 20. 10. 2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg eine Geldbuße und ein Fahrverbot, das bis 29. 4. 2012 dauerte.
Am 31. 5. 2012 verhängte dieselbe Stelle eine weitere Geldbuße gegen Fatzke wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer am 13. 3. 2012.

Ein Fahrverbot wird ja nicht einfach mal so verhängt, sondern benötigt triftige Gründe. Meistens liegen diese im Bereich der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Ein unerlaubtes und zugleich gefährliches Überholen dürfte in diesen Bereich fallen. Interessant ist aber der Zeitpunkt: Am 13. 3. 2012 lief das Fahrverbot noch. Im September 2012 hat Fatzke dann den Führerschein und damit die Fahrerlaubnis zurückgegeben.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #20 am: 6. April 2016, 13:57:13 »
Abdingbar war als juristischer Fachbegriff gemeint. Ist Deine Sprachverwirrung eigentlich Absicht?

Nein, freie Gedankenassoziation. Dass "Abdingbar" ein juristischer Fachbegriff sei, ist mir nicht bewusst.

Aber ging es nicht viel mehr um den Begriff der Unabdigbarkeit, iirc?

....äh, da hab ich wohl was nicht verstanden und Unsinn geschrieben...sorry
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 13:59:56 von ManchmalUnbequem »
 

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #21 am: 6. April 2016, 14:05:26 »
Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Darauf wurde inzwischen in diesem Thread ja schon ausführlich eingegangen, ich zitiere es nur deshalb, um den Satz der nun kommt nicht total aus dem Zusammenhang zu reissen:

Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...

Das "Aufenthaltsrecht" für einen deutschen Staatsbürger ergibt sich aus seiner Staatsbürgerschaft. Die kann man aber nicht ohne Weiteres abgeben (eine Option wäre, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates anzunehmen).

Während also die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergeht, geht eine Rückgabe von Personalausweis oder Pass nicht mit einem Verlust der Staatsbürgerschaft einher.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #22 am: 6. April 2016, 14:18:26 »
Zitat
Dazu zählen sowohl die Menschenwürde als auch der tarifvertragliche Urlaub.
Ja, das sind so die Annehmlichkeiten, die sich hier etabliert haben, aber nichts von alle dem ist wirklich selbstverständlich, und wenn man ganz genau hinsieht, dann findet man auch noch hierzulande Verstösse gegen diese Dinge, die Du für Heiligtümer hältst. Falls Du mehr wissen willst. dann schau mal hier nach:
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 Was soll dieses krampfhaft kritische Sozialneidgewimmer?   ???
Abgesehen davon, daß das totaler Blödsinn ist, gehört es nicht in unser Themenspektrum und ist auch sonst völlig unwichtig.
 

Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #23 am: 6. April 2016, 15:35:21 »
Wir haben ganz einfach nur saumässiges Glück, dass wir räumlich und zeitlich in einer günstigen Epoche leben.

Da hast du völlig Recht. Ich weiß das. Aber die Reichsfuzzis wissen das nicht. Die machen von den Annehmlichkeiten der gegenwärtigen und hiesigen Epoche vollen Gebrauch und bilden sich ein, das müsste auch so sein und Sozialschmarotzertum wäre ein Grundrecht. Ein unabdingbares.
 

Offline ManchmalUnbequem

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #24 am: 6. April 2016, 17:54:42 »
Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Darauf wurde inzwischen in diesem Thread ja schon ausführlich eingegangen, ich zitiere es nur deshalb, um den Satz der nun kommt nicht total aus dem Zusammenhang zu reissen:

Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...

Das "Aufenthaltsrecht" für einen deutschen Staatsbürger ergibt sich aus seiner Staatsbürgerschaft. Die kann man aber nicht ohne Weiteres abgeben (eine Option wäre, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates anzunehmen).

Während also die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergeht, geht eine Rückgabe von Personalausweis oder Pass nicht mit einem Verlust der Staatsbürgerschaft einher.

Ähm... ich bin also wie gesagt kein Jurist, auch kenne ich nicht alle einschlägigen Gesetze diesbezüglich, was zu dem Thema geschrieben wurde hab ich wohl größtenteils alles gelesen, jedoch nicht jeden zitierten Paragraphen nachgeguckt, das nur vorweg, für den Fall, dass man mir jetzt "Blödsinn" nachweist.

Für "mich" ist die Aussage, dass "die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergehe", zunächst einmal nur eine Behauptung. Da müsste dann noch irgend ein Paragraph hinzukommen, um diese Behauptung als zweifelsfreie Tatsache zu erhärten.

Ich meine - es ist skurril, dass jemand den Führerschein abgibt, aber die Fahrerlaubnis behalten will, und es würde mich nicht verwundern, wenn der Sachbearbeiter, der behauptet, dass damit auch die Fahrerlaubnis ... ja was jetzt? Ruht? oder Erlischt? ("ruhende Fahrerlaubnis" = der Fall kommt für den Fall eines befristeten Fahrverbots in betracht, bei der die Fahrerlaubnis nach Ablauf des Fahrverbots von selbst wieder erwacht, im Gegensatz dazu die "erloschene Fahrerlaubnis" = kommt in Betracht, wenn jemand als folge eines einschlägigen Strafverfahrens als ungeeignet zum führen eines Kfz angesehen wird, .... bedeutet: die Fahrerlaubnis erlischt gänzlich, so als ob der Betroffene noch nie eine FE besessen hätte. D.h. wenn die Person wieder eine Pappe haben will, dann muss sie die ganze Prozedur zur Erlangung des Führerscheins neu durchlaufen, d.h. Fahrschlulunterricht, und praktische und theoretische Führerscheinprüfung, und hinzu kommt erschwerend, die Belastung, die sich aus den noch nicht ausgeräumten Zweifeln der Kraftfahreignung ergibt, und das bedeutet die Beibringung eines MPU-Gutachtens).

Möglicherweise wird der Entzug der Fahrerlaubnis bei Rückgabe der "Pappe" irgendwoher abgeleitet, allerdings weiß ich nicht, woher.

So einfach, mir nix dir nix kann ein Sachbearbeiter die Fahrerlaubnis nicht einkassieren. Der Führerschein selbst ist lediglich EIN Nachweis, oder ein Indiz dafür, dass eine Fahrerlaubnis existiert, ist aber nicht zwangsweise mit der Pappe verknüpft, denn die FahrERLAUBNIS ist imateriell, genau so wie das Guthaben auf einem Konto, denn der Grund für die Fahrerlaubnis ist nicht der Führerschein, sondern die bestandene Führerscheinprüfung und (hoffentlich) die Tatsache, dass bisher keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Kraftfahreignung aufkommen lassen.

Wenn jetzt jemand, der ansonsten unbescholten ist, zur Führerscheinstelle geht, und einfach aus (?)Gründen (grübel:Plastikallergie) einfach seine Pappe abgibt, aber zu Protokoll gibt, auch weiterhin auf seine Fahrerlaubnis besteht, dann bin ich mir nicht darüer im klaren, aus welchem Paragrapen heraus die Behörde die FE entziehen will. Möglicherweise (wahrscheinlich) leitet man das aus einem anderen Gesetz, wie z.B. der Verpflichtung, den Führerschein mitzuführen, ab....ok, lassen wir das einfach mal offen, vielleicht kennst sich ja jemand damit genau aus...

...um jetzt noch einmal den Vergleich zu machen: das Aufenthaltsrecht einer Person leitet sich aus seiner Staatsbürgerschaft ab, die Fahrerlaubnis einer Person leitet sich aus der bestandenen Prüfung und der bisherigen Tadellosigkeit ab. Sowohl Personalausweis, als auch Führerschein sind lediglich die Dokumente, repressentieren selbst aber nicht die betreffenden Rechte oder Erlaubnisse.... sollte irgendwann mal die biometrische Personenidentifikation perfektioniert sein, dann werden sowohl Personalausweis als auch Führerschein überflüssig sein, weil dann der Cop einfach nur noch durch seine Datenbrille jemanden anguckt, und alles über die Person weiß. Gut - noch sind wir (gottseidank) nicht so weit, aber wirklich weit sind wir davon wirklich nicht mehr entfernt - technisch wäre das wahrscheinlich längst umsetzbar, und wenn das Bewußtsein um den eigenen Datenschutz weiter so rapiede wie bisher am sinken ist, dann wird es auch nicht mehr sehr lange dauern, bis so ein System tatsächlich eingerichtet wird.  ....ich mache es jetzt einmal wie die Verschwörungstheoretiker: Da gibt es dann irgend einen Elektrokonzern, meinetwegen Siemchchchns, der darin ein riesiges Geschäft wittert, immerhnin bekommt jeder Polizist eine schicke Datenbrille verpasst, und die Zentralrechner und die exklusive "abhörsichere" exklusive Personenidentitätsnetzwerk...etc, und dann werden ein paar Politiker ordentlich geschmiert, mir dem Versprechen von Aufsichtsratsposten (oder ähnliches), und dann beginnt man mit entsprechenden Kampagnen, um das Volk wenigstens teilweise für die Idee der biometrischen Personeneinheitsdatendatei zu begeistern - immerhin, man braucht keine Personalausweise und keine Führerscheine mehr, und wenn irgend Handtaschendieb oder ein per Haftbefehl gesuchter Supermarktkontainerdieb, der notorisch Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum aus den Abfallkontainern klaut, ins Blickfeld eines Polizisten gerät, dann leuchten sofort die Pupillen des Polizisten, und er weiß, dass er jetzt als Gesetzeshüter einschreiten muss....  ... weiterhin macht man uns klar, dass solche automatischen Gesichtserkennungen unbedingt zur Abwehrung der Terrorgefahr unbedingt notwenig sind. Es ist dann zwar immer noch so, dass in Deutschland 1000 mal mehr Menschen an vermeidbaren Krankenhauskeimen versterben, als durch Terrorakte jemals umkommen können, aber von den Opfern der Krankenhauskeime schreibt unsere ...."Lügenpresse"nix, außer solchen Sendungen, wie Report, Monitor, Fakt und Panorama, die aber von 99% unserer Bevölkerung ignoriert werden... und außerdem lässt sich mit (verdienen geschmierte Politiker) mit Haitech-Überwachungstechnologie viel besser Geld abzocken, als mit einer verbesserten Medizintechnik und verbesserten Hygienemaßnahmen, die ja nur Geld koste, und nur den Patienten zugute kommt... ist es nicht so? Das unsere Demokratie dabei immer mehr unter die Räder kommt, das bekommt Otto-Normalverbraucher schon gar nicht mehr mit....mu(h)
 

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #25 am: 6. April 2016, 17:59:59 »
Das Thema "Verzicht auf die Fahrerlaubnis" ist seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle durch.
Da gibt es nichts zu deuteln.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #26 am: 6. April 2016, 18:01:03 »
Das ist ja leider kein Nachhilfeforum. Die gibt es allerdings im Internet auch. Du kannst ja auch etwas bei "Gute Frage" einstellen.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #27 am: 6. April 2016, 18:09:58 »
Zitat
Wenn jetzt jemand, der ansonsten unbescholten ist, zur Führerscheinstelle geht, und einfach aus (?)Gründen (grübel:Plastikallergie) einfach seine Pappe abgibt, aber zu Protokoll gibt, auch weiterhin auf seine Fahrerlaubnis besteht, dann bin ich mir nicht darüer im klaren, aus welchem Paragrapen heraus die Behörde die FE entziehen will. Möglicherweise (wahrscheinlich) leitet man das aus einem anderen Gesetz, wie z.B. der Verpflichtung, den Führerschein mitzuführen, ab....ok, lassen wir das einfach mal offen, vielleicht kennst sich ja jemand damit genau aus...

Ich würde Dir einfach mal empfehlen: Gehe selbst zum für Dich zuständigen Landratsamt und probiere es aus.

Ich kann Dir aber auch erzählen, dass ein Bekannter von mir letztes Jahr mal einen Monat "Pause" verordnet bekommen hat (zu schnell gefahren). Passiert. Er hat den Fehler gemacht und den Schrieb, wo er genau sein Papierchen in Verwahrung geben darf nicht richtig gelesen, sondern ist munter auf das für ihn zuständige LRA marschiert.
Tja, die wollten das Teil nicht haben. Natürlich hätte er ihn dort abgeben können -so wurde ihm beschieden- allerdings nur wenn er eben ganz verzichtet. Sonst sind sie (in diesem Fall) nicht zuständig, sondern die "verhängende" Behörde. Das war -leider- in einem anderen Bundesland. ;)

Wie gesagt, marschiere auf den LRA und probiere es selbst aus. Du wirst da freundlich aufgeklärt, welche Folgen es hat, wenn Du deinen Führerschein dort abgibst. Du bekommst dann auch ein Formular, welches Du aber natürlich nicht so annehmen musst. An der Rückgabe ändert das im Zweifel nichts.

Macht auch Sinn...ein ganz anderer Fall: Ein älterer Herr -auch aus meinem Bekanntenkreis- hat sich ganz bewusst dafür entschieden seinen Führerschein zurückzugeben. Es gab -gibt es immer mal wieder- ein Angebot der Öffentlichen bei Rückgabe des Führerscheins ein oder zwei Jahre "umsonst" Fahren zu dürfen. Angebot für Menschen ab 65 Jahren. Kann man machen, wenn man in der Stadt wohnt und nicht irgendwo JWD.
Auch hier gab es auf dem Amt nochmal eine Aufklärung, ein Formular (mit dem er dann auch den Freifahrschein beantragen konnte) und gut ist.

Wo bitte ist da das Problewm? Was muss man da noch anzweifeln oder diskutieren? Er hat ihn zurückgegeben und gut ist. Mit den Konsequenzen muss er jetzt eben auch leben.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #28 am: 6. April 2016, 18:11:29 »
Lieber ManchmalUnbequem,

vorweg: Du machst einen sehr großen Fehler: Deine Ausführungen sind sehr allgemeiner Natur und mit vielen "wenn bspw. jemand..." verbunden, das ist nicht zielführend. Es geht hier einzig und allein um den Fall des PIF. Und damit sind alle Umstände DIESES Einzelfalls zu berücksichtigen und alle Umstände die in DIESEM Einzelfall nicht vorliegen (Plastikallergie) nicht zu berücksichtigen.

Dein zweiter Fehler ist ein Verständnisfehler: Niemand sagt, dass bei Rückgabe des Führerscheins automatisch und immer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch du wirst aber wohl zugeben müssen, dass man, so wie man den Führerschein zurückgeben kann auch auf die Fahrerlaubnis verzichten kann. Wenn also jemand kommt und sagt: Ich möchte gerne diesen Führerschein hier abgeben, auf die Fahrerlaubnis aber nicht verzichten, hat er noch eine Fahrerlaubnis. Wenn jemand kommt und sagt: Ich möchte auf die Fahrerlaubnis verzichten und hier ist mein Führerschein, hat er keine Fahrerlaubnis mehr, so weit so klar, oder?

Jetzt hat Fitzek natürlich weder das eine noch das andere explizit gemacht. Dafür haben wir Juristen aber auch eine Lösung: Beim Verzicht handelt es sich um eine Willenserklärung. Eine Willenserklärung ist nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen, also so, wie sie ein objektiver Dritter in der Person des Empfängers unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls verstehen musste.

Und alle Umstände des Einzelfalls heißt hier eben auch: er hat nicht nur einfach den Führerschein zurückgeben, sondern hat dem ganzen auch ein Begleitschreiben beigefügt, in dem er sagt, er möchte die "Vertraglichkeit" mit der Bundesrepublik Deutschland auflösen. Auch wenn das etwas verschwurbelt ist, so kann "Vertraglichkeit" doch nur im Sinne von "Fahrerlaubnis" verstanden werden: Weil gerade die Fahrerlaubnis die (zwar öffentlich-rechtliche und nicht privatrechtliche) Verknüpfung ist, die Rechte und Pflichten gewährt. Mithin hat Fitzek auf diese verzichtet.

Offline Pantotheus

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #29 am: 6. April 2016, 18:13:22 »
Dass Fatzke keine Fahrerlaubnis mehr hat, ist durch das Verwaltungsgericht festgestellt und durchs Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Diese Entscheidungen sind längst rechtskräftig und können nicht mehr geändert werden.
Abgesehen davon wurde Fatzke die Fahrerlaubnis bereits 1997 entzogen, weil schon damals Eignungsmängel bestanden. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass er zum Fahren nicht geeignet ist, hat er diesen durch sein Verhalten in den letzten Monaten geliefert.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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