Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 8188 mal)

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Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #45 am: 6. April 2016, 20:36:03 »
Ich mache es noch eine Stufe härter: Ich gehe zur Polizei, und sage, ich verzichte auf mein Lebensrecht! Würde das jetzt den Polizeibeamten berechtigen, mich abzuknallen - schließlich hab ich gerade auf mein Lebensrecht verzichtet?

Dein Lebensrecht kommt ja nicht vom Staat. Die Fahrerlaubnis schon.
 
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Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #46 am: 6. April 2016, 20:38:20 »
Ich hab ja auch einen Führerschein, und bin seit über einem Jahr kein Auto mehr gefahren - habe also im übertragenen Sinn seit einem Jahr auf meine Fahrerlaubnis quasi verzichtet.

Nein, das ist nicht unser lieber Peter.
 
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Offline Noldor

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #47 am: 6. April 2016, 20:46:05 »
Ich hab ja auch einen Führerschein, und bin seit über einem Jahr kein Auto mehr gefahren - habe also im übertragenen Sinn seit einem Jahr auf meine Fahrerlaubnis quasi verzichtet.

 :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Ist ja klar. Jedesmal wenn ich nach der Arbeit mein Auto zuhause abstelle verzichte ich auf meine Fahrerlaubnis. Ob ein Jahr oder nur eine Nacht ist sicher egal.

Muss ich dann am nächsten Morgen erst zur Behörde um mir eine neue austellen zu lassen?  :think:
 

Offline David Aaronson

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #48 am: 6. April 2016, 20:46:54 »
Ich mache es noch eine Stufe härter: Ich gehe zur Polizei, und sage, ich verzichte auf mein Lebensrecht! Würde das jetzt den Polizeibeamten berechtigen, mich abzuknallen - schließlich hab ich gerade auf mein Lebensrecht verzichtet?

Dein Lebensrecht kommt ja nicht vom Staat. Die Fahrerlaubnis schon.

Das habe ich auch im ersten Moment gedacht, aber kann man das so klar sagen? Staaten, in denen die Todesstrafe gilt, können dir dieses Recht zumindest innerhalb des gesetzlichen Rahmens entziehen und es gab in der deutschen Vergangenheit auch andere Wege, auf denen der Staat über das Lebensrecht entschieden hat (Stichwort Euthanasie). Insofern gewährt der Staat vielleicht doch das Lebensrecht durch Verfassung und Gesetz?
 

Offline vollstrecker

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #49 am: 6. April 2016, 20:49:14 »
Dann darfst Du in D tatsächlich nicht mehr fahren. In Paraguay schon (so der Schein echt ist)
IdR wird der Schein in D auch eingezogen. Wird dann allerdings an die ausstellende Behörde gesendet wo man selbigen wieder abholen kann. Ändert jedoch nichts am Fahrverbot hier.
Bei nicht EU-Führerscheinen kommt ein Sperrvermerk rein und der Inhaber bekommt ihn zurück. Eingezogen werden nur EU-Führerscheine. Da Peter mehr als 6 Monate in Deutschland seinen Aufenthalt hatte, dürfte er auch mit echtem paraguayischen FS nicht fahren.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #50 am: 6. April 2016, 20:55:24 »
Man kann ja einmal den Text des StVG aufrufen und nach "Verzicht" suchen. Das ist ganz interessant.
Eine ausdrückliche Regelung, in welcher Form man auf eine Fahrerlaubnis verzichtet, besteht nicht. Im Alltag gibt es damit aber auch keine Probleme, es sei denn, ein Fitzek kommt ins Spiel.

Dass Fahrerlaubnis und Führerschein zusammenhängen, steht ebenfalls im StVG, §2, Absatz 1:
Zitat
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Also, zum Mitschreiben: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht zwingend einen Führerschein als Nachweis dieser Fahrerlaubnis. Es gibt hier keinerlei Spielraum zu sagen: "Mir genügt die Fahrerlaubnis, ich will gar keinen Führerschein." Auch die Behörde kann keine Fahrerlaubnis erteilten, ohne einen Führerschein auszustellen. Wenn jemand sich z. B. weigert, ein Lichtbild von sich machen zu lassen und es der Behörde zur Verfügung zu stellen, damit sie dieses auf den Führerschein übertragen kann, dann kann die Behörde auch keinen Führerschein ausstellen, folglich gibt es dann den Nachweis der Fahrerlaubnis nicht.
Das ist nicht unbedingt in hypothetischer Fall: Es gibt durchaus Querulanten, die sich weigern, Geld auszugeben für Lichtbilder u. dgl. Weiter lehnen manche Leute aus religiösen Gründen Lichtbilder ab. (Nun gut, bei den Religiösen ist wenigstens zu hoffen, dass sie auch das Fahren als unreligiös ablehnen ...)
Das wird am Ende dazu führen, dass die Behörde die Erlaubnis widerruft. Wer sich bei der Ausstellung eines Führerscheins eben z. B. weigert, ein Lichtbild von sich machen zu lassen, wird charakterliche Eignungsmängel aufweisen, sprich: Es bleibt zweifelhaft, ob er sich an die Verkehrsregeln halten wird, wenn er schon ein Lichtbild ablehnt.
Umgekehrt steht in jedem einschlägigen Paragrafen, dass beim Entzug einer Fahrerlaubnis, bei Fahrverboten usw. zwingend auch der Führerschein einzuziehen ist.
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Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #51 am: 6. April 2016, 21:00:56 »
Staaten, in denen die Todesstrafe gilt, können dir dieses Recht zumindest innerhalb des gesetzlichen Rahmens entziehen und es gab in der deutschen Vergangenheit auch andere Wege, auf denen der Staat über das Lebensrecht entschieden hat (Stichwort Euthanasie). Insofern gewährt der Staat vielleicht doch das Lebensrecht durch Verfassung und Gesetz?

Da es bei uns keine Todesstrafe gibt, ist die Frage hier nicht relevant. (Abtreibung dagegen gibt es durchaus.)

Der Staat gewährt das Lebensrecht nicht, er schützt das Naturrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Ob man dieses Recht dadurch verwirkt, dass man z. B. jemanden umbringt, ist eine Frage, über die man lange und viel diskutieren kann. In der Vergangenheit war das durchweg anerkannt, heute nicht mehr.
 

Offline O. Kaspricky

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #52 am: 6. April 2016, 21:05:43 »
@ManchmalUnbequem

Polizei-Bsp.:  Nein, er darf dich nicht erschießen, § 216 I StGB.

Führerschein und Fahrerlaubnis sind dahingehend verknüpft, dass den Schein nur bekommt, wer die Erlaubnis hat, § 2 I StVG. Der Schein weist die Erlaubnis nach. Nur den Schein als üblichen Nachweis der Erlaubnis abzugeben, ist unsinnig, wenn man die Erlaubnis behalten will. Bisher hat jeder den Schein abgegeben, weil er offenkundig auf die Fahrerlaubnis verzichtet (bspw. aus gesundheitlichen Gründen) oder weil er dazu verpflichtet war (bspw. Fahrverbot). Es gibt keinen rationalen Grund, den üblichen Nachweis dauerhaft abzugeben und so Erlaubnis und Nachweis zu trennen. Eine solche Trennung ist vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt. Das ergibt sich schon daraus, dass Fahren ohne Schein ein Ordnungswidrigkeitstatbestand ist (§§ 75 Nr. 4, 4 II 2 FeV) und auch nach Verlust ein neues Dokument neu zu beantragen ist, wenn man nicht auf die Erlaubnis verzichtet (sonst ebenfalls Ordnungswidrigkeit, §§ 75 Nr. 4, 25 IV 1 FeV).

Busfahrer-Bsp.: Dein Busfahrer gibt den Schein ab, um was zu erreichen? Genau: Nicht mehr fahren  zu müssen. Wie schafft er das? Genau: Indem er den Schein abgibt, um gleichzeitig auf die Erlaubnis zu verzichten, um zwangsläufig zur Arbeit als Busfahrer ungeeignet zu sein. Würde eine dauerhaft Trennung von Schein und Erlaubnis zulässig sein, würde er ja gerade nicht berufsungeeignet, sondern müsste weiter malochen und zusätzlich Gefahr laufen, öfter mal wegen Fahrens ohne Schein dranzukommen. Das war aber nicht in seinem Interesse. Auch dein Busfahrer zielt also mit der Abgabe des Scheins darauf ab, dass er keine Erlaubnis mehr hat.
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 21:16:01 von O. Kaspricky »
 
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Offline David Aaronson

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #53 am: 6. April 2016, 21:09:11 »
Der Staat gewährt das Lebensrecht nicht, er schützt das Naturrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Ok, das kann ich so unterschreiben, obwohl einige Reichis dir da ganz schnell mit dem Naturrecht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs und die meisten auch noch mit allerhand anderen Naturrechten des befreiten, unverschollenen und was-weiß-ich-noch-was Menschen kommen würden  ;D.
 

Offline Pantotheus

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #54 am: 6. April 2016, 21:19:49 »
Busfahrer-Bsp.: Dein Busfahrer gibt den Schein ab, um was zu erreichen? Genau: Nicht mehr fahren  zu müssen. Wie schafft er das? Genau: Indem er den Schein abgibt, um gleichzeitig auf die Erlaubnis zu verzichten, um zwangsläufig zur Arbeit als Busfahrer ungeeignet zu sein. Würde eine dauerhaft Trennung von Schein und Erlaubnis zulässig sein, würde er ja gerade nicht berufsungeeignet, sondern müsste weiter malochen und zusätzlich Gefahr laufen, öfter mal wegen Fahrens ohne Schein dranzukommen. Das war aber nicht in seinem Interesse. Auch dein Busfahrer zielt also mit der Abgabe des Scheins darauf ab, dass er keine Erlaubnis mehr hat.
Natürlich kann der fiktive Busfahrer das so machen. Allerdings wird er dafür wohl mit Sanktionen beim ALG I und später dem ALG II rechnen müssen, denn er hat seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #55 am: 6. April 2016, 21:24:16 »
Tja, das mit dem "konkludenten Handeln" haben die reichsideologischen Geistegrößen ja noch nie verstanden.

1. Gib dein Fahrerlaubnisdokument ab, mit dem hinweis die "bestehende Vertraglichkeit" auflösen zu wollen.
2. Verlege deinen amtlich gemeldete Wohnsitz ins Ausland
3. Fälsch dir einen paraguyanischen Führerschein
4. Bastel dir einen Pappmaché-Staat aus alten unbezahlten knöllchen
5. Bastel dir einen  eigenen Spielzeug-Führerschein
6. Werde nicht müde zu betonen, das dein Spielzeug-Ausweis aus dem YPS-Heft dich zu fahren nach eigenem Ermessen befähigt, das die Gesetze der BRD für dich nicht gelten auch wenn du auf ihren Strassen fährst, du ja sowie so die höherrangige Ordnug hinter dir hast  und äußere dich herablassend über all die Sklaven-Schafen, die immer noch eine Vertraglichkeit in Form einer gültigen Fahrerlaubnis der BRD haben. Verspotte sie, das sie sich nicht wie du schlauester aller juristisch Schlauen befreit haben.  Nimm einen Schluck aus der Arroganz-Pulle.   Das Maul ruhig recht voll, zu  groß gibt es nicht.
7. Ignoriere beflissentlich das eiskalte eindringen der Realität in Form von Strafanzeigen, STrafbefehlen, gerichtsverhandlungen.
8. Sei geschissen Arogant, töne laut, das man dir gar nichts könne, nur weil dein gesetzlicher Richter  vor lauter anderen, im gegensatz zu dir ernstzunehmenden Kriminellen, sich nicht mit deiner Hanswürstigkeit beschäftigen konnte.
9.  Wiederhole den Unfug aus 6. in gegenwart eines Richters
10. Heule herum wie eine kleine Punk♥♥♥, sobald man in all dem ein konkuldentes Handeln erkannt hat. Führeschein weg erstmal dauerhaft weg, Freiheit vorrübergehend auch. Böses Unrechtssystem. Fühle dich weiter überlegen wie in Punkt 6.

« Letzte Änderung: 6. April 2016, 21:32:19 von Oberstes_souterrain »
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #56 am: 6. April 2016, 21:28:17 »
"Natürlich kann der fiktive Busfahrer das so machen. Allerdings wird er dafür wohl mit Sanktionen beim ALG I und später dem ALG II rechnen müssen, denn er hat seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt."



Das kann er umgehen. Er sucht sich jemanden aus dem Freundeskreis der des Lebens überdrüssig ist. Schenkt ihm kurz vor seiner (letzten) Schicht eine Flasche Wodka und schickt ihn dann auf die Strecke. Der eine hats hinter sich und der andere keine FE mehr. Und sollte ihm die wider Erwarten doch wieder aufgedrängelt werden weil er unschuldig ist geht er zum Psychologen. Wo ein Wille da ein Weg (die Fahrerlaubnis loszuwerden) ;).

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« Letzte Änderung: 6. April 2016, 21:34:36 von Gerntroll »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #57 am: 6. April 2016, 21:33:50 »
Nachträglich noch herzlichen Dank an die Berichterstatter!

Eine Frage: Wenn ich meinen Führerschein in Paraguay tausche und danach in Deutschland einen Verkehrsverstoß begehe, der dann mit Führerscheinentzug bestraft wird, bin ich diesen Führerschein doch auch los bzw. darf damit nicht mehr in Deutschland fahren?

Ich glaube, hier sind Fristen wichtig: Als ich in den USA gelebt habe durfte ich nur sechs Monate mit meinem deutschen Führerschein fahren. Danach musste ich eine (in meinem Fall) kalifornische Fahrerlaubniss erwerben.
Ich denke, in Deutschland darf man auch mit einem Führerschein aus Paraguay nicht ewig fahren, wenn man hier seinen Wohnsitz hat.
 

Offline Gerntroll

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #58 am: 6. April 2016, 21:41:13 »
Nachträglich noch herzlichen Dank an die Berichterstatter!

Eine Frage: Wenn ich meinen Führerschein in Paraguay tausche und danach in Deutschland einen Verkehrsverstoß begehe, der dann mit Führerscheinentzug bestraft wird, bin ich diesen Führerschein doch auch los bzw. darf damit nicht mehr in Deutschland fahren?

Ich glaube, hier sind Fristen wichtig: Als ich in den USA gelebt habe durfte ich nur sechs Monate mit meinem deutschen Führerschein fahren. Danach musste ich eine (in meinem Fall) kalifornische Fahrerlaubniss erwerben.
Ich denke, in Deutschland darf man auch mit einem Führerschein aus Paraguay nicht ewig fahren, wenn man hier seinen Wohnsitz hat."








Auch 6 Monate. Wobei der offizielle Wohnsitz egal ist. Der Aufenthalt zählt. 180 Tage musst Du Dich im Ausstellerland aufhalten. Sonst erlischt die Fahrerlaubnis in D. Siehe EU-Führerscheine 180-Tage Regelung.  Da gab es einige Urteile.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 

Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #59 am: 6. April 2016, 21:46:52 »
... obwohl einige Reichis dir da ganz schnell mit dem Naturrecht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs und die meisten auch noch mit allerhand anderen Naturrechten des befreiten, unverschollenen und was-weiß-ich-noch-was Menschen kommen würden 

Ja, ja, beseelt sind sie ja auch noch. Ich würde in einem solchen Fall den rechtlichen Nachweis einfordern, dass sie auch wirklich beseelt sind, bevor es weitergeht. Da habe ich dann eine Menge Zeit.
 
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