Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 8187 mal)

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Fahrerlaubnis zum 25. Mal
« am: 6. April 2016, 09:57:51 »
Na ja, also da liesse sich schon etwas finden... denn bei Führerschein und Fahrerlaubnis handlt es sich um zwei getrennte Dinge, die nicht unbedingt voneinander abhängen... der Führerschein ist nur die Pappe (oder heute das Kärtchen), während die Fahrerlaubnis die imaterielle Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr ist. Man kann sowohl das eine als auch das andere haben, und das andere nicht haben. Fitzek wollte nur seinen Führerschein abgeben, aber seine Fahrerlaubnis erhalten. Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...

...im übrigen... es ginge auch ganz ohne Führerschein, wenn man beispielsweise die Fahrerlaubnis mit den Personendaten verknüpft. Bei der Polizeikontrolle würde das dann so aussehen, dass der Polizist die Personalien einer Person in seinen Computer eingibt, und der Zentralrechner dann zurückmeldet, ob und welche Fahrerlaubnis vorliegt. mu(h)
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 18:12:44 von Sandmännchen »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #1 am: 6. April 2016, 09:59:07 »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #2 am: 6. April 2016, 10:21:14 »
Na ja, also da lie

???

Das ist mal wieder mein dämliches Tablet - jedesmal wenn ich ein "EsZett" eingeb, dann schickt mein Tablet das Posting ab... grrr... aber zum Glück kann man ja hier editieren. mu(h)

... meinen bescheiden Diskussionsbeitrag konnte ich so als doch noch fertig stellen.. ;-)... eine Seite bitte zurückblätten. mu(h)
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 10:28:35 von ManchmalUnbequem »
 

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #3 am: 6. April 2016, 10:26:30 »
Na ja, also da lie

???

Das ist mal wieder mein dämliches Tablet - jedesmal wenn ich ein "EsZett" eingeb, dann schickt mein Tablet das Posting ab... grrr... aber zum Glück kann man ja hier editieren. mu(h)

Das Editieren bringt den Diskussionsfluß aber ziemlich durcheinander.

Na ja, also da liesse sich schon etwas finden... denn bei Führerschein und Fahrerlaubnis handlt es sich um zwei getrennte Dinge, die nicht unbedingt voneinander abhängen... der Führerschein ist nur die Pappe (oder heute das Kärtchen), während die Fahrerlaubnis die imaterielle Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr ist. Man kann sowohl das eine als auch das andere haben, und das andere nicht haben. Fitzek wollte nur seinen Führerschein abgeben, aber seine Fahrerlaubnis erhalten. Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...

...im übrigen... es ginge auch ganz ohne Führerschein, wenn man beispielsweise die Fahrerlaubnis mit den Personendaten verknüpft. Bei der Polizeikontrolle würde das dann so aussehen, dass der Polizist die Personalien einer Person in seinen Computer eingibt, und der Zentralrechner dann zurückmeldet, ob und welche Fahrerlaubnis vorliegt. mu(h)

Der Verzicht auf die FE wurde längst - rechtskräftig - festgestellt. Das BVerfG ist keine allgemeine Revisionsinstanz, sondern kümmert sich im Rahmen von Verfassungsbeschwerden lediglich um Grundrechtsverletzungen. Welche ließe sich da finden?
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #4 am: 6. April 2016, 10:44:25 »
Der Verzicht auf die FE wurde längst - rechtskräftig - festgestellt. Das BVerfG ist keine allgemeine Revisionsinstanz, sondern kümmert sich im Rahmen von Verfassungsbeschwerden lediglich um Grundrechtsverletzungen. Welche ließe sich da finden?
In einer vernünftigen Welt wohl eher keine. Wohin die Reise vermutlich geht, hat Fitzek in seinem "Plädoyer" (AG Hof) angedeutet:
http://koenigreichdeutschland.org/de/hof-gerichtsveranstaltung-in-bayern.html s. "Abschlussplädoyer"
Er sieht sein Recht auf "Widerstand" verletzt bzw. eingeschränkt, welches die Mobilität mittels PKW bedinge.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline ManchmalUnbequem

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #5 am: 6. April 2016, 10:45:15 »
Na ja, also da lie

???

Das ist mal wieder mein dämliches Tablet - jedesmal wenn ich ein "EsZett" eingeb, dann schickt mein Tablet das Posting ab... grrr... aber zum Glück kann man ja hier editieren. mu(h)

Das Editieren bringt den Diskussionsfluß aber ziemlich durcheinander.

Na ja, also da liesse sich schon etwas finden... denn bei Führerschein und Fahrerlaubnis handlt es sich um zwei getrennte Dinge, die nicht unbedingt voneinander abhängen... der Führerschein ist nur die Pappe (oder heute das Kärtchen), während die Fahrerlaubnis die imaterielle Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr ist. Man kann sowohl das eine als auch das andere haben, und das andere nicht haben. Fitzek wollte nur seinen Führerschein abgeben, aber seine Fahrerlaubnis erhalten. Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...

...im übrigen... es ginge auch ganz ohne Führerschein, wenn man beispielsweise die Fahrerlaubnis mit den Personendaten verknüpft. Bei der Polizeikontrolle würde das dann so aussehen, dass der Polizist die Personalien einer Person in seinen Computer eingibt, und der Zentralrechner dann zurückmeldet, ob und welche Fahrerlaubnis vorliegt. mu(h)

Der Verzicht auf die FE wurde längst - rechtskräftig - festgestellt. Das BVerfG ist keine allgemeine Revisionsinstanz, sondern kümmert sich im Rahmen von Verfassungsbeschwerden lediglich um Grundrechtsverletzungen. Welche ließe sich da finden?

Hm - dem Vernehmen von Peterchen wollte er aber nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Es wurde von Seiten der Behörde "behauptet", dass die Rückgabe des Führerscheins mit dem ...hm-hm... ruhen oder erlöschen der Fahrerlaubnis einherginge.

Nun, das wurde von der Behörde einfach mal so behauptet. Ob der Gesetzgeber zu diesem Einzelfall ein Paragraphen gezimmert hat bezweifle ich...

Dabei ist auch noch zwischen dem Ruhen und dem Erlöschen der FE zu unterscheiden... also so ganz klar ist das dann alles wieder nicht.

Ok - hinzu kommen da ja noch andere Fahrverbote, die Peterchen durch seine Raserei geholt hat. Die (durch aus provokative) Frage, die im Raum steht, wenn jemand zur Behörde geht, und seinen Führerschen (provokativ) abgibt, aber darauf besteht, seine Fahrerlaubnis zu behalten, wie der "zu behandeln" ist. mu(h)

Die Frage war ja dann auch noch, welche Grundrechtsverletzung da zu finden wäre...(ich bin kein Jurist)... aber wenn jemandem ein Recht verwehrt wird, welches ihm normalerweise zustehen würde, dann vermute ich da ganz stark, dass da irgend ein Grundrecht verletzt sein wird...
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 10:53:52 von ManchmalUnbequem »
 

Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #6 am: 6. April 2016, 11:02:28 »
Na ja, also da liesse sich schon etwas finden... denn bei Führerschein und Fahrerlaubnis handlt es sich um zwei getrennte Dinge, die nicht unbedingt voneinander abhängen... der Führerschein ist nur die Pappe (oder heute das Kärtchen), während die Fahrerlaubnis die imaterielle Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr ist. Man kann sowohl das eine als auch das andere haben, und das andere nicht haben.

Hör doch auf, mit diesem Argument ist Seine Oberste Souveränität doch schon mehrmals grandios auf die Fresse geflogen. Gerade weil die Fahrerlaubnis etwas Immaterielles ist, braucht man etwas Materielles, um belegen zu können, dass man eine hat. Also den Führerschein. Den kann man zwar mal zu Hause vergessen, aber wenigstens muss man einen besitzen.

Wenn dir ein Richter für eine bestimmte Zeit die Fahrerlaubnis entzieht, wie äußert sich das praktisch? Genau, du musst den Führerschein abgeben.

Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.

Hat sie ja nicht. Wer seinen Führerschein abgibt, der will offensichtlich aus eigenem Willen nicht mehr auf deutschen öffentlichen Straßen fahren.
 

Offline hair mess

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #7 am: 6. April 2016, 11:04:08 »
In der Tat ist die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verzeihlich, wenn er es so täte, dass es auch sicher ist. Aber genau das ist es sicher nicht. Seine Impertinenz nimmt sich ja in seiner gottgleichen Omnipotenz heraus, auch so schnell und hirnlos Fahrzeuge zu führen, wie er auch den Rest seines Lebens bestreitet, was nun hierzu führt, dass Gott gleich daraufhin Einfluss nimmt, dass er vom Rest seines Lebens einiges in deutlich größerer Enge bestreiten wird. Auch wenn er bestreitet, das für rechtmäßig zu halten.
Doch sein Rechtsverständnis war schon immer recht mäßig. So bricht nun gerade so einen Kleinigkeit wie das Fahren ohne Führerschein dem König das Genick, was sich gerade in seiner Gegend sehr ähnlich anhört. Seine  körperliche Bewegungsfähigkeit wird sich zukünftig wohl sehr seiner geistigen annähern - sehr beschränkt.
Und @ bananenbieger: Faulheit zeichnet Dich aus.
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 11:12:11 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #8 am: 6. April 2016, 11:10:56 »
Hm - dem Vernehmen von Peterchen wollte er aber nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

Das haben die Behörden nicht einfach so behauptet, sondern sie haben Fitzek zugehört, als er seine Fahrerlaubnis abgegeben hat. Auch die Verwaltungsgerichte haben das getan und die sind zum Schluß gekommen, daß der König von Wittenberg auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat und nicht nur den Führerschein abgegeben hat. Möglicherweise wurden da seine Worte, er wolle alle vertraglichen Beziehungen mit der BRD beenden, erhört. Desweiteren spielt eine Rolle, daß man ohne Führerschein nicht Auto fahren darf, auch wenn ein Verstoß dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Es macht aber deswegen auch überhaupt keinen Sinn, den Führerschein zurückzugeben aber noch weiter von seiner FE Gebrauch machen zu wollen.

Aber dieses Thema ist erledigt. Da rüttelt man auf dem ordentlichen Rechtsweg nichts mehr dran.

Zitat
Die Frage war ja dann auch noch, welche Grundrechtsverletzung da zu finden wäre...(ich bin kein Jurist)... aber wenn jemandem ein Recht verwehrt wird, welches ihm normalerweise zustehen würde, dann vermute ich da ganz stark, dass da irgend ein Grundrecht verletzt sein wird...

Nein, denn Fahren ist kein Grundrecht. Die Grundrechte sind im GG aufgezählt, Herumfahren im Straßenverkehr wirst Du da nicht finden.

Fitzek könnte höchstens behaupten, daß im Rahmen des Gerichtsverfahrens grundrechtsgleiche Prozeßrechte verletzt wurden. Das ist aber erstens nicht ersichtlich und würde zweitens höchstens - damit ist allerdings nicht zu rechnen! - zu einer Wiederholung des Verfahrens führen, wobei allerdings wieder nicht ersichtlich ist, warum das Gericht bei einer Wiederholung zu einem anderen Ergebnis kommen sollte. Die Argumentation liegt, wenn man sich mit der Materie eingehender beschäftigt, auf der Hand.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #9 am: 6. April 2016, 11:11:35 »
Die (durch aus provokative) Frage, die im Raum steht, wenn jemand zur Behörde geht, und seinen Führerschen (provokativ) abgibt, aber darauf besteht, seine Fahrerlaubnis zu behalten, wie der "zu behandeln" ist. mu(h).
Wie jeder andere Bürger, der zudem über die Folgen seiner Handlungen aufgeklärt wurde.
Zöpfchens Führerscheinabgabe erfolgte in zwei Anläufen an einem Tag. Beim ersten Anlauf wurde er darüber belehrt, dass er mit Abgabe des Führerscheins den Verzicht auf die FE bekundet. Daraufhin verschwand er, um einige Stunden später seinen Führerschein abzugeben.

Das Grundrecht "Ich will aber, dass die Welt so funktioniert wie ich es mir vorstelle", kann ich nirgends finden.
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 11:19:46 von Autsch ! »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #10 am: 6. April 2016, 11:36:00 »
In der Tat ist die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verzeihlich,


Nein, das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist unverzeihlich ;-), das Fahren ohne Führerschein ist verzeihlich!

Den Führerschein kann man schnell mal verlieren, wenn einem beispielsweise das Portemonaie geklaut wird, wo der Führerschein drinnen ist.

Schlimm wäre es, wenn man dann nicht mehr fahren dürfte...(jetzt bin ich auf glattem Eis). Stell dir vor, du bist mit deinem PKW auf einer Autobahnraststätte im Niemandsland, und jemand klaut dir die Brieftasche mit der "Fläppe" drin. Du hast dann zwar zunächst keinen Führerschein mehr, denn der ist ja in der geklauten Brieftasche, aber an deiner Fahrerlaubnis ändert das gar nichts, die hast Du nach wie vor. (Es wäre auch m. E. unzumutbar, dass jemand für mehrere hundert KM ein Taxi nehmen sollte, nur weil ihm jemand die Pappe geklaut hat.

Zitat
wenn er es so täte, dass es auch sicher ist.

Ok, Peterchens Raserei ist ein Extrathema... wer schon in einer ♥♥♥ drinnen hockt, sollte möglichst seinen Schwanz eiziehen, und möglichst wenig Angriffsfläche bieten... aber genau das macht Peterchen ja nicht ;-)

Zitat


Aber genau das ist es sicher nicht. Seine Impertinenz nimmt sich ja in seiner gottgleichen Omnipotenz heraus, auch so schnell und hirnlos Fahrzeuge zu führen, wie er auch den Rest seines Lebens bestreitet, was nun hierzu führt, dass Gott gleich daraufhin Einfluss nimmt, das er vom Rest seines Lebens einiges in deutlich größerer Enge bestreiten wird. Auch wenn er bestreitet, das für rechtmäßig zu halten.


Tja, die königlichen Gemächer werden wohl die nächsten Monate etwas kleiner ausfallen...

Zitat
Doch sein Rechtsverständnis war schon immer recht mäßig. So bricht nun gerade so einen Kleinigkeit wie das Fahren ohne Führerschein dem König das Genick, was sich gerade in seiner Gegend sehr ähnlich anhört. Seine  körperliche Bewegungsfähigkeit wird sich zukünftig wohl sehr seiner geistigen annähern - sehr beschränkt.
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So ist es wohl...
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #11 am: 6. April 2016, 12:01:03 »
Hm - dem Vernehmen von Peterchen wollte er aber nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

Klar BEHAUPTET er das jetzt. Aber ich zitiere mich mal selbst von vor hundert Jahren, als das noch aktuell war:

Ich fand übrigens der entscheide Punkte war, dass Peter zugegeben hat er wusste nicht, dass es einen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein gibt. Demnach dachte er sämtliche BRD Rechte und Verpflichtungen seien mit diesem einen Führerschein verknüpft. Er wusste nicht, dass Führerschein und Fahrerlaubnis zwei verschiedene Schuhe sind. Er wollte quasi beides abgeben, da er ja dachte beides sei eins ;D

Halten wir fest: Peter wollte seine Fahrerlaubnis, ausgestellt von der BRD, loswerden. Mutmaßung: Weil diese Fahrerlaubnis die Nebenbestimmungen enthält, sich an geltende Gesetze zu halten. Und das mag Peter nicht. Also will er eine KRD Fahrerlaubnis, die ihn berechtigt nach freiem Ermessen zu fahren.

Die Frage ist eher, ob jemand auf ein rechtmäßig erworbenes Recht verzichten kann bzw es komplett abgeben kann. Man kann ja auch nicht auf seine Menschenrechte verzichten. Man kann sie nicht wahrnehmen... aber drauf verzichten? In diesem Falle scheinbar ja:

http://www.brennecke.pro/82708/Entziehung-und-Verzicht-auf-die-Fahrerlaubnis

Also warum noch immer die Diskussion?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #12 am: 6. April 2016, 12:19:05 »
Die Frage ist eher, ob jemand auf ein rechtmäßig erworbenes Recht verzichten kann bzw es komplett abgeben kann. Man kann ja auch nicht auf seine Menschenrechte verzichten. Man kann sie nicht wahrnehmen... aber drauf verzichten?

Manche Rechte sind eben "unabdingbar", man kann nicht drauf verzichten, und sie können einem auch nicht weggenommen werden. Dazu zählen sowohl die Menschenwürde als auch der tarifvertragliche Urlaub.

Auf andere dagegen kann man durchaus verzichten. Wenn an einer Kreuzung, an der es keine besondere Regelung gibt, jemand anders von links kommt, dann hast du das Recht der Vorfahrt. Du kannst aber, wenn es dir sinnvoll erscheint, auch anhalten und ihn vorfahren lassen.
 

Offline Mr. Devious

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #13 am: 6. April 2016, 12:26:01 »
Wenn an einer Kreuzung, an der es keine besondere Regelung gibt, jemand anders von links kommt, dann hast du das Recht der Vorfahrt. Du kannst aber, wenn es dir sinnvoll erscheint, auch anhalten und ihn vorfahren lassen.

Sinnvoll ist es u.a., wenn von links ein Zopf kommt.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #14 am: 6. April 2016, 12:31:12 »
Glücklicherweise hemmt die Verfassungsbeschwerde die Rechtskraft nicht, und das BVerfG hat sowieso viel Übung im Umgang mit Schwurblern.

Allerdings! Und es hat auch den Spielraum, (im übrigen unanfechtbare, ist ja schliesslich die oberste Instanz) Missbrauchsgebühren zu verhängen. Ob das seine Fitzigkeit schon weiss?