Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 8190 mal)

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Offline desperado

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #105 am: 7. April 2016, 14:41:46 »
@ManchmalUnbequem

Ich denke was die anderen "verzweifeln" läßt ist, das du (meines Eindrucks nach) sowieso keine Antwort gelten läßt die nicht der gewünschten entspricht. Sicherlich sind nicht alle hier studierte Juristen. Aber nach dem, was ich bisher gelesen habe äußern sich hier viele, die entweder eine Studium absolviert haben oder zumindest in ihrem Beruf sehr viele Schnittstellen mit der Juristerei haben. Und wenn sich soviele Foristen, teils mit Angabe von Paragraphen äußern dann sollte man iwann überdenken, ob die eigene Meinung korrekt ist. Deine Argumentation weckt allerdings den Anschein, als ob du bis in alle Ewigkeit jedes Argument mit "ja, aber..... " kontern wolltest. Und das wirkt sehr schnell als unbelehrbar.

Natürlich wird eine falsche Meinung nicht dadurch wahr, daß Sie von der Mehrheit vertreten wird. Wenn jedoch soviele ihre Meinungen durch Angabe von Paragraphen und deren gängige Interpretation erklären, dann sollte und kann man schon davon ausgehen, das sie richtig sind. Vorallem, wenn ein so größer Konsens besteht. Man könnte nun argumentieren, das dieses Forum voreingenommen ist, was sicherlich auch stimmt. Allerdings, liest man sich die Beiträge, die sich mit Prognosen zu Urteilen befassen mal durch stellt man fest, das sie soweit nicht von der Realität entfernt sind. Und das ist, zumindest für mich ein weiteres Indiz, den Ausführungen auch zu dieser Frage zu vertrauen.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #106 am: 7. April 2016, 14:42:19 »
Nochmal für uneinsichtige:

Zitat
   

Der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis kann insbesondere durch die Rückgabe des Führerscheines durch den Erlaubnisinhaber erfolgen. Mit der Rückgabe des Führerscheines geht zwangsläufig der Verzicht auf die Fahrerlaubnis einher, denn hiermit wird vom Inhaber einer Fahrerlaubnis unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis – welches durch die Erteilung der Fahrerlaubnis begründet worden ist – erlöschen soll. Die Rückgabe des Führerscheines entspricht damit der Abgabe des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde im Falle einer Entziehung der Erlaubnis. Der Führerschein verkörpert urkundlich die Fahrerlaubnis; d. h. er ist die gültige amtliche Bescheinigung für die Fahrerlaubnis, § 4 Abs. 2 Satz 1 FeV. Demzufolge ist dieser beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen sowie den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen, § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV. Der Führerschein besitzt insoweit den Zweck, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Inhaber des Führerscheines im Besitz einer Fahrerlaubnis ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 StVG). Ein weiterer Zweck wohnt dem Führerschein nicht inne.



    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis als solche ist ein formgebundener Verwaltungsakt, der nur und erst dann wirksam wird, wenn zugleich dem vorgeschriebenen Formerfordernis der Aushändigung des Führerscheines genügt wird (vgl. BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 12/64 -, NJW 1966, 1216 m. w. N.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. § 2 StVG Rn. 24). Der Besitz eines Führerscheins ist daher zugleich Grundvoraussetzung für den (Fort-)Bestand der Fahrerlaubnis. Wird der Führerschein hingegen zurückgegeben (oder die Fahrerlaubnis entzogen), endet die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für den Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist somit allein die freiwillige Rückgabe bzw. Abgabe des Führerscheins ausreichend; der Grund für die Rückgabe des Führerscheines (gesundheitliche Gründe, Altersgründe o. ä.) ist dabei grundsätzlich ohne Belang und ein entgegenstehender Wille des Erlaubnisinhabers nur dann von Belang, wenn er aufgrund eines (beachtlichen) Irrtums zur Anfechtung berechtigt.
 
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Offline watsolls

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #107 am: 7. April 2016, 14:43:03 »
Zunächst würde ich mich oder jemanden anderen, nie als juristisch ungebildet bezeichnen, sondern eher als juristischen Laien! Hierzu zähle ich mich in vielen Bereichen auch! Upps, und dass sogar, obwohl ich die sogenannte Befähigung zum Richteramt habe, aber man lernt immer wieder doch noch dazu!

Und was die Rechtsgrundlagen für eine Fahrerlaubnis angeht, liegt die Lösung meiner laienhaften Meinung dem Grunde nach viel näher als man vermuten würde!

Fahr"erlaubnis"!!!!!!!!!!!

Die Erlaubnis erhalte ich durch Nachweis meiner Eignung, verbrieft im Führerschein, der den Nachweis erbringt, dass ich die Erlaubnis erteilt bekommen habe.

Lehne ich diese verbriefte Erlaubnis ab bzw. Verzichte auf den Führerschein, fehlt es an der Erlaubnis. Ich bin dann zwar vielleicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet, aber es ist mir nicht erlaubt, zumindest auf öffentlichen Strassen.

Die Rückgabe des Führerscheins, unter der Bedingung, des Erhalts der Fahrerlaubnis, steht dabei nicht zur Disposition des Betroffenen. Das ist nunmal Sache des Gesetzgebers, unter welchen Voraussetzungen er letztlich eine Fahrerlaubnis erteilt.

Aber was weiß ich schon!  :D
 

Offline O. Kaspricky

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #108 am: 7. April 2016, 14:48:30 »
Nur ergänzend zu den i. Ü. umfassenden Ausführungen von Panthotheus u.a.: Dass die Neuerteilung dann wieder einen Antrag sowie die Prüfungsleistung erfordert, ergibt sich aus §§ 20 I, 21 I FeV.
 
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Offline Tuska

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #109 am: 7. April 2016, 14:50:18 »
Aber was weiß ich schon!  :D

z.B. dass multiple Ausrufezeichen so gut wie nie die eigene Kompetenz unterstreichen. :P Muss man als vermeintlicher Volljurist eigentlich wissen. Alles aber kein Grund, jetzt wieder in den beleidigten Pöbel-Modus umzuschalten.
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Offline watsolls

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #110 am: 7. April 2016, 14:54:47 »
Aber was weiß ich schon!  :D

z.B. dass multiple Ausrufezeichen so gut wie nie die eigene Kompetenz unterstreichen. :P Muss man als vermeintlicher Volljurist eigentlich wissen. Alles aber kein Grund, jetzt wieder in den beleidigten Pöbel-Modus umzuschalten.

Bin ja auch nur ein Mensch! :D

Und das ich es mit der Rechtschreibung sowie den Regeln vielleicht nicht habe, steht auf einem anderen Papier. Habe ich ja auch nie behauptet! ;-)

Gehe jetzt mal in den Pobelmodus! Iiihhhh!
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #111 am: 7. April 2016, 14:57:50 »
Nur ergänzend zu den i. Ü. umfassenden Ausführungen von Panthotheus u.a.: Dass die Neuerteilung dann wieder einen Antrag sowie die Prüfungsleistung erfordert, ergibt sich aus §§ 20 I, 21 I FeV.


"...
§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. die in § 2 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Personendaten sowie die Daten über den ordentlichen Wohnsitz im Inland einschließlich der Anschrift..."



Das wird aber eng für Peter, selbst wenn er die MPU schafft.
Er wird wahrscheinlich ein paar Fotos seiner aufgeräumten Behausung vorlegen, um den ordentlichen Wohnsitz nachzuweisen.  ;D (Wohlgemerkt, im Gesetzestext steht nichts von Wohnhaft.)
Ja, so sieht freie Gesetzesinterpretation aus.
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 15:00:14 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Namastor

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #112 am: 7. April 2016, 14:59:30 »
Ein "Mensch"mit "Befähigung zum Richteramt", der es nicht so mit der "Recht-Schreibung" hat......schmeißt den Pöbelnden zu Poden !
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #113 am: 7. April 2016, 15:00:42 »
Nachdem diese Angelegenheit, bereits mehrfach und fachlich kompetent, geklärt ist, spräche doch eigentlich nichts mehr dagegen
sich, nun wieder ganz bequem, mit Fitze & Co zu beschäftigen? ;D
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 15:04:20 von Autsch ! »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #114 am: 7. April 2016, 15:02:14 »
Off-Topic:

Aber was weiß ich schon!  :D

z.B. dass multiple Ausrufezeichen so gut wie nie die eigene Kompetenz unterstreichen. Muss man als vermeintlicher Volljurist eigentlich wissen. Alles aber kein Grund, jetzt in den Pöbel-Modus umzuschalten.

Ich frage mal ganz höflich: Unwissenheit ist ein Segen, oder???????  :banghead:

- multiple Satzzeichen sind grundsätzlich aus Ausdruck von Kompetenz!!!!!!!!!!!!!!
- ein Satzzeichen, wie "!" oder "?" als einzelnes Zeichen zu verwenden ist Quälerei!!!!  Satzzeichen sind definitiv Rudeltiere!!!!!
- multiple Satzzeichen steigern darüber hinaus die Richtigkeit und den Beweiswert einer geschriebenen Aussage!!!!!
- EINE WEITERE STEIGERUNG DES BEWEISWERTES ERFÄHRT EINE AUSSAGE DURCH DIE VERWENDUNG VON GROßBUCHSTABEN!!!!!!!!
- als unwiderlegbar gelten Aussagen, wenn sie mit "!!!!!!!" und einem nachgeschobenen !!!FAKT!!!  abgeschlossen werden!!!!!!!!!

 :whistle: :whistle: :whistle:
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #115 am: 7. April 2016, 15:04:29 »
Quelle ?  ;D
 

Offline Pantotheus

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #116 am: 7. April 2016, 15:07:33 »
Lehne ich diese verbriefte Erlaubnis ab bzw. Verzichte auf den Führerschein, fehlt es an der Erlaubnis. Ich bin dann zwar vielleicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet, aber es ist mir nicht erlaubt, zumindest auf öffentlichen Strassen.
Das ist ein guter Hinweis! Ich habe zur Zeit mit einem ähnlichen Problem zu tun: Wir sind drei Kollegen, einer hat den Rettungsschein des DRK, der zweite ist aktives Mitglied im Bevölkerungsschutz der Bundeswehr und hat dort im Lauf der Jahre alle möglichen Rettungslehrgänge durchlaufen, meine Wenigkeit war ebenfalls zwanzig Jahre im Bevölkerungsschutz ihrer Heimat tätig und hat dort auch Rettungslehrgänge durchlaufen.
Für die in Frage stehende Aufgabe ist hierzulande aber der Rettungsschein des DRK vorgeschrieben. Also gilt nur der erste Kollege im rechtlichen Sinne als befähigt zur Rettung. Streng genommen müssten also die beiden anderen Kollegen nun auch noch den Rettungsschein des DRK erwerben, auch wenn sie tatsächlich zur Rettung ebenso befähigt sind wie Kollege Nr. 1.
Allerdings kann in solchen Fällen der Schein u. U. durch eine vereinfachte Prüfung erworben oder evtl. ein Gleichstellungsverfahren durchgeführt werden, in dem festgestellt wird, dass das von einer anderen Stelle ausgegebene Befähigungszeugnis dem eigenen gleichwertig ist.

Das Problem ist auch hier, dass es für die fragliche Aufgabe nicht genügt, tatsächlich zur Rettung befähigt zu sein, sondern dass man diese Rettungsfähigkeit auch in rechtsförmlicher Weise nachweisen muss.
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Offline Finanzbeamter

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #117 am: 7. April 2016, 15:13:22 »
Nachdem diese Angelegenheit, bereits mehrfach und fachlich kompetent, geklärt ist, spräche doch eigentlich nichts mehr dagegen
sich, nun wieder ganz bequem, mit Fitze & Co zu beschäftigen? ;D
Ich bin sogar dafür, den ganzen Teil, der nicht Fitze sondern das Wiederkauen des Themas Fahrerlaubnis vs Abgabe des Lappens betrifft in richtung blaue Tonne zu verfrachten. Dann kann da auch gerne über multible Satzzeichen und Anderes diskutiert werden.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #118 am: 7. April 2016, 15:18:11 »
So weit würde ich nicht gehen, die Gegenüberstellung von Fitze- Denken und Realität könnte auf gewisse Mitleser durchaus positiv wirken.
Ähh, schon gut vergesst es- ich habe den Fehler bereits selber gefunden: Selbst "könnte" funktioniert in diesem Zusammenhang nicht. @Finanzbeamter liegt richtig.
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 15:44:52 von Autsch ! »
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Offline Luzifer

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #119 am: 7. April 2016, 16:00:14 »
Das Thema Rückgabe des Führerscheins wurde schon reichlich behandelt. Trotzdem möchte ich das noch loswerden:

Zitat
Ist ein Führerschen abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Ist der Lappen, aus welchen Gründen auch immer, weg, muss ein Ersatz beschafft werden. Andernfalls hat man auf die Fahrerlaubnis verzichtet. So stellt es sich jedenfalls für mich da.
 
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