StAG §26 regelt den freiwilligen Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. "Mahjo" (warum muss ich immer an Mayonnaise denken?) möchte also, dass sich dem NSL-Forum nur Leute anschließen, die auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet haben, wenn ich ihn richtig verstehe.
Nun gut, wenn jemand auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet hat, dann ist er kein Deutscher mehr, sondern Ausländer und muss normalerweise Deutschland verlassen. Also, NSL-Jünger: Raus aus Deutschland, ab nach Neuschwabenland!
Dummerweise kann man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht einfach so aufgeben. Der erwähnte §26 stellt einige Bedingungen. Normalerweise kann man seine Staatsangehörigkeit nur aufgeben, wenn man eine andere hat oder wenn man lange genug im Ausland gelebt hat, dort also zumindest ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder eben die lokale Staatsangehörigkeit erworben hat. Vor allem aber ist es nötig, dass die zuständige Behörde den Verzicht billigt und eine entsprechende Urkunde ausstellt, die dann auch zugestellt wird, denn erst mit deren Empfang (sie muss also tatsächlich ankommen) wird der Verzicht wirksam, erlischt somit die deutsche Staatsangehörigkeit.
Da wohl keiner der NSL-Jünger die Bedingungen des §26 StAG erfüllt, wird sich diese Gruppe auflösen müssen, da ja keiner die notwendige Voraussetzung, den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, erfüllt.
Mein Refrain: Mit folgerichtigem Denken haben es die RD nicht so.