Autor Thema: Freiheit für Deutschland  (Gelesen 27269 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #75 am: 23. August 2016, 18:16:41 »
Also, der Reckzeh war es wirklich nicht, sondern ein "Roland B." aus seiner Truppe.

Hier seine Erzählung:


Zitat
Veröffentlicht am 23.08.2016

Anders als bei der sogenannten Lügenpresse (Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Waiblinger Kreiszeitung, Winnender Zeitung, Schorndorfer Nachrichten, Welzheimer Zeitung, Schwäbische Post und Focus sowie dem SWR) berichtet hier der Betroffene Roland B. selbst, wie es wirklich war. Selbstverständlich konnte sich dieser ausweisen, sogar mit wesentlich mehr Daten aus der BRD-Verwaltung, als ein Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland enthält. Wichtig ist, dass die Polizisten ihrer Ausweispflicht nach dem PAG (Polizeiaufgabengesetz) nicht nachgekommen sind, was nun mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Kriminalinspektion Schwäbisch Gmünd und Anzeigen wegen Waffenmissbrauchs und Sachbeschädigung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Folge hat. Zudem wird ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Gewalttäter beim Innenministerium angeregt. Für persönliche Verluste durch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs sowie körperlichen Einschränkungen wird die Polizeidirektion Waiblingen vollumfänglich in Haftung genommen.

Dabei lassen die Pinocchio-Redaktionen keine Möglichkeit aus, den Vorfall mit Verschwörungen zu verknüpfen.

Viel wichtiger sind aber ganz andere Fragen: Müssen wir uns in der BRD künftig auf gewaltsame Polizeikontrollen einstellen? Wie kriminell ist unsere Polizei in Waiblingen wirklich? In wie weit wurde hier nach den in der BRD verbotenen Nazi-Gesetzen gehandelt? Natürlich zeigten sich hier die als "allwissend" auftretende Polizisten beratungsresistent, weshalb sie mehrere Kurse im Rechtssystem der BRD ihres Arbeitgebers erhalten, bis der Schadensausgleich reguliert ist.

Wer ebenfalls von negativen Erfahrungen mit der Polizei berichten kann, möchte dies bitte in den Kommentaren tun. Es ist unsere Bürgerpflicht zu unserer aller Sicherheit und Schutz den Bediensteten bei der Polizei darin zu unterstützen, eine rechtmäßige Arbeit nach Recht und Gesetz ihres Arbeitgebers, dem Land Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland, auszuüben und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Genau dafür zahlen wir unsere Steuergelder bei den Finanzämtern des BRD-Systems.

Beamtenverhältnisse:
https://dejure.org/dienste/vernetzung...

Personen im Beamtenstatus mit dem Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis definiert aktuell auch das Grundgesetz ab 1937:
https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

Rechtsstellung von Polizisten in der BRD:
http://www.toni-all.com/deutschland_g...

Polizeiaufgabengesetz zur Ausweispflicht der Polizisten, auch durch die Nutzung der Wortmarke Polizei in allen Bundesländern gültig:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft...

Wortmarke Polizei beim Deutschen Patent- und Markenamt:
https://register.dpma.de/DPMAregister...

Das Internationale Privatrecht (IPR) gilt natürlich auch in der BRD und regelt die Befugnisse der Polizei ebenfalls (auf Seite 2014):
https://books.google.de/books?id=Wt8d...

Den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) von den BRD-Behörden erhalten:
http://www.gelberschein.net

Wer mehr zu den angesprochenen Themen erfahren möchte, klickt hier:
http://www.Freiheit-fuer-Deutschland.de

Nachtrag:
Sein Profil bei FB
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« Letzte Änderung: 23. August 2016, 18:21:15 von Gutemine »
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Offline DerDude

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #76 am: 20. November 2016, 12:34:09 »
Zitat
Matthias Wolfgang Reckzeh
3 Std. ·

Das Jahr 2016 ist bald rum und ich habe am 12.12. und 15.12.2016 beim Landgericht Stuttgart um 9 Uhr 2 Gerichtsverhandlungen - Öffentlich-
1.- Am 12.12.2016 um 9Uhr-Sitzungssaal 5/EG
Wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes u.a. mit POLIZEI-PHK F.Veigel + 2 Kollegen+1Kollegin und OGV'in Angelika Baumhakl----Hier wird schon angegeben, dass Kontrolliert wird, also abgetastet und wahrscheinlich POLIZEI-Hochaufgebot...
So nach dem Motto wahrscheinlich ich als Reichsbürger/Terrorist
Nun die Deutsche Staatsangehörigkeit mit RuStAG 1913 habe ich und bin ich deshalb ein Reichsbürger/Terrorist????
Eher Deutscher der deutsch sprechen kann???

2.- Am 15.12.2016 um 9Uhr-Sitzungssaal 17/UG
wegen Volksverhetzung gegen Holocaust

That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Sandra Hornschuh

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #77 am: 2. Januar 2017, 13:48:59 »
Kann es sein das Drucksache Spaniol sich gerade in Haft befindet. Ich hab da was munkeln gehört und da er schon ewig nicht mehr aktiv war könnte das auch sein weiß jemand mehr ?
 

Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #78 am: 2. Januar 2017, 13:52:23 »
FFD und "Fellbach wehrt" sich in Würzburg.

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Gegendemonstranten-Terroropfer;art735,9460753

Spoiler
WÜRZBURG
Kundgebung mit Reichsbürger?
Justus Neidlein
Justus Neidlein
01. Januar 2017
17:50 Uhr
Aktualisiert am:
01. Januar 2017
18:54 Uhr

Eine Kundgebung am Samstag auf dem Würzburger Marktplatz sorgt im Nachhinein für einigen Wirbel. Vertreter der Gruppe „Fellbach wehrt sich“, die eigens aus der Stadt bei Stuttgart angereist waren, wollten laut eigener Aussagen „der Opfer des Terrors in Deutschland gedenken“. Veranstalter der Kundgebung war ein Würzburger Bürger.

Den etwa zehn Teilnehmern stellten sich rund 30 Gegendemonstranten gegenüber. Diese warfen der Gruppe vor, die Opfer islamistischen Terrors für Hassbotschaften zu missbrauchen.
Vor allem im Internet aktiv

Die Gruppe „Fellbach wehrt sich“ agiert vor allem im Internet und versammelt dort auf einer Facebook-Seite etwa 3000 Anhänger. Die Aktionen der Gruppe werden häufig mit Videos festgehalten und auf dem sozialen Netzwerk verbreitet. So wurden dort auch Live-Videos von der Würzburger Kundgebung von weit über 2000 Personen angeschaut und kommentiert. Auf den Videos ist beinahe der gesamte Verlauf der Kundgebung dokumentiert. Stuttgarter Medien ordnen die Gruppe „Fellbach wehrt sich“ im rechten Spektrum ein.
Ist der Veranstalter ein sogenannter Reichsbürger?

In einer Pressemitteilung der Grünen Jugend Würzburg heißt es nun, der Veranstalter aus Würzburg sei ein „bekannter Reichsbürger“. Auf Facebook veröffentlichte der Mann im April 2015 ein Bild von einem Personalausweis und einer Fahrerlaubnis, wie sie sich die sogenannten Reichsbürger selbst ausstellen. Anhänger der Reichsbürgerbewegung lehnen die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Bewegung bekommt seit einigen Jahren immer mehr Zulauf.

Der Veranstalter selbst reagierte auf Anfrage der Redaktion mit Unverständnis: Einer speziellen Bewegung stehe er nicht nahe. „Ich stehe ganz alleine für mich“, sagt er. „Aber politisch bin ich total enttäuscht.“ Darüber hinaus könne er es nicht verstehen, wieso die Gegendemonstranten seine Kundgebung gestört hatten. „Wir wollten lediglich der Opfer des Terrors in Deutschland gedenken.“
Keine verschärften Richtlinien bei sogenannten Reichsbürgern

Die Polizei wurde am Samstag erst im Verlauf der Kundgebung hinzugerufen. Dies kritisiert die Grüne Jugend: „Allerspätestens seit dem tödlichen Angriff eines Reichsbürgers auf einen Polizisten im November sollte die Polizei bei dieser Klientel deutlich besser vorbereitet sein.“ Christian Werthmann vom Polizeipräsidium Unterfranken sagt auf Nachfrage der Redaktion, den Kräften vor Ort sei nicht bekannt gewesen, dass sogenannte Reichsbürger Teil der Kundgebung gewesen seien. Es gebe jedoch auch generell keine verschärften Richtlinien bei der Polizei, wie mit sogenannten Reichsbürgern bei Demonstrationen umzugehen sei. „Wir schauen natürlich ebenso genau hin wie bei jedem anderen Demonstranten“, sagt Werthmann. „Obwohl sie den Staat negieren, haben sie ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit.“
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Offline klingsor3

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #79 am: 2. Januar 2017, 13:58:52 »
Kann es sein das Drucksache Spaniol sich gerade in Haft befindet. Ich hab da was munkeln gehört und da er schon ewig nicht mehr aktiv war könnte das auch sein weiß jemand mehr ?

Ja der müsste noch in Haft sein wegen Titelfälschung.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline klingsor3

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #80 am: 31. März 2017, 13:49:00 »
Die Fellbacher mal wieder. Diesmal mit der Rechtsextrimistin Ester Seitz.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #81 am: 31. März 2017, 14:18:03 »
Das ist die "7 Tage Dauerdemo", Brüllester will wohl Rüdis Dauermahnwache Konkurrenz machen. Jedenfalls sind Besucher- und Teilnehmerzahlen im ähnlichen Bereich.
 
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #82 am: 8. April 2017, 16:35:48 »
Es gibt Neuigkeiten von unserem guten Dr. Drucksache, der früher ja auch bei "vom Volk fürs Volks" um Karina Richter (die ja angeblich seine Schwester ist) aktiv war.
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1270.msg70344#msg70344

Er sitzt also zur Zeit in Strafhaft, damit ist er natürlich auch für Verhandlungen jederzeit greifbar. Kein wunder, dass sich sein Busenkumpel Matthias so ausschweigt, sind es ja genau die Erfolge, von denen man nicht so gerne erzählt.

Wie es aussieht dürfte er aber auch Glück haben was weitere Strafen angeht, er ist einfach psychisch krank und nur eingeschränkt steuerungsfähig.
Spoiler
Landgericht Osnabrück verkürzt Haftstrafe
Titelmissbrauch: Dr. Drucksache geht durch alle Instanzen

 Osnabrück. Wegen Missbrauchs von Titeln muss Osnabrücks bekanntester Hochstapler „Dr. Drucksache“ erneut ins Gefängnis, diesmal für sechs Monate und eine Woche. Das Landgericht Osnabrück hat damit ein erstinstanzliches Urteil in der Berufung abgemildert. Dem angeklagten Möchtegern-Juristen reicht das aber nicht.

Fristgerecht legte der 56-Jährige gegen die Entscheidung der 5. Kleinen Strafkammer vom 28. März Revision ein. So wird Dr. Drucksache ein Fall für das Oberlandesgericht in Oldenburg. Dort will der Wiederholungstäter einen Freispruch durchsetzen. Außerdem könnte dort die juristisch heikle Frage der Dauerstraftat geklärt werden, aber dazu später mehr.

Bis zur höchstinstanzlichen Verhandlung stehen für den mehrfach vorbestraften Mann, der zurzeit als Bewährungsversager in Lingen einsitzt, die Zeichen weiter auf Knast: Denn auch das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Maler und Lackierer aus Osnabrück sich von Juli 2015 bis Januar 2016 schon zum zweiten Mal unbefugt in der Öffentlichkeit als „Dr. jur.“ ausgegeben hat.
Vermindert steuerungsfähig

Unbefugt, weil das schmuckvolle Kürzel in seinem Briefkopf und auf seiner Visitenkarte einen akademischen Grad meint. Es ist allein promovierten Juristen vorbehalten – und steht folglich keineswegs für „Drucksache“ oder auch „Dienstregister“, wie der Angeklagte als vermeintlicher Leiter einer ominösen „Rechtsabteilung“ vor Gericht stets glauben machen wollte. Für den wiederholten Titelmissbrauch war er bereits vom Amtsgericht Osnabrück am 25. Mai 2016 zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Dass die Freiheitsstrafe am Ende der Berufungsverhandlung nun deutlich geringer ausfiel, liegt in erster Linie am zweifelhaften Geisteszustand des falschen Doktors. Ein als Sachverständiger geladener Gefängnispsychiater untermauerte seinen Verdacht auf eine „wahnhafte Störung mit querulatorischen Elementen“, sprach von einem manischen, aufbrausenden Charakter „mit großer Begeisterung für juristische Dinge“, der besonders viel Anerkennung in der Reichsbürger-Szene erfahre. Vor allem könne jedoch bei dem 56-Jährigen eine „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“ nicht mehr ausgeschlossen werden.
Wichtigtuer gibt Versprechen

Dr. Drucksache war also möglicherweise außerstande, die Folgen seines renitenten Handelns abzuschätzen. Damals, als er – unmittelbar nach seiner allerersten Verurteilung wegen Titelmissbrauchs durch das Amtsgericht Osnabrück am 17. Juli 2015 – wieder monatelang und zigfach gegenüber Justizbehörden oder auch der Polizei als „Dr. jur.“ auftrat, obwohl er nie einen Doktortitel in Rechtswissenschaften erlangt hat, ja nicht einmal über ein juristisches Staatsexamen verfügt, von einer Kammerzulassung als Rechtsanwalt ganz zu schweigen.

Inzwischen hat der notorische Wichtigtuer ein Versprechen gegeben. Am 17. August 2016 versicherte er der Staatsanwaltschaft Osnabrück schriftlich, auf das „Dr. jur.“ künftig zu verzichten. Tatsächlich sei es „danach nicht mehr aufgetaucht“, stellte sein Pflichtverteidiger fest. Was ihn zu einem kühnen Plädoyer auf Freispruch veranlasste.
Dauerstraftat oder nicht?

Hauptargument: Bis zu dieser „180-Grad-Wende“ seines Mandanten müssten alle Fälle von Titelmissbrauch, die dem Osnabrücker vorgeworfen werden, als eine einzige Tat betrachtet werden. Dazu zähle er auch jene, die bereits gerichtlich geahndet worden seien. Sämtlichen Sachverhalten liege ein „einheitlicher Tatentschluss“ zugrunde. Es handele sich also um ein Dauerdelikt, für das Strafklageverbrauch eingetreten sei. „Denn man kann nicht zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden.“

So weit wollte die 5. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Reichenbach (übrigens einem echten Dr. jur.) aber nicht gehen. Wie der Staatsanwalt wertete sie das Amtsgerichtsurteil vom 17. Juli 2015 als Einschnitt, der eine Straftat von der anderen trennt und damit auch einen neuen Schuldspruch rechtfertigt. Wenngleich der Angeklagte den Titelmissbrauch einst trotzig und nahtlos fortsetzte.
OLG muss sich festlegen

Ob das Oberlandesgericht dies genauso sehen wird? Richter Reichenbach verspricht sich von der Revision vor allem eine konkrete Antwort auf die Frage, wie lange eine Dauerstraftat eigentlich dauert. „Es wäre nicht uninteressant, wenn sich das OLG hier festlegen müsste.“
[close]
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/878512/titelmissbrauch-dr-drucksache-geht-durch-alle-instanzen
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Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #83 am: 3. Mai 2017, 16:06:46 »
Also, der Reckzeh war es wirklich nicht, sondern ein "Roland B." aus seiner Truppe.

Hier seine Erzählung:


Zitat
Veröffentlicht am 23.08.2016

Anders als bei der sogenannten Lügenpresse (Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Waiblinger Kreiszeitung, Winnender Zeitung, Schorndorfer Nachrichten, Welzheimer Zeitung, Schwäbische Post und Focus sowie dem SWR) berichtet hier der Betroffene Roland B. selbst, wie es wirklich war. Selbstverständlich konnte sich dieser ausweisen, sogar mit wesentlich mehr Daten aus der BRD-Verwaltung, als ein Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland enthält. Wichtig ist, dass die Polizisten ihrer Ausweispflicht nach dem PAG (Polizeiaufgabengesetz) nicht nachgekommen sind, was nun mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Kriminalinspektion Schwäbisch Gmünd und Anzeigen wegen Waffenmissbrauchs und Sachbeschädigung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Folge hat. Zudem wird ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Gewalttäter beim Innenministerium angeregt. Für persönliche Verluste durch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs sowie körperlichen Einschränkungen wird die Polizeidirektion Waiblingen vollumfänglich in Haftung genommen.

Dabei lassen die Pinocchio-Redaktionen keine Möglichkeit aus, den Vorfall mit Verschwörungen zu verknüpfen.

Viel wichtiger sind aber ganz andere Fragen: Müssen wir uns in der BRD künftig auf gewaltsame Polizeikontrollen einstellen? Wie kriminell ist unsere Polizei in Waiblingen wirklich? In wie weit wurde hier nach den in der BRD verbotenen Nazi-Gesetzen gehandelt? Natürlich zeigten sich hier die als "allwissend" auftretende Polizisten beratungsresistent, weshalb sie mehrere Kurse im Rechtssystem der BRD ihres Arbeitgebers erhalten, bis der Schadensausgleich reguliert ist.

Wer ebenfalls von negativen Erfahrungen mit der Polizei berichten kann, möchte dies bitte in den Kommentaren tun. Es ist unsere Bürgerpflicht zu unserer aller Sicherheit und Schutz den Bediensteten bei der Polizei darin zu unterstützen, eine rechtmäßige Arbeit nach Recht und Gesetz ihres Arbeitgebers, dem Land Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland, auszuüben und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Genau dafür zahlen wir unsere Steuergelder bei den Finanzämtern des BRD-Systems.

Beamtenverhältnisse:
https://dejure.org/dienste/vernetzung...

Personen im Beamtenstatus mit dem Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis definiert aktuell auch das Grundgesetz ab 1937:
https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

Rechtsstellung von Polizisten in der BRD:
http://www.toni-all.com/deutschland_g...

Polizeiaufgabengesetz zur Ausweispflicht der Polizisten, auch durch die Nutzung der Wortmarke Polizei in allen Bundesländern gültig:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft...

Wortmarke Polizei beim Deutschen Patent- und Markenamt:
https://register.dpma.de/DPMAregister...

Das Internationale Privatrecht (IPR) gilt natürlich auch in der BRD und regelt die Befugnisse der Polizei ebenfalls (auf Seite 2014):
https://books.google.de/books?id=Wt8d...

Den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) von den BRD-Behörden erhalten:
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Der Ausgang des Verfahrens:
4 Monate auf Bewährung und 100 Sozialstunden.
Spoiler
Reichsbürger“ vor dem Amtsgericht Waiblingen
Gefährlicher Widerstand bei Kontrollaktion

Von Frank Rodenhausen 03. Mai 2017 - 15:16 Uhr

 Ein Anhänger der Reichsbürgerbewegung hat sich wegen einer gefährlichen Situation bei einer Polizeikontrolle in Korb vor Gericht verantworten müssen. Er hatte sich geweigert, seinen Führerschein vorzuzeigen und einen Polizisten mit dem Auto mitgeschleift. Der schoss daraufhin auf die Reifen.

Waiblingen - Eigentlich hätte die Verkehrskontrolle an jenem 19. August des vergangenen Jahres an der Matreier Straße in Korb eine reine Routineangelegenheit sein sollen. Doch bei der Überprüfung eines 61-Jährigen eskalierte die Situation derart, dass ein Schuss fiel und ein 35-jähriger Polizeihauptmeister um seine Gesundheit fürchten musste. Der Autofahrer ist dafür jetzt vor dem Waiblinger Amtsgericht zur Verantwortung gezogen worden.

Mann will Dokumente nicht vorzeigen

Als er den Mann aufgefordert habe, Ausweis und Führerschein vorzuzeigen, habe sich dieser geweigert und entgegnet, dass er dies nicht tun müsse, schilderte der Polizeihauptmeister im Zeugenstand vor Gericht. Auch der mehrfachen Aufforderung, aus dem Fahrzeug auszusteigen, sei er nicht nachgekommen. Stattdessen habe er kurz einen gelben Zettel von innen an die Scheibe gehalten, dessen Inhalt er aber nicht richtig habe erfassen können. Als gutes Zureden offenkundig nichts half, habe er versucht, die Fahrertür zu öffnen, was ihm nach einigem Hin und her auch gelungen sei. Da er befürchtete, dass der Mann mit dem Auto flüchten würde, versuchte der Polizist, den Fahrzeugschlüssel abzuziehen – und da gab der Mann Gas.

Ein paar Meter sei er mitgeschleift worden, bevor er seinen Oberkörper noch gerade so aus dem Auto habe befreien können, sagte der Polizist – und, dass er es durchaus mit der Angst zu tun bekam. Er habe dann einen Schuss auf einen Hinterreifen des Wagens gefeuert, um diesen zu stoppen. Erst da hielt der Mann an. Aussteigen hingegen wollte er immer noch nicht. Gemeinsam mit einem 44-Jährigen Kollegen habe der 61-Jährige gewaltsam aus dem Fahrzeug gezogen werden müssen, eine Autoscheibe ging dabei zu Bruch.

Wie sich herausstellte, gehört der Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung an. Diese weigert sich, die Bundesrepublik Deutschland, ihre Gesetze und Staatsautoritäten anzuerkennen. Auch einer Ladung zur Gerichtsverhandlung kam der wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung Angeklagte zunächst nicht nach. Zur Sicherung der Hauptverhandlung wurde er deshalb in Haft genommen.

Der Prozess konnte am Mittwoch im Waiblinger Amtsgericht durchgeführt werden – allerdings unter Sicherheitsvorkehrungen. Ein Mann, der sich beharrlich einer Ausweiskontrolle verweigerte und lautstark gegen Polizisten sowie den Amtsgerichtsdirektor Michael Kirbach pöbelte, wurde als Zuschauer ausgesperrt.
Angeklagter räumt Fehler ein

Bei dem Angeklagten haben die zehn Tage Haft hingegen offenkundig Eindruck hinterlassen. Er räumte nicht nur den Vorfall weitgehend ein, sondern auch, dass er einen Fehler gemacht habe. Allerdings habe er nicht flüchten oder gar einen Menschen in Gefahr bringen wollen, sondern versucht, sich der ihm angedrohten Gewalt zu entziehen, betonte er.

Die Richterin Daniela Bidell verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Zwar sei nicht ersichtlich, dass der Angeklagte den Polizisten habe vorsätzlich verletzen wollen, er habe dies aber billigend in Kauf genommen. Zu seinen Gunsten sei sein Geständnis zu werten und die Tatsache, dass er mit dem Gesetz bisher nicht in Konflikt geraten sei. Als Bewährungsauflage muss er 100 Tage gemeinnützige Arbeit ableisten.

Der betroffene Polizist kann über die gefährliche Aktion auch heute nur den Kopf schütteln: „Er hatte einen gültigen Führerschein gehabt. Hätte er ihn vorgezeigt, hätte er unbehelligt weiterfahren dürfen.“
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http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.reichsbuerger-vor-dem-amtsgericht-waiblingen-bewaehrung-nach-gefaehrlicher-kontrollaktion.83d25be8-0444-4f0e-afab-03b6840679d1.html
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #84 am: 3. Mai 2017, 20:36:07 »
"Er hatte einen gültigen Führerschein gehabt."
Hat er jetzt keinen mehr?
Das wäre das Pünktchen auf dem i.
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Offline Noldor

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #85 am: 3. Mai 2017, 20:46:20 »
100 Sozialstunden?

Wo kann man denn solche ♥♥♥en brauchen?
 
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Offline Thomas

Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #86 am: 4. Juli 2017, 19:24:06 »
Hi,

zumindest von Teilen der Truppe um Reckzeh scheint es eine neue Bewegung zu geben: Demokratie in Würde... "Chef-Kamera-Führer" Heiko Müller scheint sich da zumindest schwer zu engagieren... Sollen wir die in einen neuen Thread auslagern, oder beobachten wir mal, wer dahinter steckt?

Web-Auftritt:

https://www.demokratie-in-wuerde.de/

Youtube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UC56rEnO9rA5_VScVni3xnEA/

Oder hat die schon jemand entdeckt?

Gruß, Thomas
 
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #87 am: 4. Juli 2017, 19:45:25 »
Es gibt "Göckele" ok, aber "Döner"? Die werden auch immer verwirrter.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #88 am: 4. Juli 2017, 20:35:43 »
Die gehören -wie man auch im Impressum sieht- zu den rechtsextremen von Thügida und Co, die seit Neustem "dem Volk" helfen. Natürlich nur echten Thoitschen, bei den Fütterungsmaßnahmen wird wohl teilweise wirklich ein Ausweis verlangt und ausländische Obdachlose werden abgewiesen.

Mit dabei sind genau die Gruppierungen, die am Samstag auch die "Merkel muss weg-Demo" veranstalte haben. German defense league, EA, Hogesa, diverse Freicorps...

Der Heiko mischt da, zusammen mit dem Stecher, schon länger mit. Bei Marco und seinem Kartoffelmarsch sind die auch alle aktiv.  :D
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #89 am: 5. Oktober 2017, 07:13:49 »
Meuthen als Unterstützer der armen, verfolgten "Reichsbürger" und "Freiheit für Deutschland"/Fellbach hilft

Meuthen ist wohl etwas erzürnt über die Berichterstattung von "Beobachternews", ein online-Medium, welches -unter anderem- immer wieder über die Aktivitäten von "Freiheit für Deutschland", "Fellbach hilft" und anderen "Reichsbürgeraktivitäten" aus dem Umfeld von Reckzeh, Michael Stecher und Heiko Müller berichtet.

Meuthen meint wohl, die Betreiber der Seite sollten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Schade ist allerdings, dass auch die aus dem Umfeld von "Fellbach hilft" effektiv nicht auf dem Schirm des Verfassungsschutzes, vor allem auch in Bezug auf ihren "Reichsbürgerhintergrund" sind.

https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/2442-angriff-auf-einen-sogenannten-antifaschisten-unter-beleuchtung-und-besonderer-betrachtung-des-konfliktfelds-linker
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"