Aha, Hausdurchsuchung wurde also im Auftrag einer Sparkasse gemacht. Bisher ging ich davon aus, dass Hausdurchsuchungen von einem Richter, ggf. einem Staatsanwalt oder notfalls von einem Polizeibeamten in entsprechendem Rang angeordnet werden müssten. Aber offenbar darf das jetzt bereits eine Sparkasse.
Ich möchte ja auch gerne wissen, was für Fälle das waren, in denen es um große Summen ging. Vielleicht die OPPT-Malta-Masche, Behördenmitglieder mit erfunden Forderungen in Millionenhöhe zu erpressen?
Dann auch noch Titelmissbrauch, wobei es sich nicht um "Doktoren-Titel" handelte. Mal davon abgesehen, dass Doktor ein akademischer Grad ist, ist auch das unbefugte Führen einer ganzen Reihe anderer Bezeichnungen strafbar, und zwar zumindest immer dann, wenn gutgläubigen Kunden weis gemacht werden soll, man verfüge über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, ohne dass man diese wirklich besitzt. Selbst "Rechtsbeistand" kann da schon reichen.
Aber begreifen werden Spaniol, Reckzeh und Konsorten es wohl nie. Bevor sie für länge Zeit hinter Schloss und Riegel landen, werden sie kaum Ruhe geben.