Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 55721 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #135 am: 16. April 2016, 01:57:48 »
@panmaster : Und da gehst Du den Irrweg, den auch viele Reichsdeppen beschreiben: Wenn die herrschende Rechtsmeinung zu einem Thema von Deiner Meinung abweicht, nützt Dir Deine Interpretation nichts. Die Gerichte werden nämlich nicht Deiner Interpretation folgen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #136 am: 16. April 2016, 01:59:09 »
Du bist in Augen der BRD nur ein Ausländer mit Staatsangehörigkeit DEUSTCH und als solcher wirst Du entsprechend behandelt.

Hä? Wie werde ich denn behandelt? Und was sind "die Augen der BRD"?

Es ist zwar wahrscheinlich für die Katz, aber für Dich wiederhole ich noch einmal ganz langsam.

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. Und zwar durch Abstammung. Mein Vater und meine Mutter besassen die deutsche Staatsangehörigkeit. Also besitze ich sie seit meiner Geburt. Ich brauche sie nicht zu holen oder beantragen - ich besitze sie.

Die andere Sache ist der Nachweis. In den allermeisten Fällen reicht für den Nachweis der Personalausweis. Ich bin jedenfalls damit durchs Leben gekommen. Nun gibt es Spezialfälle, bei denen ein Staatsangehörigkeitsausweis gefordert wird. Wiki beschreibt einige dieser Fälle.

Bei einem Staatsangehörigkeitsausweis wird genauer geprüft. Siehe dazu Anlage V. Die Staatsangehörigkeit in den Personalausweis eintrage zu lassen, ist dagegen viel einfacher.

Nur mal so von Laie zu Laie.

Zitat
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben.

Du kopierst zwar gern und oft - und das auch noch ziemlich wirr durcheinander - vergisst aber regelmässig zu erklären, was Du damit sagen willst. Ich sehe GG Artikel 116. Alles klar für mich. Oder ist Dir daran etwas unklar?
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #137 am: 16. April 2016, 02:01:13 »
.... mir reichen eigentlich die Gesetze der BRD .... die sind eigentlich einleuchtend erklärt, wenn man sie gelesen hat, oder kennt.

Die du leider nicht verstehst weil dir dazu a.) die juristische Ausbildung und damit das notwendige Wissen um die richtigen Auslegungsmethoden von Gesetzestexten sowie b.) das notwendige sprachlich-logische Denkvermögen fehlen.
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #138 am: 16. April 2016, 02:04:42 »
Du bist in Augen der BRD nur ein Ausländer mit Staatsangehörigkeit DEUSTCH und als solcher wirst Du entsprechend behandelt.


Ich weiß ned was man daran ned verstehen kann???
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.m.

http://www.aschaffenburg.de/de/Buerger_in_Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung_der_deutschen_Staatsangehoerigkeit/normal/badc/index.html


und natürlich hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit, die geht auch nicht verloren - vollkommen richtig - aber in den Moment wo Du Dich WOHNHAFT meldest  gehst Du einen vertrag ein, und in den Moment wo Du einen Perso beantragst, bekundest Du einen anderen Willen (Abs.2 GG 116) und bekommst Staatsangehörigkeit DEUTSCH, einen Namen statt Familiennamen und unterliegst BGB Art.10 dem recht des Staates....
Das ist ja der fiese Trick an dem ganzen.....


Tja, das ist Deine Meinung, wenn ich das nicht richtig auslege, dass der perso kein Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit ist. Kann ich mit leben..... was kann man bitte daran zweifelhaft verstehen????
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 02:10:05 von panmaster »
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #139 am: 16. April 2016, 02:10:08 »
Und in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle besitzt der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit.
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #140 am: 16. April 2016, 02:15:03 »
und natürlich hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit, die geht auch nicht verloren - vollkommen richtig - aber in den Moment wo Du Dich WOHNHAFT meldest  gehst Du einen vertrag ein, und in den Moment wo Du einen Perso beantragst, bekundest Du einen anderen Willen (Abs.2 GG 116) und bekommst Staatsangehörigkeit DEUTSCH, einen Namen statt Familiennamen und unterliegst BGB Art.10 dem recht des Staates....
BGB § 10: (weggefallen)
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #141 am: 16. April 2016, 02:16:12 »
@panmaster : Und da gehst Du den Irrweg, den auch viele Reichsdeppen beschreiben: Wenn die herrschende Rechtsmeinung zu einem Thema von Deiner Meinung abweicht, nützt Dir Deine Interpretation nichts. Die Gerichte werden nämlich nicht Deiner Interpretation folgen.

Wieso ist es meine Interpretation? Wenn die BRD sagt, dass der besitz des Perso kein nachweis ist für die deutsche Staatsangehörigkeit? Sorry...was kann man daran falsch verstehen.
Wenn das GG sagt, dass Deustcher derjenige ist, der die deustche Staatsangehörigkeit hat ....Sorry... was kann man da nicht verstehen???
Wenn das STAG besagt, dass der formelle Nachweis der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeisturkunde ist.... sorry... was kann man da nicht verstehen?
Wenn das EG BGB besagt, das wenn die Person auch Deutscher ist, so geht diese Rechtsstellung vor...... sorry .... was kann man da nicht verstehen?

Das ist doch nicht die Interpretation von reichsdeppen, dass sind die Gesetze der BRD.....  Das Problem ist ja nur, dass Ihr da 0,00 darauf eingeht und das gleich wieder in die Schublade schiebt. Ihr könnt mir gerne Eure Interpretationen zu schicken ... bin mal gespannt, was da am Ende so verschieden ist....



Sorry war EG BGB Art.10: Name
Art. 10
Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 02:19:34 von panmaster »
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #142 am: 16. April 2016, 02:20:00 »
Wenn das EG BGB (...)

Der Unterschied zwischen dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche und dem BGB ist dir aber schon klar, oder?
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 02:21:31 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #143 am: 16. April 2016, 02:35:45 »
Wenn die BRD sagt, dass der besitz des Perso kein nachweis ist für die deutsche Staatsangehörigkeit? Sorry...was kann man daran falsch verstehen.

Ja, das fragen sich denke ich hier viele. Du schaffst es aber offenbar, auch eine derart einfache Aussage falsch zu verstehen.

Ein Personalausweis ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit aber das bedeutet nicht, dass jemand mit Personalausweis keine deutsche Staatsangehörigkeit hat im Gegenteil es legt sogar die Vermutung nahe.

Wenn das GG sagt, dass Deustcher derjenige ist, der die deustche Staatsangehörigkeit hat ....Sorry... was kann man da nicht verstehen???

Ja, was kann man daran nicht verstehen? Du verstehst es ja offenbar nicht und meinst, man bräuchte noch eine Staatsangehörigkeitsurkunde dafür.

Wenn das STAG besagt, dass der formelle Nachweis der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeisturkunde ist.... sorry... was kann man da nicht verstehen?

Ja, was kann man daran nicht verstehen, dass das eben nur der Nachweis für die bereits vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit ist und diese nicht erst begründet? Aber auch das verstehst du ja ganz offensichtlich nicht.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #144 am: 16. April 2016, 02:44:09 »
Wenn die BRD sagt, dass der besitz des Perso kein nachweis ist für die deutsche Staatsangehörigkeit?

Was ist dann?

Zitat
Wenn das GG sagt, dass Deustcher derjenige ist, der die deustche Staatsangehörigkeit hat

Was ist dann?
 
Zitat
Wenn das STAG besagt, dass der formelle Nachweis der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeisturkunde ist

Was ist dann?

Statt dieser wüsten Aneinanderreihung von Sätzen wäre eine Erklärung zu einem Punkt sinnvoller gewesen.

Also Punkt 1: "Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Den Satz kenne ich. Meine Meinung dazu habe ich ausführlich dargelegt. Leider bist Du mit keinem Wort darauf eingegangen. Und nun bitte Du. Aber in verständlichen deutschen Sätzen.

Leider kann ich auf diesen Beitrag nicht direkt antworten, weil ich mich selbst zitieren würde.

Du wiederholst nur ständig Deine Sätze. Ich weiss, was ein Personalausweis oder ein Staatsangehörigkeitsausweis ist. Was ich nicht weiss ist, was Du mir mit Deinen kopierten Sätzen sagen willst. Der Preis interessiert mich nicht besonders. Oder ist das im Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit wichtig?

Zitat
aber in den Moment wo Du Dich WOHNHAFT meldest  gehst Du einen vertrag ein

Ich melde mich nicht "WOHNHAFT", welche Bedeutung Du dem Wort auch immer zumisst, sondern melde meinen neuen Wohnsitz in einer Gemeinde an. Was steht in diesem angeblichen Vertrag? Ich sehe nur das hier.

Zitat
und in den Moment wo Du einen Perso beantragst, bekundest Du einen anderen Willen (Abs.2 GG 116) und bekommst Staatsangehörigkeit DEUTSCH

Ach, hatte ich vorher einen anderen Willen? Oder eine andere Staatsangehörigkeit? Oder was? Da weder meinen Eltern noch mir zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit entzogen worden ist, betrifft mich der Absatz 2 nicht.

Die Franzosen haben übrigens die Staatsangehörigkeit "französisch" und die Schweden "schwedisch". Wenn die damit leben können, kann ich es auch. *g*
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 03:27:33 von Luzifer »
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #145 am: 16. April 2016, 08:17:36 »


Naja Happy Hater, vielleicht liegt es im Unverständniss des Abs.2. Extra für Dich zum Mitlesen:
Art 116

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben

Du ignorierst hierbei den wichtigsten Teil:
 "denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, "

Trifft das auf dich oder deine Vorfahren zu? Wohl nicht. Damit betrifft Absatz 2 dich nicht.
 
Zitat
Und das machts Du halt mit den Antrag mit den Perso. Deswegen hast auch nur die Staatsangehörigkeit DEUTSCH.

Wenn ich den Ausweis des deutschen Staates beantrage, bringe ich den Willen zum Ausdruck, nicht Deutscher zu sein? Das musst doch sogar du merken, dass das Unsinn ist. Im übrigen gibt es keine "Staatsangehörigkeit DEUTSCH", sondern die deutsche Staatsangehörigkeit.






Und was soll das bitte, was sich für Dich ändert. Ich denke soweit kann doch jeder selber denken, dass er den Unterschied eines Ausländers und eines Deutschen kennen kann.

Du bist es, der den Unterschied nicht kennt, wenn du deutsche Staatsangehörige ohne Staatsangehörigkeitsausweis zu Ausländern machst. Werden Schwimmer ohne Seepferdchenabzeichen zu Nichtschwimmern?


Zitat
naja, der Abs 2. ist isofern bedeutsam, da dieser von den Abkömmlingen redet, also uns, die wir heute hier leben. Und insofern ist es bedeutsam den letzten Satz nochmals genau zu lesen, oder?

Dann lies auch genau. Ich habe dich ja oven schon auf den entscheidenden Teilsatz aufmerksam gemacht.

Zitat
.....    und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben (das ist wohl der Antrag auf den Perso).

Ganz im Gegenteil! Der Antrag auf den Perso drückt meinen Willen aus, Deutscher zu sein.

Zitat
Du bist hier derjenige, der die Rechtslage in Deutschland nicht versteht.

Nein, das bist definitiv du.

Zitat
.... eben darum habe ich meinen Perso zurück und meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen

Eben. "Feststellen lassen". Du hattest Sie also vorher. Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist unabhängig von dem Nachweis derselben.

 
Zitat
. Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht verlieren, ausser ich mache einen anderen Willen kund, dann unterliegt der NAME dem Recht des Staates, dem der Name angehört...... oder ich habe eine 2te. und lege die eine ab.
Fast richtig. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann man nur verlieren, wenn man eine andere hat. Das hat mit Namensrecht nichts zu tun.



Zitat
.... dann lese das STAG nochmals. Der formelle Nachweis dass mam Deutscher ist, ist die Staatsangehörigkeitsurkunde..... sonst bist nur der NAME im Perso und Staatsangehörigkeit DEUTSCH....

Ja, der NACHWEIS. Es ändert sich aber nichts. Und wie kann jemand "nur der Name" sein?

Zitat
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
(1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__2.html

Mal auf die Idee gekommen, dass das Gesetz auf für Ausländer gilt?



wie Du siehst, wird es immer schwieriger, an diese Dinge ranzukommen.... warum wohl ausgerechnet Seite 42???

Ja, warum denn?

Zitat
Und wenn Du das mit den bayernrecht gelesen hast, dann wird auch nach RUSTAG unterschieden:
Begriff des Deutschen
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*1*).

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96448?hl=true

Abgesehen davon, dass das Gesetz StAG heißt, steht da eben "wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt" und nicht "wer den Staatsangehörigkeitsausweis besitzt". Merkste was?

Zitat
Und dann gibt es noch ein dolles Gesetz, das EG BGB Art.5 Abs.1, und genau auf das berufe ich mich, und somit geht meine Rechtsstellung als Deutscher vor.

Besitzt du neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit, oder warum berufst du dich darauf?

Denn da steht doch "und gehört sie mehreren Staaten an"
Zitat
:
Art. 5
Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html

Und woraus ergibt sich, dass nur Deutsche Eigentum erwerben können?

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Offline vollstrecker

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #146 am: 16. April 2016, 08:28:54 »
U


Wieso ist es meine Interpretation? Wenn die BRD sagt, dass der besitz des Perso kein nachweis ist für die deutsche Staatsangehörigkeit? Sorry...was kann man daran falsch verstehen.
Wenn das GG sagt, dass Deustcher derjenige ist, der die deustche Staatsangehörigkeit hat ....Sorry... was kann man da nicht verstehen???
Wenn das STAG besagt, dass der formelle Nachweis der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeisturkunde ist.... sorry... was kann man da nicht verstehen?
Wenn das EG BGB besagt, das wenn die Person auch Deutscher ist, so geht diese Rechtsstellung vor...... sorry .... was kann man da nicht verstehen?

Wie man an dir sieht, kann man da einiges falsch verstehen. Zum Beispiel den Unterschied zwischen Besitz und Nachweis. Deutscher ist, wer sie deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, unabhängig davon, ob er dies formell nachweisen kann.

Zitat
Das ist doch nicht die Interpretation von reichsdeppen, dass sind die Gesetze der BRD

Aber alles, was du dazu schreibst, sind Interpretationen von Reichsdeppen..... 

Wenn dich unsere Argumente interessieren, lies "Vorwärts in die Vergangenheit" oder hier:

https://eisenfrass.wordpress.com/category/lugen-zum-thema-staatsangehorigkeit/



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Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #147 am: 16. April 2016, 08:49:00 »
War ja klar. Denn das ist ja ein Thema, wo überhaupt der Anfang gemacht wird. Dann erkläre doch mal bitte, wenn im Ausländergesetz 1.2. definiert ist, dass jeder ein Ausländer ist, der nicht Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist,
 im GG 116 Abs. 1 steht jedoch, dass Deutscher derjenige ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (oder vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelungen),
und die BRD die Staatsangehörigkeit DEUTSCH in den Perso ablichtet, der nur vermuten lässt, dass man Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist - was seid Ihr dann in der BRD, wenn Ihr keinen gelben Schein habt? Yep, nur Ausländer.

Lies doch mal, was du zitierst oder zu zitieren vorgibst. Im Art. 116 GG steht noch mehr. Heute allerdings ist das größtenteils nicht mehr relevant. In der Regel ist man Deutscher, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, besitzt man sie nicht, ist man keiner, und damit basta.

Kein Gesetz allerdings schreibt vor, dass man auch einen Schein in welcher Farbe auch immer besitzen muss, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Das ist nur eine offizielle Bestätigung, man bekommt sie aber nicht erst dadurch, dass man den Zettel ins feuchte Händchen gedrückt bekommt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #148 am: 16. April 2016, 10:01:40 »
@panmaster Eine gesetzliche Vermutung ist eine Vorgabe, die als erfüllt gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Wenn also der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses die Vermutung begründet, dass deren Inhaber Deutscher ist, dann ist er das im Rechtssinne auch so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Übrigens interessiert es andere Staaten einen feuchten Kehricht, ob der Inhaber eines Reisepasses, eines Personalausweises oder eines sonstigen Pass-Ersatzes (je nach Land haben solche verschiedene Namen, ob nun "Passport Card", "Identity Card", "Carte d'identité" oder "Ferman" drauf steht) wirklich Staatsangehöriger des Staates ist, der auf diesen Papieren genannt ist. Diese Staaten interessieren sich nur dafür, welcher Staat diese Papiere ausgegeben hat, denn dahin können sie die betreffende Person wieder zurück schicken, wenn sie sie los werden wollen. Für Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose ist dies in den einschlägigen Abkommen ausdrücklich festgelegt, im Übrigen ist es einfach schon immer so gemacht worden, ist also Völkergewohnheitsrecht.

Weiter besteht keine Freiheit, einen Personalausweis zu beantragen oder nicht. Wenn man Deutscher und 16 Jahre alt oder älter ist, dann muss man wegen der Ausweispflicht einen Personalausweis haben und ggf. eben beantragen. Dies ist eine Pflicht, die nur Deutsche haben, denn Ausländer haben ja Papiere ihrer Heimatländer. Die einzige Möglichkeit, auf einen Personalausweis zu verzichten, ist, sich einen Reisepass zu beschaffen.
Da es eine gesetzliche Pflicht gibt, einen Personalausweis oder Reisepass zu haben, drückt man mit dem Antrag auf Ausstellung auch nichts aus, man begründet damit insbesondere keinen Vertrag, denn das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Staatsangehörigen besteht von Geburt an und ist nicht durch einen wie auch immer gearteten Vertrag begründet, sondern letztlich durch die Verfassung, in Deutschland also durchs Grundgesetz.

Nehmen wir nun einmal den hypothetischen Fall an, dass jemand in Deutschland geboren ist, immer in Deutschland gelebt hat und mit 16 Jahren zum ersten Mal einen Personalausweis beantragt und erhalten hat, auch sonst immer als Deutscher angesehen worden ist. Irgendwann einmal kommt dieser Mensch auf die Idee, seine Staatsangehörigkeit prüfen zu lassen und beantragt daher einen Staatsangehörigkeitsausweis. (Vielleicht gibt es auch einen bestimmten Anlass für diese Prüfung, dazu mehr unten.)
Nehmen wir nun weiter an, dass sich bei dieser Prüfung herausstellt, dass dieser Mensch eigentlich kein Deutscher ist. (Dafür gibt es allerdings nur recht unwahrscheinliche Gründe, etwa einen Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, den man aber nicht aus Versehen vornehmen kann, oder vielleicht stellt sich heraus, dass die Eltern keine Deutschen waren. Nehmen wir einfach einmal an, es stelle sich eben heraus, dass der Betreffende kein Deutscher war, als er geboren wurde.)
Tja, da hat der gute Mensch aber Pech gehabt! Nein, denn er bleibt Deutscher, weil hier §3, Absatz 2 StAG gilt:
Zitat
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Warum braucht es denn einen Staatsangehörigkeitsausweis? Die meisten Deutschen kommen im ganzen Leben ohne einen solchen aus. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann allerdings verlangt werden, wenn jemand zum Beamten ernannt werden soll oder für eine Wahl kandidiert. Das hat seinen Grund ganz einfach darin, dass man als Beamter oder als gewähltes Mitglied eines Verfassungsorgans Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Da die Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgeht, muss auch sichergestellt sein, dass nur Deutsche Staatsgewalt ausüben. Es kann auch sein, dass ein anderer Staat einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit verlangt, etwa innerhalb der EU als Nachweis, dass man wirklich Staatsangehöriger eines EU-Staates ist, oder im Zusammenhang mit binationalen Ehen, weil es da um die Frage der Staatsangehörigkeit der Ehegatten und der möglichen Kinder geht.

Eine Geburtsurkunde beweist in diesem Zusammenhang nichts. Denn sie sagt ja nur aus, dass jemand an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt geboren wurde. Mehr sagt sie eben nicht aus, insbesondere nichts über die Staatsangehörigkeit. Mein Vater hat z. B. auch eine deutsche Geburtsurkunde, weil er nun mal zufällig in Deutschland geboren wurde. Aber Deutscher war er nie.
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 10:29:12 von Pantotheus »
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #149 am: 16. April 2016, 10:23:14 »
@panmaster

Möglicherweise hilft ja ein etwas anderer Blickwinkel, sich der Sache mit der Staatsangehörigkeit anzunähern.

Wird dem Antrag eines Deutschen auf Erteilung eines Staatsangehörigenausweises stattgegeben und ein entsprechender "gelber Schein" erstellt, beginnt die Staatsangehörigkeit nicht mit dem Tag der Ausgabe oder der Ausstellung.

Der Ausweis bescheinigt keinen Statuswechsel von Ausländer zu Deutscher und bescheinigt insbesondere nicht, dass der Inhaber des Ausweises (erst) ab dem Tag der Ausstellung Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist.

Die deutsche Staatsangehörigkeit besaß der Inhaber schon vorher. Es gibt jetzt nur einen Zeitpunkt, an dem das verbindlich festgestellt wurde, während es bis dahin "nur" sicher vermutet wurde.

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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