Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 55724 mal)

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Offline Morris

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #120 am: 16. April 2016, 01:01:04 »
Zitat
Und was soll das bitte, was sich für Dich ändert. Ich denke soweit kann doch jeder selber denken, dass er den Unterschied eines Ausländers und eines Deutschen kennen kann.

Danke für diese präzise Antwort. So etwa habe ich mir das gedacht. Was dein ganzes Gesülze letztlich soll, kannst du mir nicht sagen. Wie ich schon schrieb, alles bla bla bla. Am Ende geht es nur darum, dass du und deinesgleichen eine billige Ausrede suchen, irgend eine Gebühr oder Steuer nicht zu bezahlen. Selbst wenn ich Ausländer wäre in den Augen des Staates (Welchen Staates eigentlich, den gibt's doch gar nicht?), nochmal: Was ändert sich? Ich nutze die Infrastruktur, Sozialversicherung, Bildung ... alles was der Staat so bietet. Du bist und bleibst halt ein Schwätzer. Was machst du eigentlich so? Beruflich und so? Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder SGBII? Ich frag nur mal so. Welchen Beitrag leistest du fürs Gemeinwohl? Steuern schon bezahlt? Ehrenamtliche Tätigkeit (Ich meine da jetzt nicht, Blödsinn auf Youtube hochzuladen, sondern was handfestes, was richtiges.) ausgeübt?


Bestimmt verstoße ich grad gegen Forenregeln ...

« Letzte Änderung: 16. April 2016, 01:02:47 von Morris »
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #121 am: 16. April 2016, 01:04:13 »
Und danke Happy Hater....

Du bist hier derjenige, der die Rechtslage in Deutschland nicht versteht.

.... eben darum habe ich meinen Perso zurück und meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen und meinen Vertrag mit der BRD mit der Rückgabe aufgekündigt. Wenn Du im Ausland bist, ist das auch ein Weg.... weiß ja nix über Dich....


Nochmal ganz langsam für dich: Wer einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt der kann nur feststellen lassen, dass er bereits deutscher Staatsbürger ist oder es eben nicht ist.
..... so ist es .... und somit bin ich formell wieder Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 . Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht verlieren, ausser ich mache einen anderen Willen kund, dann unterliegt der NAME dem Recht des Staates, dem der Name angehört...... oder ich habe eine 2te. und lege die eine ab.

Du warst auch vor dieser Feststellung schon Deutscher im Sinne des GG 116 Abs. 1, sonst hätte deine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden können. An dieser einfachen Wahrheit wird sich nichts ändern, auch wenn du noch so viel herumschwurbelst.

Es ändert sich aber durch die reine Feststellung nicht der Status.
.... dann lese das STAG nochmals. Der formelle Nachweis dass mam Deutscher ist, ist die Staatsangehörigkeitsurkunde..... sonst bist nur der NAME im Perso und Staatsangehörigkeit DEUTSCH....

Die "Staatsangehörigkeit DEUTSCH" ist die deutsche Staatsangehörigkeit, dies bedeutet, dass eine Person deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht solltest du die deutsche Sprache besser lernen.

Sorry, ich habe mir diesen Mist nicht ausgedacht.

Dan plapperst du diesen Mist eben nur nach. Fast noch schlimmer, als ihn sich selbst auszudenken.

ich würde auch lieber in einen souveränen Land wohnen, wo man schöneren Dingen nachgehen kann, als diese Wortspaltereien.....

Wenn du in Deutschland lebst, dann lebst du in einem souveränen Land.

Und souveräne Länder haben ein Volk, ein Volk setzt sich laut Völkerrecht aus freien Bürgern zusammen, die einen Wohnsitz haben .....

Schwachsinn. Es gibt keine völkerrechtliche Norm die Derartiges besagt.
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #122 am: 16. April 2016, 01:11:04 »
Zitat
Und was soll das bitte, was sich für Dich ändert. Ich denke soweit kann doch jeder selber denken, dass er den Unterschied eines Ausländers und eines Deutschen kennen kann.

Danke für diese präzise Antwort. So etwa habe ich mir das gedacht. Was dein ganzes Gesülze letztlich soll, kannst du mir nicht sagen. Wie ich schon schrieb, alles bla bla bla. Am Ende geht es nur darum, dass du und deinesgleichen eine billige Ausrede suchen, irgend eine Gebühr oder Steuer nicht zu bezahlen. Selbst wenn ich Ausländer wäre in den Augen des Staates (Welchen Staates eigentlich, den gibt's doch gar nicht?), nochmal: Was ändert sich? Ich nutze die Infrastruktur, Sozialversicherung, Bildung ... alles was der Staat so bietet. Du bist und bleibst halt ein Schwätzer. Was machst du eigentlich so? Beruflich und so? Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder SGBII? Ich frag nur mal so. Welchen Beitrag leistest du fürs Gemeinwohl? Steuern schon bezahlt? Ehrenamtliche Tätigkeit (Ich meine da jetzt nicht, Blödsinn auf Youtube hochzuladen, sondern was handfestes, was richtiges.) ausgeübt?


Bestimmt verstoße ich grad gegen Forenregeln ...

gerne doch, was soll ich Dir erklären, was sich für Dich ändert? Es geht doch in erster Linie um die BRD. Wenn Du hier wieder ablenken willst, und aus den Thema flüchten willst, wo Du nur Meinungen , aber keine Antworten hast, wäre es doch sinnvoller beim Thema BRD zu bleiben. Ich werde hier als Reichsdepp hingestellt, weil ich gewagt habe, die Gesetze der BRD, die Ihr als souveränen Staat anerkennt, etwas genauer anzuschauen. Und es hat doch nichts mit mir zu tun, was ich bin. Und ich bin weder auf Harz 4, noch verweigere ich Steuern, etc. und für das gemeinwohl leiste ich meinen Beitrag wie jeder andere hier. Nur ich würde gerne mal wieder in Ruhe den täglichen Dingen nachgehen, und mir nicht die zeit mit diesen Dingen rauben. Schau mal in Ende der ersten Seite und die 2.te Seite des Threads, da hat jemand was von mir eingestellt..... nur ds es Dich beruhigt.

Es geht doch nicht drum gegeneinander zu wettern, es geht doch eher drum zu erkennen in was wir leben, oder? Für mich zumindest. und bei näherer Betrachtung ist es halt ned so wie es erzählt wird, oder wie man meint.



OH... Happy Hater steht über den Völkerrecht.....
lies doch mal auf Seite 42... da steht es schwarz auf weiß ... Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht .... wenn Du Deine Meinung über solche Fachliteratur stellst, wanderst jetzt aufs Abstellgleis ....

.... Volk ist eine politische Gemeinschaft gleicher und freier Bürger .... und laut meldegsetz ist die Verwaltung nur für wohnhafte Einwohner zuständig .... 1 und 1 = wer weiß das???

https://books.google.de/books?id=QUrQkCwcHuoC&pg=PA21&lpg=PA21&dq=volk+begriff+v%C3%B6lkerrecht&source=bl&ots=6qCFGg2zGO&sig=xm_p1JbSze_mylgAKjFulZb48PU&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjOvd-m4pHMAhWBthoKHTZbBsQQ6AEINDAD#v=onepage&q=volk%20begriff%20v%C3%B6lkerrecht&f=false


Also Happy Hater ....
ich habe Dir doch vorhin die gesetze der BRD genau gepostet, keine WIKI Einträge, Gesetze!!!!!!

Und wenn Du sagst wir leben in Deutschland in einen souveränen Land, warum redet dann weder das GG noch das Meldegesetz von Bürgern? Gespickt von den Begriff Einwohner. Also irgendetwas stimmt doch da nicht, oder?
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 01:26:15 von panmaster »
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #123 am: 16. April 2016, 01:25:48 »
OH... Happy Hater steht über den Völkerrecht.....

Im Gegenteil, ich finde das Völkerrecht großartig und im Gegensatz zu dir kenne ich mich damit auch aus.

lies doch mal auf Seite 42... da steht es schwarz auf weiß ... Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht .... wenn Du Deine Meinung über solche Fachliteratur stellst, wanderst jetzt aufs Abstellgleis ....

.... Volk ist eine politische Gemeinschaft gleicher und freier Bürger .... und laut meldegsetz ist die Verwaltung nur für wohnhafte Einwohner zuständig .... 1 und 1 = wer weiß das???

https://books.google.de/books?id=QUrQkCwcHuoC&pg=PA21&lpg=PA21&dq=volk+begriff+v%C3%B6lkerrecht&source=bl&ots=6qCFGg2zGO&sig=xm_p1JbSze_mylgAKjFulZb48PU&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjOvd-m4pHMAhWBthoKHTZbBsQQ6AEINDAD#v=onepage&q=volk%20begriff%20v%C3%B6lkerrecht&f=false

Zitat
"Die Seiten 41 und 42 werden in dieser Leseprobe nicht angezeigt."

Wie praktisch für dich, oder? Also häng einen Screenshot der Seite 42 an dein nächstes Posting an oder lass es, denn ich bin sehr, sehr sicher, dass der Schwachsinn den du vorhin verzapft hast auch auf Seite 42 des von dir verlinkten Buches NICHT belegt wird.
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #124 am: 16. April 2016, 01:26:49 »
komisch... aber wie gut, dass ich einen screenschot habe.... und immer noch Schwachsinn????
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 01:31:55 von panmaster »
 


Offline Tuska

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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #127 am: 16. April 2016, 01:33:01 »
https://books.google.de/books?id=QUrQkCwcHuoC&pg=PA21&lpg=PA21&dq=volk+begriff+v%C3%B6lkerrecht&source=bl&ots=6qCFGg2zGO&sig=xm_p1JbSze_mylgAKjFulZb48PU&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjOvd-m4pHMAhWBthoKHTZbBsQQ6AEINDAD#v=onepage&q=volk%20begriff%20v%C3%B6lkerrecht&f=false

Zitat
"Die Seiten 41 und 42 werden in dieser Leseprobe nicht angezeigt."

wie Du siehst, wird es immer schwieriger, an diese Dinge ranzukommen.... warum wohl ausgerechnet Seite 42??? jetzt komm aber bitte ned damit, dass ich es gefakt habe....
und wenn Du die Dinge mal objektiv betarchtest, dannläuft doch da irgendetwas ned rund, oder?
Und jetzt kann man natürlich wieder zud en Reichsdeppen gelangen, aber da gibt es zwei paar Stiefel davon..... die wie Claasen, Frühwald, reichregierung etc.....
und solche wie mich.... die haben nichts miteinander zu tun. Und wenn Du hier lebst, dann gelten auch die Vorschriften und Gesetze, und an genau die halte ich mich....


Und wenn Du das mit den bayernrecht gelesen hast, dann wird auch nach RUSTAG unterschieden:
Begriff des Deutschen
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*1*).

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96448?hl=true


Und dann gibt es noch ein dolles Gesetz, das EG BGB Art.5 Abs.1, und genau auf das berufe ich mich, und somit geht meine Rechtsstellung als Deutscher vor. Das kann man jetzt so auslegen, dass ich die gesetze der BRD nicht anerkenne, oder lediglich deren Gesetze einhalte. Typische Vorwürfe hier im Thread. Und das sind die Vorteile, von denen Du vorher gesprochen hast. Ich habe wieder Recht auf Eigentum etc. etc.... und das steht im BGB unter natürliche Personen und juristische Personen drinnen:
Art. 5
Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 01:47:41 von panmaster »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #128 am: 16. April 2016, 01:35:18 »
Und wenn Du sagst wir leben in Deutschland in einen souveränen Land, warum redet dann weder das GG noch das Meldegesetz von Bürgern? Gespickt von den Begriff Einwohner. Also irgendetwas stimmt doch da nicht, oder?

Im Meldegesetz geht es nun mal nicht um die Bürger des Staats, sondern um Einwohner. Also auch Leute, die Bürger anderer Staaten sind, aber in Deutschland wohnen.

Welche Stelle im GG meinst Du konkret?

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #129 am: 16. April 2016, 01:37:24 »
wie Du siehst, wird es immer schwieriger, an diese Dinge ranzukommen.... warum wohl ausgerechnet Seite 42??? jetzt komm aber bitte ned damit, dass ich es gefakt habe....

Wie lautet denn die Überschrift des Kapitels, das Seite 42 beinhaltet?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #130 am: 16. April 2016, 01:45:07 »
Nochmal Lesetipp:

http://www.beck-shop.de/Fritz-Vormeier-Hrsg-Gemeinschaftskommentar-Staatsangehoerigkeitsrecht-GK-StAR/productview.aspx?product=36383

Prof. Dr. Roland Fritz (Präsident VG Frankfurt), Jürgen Vormeier (Richter am Bundesverwaltungsgericht) u. A.: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht: GK-StAR, ISBN 978-3-472-03740-8

Sind zwar dreieinhalbtausend Seiten, aber die 144 Euro lohnen sich für dich wirklich, möchte Ich anhand deiner Argumentation hier meinen. (:
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 01:46:50 von Tuska »
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #131 am: 16. April 2016, 01:48:30 »
[Nachtrag zu meinem letzten Fragment]

Ach, ich hab's gefunden. An der Stelle wird die historische Entwicklung aufgezeigt. Die vorangegangene Seite endet mit:

Zitat
Die französische Nation begriff sich nicht als ethisch-nationale Gemeinschaft. Die korrespondierende Freiheitsdoktrin zu Gunsten der Völker finden wir im Entwurf für eine Erklärung der Rechte der Völker des Abbe Gregoire:

Das Buch zitiert hier aus einem Artikel zur Rechtfertigung der französischen Revolution. Der Artikel hat historische Bedeutung, aber er stellt nicht das dar, was heute als Staatsvolk verstanden wird.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #132 am: 16. April 2016, 01:49:25 »
https://books.google.de/books?id=QUrQkCwcHuoC&pg=PA21&lpg=PA21&dq=volk+begriff+v%C3%B6lkerrecht&source=bl&ots=6qCFGg2zGO&sig=xm_p1JbSze_mylgAKjFulZb48PU&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjOvd-m4pHMAhWBthoKHTZbBsQQ6AEINDAD#v=onepage&q=volk%20begriff%20v%C3%B6lkerrecht&f=false

Zitat
"Die Seiten 41 und 42 werden in dieser Leseprobe nicht angezeigt."

wie Du siehst, wird es immer schwieriger, an diese Dinge ranzukommen.... warum wohl ausgerechnet Seite 42??? jetzt komm aber bitte ned damit, dass ich es gefakt habe....

Ja, dann schick mal auch Seite 41 bitte. So wie das aussieht erklärt der Autor an dieser Stelle (möglicherweise?) nur wie der Volksbegriff zu Zeiten der französischen Revolution (?) verstanden wurde, aber ohne vorhergehende Seite bzw. Kontext ist das unmöglich festzustellen.

EDIT: Sandmännchen hat die Erklärung bereits geliefert. Du bist leider nicht in der Lage, auch einfache Textstellen zu verstehen, panmaster.

Auf jeden Fall belegt das ganz und gar nicht, was du behauptet hast, nämlich dass das Völkerrecht besagt würde, dass ein souveräner Staat über ein Staatsvolk aus freien Bürgern verfügt.

China und Weißrussland haben beispielsweise keine freien Bürger, sind aber dennoch Staaten im Sinne des Völkerrechts und souveräne Völkerrechtssubjekte und Mitglieder der Vereinten Nationen.

Wenn ein Staatsvolk "frei" sein müsste, damit ein Staat nach dem Völkerrecht souverän sein kann, dann wären viele, viele Staaten nicht souverän. Dem ist aber eben nicht so, da das Völkerrecht die von dir behauptete Norm nicht kennt.
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #133 am: 16. April 2016, 01:52:50 »
Nochmal Lesetipp:

http://www.beck-shop.de/Fritz-Vormeier-Hrsg-Gemeinschaftskommentar-Staatsangehoerigkeitsrecht-GK-StAR/productview.aspx?product=36383

Prof. Dr. Roland Fritz (Präsident VG Frankfurt), Jürgen Vormeier (Richter am Bundesverwaltungsgericht) u. A.: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht: GK-StAR, ISBN 978-3-472-03740-8

Sind zwar dreieinhalbtausend Seiten, aber die 144 Euro lohnen sich für dich wirklich, möchte Ich anhand deiner Argumentation hier meinen. (:


Danke für den Tipp.... aber ist am ende auch nur wieder eine Meinung (Kommetar).... mir reichen eigentlich die Gesetze der BRD .... die sind eigentlich einleuchtend erklärt, wenn man sie gelesen hat, oder kennt. Oft es es ja leider so, dass man viele Dinge gar ned kennt. Wie denn auch, bei der Fülle ..... und deswegen ist es für mich nicht so, die BRD nicht anzuerkennen, ich frage mich lediglich, was die BRD ist.... aber als deutscher Staatsangehöriger im Sinne von RUSTAG ist das für mich ohnehin sekundär ... und da sind wir wieder im eigentlichen Thema des Forums ... dass es Menschen gibt, welche die BRD nicht anerkennen. Und wer das hier mal objektiv liest, auch unter Berüclksichtigung des EG BGB Art.5 geht die rechtsstellung als Deutscher vor, und somit is es eine Erklärung in sich, warum gewisse Gesetzmäßigkeiten für mich als Deutscher nicht mehr gelten. nach den regeln der BRD....!!!! :whistle:


Happy Hunter.....
das mag schon sein, dass ich gewisse Passagen nicht begreife..... dennoch sind Einwohner keine Bürger ..... und solche Textpassagen sagen doch schon mal einiges aus, zumal es aus den Völkerrecht kommt ..... und was soll sich an einer entwicklung von den begriff Volk geändert haben? Und bleib mal bei uns im Lande, denn wir haben halt geschichtlich eine ganz andere Vorraussetzung ....
egal.. wie auch immer Ihr das jetzt sehen wollt ..... und jetzt am Begriff Volk aufhängt, es ändert nichst daran, was in den gesetzen der BRD steht .... ich lasse euch eure Meinung, wenn wir vielleicht zu einen nenner kommen können, dass nicht jeder ein reichsdepp ist, der von diesen Dingen redet, dann wäre das doch schon mal ein Fortschritt, oder? Denn das sagen die gesetze zu genüge aus....
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 02:00:27 von panmaster »
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #134 am: 16. April 2016, 01:56:51 »
Nochmal Lesetipp:

http://www.beck-shop.de/Fritz-Vormeier-Hrsg-Gemeinschaftskommentar-Staatsangehoerigkeitsrecht-GK-StAR/productview.aspx?product=36383

Prof. Dr. Roland Fritz (Präsident VG Frankfurt), Jürgen Vormeier (Richter am Bundesverwaltungsgericht) u. A.: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht: GK-StAR, ISBN 978-3-472-03740-8

Sind zwar dreieinhalbtausend Seiten, aber die 144 Euro lohnen sich für dich wirklich, möchte Ich anhand deiner Argumentation hier meinen. (:


(...) Danke für den Tipp.... aber ist am ende auch nur wieder eine Meinung (Kommetar).... mir reichen eigentlich die Gesetze der BRD .... (...)
Dann viel Spaß im Jurastudium.:poker-face:
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 02:00:04 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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