Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 55720 mal)

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Offline Morris

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #165 am: 16. April 2016, 14:53:21 »
Danke für all die vielen unterschiedlichen Ansätze, sich einem Thema zu nähern. Für mich gab's hier viel zu lernen für eine möglicherweise kommende Diskussion. Viele gute Beispiele wurden genannt, wie man argumentieren kann.

Wenn jemand völlig unbewaffnet zu einem geistigen Schlagabtausch kommt - so wie panmaster - dann hilft allerdings auch der beste Denkansatz nicht.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #166 am: 16. April 2016, 15:00:22 »
@panmaster darf ich mal Fragen, was du beruflich machst?
man könnte sagen : Kaufmann

ich weiß, ich weiß..... die lieben hartz 4ler .... das trifft aber auf mich nicht zu....

Ich sehe es halt aus dieser Sicht, und betrachte hier nicht nur mein Denken, dass ich von Geburt an Deutscher bin. Das bin ich und so fühle ich mich auch, da brauche ich keinen Schein oder sonstwas dazu. Aber es sind halt die vielen Dinge und Kleinigkeiten, die zu einer kritischen Meinung führen. Natürlich missverstehe ich auch, aber das gestehe ich mir dann auch ein, und ich trete nicht auf einen Standpunkt herum, sondern versuche auch dazu zu lernen. Aber dazu gehört halt auch, die Dinge erklären zu können. Und das einzigste Argument, ist Eure meinung, dass Ihr Deutsche seid. Und ihr zieht es nicht in betracht, dass Ihr hier von jemanden kräftig vereppelt werdet. Schau doch alleine die Politik an. Die macht doch was sie will. Da zählt doch der Wille des "Volkes" rein nichts mehr. Warum ist das wohl so? etc. etc.
 

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #167 am: 16. April 2016, 15:05:17 »
Jetzt fragen wir doch mal das -nach Adelung- älteste deutsche Wörterbuch, was unter "Name" zu verstehen ist: [...]

Um es kürzer zu machen, können wir auch lesen (und verstehen), was panmaster selbst schreibt:



[...] Dann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname)[/b], auch der Name eines [...]


[...]  nein es steht DEUSTCH. Wo steht denn das geschrieben, dass Ihr dann dennoch Deutsche seid?


In Kindersprache:
Bin ich groß, bin ich ein Großer.
Bin ich klein, bin ich ein Kleiner.
Bin ich dumm, bin ich ein Dummer.

Nur wenn ich deutsch bin, bin ich kein Deutscher?


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline David Aaronson

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #168 am: 16. April 2016, 15:42:22 »
Aber es sind halt die vielen Dinge und Kleinigkeiten, die zu einer kritischen Meinung führen.
...
Und das einzigste Argument, ist Eure meinung, dass Ihr Deutsche seid. Und ihr zieht es nicht in betracht, dass Ihr hier von jemanden kräftig vereppelt werdet.

Eine kritische Meinung sollte man gleichermaßen allen Standpunkten und Erklärungen gegenüber vertreten und nicht nur einseitig. Wer sollte jemanden bezüglich seiner Staatsangehörigkeit veräppeln wollen und warum?

Achso:

Schau doch alleine die Politik an. Die macht doch was sie will. Da zählt doch der Wille des "Volkes" rein nichts mehr. Warum ist das wohl so? etc. etc.

Da liegt eben der Hund begraben. Es ist die Überzeugung, "veräppelt" zu werden, die einen dazu motiviert, selbst die haarsträubendsten Theorien zu akzeptieren, sofern sie nur diese Überzeugung bestätigen. Ist für dich nachvollziehbar, warum man Menschen, die Denkprinzipien wie du an den Tag legen, Verschwörungstheoretiker nennt?

Sprache im Allgemeinen und Gesetzestexte im Besonderen sind keine perfekten Systeme um allgemeine Aussagen so zu formulieren, dass man ihnen keine Widersprüche unterstellen könnte. Für das Verständnis wird der Einsatz des gesunden Menschenverstands und bei konkreten Entscheidungsfindungen auch ein tieferes Rechtsverständnis vorausgesetzt. Bei den Argumentationen, die du hier wiedergibst, ist das Abschalten des gesunden Menschenverstands eine zwingende Voraussetzung und das Fehlen eines tieferen Rechtsvertändnisses eine frappierend durchgängige Eigenschaft aller Vertreter derselben.
 

Offline vollstrecker

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #169 am: 16. April 2016, 15:42:47 »
Da habt Ihr alle sicherlich vollkommen Recht .....

An dieser Stelle sollte dein Beitrag enden. Ja, wir haben Recht - und du eben keine Ahnung.

Zitat
es wäre ja auch schön, wenn es so wäre ....
Holt Euch doch mal eine Auskunft beim BVA, dann habt Ihr es schwarz auf weiß, als was Ihr behandelt werdet, oder Vollauskunft beim Meldeamt. Beim ESTA hat man keinen Eintrag dazu, bei der Vollasukunft nur Staatsangehörigkeit DEUTSCH. Und ich hatte ja hier zu beginn des Threads eine nette Unterrichtsstunde über deustsche Grammatik. Ist eine Adjektiv wirklich gleichbedeutend mit einen Substantiv? Deutsch bedeutet Deutscher?

Es ist das Adjektiv, welches die Staatsangehörigkeit beschreibt. Es geht um die deutsche Staatsangehörigkeit.

Zitat
, da ich dieses youtube Video gesehen habe.

Ah. Ein Absolvent der YouTube-Universität...

Zitat
Dann die nächste Kleinigkeit.... warum schriebt man dann nicht in den Perso DEUTSCHER?

Weil dann Dummschwätzer wie du sagen würden "Was soll denn die Deutscher Staatsangehörigkeit sein?"

Zitat
Warum steht nicht Familienname drinnen. Das stet doch so in deren personalausweisverordnung, dass die Angaben der Geburtsurkunde übernommen werden müssen.

Nehmen wir an, ich hieße Peter Müller. Dann stünde im Perso "Name: Müller". Und jetzt die Preisfrage: steht damit mein Familienname im Perso? Siehste!

 

Zitat
Dann schau mal ins Handelsrecht:
§ 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html

Dann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname), auch der Name eines Kaufmannes....
https://books.google.de/books?id=jO-jCwAAQBAJ&pg=PA39&lpg=PA39&dq=name+Handelsrecht&source=bl&ots=9mdcjoiXj1&sig=XTdx_dogJcOnvI5LUzwqUh6Qb6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil6a_A_JLMAhXDbhQKHdNwCsIQ6AEIXDAJ#v=onepage&q=name%20Handelsrecht&f=false

Eben! NEBEN dem Familiennamen einer natürlichen Person kann der Name auch der eines Kaufmanns (die Firma) sein.


Zitat
Für mich sind das alles sehr viele Unstimmigkeiten. Und auf Klärung seitens der Behörden, bekommt man nur einen Einzeiler, dass alles rechtens sei.

Hier bekommst du mehr und verstehst es dich nicht.





Tja , dann bin ich halt zu blöd dafür. Und wenn das hendelsrecht den begriff NAMEN hat, der auch im Perso drinnen steht, dann muss das doch was bedeuten. 

1. Ja
2. Nein

Zitat
Aber klar, nur blöde Leute sehen einen unterscheid zwischen NAME und FAMILIENNAME. Für gscheite leute ist es dasselbe.

Jupp.

Zitat
Lassen wirs einfach. Anstatt Erklärung von Behörden kommt es sei rechtens, anstatt Erklärungen kommt von Euch nur, dass man zu blöd ist.

Gier finden sich viele Erklärungen. Hast du Vorwärts in die Vergangenheit schon gelesen? Meine Artikel zur Staatsangehörigkeit?

Oder willst du es gar nicht verstehen?

Zitat
Was solls bringen. Ihr seid die schlauen und ich bin halt nur Blöd.....

Den Eindruck hat man, wenn man hier liest...



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« Letzte Änderung: 16. April 2016, 17:37:42 von vollstrecker »
 
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Offline Gutemine

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #170 am: 16. April 2016, 16:25:42 »
Zitat
Für das Verständnis wird der Einsatz des gesunden Menschenverstands und bei konkreten Entscheidungsfindungen auch ein tieferes Rechtsverständnis vorausgesetzt.

Ich erlaube mir @David Aaronson zu ergänzen. Nicht nur "gesunden Menschenverstand" oder ein "tieferes Rechtsverständnis" sind von Nöten. Voraussetzung ist auch ein Mindestmaß an Kenntnis der deutschen Sprache und Allgemeinbildung.

Beides Dinge, die bei Markus H. ganz offensichtlich weniger als überhaupt nicht vorhanden sind, wie er immer wieder nachhaltig beweist.

Werter @panmaster
Bitte, besuche doch erst einmal einen Grundkurs "Deutsch für Anfänger". "Vereppeln", "Einzigste" und andere Fehler zeigen, dass Du schon in der Grundschule im Deutschunterricht immer nur Kreide holen warst, deshalb ist es Dir natürlich auch nicht möglich auch nur einfachste Sätze verstehend zu lesen, von komplexeren Texten mal gar nicht zu reden.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #171 am: 16. April 2016, 17:08:44 »
Erstmal, meine Bewunderung und Karma + an alle, die sich hier ernsthaft mit dem Reichi auseinandersetzen.

Warum gibt es den Staatsangehörigkeitsnachweis ("gelben Schein")?
Ich ziehe ganz einfach folgendes Fazit:

- Nach deutschem Recht wird auf der Geburtsurkunde alles nachgetragen was Familienstandsänderung, Namensänderung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Nachwuchs usw. betrifft. Ein "gelber Schein" ist nichts anderes als die Geburtsurkunde auf dem aktuellen Stand, ohne Eintragung der Eltern, Kinder, Familienstand usw., also auf die für den Verwaltungsakt notwendige Angaben reduziert.

- Es ist nur notwendig einen "gelben Schein" vorzuweisen, wenn der Verwaltungsakt für eine bestimmte Befähigung (Richteramt, Bundestag usw) dieses vorsieht. Da hier im Sinne des Datenschutzes und der Minimalisierung der gespeicherten Daten irrelevant ist, ob man schon 5 mal verheiratet war oder wie viele Kinder man hat oder wer die Eltern sind und wann diese wo geboren wurden, wird eben keine Geburtsurkunde gefordert, sondern ein Staatsangehörigkeitsnachweis. Der übrigens genauso gut auf blauem, rotem oder lila Papier gedruckt werden könnte.

- So ein Wisch ist letztlich nur notwendig, weil es in Deutschland kein zentrales, sondern jeweils regionale Register für derartige Daten gibt und die o.g. Daten ausschließlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt archiviert werden. Simpler: Wenn alle Geburtsurkunden, sagen wir mal in Berlin gepflegt werden würden, und es ein digitales Register geben würde, welches von jeder Behörde eingesehen werden kann, wären auch derartige Dokumente nicht notwendig.

Beispiel: wenn man sich für ein öffentliches Amt bewirbt, für welches die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig ist, können diese Dokumente auf Antrag von jedermann eingesehen werden. Es sollte jedem einleuchten, dass es unerheblich ist und niemanden etwas angeht, ob ein angehender Richter mit 16 Jahren Vater geworden ist, da dies nichts mit seiner Qualifikation zu tun hat.

- Es macht mich nicht zu einem deutscheren Deutschen.

- Es hebt mich nicht auf eine höhere Rechtsebene.

Und last but not least, wenn man sich auf die Logik unseres Reichis hier beruft:

Beim nächsten Gespräch mit Reichis unbedingt das Ergebnis eines MRTs einfordern, was zweifelsfrei die Existenz eines Gehirns beweist, da die Vermutung, dass ein lebender Mensch zwingend ein Gehirn haben muss, nicht mehr ausreichend ist.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #172 am: 16. April 2016, 17:21:50 »
Beim ESTA hat man keinen Eintrag dazu, bei der Vollasukunft nur Staatsangehörigkeit DEUTSCH. Und ich hatte ja hier zu beginn des Threads eine nette Unterrichtsstunde über deustsche Grammatik. Ist eine Adjektiv wirklich gleichbedeutend mit einen Substantiv? Deutsch bedeutet Deutscher?
Der Vorschlag, einmal einen Deutschkurs zu belegen, wäre wirklich gut.
Ich versuche es hier nochmal so zu erklären, wie man es einem Grundschüler erklären würde:
Ein Deutscher ist deutscher Staatsbürger.
Er hat also die deutsche Staatsangehörigkeit.
Man kann auch sagen: Er ist deutscher Bürger.
Für Realschüler noch die Ergänzung: "Deutscher" ist nur die Substantivierung des Adjektivs "deutsch".
In den Ausweis oder Pass wird aber eben die Staatsangehörigkeit eingetragen. "STAATSANGEHÖRIGKEIT: DEUTSCH" ist also die Kurzfassung für "Der Inhaber dieses Ausweises besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit."

Dann die nächste Kleinigkeit.... warum schriebt man dann nicht in den Perso DEUTSCHER?
Wenn ich sage: "Peter ist Deutscher", dann hat das seine Richtigkeit. In einem Ausweis steht aber, welche Staatsangehörigkeit jemand hat. "Deutscher" ist aber keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Bezeichnung für eine Person. Ich muss also sagen "deutsche Staatsangehörigkeit", denn "Deutscher Staatsangehörigkeit" ist sprachlicher und logischer Unsinn.

Warum steht nicht Familienname drinnen. Das stet doch so in deren personalausweisverordnung, dass die Angaben der Geburtsurkunde übernommen werden müssen.
Ein Personalausweis oder Reisepass ist für den Gebrauch im Reiseverkehr bestimmt. Dafür gibt es unverbindliche Richtlinien der ICAO, des Luftfahrtverbandes. Diese Richtlinien müssen von keinem Staat eingehalten werden, die meisten Staaten halten sich aber daran, weil dies den Reiseverkehr erleichtert und Probleme vermeidet.
Und nun ist es einmal so, dass es je nach Staat ganz unterschiedliche Gebräuche gibt, was die Namensgebung betrifft. Island hat zum Beispiel bis heute keine Familiennamen, sondern die Leute hängen einfach an den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter den Zusatz -son bzw. dottir an. Das ergibt dann Namen wie Sigurd Gunnarsson oder Asdis Gunnarsdottir. Das sind keine Familiennamen, auch wenn sie für gleiche Zwecke gebraucht werden wie deutsche Familiennamen. In den USA haben die meisten Leute dreigliedrige Namen, z. B. Nelson Aldrich Rockefeller. Aldrich ist dabei der Familienname der Mutter (Abby Aldrich). Die Amerikaner nennen daher den "eigentlichen" Familiennamen, im Beispiel "Rockefeller" einfach "Last Name". In meiner Heimat ist "Vor- und Nachnahme" als Bezeichnung üblich.
Das Muster, das die ICAO für Ausweise und Pässe erstellt hat, muss aber nun diesen unterschiedlichen Namenssystem der verschiedenen Staaten irgendwie angepasst werden, sodass alle diese Systeme Platz finden. Koreanische Namen müssen daher ebenso Platz finden wie deutsche, us-amerikanische oder eben isländische. Und umgekehrt muss auch der Zöllner in Korea einen deutschen Ausweis verstehen können und sich bei "Name" etwas vorstellen können. Das ist wohl letztlich der Grund dafür, dass man sich eben für das neutrale "Name" entschieden hat. Ein Familienname, ein Nachname, ein "Last Name" usw. sind immerhin alles Namen.


Dann lies mal das BGB art.151 (welcher wohlgemerkt in der ersten Fassung von 1900 genauso lautete):

§ 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.html
Das BGB regelt das Recht, das zwischen Privatpersonen gilt. Ein "Antrag" auf Ausstellung eines Personalausweises ist aber kein Akt des Privatrechts, sondern des öffentlichen Rechts. Das BGB greift hier nicht. Der "Antrag", von dem es spricht, ist der Antrag auf Abschluss eines Vertrages.

Dann hatte früher die Behörde beim Ausweis unterschrieben, heute und in Weimar macht das der Antragende.
Heute wird der Ausweis auch von der Bundesdruckerei mit zig Sicherheitsmerkmalen hergestellt. Eine Fälschung ist daher weitgehend ausgeschlossen. Das war früher anders, damals hat man (auch in meiner Heimat) das Ausweispapier von Hand gestempelt und unterschrieben, u. U. sogar noch gesiegelt, um die Fälschung zu erschweren.
Die Unterschrift auf dem Ausweis dient ganz einfach als Identitätsmerkmal und Unterschriftenprobe.
Wenn man einen Reisescheck abholt, muss man diesen auch unterschreiben. Diese Unterschrift dient als Unterschriftenprobe, mit der beim Einlösen die zweite Unterschrift verglichen werden kann.
Wenn ich irgendwo irgendwas unterschreibe, kann ich meinen Ausweis mit der Unterschrift vorzeigen, und mein Gegenüber kann die beiden Unterschriften vergleichen.
So einfach sind manchmal die Dinge.

Dann schau mal ins Handelsrecht:
§ 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html

Dann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname), auch der Name eines Kaufmannes....
https://books.google.de/books?id=jO-jCwAAQBAJ&pg=PA39&lpg=PA39&dq=name+Handelsrecht&source=bl&ots=9mdcjoiXj1&sig=XTdx_dogJcOnvI5LUzwqUh6Qb6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil6a_A_JLMAhXDbhQKHdNwCsIQ6AEIXDAJ#v=onepage&q=name%20Handelsrecht&f=false
Als Privatperson braucht man keine "Firma", hat aber in gewissem Sinne auch eine "Firma", nämlich den Namen, unter dem man auftritt. Wenn z. B. Bernhard Schreiber als Bernd Schreiber auftritt, dann ist das quasi seine "Firma".
Ich habe auch einmal eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und dabei die Firma "Pantotheus Sebastokrator. Spinnerte Dienstleistungen" verwendet (na ja, so ähnlich, muss man nicht wissen).
Also unterscheidet das GG 116 Abs.1 zwei Typen des Deutschen, einmal mit der deutschen Staatsangehörigkeit und der andere, vorbehaltich anderer gesetzlichen Regelungen. Genauso wie das RUSTAG die mittelbare und die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatte.
Es gibt keine zwei Typen Deutsche, es gibt nur Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und es gibt Leute deutscher Herkunft, die in einem anderen Staat leben, aber den Anspruch darauf haben, jederzeit Deutsche zu werden. Der vielleicht bekannteste Fall ist Helene Fischer: Sie stammt ja aus Kasachstan, ist dort geboren und aufgewachsen und wurde als Volksdeutsche bei der Einreise nach Deutschland deutsche Staatsangehörige.
In meinem beruflichen Umfeld wimmelt es übrigens von solchen "Russlanddeutschen", wie sie ungenau genannt werden.


Warum steht denn im STAG noch das Ausfertigungsdatum vom 22.7.1913?
Weil es bei jedem Gesetz so ist, dass man das Datum der ursprünglichen Fassung beibehält, egal wie oft das Gesetz geändert wurde. Das ist auch beim Grundgesetz so, es datiert immer noch vom 23. Mai 1949, obwohl es seither verschiedene Änderungen gab.
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 17:28:32 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #173 am: 16. April 2016, 19:58:25 »
Und eben dieses Ermächtigungsgesetz vom 5.2.1934 auf das heute das STAG angewendet wird, ist lediglich eine Verordnung und basiert auf dem Gesetz RUSTAG vom 22.7.1913. Den Menschen wurde damals die Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen entzogen und durch die unmittelbare Reichangehörigkeit ersetzt. Wobei man wieder beim GG 116. Abs.2 wäre.

Es wurde die Staatsangehörigkeit der Länder abgeschafft. Die deutsche, also die Reichsangehörigkeit, blieb erhalten. Ob unmittelbar oder nicht war jetzt egal, weil es den mittelbaren Fall nicht mehr gab.

Du solltest wirklich mal flüchtig lesen, was du zitierst. Mit Art. 116 (2) GG schießt du dir in den eigenen Fuß. Da steht ja:

Zitat
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, ...

Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit schon seit dem 30. Januar 1933 verlieren konnte, kann es sich hierbei nicht um die Abschaffung derer der Länder vom Februar 1934 drehen.
 
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Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #174 am: 16. April 2016, 20:13:06 »
Und nun ist es einmal so, dass es je nach Staat ganz unterschiedliche Gebräuche gibt, was die Namensgebung betrifft. Island hat zum Beispiel bis heute keine Familiennamen, sondern die Leute hängen einfach an den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter den Zusatz -son bzw. dottir an. Das ergibt dann Namen wie Sigurd Gunnarsson oder Asdis Gunnarsdottir. Das sind keine Familiennamen, auch wenn sie für gleiche Zwecke gebraucht werden wie deutsche Familiennamen. In den USA haben die meisten Leute dreigliedrige Namen, z. B. Nelson Aldrich Rockefeller. Aldrich ist dabei der Familienname der Mutter (Abby Aldrich). Die Amerikaner nennen daher den "eigentlichen" Familiennamen, im Beispiel "Rockefeller" einfach "Last Name". In meiner Heimat ist "Vor- und Nachnahme" als Bezeichnung üblich.

Ich heiße im wirklichen Leben Kasimir Agamemnon Nieselpriem (oder so ähnlich, jedenfalls habe ich zwei Vornamen, und die stehen daher auch in meinem Pass).

Als ich das letzte Mal in die USA eingereist bin, habe ich im Flugzeug die übliche Einreisekarte ausgefüllt. Da wurde auch nach dem "Middle Name" gefragt. Ich ließ das frei, so etwas haben wir in Deutschland ja nicht. Also schrieb ich bei "First Name" Kasimir hin, weil das der Vorname ist, den ich ausschließlich benutze, und beim Familiennamen Nieselpriem.

Der Mann an der Passkontrolle sah das aber anders. Er trug beim "Middle Name" den Agamemnon ein. Na ja, ich hätte ihm jetzt erklären können, dass das kein Middle Name ist, sondern mein second First Name. Er hatte aber schon vorher nicht den Eindruck erweckt, als sei er für Diskussionen mit Aliens sehr zugänglich. Also ließ ich es dabei. Ich bin jedenfalls unbeschadet in die USA hinein- und sogar auch wieder herausgekommen.

Ach, wir sollten froh sein, dass wir dieses System nicht auch in Deutschland haben. Was würden die Reichsfuzzis sonst noch alles anstellen? In den USA haben sie zwar Middle Names, aber keine Personalausweise. Da könnte das Problem nur beim Pass auftauchen, aber eine Passpflicht gibt es nicht.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #175 am: 16. April 2016, 20:53:36 »
Ich denke, wer das mal ganz nüchtern und objektiv betrachet, der wird doch sicherlich feststellen, dass das was man denkt und fühlt, nicht zwingend das ist, wie man als Person von der BRD vor dem GESETZ behandelt wird.

@panmaster
Nachdem sich die juristisch Sachkundigen redlich bemüht haben, von mir noch drei Fragen auf anderer Ebene.
Mir erschließ es sich nicht warum jemand ein Interesse entwickelt, sich mit dem Thema Staatsangehörigkeit in Deutschland zu beschäftigen.
Ein rein theoretisches Interesse ist es bei Dir anscheinend nicht, denn Du schreibst mehrfach, das es im Umgang durch Behörden Unterschiede zwischen Menschen mit "Gelben Schein" und Personalausweis gäbe.

1.Kannst Du uns von diesbezüglichen und konkreten Erfahrungen berichten? Wie genau hat sich Dein Leben mit dem "Gelben Schein" verändert?

Deine Behauptung ist: Menschen ohne den "Gelben Schein" besäßen aufgrund der Gesetzeslage keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Einen Zufall oder ein Versehen ausgeschlossen unterstellt diese Behauptung, dass dieser Zustand vom Gesetzgeber gewollt ist.

2. Aus welchen Gründen sollte ein Staat derart verfahren?

Angenommen der Staat hätte wirklich ein ernsthaftes Interesse großen Teilen seiner Bevölkerung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu gewähren-

3. Warum läßt er es dann gleichzeitig per Gesetz zu, dass jeder Berechtigte diese problemlos und für läppische € 25,-  erhalten kann?






« Letzte Änderung: 16. April 2016, 20:58:59 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #176 am: 16. April 2016, 21:17:46 »
Und nun ist es einmal so, dass es je nach Staat ganz unterschiedliche Gebräuche gibt, was die Namensgebung betrifft. Island hat zum Beispiel bis heute keine Familiennamen, sondern die Leute hängen einfach an den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter den Zusatz -son bzw. dottir an. Das ergibt dann Namen wie Sigurd Gunnarsson oder Asdis Gunnarsdottir. Das sind keine Familiennamen, auch wenn sie für gleiche Zwecke gebraucht werden wie deutsche Familiennamen. In den USA haben die meisten Leute dreigliedrige Namen, z. B. Nelson Aldrich Rockefeller. Aldrich ist dabei der Familienname der Mutter (Abby Aldrich). Die Amerikaner nennen daher den "eigentlichen" Familiennamen, im Beispiel "Rockefeller" einfach "Last Name". In meiner Heimat ist "Vor- und Nachnahme" als Bezeichnung üblich.

Ich heiße im wirklichen Leben Kasimir Agamemnon Nieselpriem (oder so ähnlich, jedenfalls habe ich zwei Vornamen, und die stehen daher auch in meinem Pass).

Als ich das letzte Mal in die USA eingereist bin, habe ich im Flugzeug die übliche Einreisekarte ausgefüllt. Da wurde auch nach dem "Middle Name" gefragt. Ich ließ das frei, so etwas haben wir in Deutschland ja nicht. Also schrieb ich bei "First Name" Kasimir hin, weil das der Vorname ist, den ich ausschließlich benutze, und beim Familiennamen Nieselpriem.

Der Mann an der Passkontrolle sah das aber anders. Er trug beim "Middle Name" den Agamemnon ein. Na ja, ich hätte ihm jetzt erklären können, dass das kein Middle Name ist, sondern mein second First Name. Er hatte aber schon vorher nicht den Eindruck erweckt, als sei er für Diskussionen mit Aliens sehr zugänglich. Also ließ ich es dabei. Ich bin jedenfalls unbeschadet in die USA hinein- und sogar auch wieder herausgekommen.

Ach, wir sollten froh sein, dass wir dieses System nicht auch in Deutschland haben. Was würden die Reichsfuzzis sonst noch alles anstellen? In den USA haben sie zwar Middle Names, aber keine Personalausweise. Da könnte das Problem nur beim Pass auftauchen, aber eine Passpflicht gibt es nicht.

Also so weit mir bekannt, kann "middle name" in den USA beides sein, zweiter Vorname oder "zweiter Nachname".  ;)
 

Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #177 am: 16. April 2016, 22:07:45 »
Also so weit mir bekannt, kann "middle name" in den USA beides sein, zweiter Vorname oder "zweiter Nachname". 

Nein, aber man kann einen gängigen Vornamen als Middle Name wählen (oder verpasst kriegen).
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #178 am: 16. April 2016, 23:07:51 »
@kairo Da kannst Du froh sein, nicht z. B. Radovan Oleg Sergej Timur Bratán getauft worden zu sein. Das würde vielleicht echte Scherereien beim Versuch der Einreise in die USA geben.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #179 am: 16. April 2016, 23:23:33 »
@kairo Da kannst Du froh sein, nicht z. B. Radovan Oleg Sergej Timur Bratán getauft worden zu sein. Das würde vielleicht echte Scherereien beim Versuch der Einreise in die USA geben.

Zum Glück hatten meine Eltern auch rotes Blut, kein blaues, und mussten daher nicht die gesamte Familiengeschichte seit Karl dem Verstopften auf der Geburtsurkunde abbilden.

Übrigens ist es schon passiert, dass man Leuten mit unzeitgemäßen Vornamen die Einreise in die USA verweigert hat.
 
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