Der Unvegane (war da nicht was mit nicht-veganem Proteinpulver?)
hat auf YouTube große Krokodilstränen vergossen (ist das Vergießen von Krokodilstränen nicht wahlweise Tierquälerei oder mindestens kulturelle Aneignung?) wie ungerecht die
Staatsanwaltschaftvon clandestinen Gruppen in ihren zwielichtigen Internet-Spelunken beauftragte Verfolgungsbehördendarstellerin ihn vor Gericht behandelt habe. Die Richterin sei auf Kurs Freispruch gewesen, wenn er die bislang einbehaltenen ca. 300€ der ihm ursprünglich gewährten, insg. 9.000€ umfassenden, Corona-Soforthilfe zurückzahlt. Die Staatsanwältin (über deren Äußeres sich unser selbsternannter "Meinungsverbrecher" hinlänglich ausgöbelt) habe dem aber nicht zugestimmt und ihm hasserfüllt ins Gesicht gesagt, er werde jetzt verurteilt. Er mutmaßt dann noch über Anweisungen, die die Staatsanwältin erhalten habe.
Inhaltlich geht es, so behauptet der Möchtegermane, um
Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Der Vorwurf sei, dass er ein Kreuz bei "derzeit habe ich keine Liquiditätsprobleme" gesetzt habe. Die Staatsanwaltschaft sehe darin nun Subventionsbetrug, denn er habe sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in der
Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz befunden. Daraus leite die Staatsanwaltschaft nun Liquiditätsprobleme ab, weswegen ein Subventionsbetrug vorliege.
Laut Andyklein muss natürlich auf jeden Fall ein guter deutscher Freispruch erfolgen, denn es sei ja nirgends ein Betrug zu erkennen, er habe das Geld ja auch gar nicht gebraucht und die vom Land NRW geforderte Summe auch umgehend zurückgezahlt.
Soweit so die Zusammenfassung seines Wutgeheuls.
Zur Einordnung: Zur Begehung eines Subventionsbetruges reicht es, wenn man der zuständigen Behörde falsche (oder unvollständige) Angaben über subventionserhebliche Tatsachen macht und das vorteilhaft (für den Täter oder einen anderen) ist, § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Bereits damit qualifiziert man sich für eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren gesiebte Luft.
Die Staatsanwaltschaft könnte möglicherweise anzunehmen, dass, wer in einer Wohlverhaltensphase ist, stets Gläubiger zu befriedigen hat und daher eigentlich immer in Geldnot ist. Klingt erstmal sinnig, denn die Restschuldbefreiung aus der Privatinsolvenz gibt es im Gegenzug dazu, dass man mindestens einen Teil der Schulden abbezahlt. Man darf also schon fragen, wieso jemand, der keine Geldprobleme hat, in einem Insolvenzverfahren steckt. Aber damit kenne ich mich nicht aus, das soll das Wirtschaftsdezernat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft klären.
Sieht aber erstmal nicht ganz so gut aus, für unseren Andy.
Auf Freispruch-Kurs wird die Richterin auch nicht gewesen sein. Denn über einen Freispruch kann sie selbst entscheiden (das ist sogar der Kern der strafrichterlichen Aufgabe). Freisprüche sind auch nicht an Bedingungen geknüpft, weder monetärer Art, noch an Zustimmungen von irgendwem. Will ein Gericht freisprechen, spricht es frei.
Dass es um eine Bedingung ging und die Staatsanwältin nicht zustimmte, spricht (setzt man voraus, dass Andy hier nicht gelogen hat) sehr dafür, dass die Richterin eine Einstellung des Verfahrens gegen (Geld-)Auflage vorgeschlagen hat. Dem muss die Staatsanwaltschaft zustimmen (man verzeihe mir bitte, dass ich gerade keine Lust habe, die entsprechende StPO-Bestimmung rauszusuchen, das sollen bitte die Juristen im Forum ergänzen, danke). Dazu hatte die Staatsanwältin wohl keine Lust. Pech für für den Schrumpfgermanen.
Schließlich geht es noch darum, dass er raunt, dass die Staatsanwältin irgendwelche Weisungen bekommen habe. Ich weiß nicht, ob man ihm das glauben sollte. Immerhin ist er verschwörungsgläubig.
Allerdings sehe ich da zwei Möglichkeiten. Beide hängen mit der sog. "Sitzungsvertretung" zusammen. Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde und weil wir so viele kriminelle Nazis in unserem schönen Land herumlaufen haben, immer sehr beschäftigt. Weil es sehr unzweckmäßig ist, für eine einzelne Verhandlung am Tage zum Gericht zu fahren und dann wieder zurück in die Behörde, teilen sich die Staatsanwälte den sog. "Sitzungsdienst" häufig auf. Dann vertritt eine Staatsanwältin auch schon einmal Fälle, die sie gar nicht selbst bearbeitet hat. Ist diese Staatsanwältin noch im Referendariat, dann ist sie weisungsgebunden und braucht für z.B. Einstellungen erst die Zustimmungen ihrer Ausbilderin.
Die reguläre Sitzungsvertretung entscheidet, glaube(!) ich, autonom. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass man bei den Staatsanwaltschaften in der Praxis durchaus miteinander redet und die Kollegen bittet, bestimmten Vorschlägen schlicht nicht zuzustimmen.
Selbst wenn also wirklich die Staatsanwältin etwas von "Weisungsgebundenheit" oder Vergleichbarem gesagt hat, muss das nicht heißen, dass sie ausgeplaudert hat, dass in Wahrheit unser geliebtes Sonnenstaatland hinter all dem steckt. Wir können uns immer noch damit herausreden, dass solche tatsächliche oder lediglich soziale "Weisungsgebundenheit" in den Staatsanwaltschaften etwas völlig Normales ist und nicht auf die Beteiligung des SSL hindeuten müssen.
[intern]Wir sollten trotzdem einmal schauen, in wessen Zuständigkeitsbereich die dortige Staatsanwaltschaft fällt und den Agenten zur Nachschulung in Sachen Verschwiegenheit schicken.[/intern]
Edit: Mist,
@Agrippa war schneller.