Autor Thema: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.  (Gelesen 57187 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #285 am: 26. Januar 2019, 23:45:49 »
Mit der Zwangsräumung erledigt sich dann auch der Stress mit der "GEZ".  ^-^
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Offline Gerntroll

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #286 am: 26. Januar 2019, 23:50:34 »
Aso, 2000 Euronen Gerichtsschulden mal eben in 10 Tagen absitzen. Auf den Tagessatz möchte ich auch mal kommen.  ;D
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 

dtx

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #287 am: 26. Januar 2019, 23:56:09 »
Mit der Zwangsräumung erledigt sich dann auch der Stress mit der "GEZ".  ^-^

Bei der Qualität Timmermannscher Rechtsberatung habe ich da so meine Zweifel.
 
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Offline Pirx

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #288 am: 27. Januar 2019, 02:37:00 »
Im Schreiben der Ariane ans Gericht erläutert sie, dass sie zwei gerichtliche Schreiben ungeöffnet zurückschickt, weil sie und ihre Mutter krank sind.
Typisch: ob sie nun den Briefkasten abschrauben, sich bei der Meldebehörde abmelden, gelbe Briefe "zurückweisen" oder aus akuter Unlust, äh Krankheit, gerade so gar keine Zeit haben und deshalb Briefe ungeöffnet zurücksenden - es ist immer dasselbe. Man hält sich zunächst für superschlau, die Konsequenzen sind dann hart und das Mimimi groß.

Soweit ich es verstanden habe, hat sich Ariane ursprünglich geweigert, gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelder durch den Vermieter montieren zu lassen. Daraufhin gab es gerichtliche Auseinandersetzungen und sie hat in der Folge die Installation zugelassen. Allerdings ergaben sich nun von ihr zu tragende Verfahrenskosten, die sie nicht beglichen hat. Dies scheint wiederum der Anlass für die Zwangsräumung zu sein, welche ja vielleicht vermieden hätte werden können, wenn Ariane einfach die Schreiben mal gelesen hätte, statt sich die Hände vor die Augen zu halten. So gab's ein Versäumnisurteil.

Timmermann reitet nun darauf rum, dass die Rauchmelder ja inzwischen installiert wären und damit doch eigentlich alles in Butter wäre. Tja, dass aber das unnütze Querulieren anderen Kosten verursacht hat, wofür der Verursacher geradestehen muss, scheint ihr zu hoch zu sein.
Jetzt, wo alle Messen gesungen sind, wird wenigstens um einen Monat Aufschub der Räumung gebettelt - schließlich wisse ja jeder, wie schwer es wäre, eine preiswerte Wohnung zu finden.
Seltsam, plötzlich weiß sowas jeder. Als man sich voriges Jahr entschloss, die Mietwohnung auf's Spiel zu setzen, war das bestimmt noch Geheimwissen.

Sollte ich mit der Interpretation des Videos falsch liegen, bitte ich, nicht zu sehr zu schelten. Ein juristischer Laie interpretiert hier RD-juristische Ausführungen.

Offline Gutemine

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #289 am: 27. Januar 2019, 12:32:28 »
Ab hier ist im Forum übrigens der erste Teil der "Ariane Geschichte" zu finden.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1842.msg178694#msg178694

Das Video dazu von Petra fehlt aber irgendwie als Link



Da erzählt sie die ganze Leidensgeschichte von Ariane, die gelbe Briefe grundsätzlich nicht öffnet.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2019, 12:45:56 von Gutemine »
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Offline klingsor3

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #290 am: 27. Januar 2019, 12:47:11 »
Offenbar hat Ariane mehrere Gerichtsschreiben zurück geschickt, weil sie "gerade keine Zeit" für sowas hat. Das ist dann schon eine neue Dimension des Deppentums. Wobei ich mich da an einen Audio-Mitschnitt eines Anrufs von Franz Kemmer beim Amtsgericht Ulm erinnere, der ungefähr so ging:
Justiz-Angestellte: "Wie lautet denn das Aktenzeichen?"
Kemmer: "Das weiß ich nicht, ich schicke ja alles gleich immer wieder zurück!"
« Letzte Änderung: 27. Januar 2019, 13:28:44 von klingsor3 »
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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #291 am: 27. Januar 2019, 13:00:30 »
Gerichtskosten und Zwangsräumung dürften hier in keiner Verbindung stehen. Zwangsräumung bei Shculden geibt es nur, wenn Immobilieneigentum besteht, aber hier ist von einem Vermieter die Rede. Wahrscheinlicher ist, dass dem Vermieter das ganze Theater um die Rauchmelder zu viel wurde und er deswegen den Mietvertrag gekündigt hat. Die gute Ariane hat dann den Auszugstermin verpaßt und wird nun mit Hilfe des Gerichtsvollzieher aus der Wohnung befördert.

Für die Bestandskraft der Kündigung spielt es auch keine Rolle, ob sie letztendlich doch eingeknickt ist und die Installation zugelassen hat. Den Fehler hatte Mario auch schon begangen, dass er der Meinung war, wenn er die Nebenkostenerhöhung jetzt doch zahlt, dass dann die Kündigung hinfällig ist.

Kündigung ist Kündigung, dass ist kein "wenn du nicht ..., dann ich Kündigung".

Und natürlich weiß das Gericht nichts von dem Räumungstermin. Das Gericht stellt im Urteil fest, dass die Wohnung zu räumen ist. Die Durchsetzung dieses Anspruchs ist dann Sache von Vermieter und Gerichtsvollzieher, da hat das Gericht nichts mehr mit zu tun.

Das  Argument mit der doch zugelassenen Installation hätte sieim  Prozess bringen können, aber  da ist sie nicht hingegangen. Das Versäumnisurteil ist zunächst vorläufig vollstreckbar. Es wurde aber versäumt, gegen das Urteil Einspruch oder Berufung einzulegen. Auch jetzt gäbe es noch Wege, die Räumung zumindest herauszuzögern, zB Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO. Letzteres scheint hier versucht worden zu sein.

ZU beachten ist hier noch, dass es im Zivilprozess eine Prozessförderungspflicht gibt. Wen Argumente nicht rechtzeitig vorgebracht werden odre Anträge zu spät gestellt werden, dann sind diese unbeachtlich, wenn durch das verspätete Vorbringen eine Verzögerung des Prozesses zu erwarten ist. Was unsere Kunden so gerne im Strafverfahren machen, ist im Zivilprozess nicht möglich. Also selbst wenn das Zulassen der Installation der Rauchmelder den Kündigungsgrund hat entfallen lassen, dann ist es jetzt shclicht zu spät dies vorzubringen. Ein hervorragendes Ergebnis der Rechts"beratung" durch die Konifere Petra.

 
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Offline Gutemine

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #292 am: 27. Januar 2019, 13:05:18 »
Die Ariane ist übrigens Schriftführerin bei "Die Linke" in Esslingen, hatte auch einen Listenplatz bei der Kommunalwahl.

https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E-430702975/6339028/Esslingen%20a.pdf

Sie leitet wohl auch einen HartzIV-Stammtisch....man kann also davon ausgehen, dass es da noch mehr "Opfer" gibt, geben wird.  :o
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Offline Gutemine

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #293 am: 27. Januar 2019, 13:19:57 »
@Müll Mann

Höre dir das von mir verlinkte Video an, ungefähr ab Minute 27 über die Dauer von ca. 10 Minuten. Da liest sie zum Teil den Schriftverkehr vor, den sie im Jahr 2016! geführt hat. Sie hat dem Anwalt und der Hausverwaltung natürlich Erpressung, Betrug und vieles mehr vorgeworfen, aber schon damals hat der RA der Wohnungsbaugesellschaft deutlich gemacht, dass, wenn sie sich so weiter verhält, eine Kündigung folgen wird.

Sie wollte dann etliche Gutachten über die "Harmlosigkeit" der Rauchmelder und hat schon eingebaute entfernt und zurückgeschickt weil sie angeblich defekt waren.

Da sie angeblich 70 % schwerbehindert ist, ist es schon eine Leistung, dass die Räumungsklage durchging. Die hätte sicher einige Chancen gehabt, nicht nur wegen ihrer Behinderung bzw. weil die Dinger jetzt dann doch drin sind.
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Müll Mann

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #294 am: 27. Januar 2019, 13:48:27 »
Da sie angeblich 70 % schwerbehindert ist, ist es schon eine Leistung, dass die Räumungsklage durchging.
Nö, bei einem Versäumnisurteil (Säumnis des Beklagten) wird nur die Schlüssigkeit der Klage geprüft, also nur die Argumente der Kläger. Eine besondere Härte wegen Schwerbehinderung hätte die Beklagte vortragen müssen, wenn sie es nicht tut, Pech gehabt.

Das Video bestätigt meine Vermutung, dass das Mietverhältnis gekündigt wurde, unabhängig davon, ob die Rauchmelder nun doch noch eingebaut wurden oder nicht.

 

Offline Pantotheus

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #295 am: 27. Januar 2019, 16:43:12 »
Quod non est in actis, non est in mundo. Man muss mögliche Argumente, Beweismittel (oder wenigstens deren Bezeichnung, wenn man sie nicht selbst vorlegen kann) und Anträge dem Gericht ausdrücklich vorlegen, sonst existieren sie aus Sicht des Gerichtes nicht.
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Offline Tim.Seelen

Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #296 am: 27. Januar 2019, 16:53:21 »
@Müll Mann

Höre dir das von mir verlinkte Video an, ungefähr ab Minute 27 über die Dauer von ca. 10 Minuten. Da liest sie zum Teil den Schriftverkehr vor, den sie im Jahr 2016! geführt hat.
Wenn ich beide Videos zusammennehme:
1.: Sie hat 2016 gelbe Briefe nicht geöffnet, kam dann in den Knast, und das Mimimi war groß.
2.: Sie hat 2018 gelbe Briefe nicht geöffnet, sondern zurückgeschickt, weil es nicht ihr grad nicht in den Kram passte, und keine ärztliche Bescheinigung beigefügt, um wenigstens ein bisschen belastbare Begründung zu dokumentieren. Jetzt verliert sie die Wohnung, und das Mimimi ist groß.
Besonders lernfähig scheint sie nicht zu sein... 🙄
« Letzte Änderung: 27. Januar 2019, 16:54:59 von Tim.Seelen »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #297 am: 27. Januar 2019, 16:54:46 »
Quod non est in actis, non est in mundo. Man muss mögliche Argumente, Beweismittel (oder wenigstens deren Bezeichnung, wenn man sie nicht selbst vorlegen kann) und Anträge dem Gericht ausdrücklich vorlegen, sonst existieren sie aus Sicht des Gerichtes nicht.

Wie läuft das bei § 291 ZPO, offenkundige Tatsachen?

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #298 am: 27. Januar 2019, 17:04:14 »
Wie läuft das bei § 291 ZPO, offenkundige Tatsachen?

Der regelt nur, dass offenkundige Tatsachen keines Beweises bedürfen. Wenn diese Tatsachen für Dich günstig sind, dann musst Du Dich aber trotzdem darauf berufen, nur beweisen musst Du sie nicht.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Petra aus der Familie Timmermann und ihr Kampf mit DAK und GEZ.
« Antwort #299 am: 27. Januar 2019, 17:13:48 »
Grundsätzlich muss die Partei in einem Zivilverfahren, die sich auf eine bestimmte Tatsache beruft, diese Tatsache auch beweisen. Dabei kann man vier verschiedene Fälle dem Grundsatz nach unterscheiden:
  • Die Partei, die sich auf eine Tatsache beruft, etwa darauf, Eigentümerin eines Grundstücks zu sein, kann den Beweis unmittelbar selbst liefern, z. B. einen Grundbuchauszug, der eben die Tatsache, dass die Partei Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ist, ausweist.
  • Die Partei, die sich auf eine Tatsache beruft, kann diese nicht selbst beweisen, aber den Beweis dafür benennen und das Gericht ersuchen, diesen Beweis beschaffen zu lassen, z. B. einen Dritten als Zeugen zu laden.
  • Die Tatsache, auf die die eine Partei sich beruft, wird von der Gegenpartei anerkannt, womit die Tatsache keines Beweises mehr bedarf.
  • Die Tatsache, auf die sich eine Partei beruft, ist allgemein bekannt, also im Rechtssinne "offenkundig". Dann bedarf es ebenfalls keines Beweises. Wenn ich mich also z. B. in einem Nachbarschaftsstreit darauf berufe, dass die Sonne im Osten aufgeht und die Fenster auf der Ostseite am Morgen als erste Sonnenlicht erhalten könnten, wenn da nicht die hohe und weit ausladende Tanne auf Nachbars Grundstück im Weg stünde, brauche ich nicht zu beweisen, dass die Sonne im Osten aufgeht und prinzipiell auf meine Ostfenster scheinen könnte. Ich muss nur ggf. beweisen, dass die hohe und weit ausladende Tanne auf Nachbars Grundstück diesen Lichteinfall verhindert und ich daher trotz der Morgensonne nie Sonnenlicht auf meinen Ostfenstern habe.
Im Zweifelsfall muss das Gericht entscheiden, wer ggf. welchen Beweis für welche Tatsache zu erbringen hat.
Die Tatsachen, auf die sie sich beruft und aus denen sie Rechte ableitet, muss aber jede Partei erst einmal nennen.
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