Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 63759 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #90 am: 18. Juli 2018, 16:08:48 »
Ich kann es weiterhin nicht nachvollziehen, warum der Nutzen des Rundfunks irgendwas mit der Wohnung, dem Auto oder dem Betrieb zu hat.

Das ist lediglich die einfachste Art, an möglichst viele Beiträge zu kommen.

Und das BVerfG hat eben der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hier nicht widersprochen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #91 am: 18. Juli 2018, 16:11:38 »
Ich dachte immer Firmen zahlen nur für alle Niederlassungen Rundfunkbeitrag.
 

Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #92 am: 18. Juli 2018, 17:21:40 »
Das ist lediglich die einfachste Art, an möglichst viele Beiträge zu kommen.

Ich habe die Rechtsprechung des BVerfG in dem Punkte recht eingehend studiert. Danach sind solche typisierenden Betrachtungen zur Vereinfachung zulässig, wenn sie zu keiner großen Verzerrung führen. Was ich absolut mittrage.

In dem konkreten Beispiel ist der relative Beitrag von Alleinwohnenden aber nicht nur ein bisschen höher als die der anderen, sondern mindestens doppelt so hoch. Und der Anzahl von Alleinwohnenden ist auch nicht gerade so niedrig, dass man von einer so kleinen Gruppe sprechen könnte, dass sich eine Regelung nicht lohnt (und die Anzahl der Zweitwohnungsinhaber dürfte höher sein).

Bei der Rechtfertigung der aktuellen Praxis stellt das BVerfG fest, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, und führt dann aus (Absatz 105):

Zitat
Die Ungleichbehandlung kann auch deshalb hingenommen werden, da die ungleiche Belastung das Maß nicht übersteigt, welches das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen angelegt hat.

Das ist ein bisschen kurz ausgeführt. Normalerweise führt das BVerfG etwas ausführlicher aus, warum hier genau die Grenzen der erlaubten Vereinfachung eingehalten werden, inwiefern das der Vereinfachung dient und Alternativen die Verwaltung erschweren. Das fehlt hier einfach alles, obwohl diese Aspekte von einem der Kläger direkt aufgeführt wurden.

Bei der Zweitwohnungssteuer wiederum dann aber genau diese Aspekte einer erlaubten Typisierung in den Vordergrund.

Zitat
Gründe der Verwaltungsvereinfachung tragen die Regelung gleichfalls nicht. Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Beitragspflicht für Zweitwohnungen nur in Betracht gekommen, wenn es erhebliche, die Beitragserhebung beeinträchtigende Schwierigkeiten bereitete, die Eigenschaft einer Wohnung als Zweitwohnung zu ermitteln.

Genausowenig wäre es ein Problem, die Anzahl der Personen in einer Wohnung zu ermitteln, der Zugriff auf die Meldedaten findet ohnehin bereits statt. Das spart dann auf der anderen Seite auch noch jede Betrachtung von Wohnungsgemeinschaften, Studentenwohnheimen und Untervermietungen und bedeutet am Ende eher eine weitere Vereinfachung, weil man den immer noch existierenden GEZ-Ersatz dann nicht mehr braucht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #93 am: 18. Juli 2018, 17:32:47 »
Ich dachte immer Firmen zahlen nur für alle Niederlassungen Rundfunkbeitrag.

Off-Topic:
Unternehmen und Institutionen zahlen den Beitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Das wurde hier einmal ein Problem als der Betriebsprüfer der Rentenversicherung auf die Idee kam, auch sämtliche Reptos als versicherungspflichtig Beschäftigte aufzulisten. Nach der Empfehlung, direkt im XXV. UG mit der Zählung der dort beschäftigten Reptos anzufangen kann ich mich allerdings nicht erinnern, den Prüfer seither wieder gesehen zu haben  :scratch:

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #94 am: 18. Juli 2018, 19:45:33 »
Aber weshalb hat Sixt denn nun geklagt?
 

Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #95 am: 18. Juli 2018, 20:17:38 »
Zitat
III.
   der S. GmbH & Co. A. KG, [...]

1.
   

unmittelbar gegen
   

a)
   

den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vom 21. März 2017 - BVerwG 6 C 5.17 -,
   

b)
   

das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 7. Dezember 2016 - BVerwG 6 C 49.15 -,
   

2.
   

mittelbar gegen
      

den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Bis 21. Dezember 2010,
nach Zustimmung des Landtags vom 17. Mai 2011, bekannt gemacht
am 7. Juni 2011 (BayGVBl S. 258)

 ;D
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #96 am: 18. Juli 2018, 20:21:24 »
Aber weshalb hat Sixt denn nun geklagt?
weil er nicht einsieht, jeden Monat 300.000 Euro für Rundfunk zu entrichten nur weil seine Fahrzeuge zwangsläufig mit Empfangsgeräten ausgestattet sind.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #97 am: 15. September 2018, 20:00:14 »
Primärquelle

1. In meiner Disziplin wird nicht unterschieden zwischen Primärquelle, Sekundärquelle oder sonstwas.
Entweder ist etwas Quelle oder nicht. Wer etwas anderes geschrieben hätte, hätte schon im Proseminar keinen Schein bekommen.

2. Solange auf der HP des BVerfG nichts weiter steht, wird genommen, was da ist

Weil in der Hektik des Medienbetriebs mitunter aus der Primärquelle Wasser, aus der Sekundärquelle Radler und aus der Tertiärquelle Bier sprudelt, ist es keinen "Schein" wert, den Leser über die Herkunft der Informationen im Unklaren zu lassen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #98 am: 26. September 2018, 11:57:12 »
Das ist jetzt irgendwie blöd für unsere Kundschaft!
Aber vermutlich kam die anweisung direkt von Merkel!
#Dankemerkel
#Merkelsystem



Zitat
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-492/17).

Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Zuvor hatten mehrere Beitragszahler gegen die Neuregelung geklagt, nach der der Beitrag pauschal, unabhängig von der Anzahl der genutzten Rundfunkgeräte, fällig wird.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-gutachter-rundfunkbeitrag-verstoesst-nicht-gegen-eu-recht-15807603.html?utm_content=buffer49431&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=GEPC%253Ds6
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #99 am: 26. September 2018, 15:04:37 »
Wir brauchen DRINGEND einen Rundfunkgebühren-Diskussions-Fred!  :devil:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #100 am: 26. September 2018, 15:11:12 »
Grundsätzlich: der Staat hat den Fehler gemacht, die Rundfunkzwangsgebühr getrennt zu erheben. Hätte er irgendeine Steuer erhöht, hätte es weniger Widerstand gegeben. So aber verstehen viele nicht, wieso jemand für einen Dienst zahlen soll, den er nicht in Anspruch nimmt.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #101 am: 26. September 2018, 15:17:43 »
Grundsätzlich: der Staat hat den Fehler gemacht, die Rundfunkzwangsgebühr getrennt zu erheben.

Da es sich nicht um einen Staatsrunkfunk handelt, ging das gar nicht anders!
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #102 am: 26. September 2018, 15:31:19 »
Als seinerzeit der Vorlagebeschluss des Landgerichts veröffentlicht wurde, hatten @Müll Mann und meine Wenigkeit diesem eine ungünstige Prognose gegeben. Nun folgt der Gerichtshof zwar nicht immer, aber meist dem Vorschlag des Generalanwalts, und der Generalanwalt sieht offenbar kein Problem beim Rundfunkbeitrag. Man wird sehen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #103 am: 26. September 2018, 15:32:42 »
Da es sich nicht um einen Staatsrunkfunk handelt, ging das gar nicht anders!

Es geht immer anders. Den Leuten zu sagen: "Ihr müsst jetzt alle für etwas zahlen, das ihr eventuell gar nicht beansprucht", ist eine ganz schlechte Idee. Man muss kein Reichsbürger sein um das abzulehnen.

Meine Meinung nach wäre eine Prepaid-Lösung besser gewesen. Mit einem digitalen Trägermedium des Rundfunks ist das technisch kein Problem. Und es ist gerecht: man lädt Guthaben auf und darf das dann abglotzen. Versteht jeder und es gibt keine Probleme mehr mit zickigen Kunden.
« Letzte Änderung: 26. September 2018, 15:39:53 von pittbull »
 

Offline Evil Dude

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #104 am: 26. September 2018, 16:28:37 »
Grundsätzlich: der Staat hat den Fehler gemacht, die Rundfunkzwangsgebühr getrennt zu erheben. Hätte er irgendeine Steuer erhöht, hätte es weniger Widerstand gegeben. So aber verstehen viele nicht, wieso jemand für einen Dienst zahlen soll, den er nicht in Anspruch nimmt.

 :o

Sowas gibt es wirklich?

ICH BIN SCHOCKIERT UND MORALISCH ENTRÜSTET!

Und es werden Steuern verschwendet von Kinderlosen um den Bratzen von Leuten, die sich nicht zurückhalten konnten, den Schulbesuch zu ermöglichen! Oder Steuergelder verschwendet um Autobahnen zu bauen und zu erhalten, auf denen ich nie fahre, während es da, wo ich oft fahre, zahllose Schlaglöcher gibt! Und Krankenversicherung bleche ich auch ständig, obwohl ich bestenfalls eine Woche im Jahr krank bin!

DAS MUSS AUFHÖREN! SOFORT!  ::)
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