Autor Thema: Frage: GROSSBUCHSTABEN  (Gelesen 12736 mal)

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Offline Pantotheus

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Frage: GROSSBUCHSTABEN
« am: 14. Januar 2015, 23:05:49 »
Die Behauptung, dass die Schreibung eines Namens mit lauter GROSSBUCHSTABEN irgendwelche besonderen rechtlichen Bedeutungen bzw. Wirkungen habe, taucht ja allenthalben im RD-Weltbild auf. Daneben hat diese Legende auch Eingang in andere Verschwörungstheorien gehalten. Eine Unterschrift nur in Versalien (so die fachlich richtige Bezeichnung) habe keine rechtsverbindliche Wirkung usw. usf., wird inzwischen offenbar auch andernorts behauptet.
Der Hinweis auf eine falsch verstandene Stelle in einem US-amerikanischen Rechtswörterbuch in "Vorwärts in die Vergangenheit" ist mir bekannt. In meinem Studium habe ich auch etwas römische Rechtsgeschichte zur Kenntnis genommen, weshalb ich auch unter "Capitis deminutio" etwas verstehe.

Verfügt aber jemand hier über genauere Angaben, wann obige Legende erstmals verbreitet wurde oder wer sie erfunden hat? Ist ein "Erstbeleg" bekannt? Gibt es andere Herleitungen als die oben erwähnte?

Danke im Voraus für jede erhellende Antwort!

PS: Sollte nicht nach den RD-eigenen Kriterien "GROSZBUCHSTABEN" geschrieben werden? Wenn die BRD-Gesetze nicht gelten, dann kann ja schwerlich die Rechtschreibreform gelten, jedenfalls nicht für RD - aber mit Konsequenz haben sie's ja nicht so ...
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Offline Der Plöngler

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #1 am: 14. Januar 2015, 23:18:27 »
Auch darüber gibt das Wiki des Sonnenstaatlandes Auskunft:
Zitat
Reichsideologen und andere Verschwörungstheoretiker behaupten, dass die meisten Menschen, welche das herrschende Staatssystem akzeptieren, juristische Personen und damit Personal, Sklaven oder gar Sachen der BRD-GmbH seien. Dies drücke sich insbesondere durch die Großschreibung des Namens in amtlichen Dokumenten wie etwa dem Personalausweis aus, weshalb man Personenausweise bevorzugt. Die Großschreibung des Namens mache eine Person zum Sklaven, weil im Römischen Reich die Namen von Sklaven großgeschrieben worden seien. Hierbei wird übersehen, dass in der Römischen Antike keine Kleinbuchstaben (Minuskel) existierten, sondern die Römer nur Großbuchstaben (Majuskel) kannten. Die Behauptung, die Namen von Sklaven seien großgeschrieben worden, ist also nicht falsch, unterschlägt jedoch, dass im Römischen Reich alles großgeschrieben wurde.
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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #2 am: 14. Januar 2015, 23:48:29 »
Verfügt aber jemand hier über genauere Angaben, wann obige Legende erstmals verbreitet wurde oder wer sie erfunden hat? Ist ein "Erstbeleg" bekannt? Gibt es andere Herleitungen als die oben erwähnte?

Ich weiß zwar nicht, wann diese Legende erstmals verbreitet wurde, aber ich weiß warum in deutschen Pässen Großbuchstaben verwendet werden:

Dies ergibt sich aus dem "GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT" Nr. 81  vom 23.12.2009


§ 4.1.1.3
" Alle Einträge erfolgen in Großbuchstaben. Ausnahmen gelten bei Buchstaben, die nur als Kleinbuchstabe vorhanden sind, wie z. B. dem Buchstaben „ß“.
 Diese Buchstaben müssen als Kleinbuchstaben dargestellt werden.
Sofern eine antragstellende Person mit einem „ß“ im Familiennamen, Vornamen oder Geburtsnamen mit der Darstellung in Großbuchstaben nicht einverstanden ist, können alle einzutragenden Namensbestandteile – also Name, Doktorgrad, Geburtsname und Vorname(n) – in Groß-und Kleinbuchstaben erfasst und übermittelt
werden (z. B. Dr. Franz Maße). Diese Ausnahme gilt nicht, wenn kein Namensbestandteil von der Kleinschreibung eines Buchstabens betroffen ist
(z. B. Wohnort STRAßBURG)."

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/PassVwV.pdf?__blob=publicationFile

 

Offline BlueOcean

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #3 am: 15. Januar 2015, 00:58:13 »
Eine uralte amerikanische Kamelle deren Herkunft ich bei den dortigen Steuerverweigerern vermuten würde. Denn in alten Texten hierzu wird es immer in Verbindung mit Steuerformularen genannt (wobei die Zitate aus Black in frühen Fassungen um den Bezug zum römischen Rechtssystem gekürzt waren).
Die Geburtsurkundenvariante und andere Weiterungen halte ich für neuer; sowie auch die jetzige Einbettung des römischen Rechts, die möglicherweise auf entsprechende Kritik erfolgte.

Die deutschen Varianten waren zuerst haarsträubend schlechte Übersetzungen, die munter mit unpassenden angelsächsischem Rechtsgrundlagen "argumentiert" haben. Später wurde die trübe Suppe mit weiteren Sklaventheorien, UCC etc. angedickt und dann auch mehr an europäische Rechtsvorstellungen angepasst. Etliche Tippfehler, insbesondere bei den lateinischen Begriffen, sind aber noch heute unverändert zu finden und würden es teilweise möglich machen, festzustellen wer da von wem abgeschrieben und weiter phantasiert hat.
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Offline drxdsdrxds

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #4 am: 15. Januar 2015, 01:06:19 »
Wo genau das erstmals auftauchte ist mir nicht bekannt, ich hatte aber auch schon kleine Recherchen angestellt.

Meistens landete ich hier:
http://www.yourstrawman.com/
in der Übersetzung: http://www.hannespharma.info/doc/GermanStrawman.pdf
Auszug1
Alle Menschen sind gleich mit vollkommener Freiheit für ihre Taten geboren. Wenn Sie an einem Ort mit vielen anderen Leuten wohnen, dann gibt es einige Beschränkungen, diese sind im Laufe der Zeit durch allgemeine Zustimmung erwachsen. Diese Beschränkungen sind zu Ihren Schutz und zum Schutz der anderen Leute, die in der Nähe von Ihnen leben. Diese Beschränkungen werden  „The Law" genannt (oder genauer: „Common Law") und sie sind begrenzt in der Zahl und leicht zu verstehen.
[close]
Auszug2
In Deutschland herrscht kein Common Law sondern das kontinentaleuropäische sogenannte Civil Law, welches sich durch eine andere Staatsauffassung und Staatsaufbau unterscheidet. Aber da die bürgerlichen Pflichten durch Desorganisation des Staates derzeit nicht vorhanden sind, liegt faktisch kein großer Unterschied vor.
[close]
Auszug3
Um Sie angeblich mit Ihrem Strohmann, welchen sie geschaffen haben als Ihre Geburt angemeldet wurde, zu verbinden, benutzen Sie den Juristenjargon um Sie mit dem Namen des Strohmanns reinzulegen. Wenn Sie uninformiert genug sind, um ein Gericht ( welches eine Firma ist ) als „Der Angeklagte” zu besuchen, werden Sie gebeten, Ihren Namen zu bestätigen, dabei wird der Name zitiert, wie er auf der Geburtsurkunde steht, welcher die JURISTISCHE PERSON ist. Titel wie Herr, Doktor, PC, QC, oder andere sind nicht gefragt, weil sie nicht erforderlich sind. Der
„Angeklagte” ist eigentlich die JURISTISCHE PERSON, welche der Name auf der Geburtsurkunde ist, wenn sie um den NAMEN der Person bitten, dann reden sie mit der JURISTISCHEN PERSON und nicht mit dem Menschen. Das ist so, weil ein Mensch nicht in der juristischen Welt existieren kann, denn nur Papierstücke können das, und das ist etwas, wobei sie aufpassen, Ihnen nicht zu erzählen. Das ist der Knackpunkt. Naturrecht und Common Law sind die einzigen Gesetze, die für Menschen gelten und Diese bestrafen nur Verletzungen einer Person oder deren Eigentums. Außerhalb dieser Beschränkungen kann jeder Mensch frei entscheiden, was er tun will, solange es im Einklang mit diesen Prinzipien steht. Im Gegensatz zu Diesen betreffen Parlamentsbeschlüsse, „Statuten” und satzungsmäßige Urkunden „Verträge” nicht den Menschen, sondern nur das Stück Papier, das die JURISTISCHE PERSON ist, und welche keine Wirklichkeit hat. Weil die juristische Fiktion der JURISTISCHEN PERSON von der „United Kingdom Corporation“ geschaffen wurde, legt Diese auch die Rechte und Pflichten für diese Person fest. Wenn eine Person in Britannien geboren wird, reichen die Mutter und der Vater eine Antrag für eine Geburtsurkunde ein, welches ein Stück Papier ist. Es gibt keine Verpflichtung dafür unter Common Law. Immer wenn eine Firma gegründet wird, wird eine Registrierungsurkunde benötigt, um ihre JURISTISCHE PERSON zu erstellen, was ein Stück Papier ist. Bitte bemerken Sie, dass eine britische Geburtsurkunde ganz eindeutig zeigt, dass es kein Nachweis einer Identität ist, also überhaupt nicht mit irgendeinem Menschen zu tun hat. Das „CrownCopyright“ auf der Geburtsurkunde zeigt klar und deutlich, dass es nichts mit einem Individuum zu tun und von der „Crown“ geschaffen wurde. Die Registrierung des Kindes macht das Kind ein „ward of the court“, und das Kind kann von den Eltern zu jeder Zeit genommen werden.
Die Definitionen des Juristenjargons von Wörtern, welche normal klingen, können in „Black's Law Dictionary“ gefunden werden und die aktuelle Ausgabe ist die Achte. Interessant, im Juristenjargon werden Sie der Mensch als „monster" definiert, das zeigt genau, was diese Leute, die den Juristenjargon benutzen, von Ihnen halten – charmante Leute, oder nicht?
[close]

mit dem http://www.hannespharma.info/doc/Transcript%20Lawful%20Rebellion-1.pdf

Die Spur verliert sich dann ins Ausland:
http://www.strawmanmoneycredit.com/
Zitat
You can give this Legal Fiction I.D. back to the government and allow the UNITED STATES to to let you have full use of your Strawman, Straw man, I. D. lawfully.
Your STRAWMAN, STRAW MAN, identity is a Legal Fiction in commercial law, a false person or corporation, a Capital Corporation Identification, [not your real name at birth given under God by your parent(s)] so the courts can fine you.
Your STRAWMAN I.D. was created by the State that created a second original Birth Certificate for the UNITED STATES Government under the Uniform Commercial Code, UCC, the code of laws that the FEDERAL RESERVE Bank Attorneys created in order to make you a human slave to be used as corporate labor collateral to pay off the UNITED STATES Corporate Bankruptcy debt using your birth certificate as a government bond to be sold on the New York stock Exchange with the use of your Social Security Tagging and Tracking number at your birth.
All corporations are legal fictions and are created using an ALL CAPITAL LETTER name such as your STRAWMAN, STRAW MAN, Legal Fiction identity on all government documents. Look at your driver license, marriage license, property tax statement, or any government documents as proof. The UNITED STATES has been a private corporation since 1871 as defined in Black’s Law dictionary, Act of 1871, and 28 U.S.C. §3002/15 (A) (B) (C) and is not one of the 50 States. The UNITED STATES does control the 50 States thru your ignorance no matter which State you live or were born in.
http://www.lawfulrebellion.org/
http://www.nomoreparkingtickets.com/

Da gibt es sowohl in UK wie auch USA ganz ähnliche Typen wie hier bei uns.
Man begründet immer mit dem Black Law Dictionary, so auch bei den deutschen Reichsdeppen:

Beispiel1
Zitat von: https://ralfkeser.wordpress.com/2012/12/31/kurz-protokoll-zur-abgabe-meines-personalausweises-am-freitag-21-12-2012/#comment-3503
Der natürliche Personenstand sowie die ursprüngliche Heimatzugehörigkeit sind durch die Verwendung der Naziterminologie und der Anwendung Neues Staatsrechtes von 1934 in den von ihnen ausgegebenen Ausweisdokumenten zudem durch die Großschreibung der Buchstaben (siehe Black Law Dictionary) im Namen der Person und im Adjektiv „DEUTSCH“ zusätzlich in einen juristischen Fiktion geschaltet worden.
[close]
Beispiel2
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=D92DNLymUNQ


Tobias Sommer behauptet er hätte sich an der Version der BlackLaws´ von 1910 orientiert.

[close]

Hier die Version von 1891 & 1910 zum download: http://www.nfpcar.org/Archive/Blacks_Law/Black's%20Law%20Dictionary.pdf (ca. 760MB)

1891:


In diesem Zusammenhang wird dann auch gerne Wikipedia zitiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie#R.C3.B6misches_Recht
[close]

Was man da nicht alles nicht verstehen kann...

Ich bin mir sicher das resultiert aus falscher Übersetzung und freizügigster Interpretation.
Spannend sind die Links der Reichsbürger Staatsleugner Querulanten Freigeister aus dem Ausland.
Unsere deutsche Kundschaft hat sich wahrscheinlich einfach nur bedient, wo sie doch alles loben und sammeln was ihr eigenes verworrenes Weltbild auch nur im entferntesten stützt.
 
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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #5 am: 15. Januar 2015, 03:00:02 »
Rational Wiki verbucht die Großbuchstaben unter Strawman und meint zur Historie:

Zitat von: Rational Wiki
The term was later revived in the US by the tax protestor and sovereign citizen movements and combined with a misreading of the definition of person from Black’s law dictionary (an American law dictionary). Strawman theory takes the term capitis deminutio, misspells it (commonly as "Capitis Diminutio") and claims that capitis diminutio maxima was represented by an individual’s name being written entirely in capital letters (even though Latin only had capitals back then). This led to the idea that individuals had a separate legal personality now called a "strawman", represented in capitals.
Quelle

Wobei ich besonders amüsant finde, dass die Kette von Schreibfehlern wohl schon in den Ursprüngen ihren Anfang nahm. Reichsdeppen aller Länder erlegen das Ortogravieh.

Siehe auch: Roger Elvick, Redemption Theory
Capital Letters, Tax Protestors

PS: "Paper terrorism" ist auch ein schöner Begriff. Papierterrorismus :)
« Letzte Änderung: 15. Januar 2015, 12:03:17 von BlueOcean »
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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #6 am: 15. Januar 2015, 15:54:08 »
Vielen Dank für die erhellenden Antworten! Der hier versammelte Sachverstand ist beeindruckend.
Aus dem bisher Dargelegten ergibt sich doch wohl die Annahme, dass in der Tat diese ganze Legende aus den USA übernommen wurde.
So richtig einleuchtend ist es ja auch nicht, Regelungen des angelsächsischen Rechtskreises auf Deutschland übertragen zu wollen. Oder kurz gefragt: Warum sollte ein rein innerdeutscher Sachverhalt und seine rechtliche Regelung ausländischem Recht statt deutschem unterliegen?
Was den Gebrauch von Versalien in Ausweisen angeht, so habe ich eine Vermutung, woher dieser Brauch stammen könnte, werde das aber noch nachprüfen, bevor ich dazu etwas behaupten will. Es ist ja vermutlich nicht einfach nur so ein Spleen, auf deutschen Ausweisen Versalien zu verwenden. Übrigens gilt dies auch für Aufenthaltstitel, die ja bekanntlich nicht an Deutsche ausgegeben werden. Nach welcher Logik sollten aber Nicht-Deutsche unter die "Beschlagnahme" Deutschlandes oder dergleichen "Sklaverei" fallen, wenn das doch durch die Niederlage und Kapitulation Ende des 2. Weltkrieges bedingt sein soll? Nur nebenbei noch erwähnt: Nach der "Logik" der RD müssten eigentlich alle Ausländer in der BRD dieser "exterritorial" gegenüberstehen. Dieser Meinung scheinen sie allerdings nicht zu sein. Wie ich schon sagte: Konsequenz ist offenkundig nicht ihre Stärke.
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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #7 am: 15. Januar 2015, 16:30:54 »
Die vorwiegende Nutzung von Versalien für Einzeldaten in Formularen, Ausweisen etc. ist weltweit verbreitet und der Grund ist trivial: Die ausladenderen Großbuchstaben werden schneller und eindeutiger erkannt. Außerdem verringert sich die Menge notwendiger Zeichen um die Hälfte, was wieder die eindeutige Erkennung erleichtert und auch in den Ländern hilft, wo lateinische Schrift ungebräuchlich ist (das Basis-Versal-ABC ist dort bekannter/sicherer).

Wobei die zum Verständnis insgesamt notwendige Zeichenmenge trotzdem groß ist, weil kaum ein Staat darauf verzichtet auf Ausweisen etc. in dem Land übliche Umlaute und Sonderzeichen zu verwenden. (Immer wieder schön wenn Deutsche mit einem "ß" im Namen gefragt werden, ob sie griechische Vorfahren haben :) )
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Offline drxdsdrxds

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #8 am: 15. Januar 2015, 16:41:20 »
Kleines Schmankerl von Nebenan: (Sollte jetzt jeder selbst beantworten können)



Größter Skandal seit Erfindung des Reichsdeppentums. Zwillinge. Und nur von einem der Name in Großbuchstaben!
mehr lesen...

Ausweise ausgestellt  ~2006.
Ab 2009 dann wohl einheitlich.
 

Offline kairo

Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #9 am: 15. Januar 2015, 16:49:12 »
Um es nochmal klarzustellen: das mit den Großbuchstaben stand nie im Black, ist kein amerikanisches Recht, und auch kein deutsches.

Als Beweis, dass das in Deutschland gelten soll, wird manchmal irgendeine DIN-Norm angeführt. Von dieser Norm gibt es zwei Teile - welcher gemeint ist, erfährt man nicht. Außerdem sind DIN-Normen völlig unverbindlich. Und was behauptet wird, steht einfach nicht drin.

Also: ersponnen und erlogen.
 

Offline kairo

Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #10 am: 15. Januar 2015, 16:50:24 »
Kleines Schmankerl von Nebenan: (Sollte jetzt jeder selbst beantworten können)

Größter Skandal seit Erfindung des Reichsdeppentums. Zwillinge. Und nur von einem der Name in Großbuchstaben!

Es muss sich wohl um zweieiige Zwillinge handeln.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #11 am: 15. Januar 2015, 16:55:21 »
Es muss sich wohl um zweieiige Zwillinge handeln.

Stimmt eineiige Zwillinge sehen anders aus:
Spoiler
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Offline Pantotheus

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #12 am: 15. Januar 2015, 20:21:03 »
Inzwischen habe ich das ICAO-Document 9303, Part I, eingesehen. Dort ist in den Appendices 9 und 10 zu der Section IV eine Aufstellung zu den verwendeten Zeichen enthalten. Diese betreffen zunächst nur den maschinenlesbaren Teil. Dort sind laut dieser Norm nur Die Buchstaben A bis Z und die Ziffern 0 bis 9 erlaubt, abgesehen vom Trennzeichen <. Die Schriftart ist die OCR B, Size 1.
Für den "visuellen" Teil gibt diese Norm nichts vor. Ausdrücklich sagt sie sogar "the type font being selected at the discretion of the issuing State or organization". Allerdings sind alle Beispiele und Muster in diesem Dokument ausschließlich in GROSSBUCHSTABEN gehalten. Für die Wiedergabe etwa der Umlaute und des deutschen ß gibt es im erwähnten Anhang eine Codiertabelle, die Umlaute sollen also als AE, OE, UE und ß als SS erscheinen.
Nun ist die ICAO an sich auch nicht ermächtigt, den Staaten und internationalen Organisationen dieser Welt irgendwelche Vorschriften zu machen, was deren Ausweise und Pässe angeht. Doch dieser Richtlinie folgen aus naheliegenden Gründen viele Staaten, wenngleich nicht alle. Die Schweiz zum Beispiel druckt in der visuellen Zone in normaler Schreibweise mit kleinen Buchstaben und Umlauten und fügt hinter den Namen auch noch einen Stern ein, um zu verhindern, dass diese etwa noch verlängert werden können. Nur in der maschinenlesbaren Zone hält sie sich streng an die ICAO-Vorgaben.
Letztlich geht aber wohl auch diese ICAO-Norm auf die schon viel ältere Praxis zurück, in Formularen und Ausweisen aller Art nur Versalien zu verwenden. Gerade auch im angelsächsischen Raum ist es m. W. alte Praxis, Briefanschriften ausschließlich in Versalien zu schreiben.
Mit anderen Worten: Die Regelung der deutschen Verordnung dürfte in wesentlichen Teilen auf der ICAO-Richtlinie beruhen. (Nun ja, für manche RD ist das dann sicher schon wieder ein Zeichen, wie "unsouverän" die BRD ist. Ein echt "souveräner" Staat würde ja nie etwas von außerhalb übernehmen, schon gar nicht von einer Organisation wie der ICAO.)
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Offline kairo

Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #13 am: 16. Januar 2015, 00:12:16 »
Inzwischen habe ich das ICAO-Document 9303, Part I, eingesehen.

Meinst du die Internationale Organisation für die zivile Luftfahrt? Seit wann haben denn die jemandem etwas zu sagen, ausgenommen wenn man eine Fluggesellschaft ist? Also, aus der Ecke kommt es sicher nicht. Vielmehr sind Großbuchstaben einfach maschinell einfacher zu lesen, wie schon gesagt wurde. Und das war/ist überall so.
 

Offline be-eh

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #14 am: 16. Januar 2015, 10:55:21 »
Meinst du die Internationale Organisation für die zivile Luftfahrt? Seit wann haben denn die jemandem etwas zu sagen, ausgenommen wenn man eine Fluggesellschaft ist? Also, aus der Ecke kommt es sicher nicht. Vielmehr sind Großbuchstaben einfach maschinell einfacher zu lesen, wie schon gesagt wurde. Und das war/ist überall so.

Die ICAO hat niemandem "was zu sagen", das stimmt schon. Zumindest streng theoretisch gesehen. Sie gibt Empfehlungen heraus, und zwar für alles Mögliche. Wie man das Wetter einheitlich klassifiziert, damit zwei Piloten, wenn sie "Sturm" sagen, auch das gleiche meinen, und der Typ im Tower auch. Wie man am besten Routen verlegt, wenn ein Blizzard um die Ecke gestiefelt kommt usw.

In dem o.g. Dokument geht es darum, wie man nach Meinung der ICAO Ausweise, Pässe, Visa etc. beschaffen sollte.

Daraus ergibt sich in der Theorie keine Verpflichtung.

In der Praxis ist es quasi unmöglich, dem zu entgehen. Möglicherweise schreibt Staat A (nennen wir ihn mal "USA") Fluggesellschaften, die auf seinen Flughäfen landen möchten und aus einem anderen Staat B (nennen wir ihn mal "Deutsches Reich" ;D ) kommen vor, dass die Fluggäste, wenn sie aussteigen, einen maschinenlesbaren Pass dabei haben, um die Einreisekontrolle effektiv durchführen zu können. Reisende ohne maschinenlesbaren Ausweis werden sofort zurückgeschickt. Es ist also im Sinne von Staat A, wenn sich jede Fluggesellschaft vorher überlegt, ob sie den Typ mit dem nicht maschinenlesbaren "Reichsausweis" mitnimmt. Und es ist im Sinne von Staat B, wenn seine Bürger Dokumente haben, die ihnen die Einreise in Staat A ermöglichen. Sonst präsentiert die Fluggesellschaft am Ende Staat B noch eine Rechnung über den Rückflug seines Staatsbürgers.

Wenn man das Dokument 1 aufruft, ist dort übrigens kurz skizziert, wie sich das historisch zugetragen hat, dass die ICAO quasi den Standard setzt. Wenn ich es beim Querlesen richtig verstanden habe, geht die Idee, dass die ICAO für den internationalen Flugverkehr und alles drum herum (daher die Pass-/Ausweisgeschichte!) Empfehlungen ausrollt, ursprünglich auf eine Arbeitsgruppe des Völkerbundes (=Vorläufer der UNO) zurück. Da bewegen wir uns um das Jahr 1920 (!) herum. Siehe hier: http://www.icao.int/publications/Documents/9303_p1_v1_cons_en.pdf auf Seite 9.

Ansonsten hast Du natürlich Recht. Großbuchstaben sind markanter, einfacher maschinenlesbar und auch einfacher von Leuten lesbar, für die lateinische Schrift keine "Muttersprache" ist, also für so ca. die Hälfte der Leute, die auf dem Globus rumlaufen. Die müssen sich dann nämlich nur 26 fremde Zeichen merken und keine 52 oder 92 oder so. Hinzu kommt die große Verwechselbarkeit der lateinischen Kleinbuchstaben, b/d, p/q, a/o, n/m undsoweiter. Und dann noch die Verwechselbarkeit von Klein-und Großbuchstaben (I und l ...)

P.S. Ich hatte selbst mal ein Problem bei der Einreise in Tunesien in der 1980er Jahren, weil in meinem Ausweis der komplette Name in Großbuchstaben geschrieben war und mein Name einen Umlaut enthält (sagen wir "MÜLLER"). Der Beamte da an der Einreise fand das gar nicht lustig; der hatte ein Papierausdruck mit lateinischen Buchstaben, mit denen er die Dokumente vergleichen hat. Auf der Tabelle waren nur Großbuchstaben, und da war kein "Ü" zu sehen. Deshalb wurde ich aussortiert. Ich saß dann zusammen mit einigen anderen Leuten und wartete auf meine Abfertigung, ein paar Schweden waren auch dabei (da waren wohl "Ø" und "Å" verdächtig). Irgendwann kam dann ein Mensch mit vielen Sternchen auf der Schulterklappe, hat dem Beamten etwas ziemlich Unfreundliches entgegen geschleudert und dann das Türchen geöffnet, natürlich ohne noch mal in die Pässe zu schauen. Wegen dieser Aktion hatte ich übrigens dann noch Ärger bei der Ausreise, denn bei dem ganzen Hin und Her haben die Typen den Einreisestempel vergessen. Und bei der Ausreise wurde ich gefragt, wie ich zur Hölle dann ins Land gekommen bin...
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 11:05:06 von be-eh »
 
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