Autor Thema: Frage: GROSSBUCHSTABEN  (Gelesen 12737 mal)

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Offline kairo

Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #15 am: 16. Januar 2015, 11:06:28 »
Die ICAO hat niemandem "was zu sagen", das stimmt schon. Zumindest streng theoretisch gesehen. Sie gibt Empfehlungen heraus, und zwar für alles Mögliche. Wie man das Wetter einheitlich klassifiziert, damit zwei Piloten, wenn sie "Sturm" sagen, auch das gleiche meinen, und der Typ im Tower auch. Wie man am besten Routen verlegt, wenn ein Blizzard um die Ecke gestiefelt kommt usw.

In dem o.g. Dokument geht es darum, wie man nach Meinung der ICAO Ausweise, Pässe, Visa etc. beschaffen sollte.

Ich weiß aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit, dass das Wort der ICAO tatsächlich Gewicht hat - wenn es um Angelegenheiten der (zivilen) Luftfahrt geht. Beim Lufttransport von Gefahrgütern z. B. kommt man an ihr nicht vorbei. Aber da man Ausweise und Pässe nicht nur beim Fliegen braucht und es hier außerdem um hoheitliche Angelegenheiten der einzelnen Staaten geht, hat sie auf dem Gebiet sicherlich nicht viel zu melden.

Jedoch ist das mit den Großbuchstaben ja keine Idee der ICAO, sondern ein verbreiteter Brauch, dem sich die ICAO vermutlich einfach angeschlossen hat.
 

Offline be-eh

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #16 am: 16. Januar 2015, 11:13:55 »
Jedoch ist das mit den Großbuchstaben ja keine Idee der ICAO, sondern ein verbreiteter Brauch, dem sich die ICAO vermutlich einfach angeschlossen hat.

Die "Empfehlungen" der ICAO gehen aber noch viel weiter als "Großbuchstaben". Die enthalten detaillierte Angaben, wie die Maschinenlesbarkeit sicher gestellt werden soll, welches Feld wo ist, wie die Buchstaben aussehen sollten usw. Das Dokument ist auch nicht eben kurz!

Wenn mein Staat keinen Flughafen hätte oder ich eh nicht reisen darf (Nordkorea?) wären mir die Empfehlungen der ICAO auch egal. Aber es hat natürlich auch keinen Sinn, mehrere Pässe pro Nase auszugeben, z.B. einer für Flüge, der ICAO-konform ist und einen für den Übertritt der Landgrenze aus Marmor mit Gravur drin. So gibt jeder Staat eben nur einen Pass aus, und der orientiert sich wahrscheinlich an der "kompliziertesten" Norm, die es gibt, und damit ist er abwärtskompatibel. Und wie gesagt: Die ICAO hat quasi von der UNO den Auftrag (d.h. von den Staaten der Welt), sich Empfehlungen auszudenken. So ein Arbeitsauftrag macht natürlich nur Sinn, wenn die meisten Staaten sich hinterher daran halten. Auch wenn sie es nicht müssten, da hast Du sicher völlig recht. Wenn die UNO-Mitgliedsstaaten sagen "liebe ICAO, unterbreite uns doch mal einen Vorschlag, wie wir das handhaben könnten" und die ICAO liefert dann und das Dokument ist einigermaßen akzeptabel, dann halten sich die Staaten eben auch an die Empfehlungen. Das ist bei internationalen Dingen häufig so: Es gibt Abkommen/Verträge usw. und es gibt "guidelines", "recommendations" usw. Über die Einhaltungswahrscheinlichkeit seitens der Vertragspartner sagt das noch nichts aus.  :D So können "recommendations" sehr fix sein und alle machen mit. Und es kann "Verträge" geben, mit denen Du nach einer Woche den Kamin anfeuern kannst.

Ich vermute übrigens auch, dass es bei der ICAO einen Beirat o.Ä. gibt, wo Vertreter der Gesellschaften und der Staaten drin sitzen, so dass sie eh durch die Hintertür mit beratschlagen.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 11:17:57 von be-eh »
 

Offline Pantotheus

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #17 am: 16. Januar 2015, 11:36:10 »
Nun wollte ich keine Monsterdebatte auslösen, sondern nur darauf hinweisen, woher eben vermutlich die Anregung zur gegenwärtigen Regelung in Deutschland stammt. Nebenbei sind bei Namen in deutschen Ausweisen ja Ausnahmen gestattet. Die Schweiz hält sich im "visuellen" Bereich ja auch nicht die Bohne an die Richtlinien.
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Offline be-eh

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #18 am: 16. Januar 2015, 11:55:36 »
Nun wollte ich keine Monsterdebatte auslösen, [...]

Naja, die Quote der Korinthenkakcer, Genaunachleser, Besserwisser und Unnützefaktenimhirnsammler in diesem Forum gegenüber der Normalbevölkerung beträgt nach meiner vorsichtigen Schätzung etwa 100:1. Ich schließe mich selbst ausdrücklich in alle oben genannten Kategorien ein.

Die Schweiz hält sich im "visuellen" Bereich ja auch nicht die Bohne an die Richtlinien.

Es sind ja eben nur "Empfehlungen". Und da die Maschinenlesbarkeit auch nicht beeinträchtigt ist, ist es doppelt Latte.* Zum Glück, sonst könnten wir den Baphomet ja gar nicht auf den Perso drucken.

* Mörder-Wortspiel, oder?
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 11:59:12 von be-eh »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #19 am: 16. Januar 2015, 13:03:27 »
...
P.S. Ich hatte selbst mal ein Problem bei der Einreise in Tunesien in der 1980er Jahren, weil in meinem Ausweis der komplette Name in Großbuchstaben geschrieben war und mein Name einen Umlaut enthält (sagen wir "MÜLLER"). Der Beamte da an der Einreise fand das gar nicht lustig; der hatte ein Papierausdruck mit lateinischen Buchstaben, mit denen er die Dokumente vergleichen hat. Auf der Tabelle waren nur Großbuchstaben, und da war kein "Ü" zu sehen. Deshalb wurde ich aussortiert. Ich saß dann zusammen mit einigen anderen Leuten und wartete auf meine Abfertigung, ein paar Schweden waren auch dabei (da waren wohl "Ø" und "Å" verdächtig). Irgendwann kam dann ein Mensch mit vielen Sternchen auf der Schulterklappe, hat dem Beamten etwas ziemlich Unfreundliches entgegen geschleudert und dann das Türchen geöffnet, natürlich ohne noch mal in die Pässe zu schauen. Wegen dieser Aktion hatte ich übrigens dann noch Ärger bei der Ausreise, denn bei dem ganzen Hin und Her haben die Typen den Einreisestempel vergessen. Und bei der Ausreise wurde ich gefragt, wie ich zur Hölle dann ins Land gekommen bin...

Es ist viele Jahre her, da hat ein Hans-Jürgen es geschafft, vor Gericht durchzusetzen, daß sein Steuerbescheid nichtig ist, da die EDV des Finanzamtes keine Umlaute verarbeiten konnte und immer Hans-Juergen schrieb. Hans-Juergen ist nicht Hans-Jürgen, so das Urteil.
An Details entsinne ich ich nicht, ich meine, das geschah in den 80ern irgendwo in Niedersachsen.
 

Offline be-eh

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #20 am: 16. Januar 2015, 13:11:41 »
Es ist viele Jahre her, da hat ein Hans-Jürgen es geschafft, vor Gericht durchzusetzen, daß sein Steuerbescheid nichtig ist, da die EDV des Finanzamtes keine Umlaute verarbeiten konnte und immer Hans-Juergen schrieb. Hans-Juergen ist nicht Hans-Jürgen, so das Urteil.
An Details entsinne ich ich nicht, ich meine, das geschah in den 80ern irgendwo in Niedersachsen.

Ich wette, er danach noch einen Bescheid für Jürgen mit "ü" bekommen.
 

Offline Pantotheus

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #21 am: 17. Januar 2015, 17:15:10 »
Nun, es ist doch erfreulich, dass es auch in diesem Forum die "Ich lese nur den ersten Satz"-Fraktion gibt - wenn nicht, hätte ich schon gedacht, es handle sich bei diesem Forum um eine Täuschung ...
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Offline Pantotheus

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #22 am: 19. Januar 2015, 14:16:16 »
Unterdessen habe ich mir auch die Argumente der sog. STRAWMEN etc. ein wenig angeschaut, die ja offenbar hier als Vorbilder der RD gedient haben. Wie üblich gibt es wohl auch bei diesen irgendeinen "Anhalt" in der Wirklichkeit, den sie aber falsch verstehen. Kann es sein, dass sie die sog. "Fiktionstheorie" gründlich falsch verstanden haben?
Nach (umstrittener) Ansicht der Forschung kannte das römische Recht keine echten juristischen Personen, sondern kam nie über eine individualistische Auffassung hinaus. (Allerdings sind Vereine, Gesellschaften und Stiftungen bezeugt, nur wissen wir nicht genau, wie die juristische Lehre diese Erscheinungen einordnete.) Als in der Neuzeit Erscheinungen wie Aktiengesellschaften u. dgl. entstanden, fragte man sich, welches denn nun genau deren Rechtsnatur sei. Eine bekannte Auffassung besagt, dass eine juristische Person nur eine Fiktion sei, also gar keine reale Person (wen wundert's?), sondern nur von ihren Organen, d. h. durch Menschen vertreten werde. Diese Theorie ist eben die Fiktionstheorie. Sie hat Spuren auch im deutschen Recht hinterlassen, wie weit sie auch im US-Recht rezipiert wurde, ist mir hingegen unbekannt. In Konkurrenz zur Fiktionstheorie stehen aber etwa die Realientheorie, die Theorie der Zweckvermögen u. a.
Kann es nun sein, dass die STRAWMEN&Co. diese Lehre von der Fiktion der juristischen Person irgendwo aufgeschnappt, falsch verstanden und in falscher Konsequenzmacherei (=ein Begriff der Eristik) auf alle Personen ausgedehnt haben?
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Müllmann

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #23 am: 19. Januar 2015, 15:34:55 »
Kann es nun sein, dass die STRAWMEN&Co. diese Lehre von der Fiktion der juristischen Person irgendwo aufgeschnappt, falsch verstanden und in falscher Konsequenzmacherei (=ein Begriff der Eristik) auf alle Personen ausgedehnt haben?

Du denkst zu kompliziert. Mach Dich mal mit den Schlagworten "DBA" (doing business as) und "fictious name" vertraut. Aus der Ecke kommt das. Kurz gesagt, im anglo-amerikanischen Recht dürfen Einzelunternehmen auch unter einem anderen Namen als dem des Eigentümers am Rechtsverkehr teilnehmen. Die Strawmen glauben also so etwas wie eine Firma zu ihrer natürlichen Person zu haben. Der "strawman" als Begriff ist im anglo-amerkanischen Recht so ein Mittelding aus Vertreter im Sinne der §§ 164ff BGB und einer Stillen Gesellschaft (§ 230 HGB). Wenn man jetzt beide Konzepte zusammenwürfelt, dann kommt das raus was die glauben:

Ich habe eine Stille Gesellschaft mit mir selbst und immer wenn mir was unangenehm wird, dann zeige ich auf den anderen und sage "Der wars". Klingt kindisch iss aba so. Sozusagen Charels from the family Smith doing business as CHARLES SMITH. Und wenn es eng wird, dann sag ich halt, dass ich nicht CHARLES SMITH bin.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #24 am: 19. Januar 2015, 21:45:56 »
DBA=DoppelBesteuerungsAbkommen?

(Ich versuche ja nur zu verstehen, wie die RD auf so'n Schmarrn kommen ...)
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Offline Der Plöngler

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #25 am: 19. Januar 2015, 21:58:32 »

(Ich versuche ja nur zu verstehen, wie die RD auf so'n Schmarrn kommen ...)

Dazu muss man auf jeden Fall die Mutter aller Strawmanntheorien kennen, diese Unsäglichkeit:

Meet your strawman

https://www.youtube.com/watch?v=ME7K6P7hlko
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 
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Offline Anmaron

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Re: Frage: GROSSBUCHSTABEN
« Antwort #26 am: 23. Dezember 2023, 22:56:38 »
Weils sonst nirgends passt, hier ein Fundstück. Ist schon angestaubt und hat nicht viel Aktivität.


https://www.juraforum.de/forum/t/rechtsrelevanz-der-namensschreibweise.2109/
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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