Autor Thema: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015  (Gelesen 39058 mal)

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Offline Ferkel

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #75 am: 8. Januar 2015, 17:03:59 »
So sehen Sieger aus ...

Wo sind denn die kraß jubelnden Volksmassen?

@A.R.Schkrampe
Glaube, bei dem von Dir angespielten Zitat gab es irgendwie einen Übertragungsfehler :
"Wir werden in 2015 noch viel blasser" ?
Paßt irgendwie auch mehr zum Gesichtsausdruck auf Müllmanns Aufnahme.

Tut mal alle ned so, als würdet ihr besonders viel erkennen auf diesem pixeligen Foto.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Lisa

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #76 am: 8. Januar 2015, 17:26:57 »
Antrag König:
Freispruch. Nicht ich war verantwortlich sondern Michaela K, Alexander L, und Herr oder Frau S

 ;D  ;D  ;D

Wie er leibt und lebt, der Herr König.  ;D
Der Oberste Souverän der Herzen!
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Offline Lisa

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #77 am: 8. Januar 2015, 17:28:31 »


Es steht zu befürchten, dass auch das nicht die Augen der Lecker öffnen wird. Sollen sie mit dem infamen "Souverän" untergehen.
Tut es nicht. Es saßen genug von denen im Publikum, die haben nicht mal gezuckt.

Also steht es doch zu befürchten, dass keiner aufwacht. ;)
Möchtest du geweckt werden, wenn du gerade so schön schläfst?
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Aldebaraner

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #78 am: 8. Januar 2015, 17:55:31 »
120 Tagessätze also 4 Monate ist doch schon mal was.

Ich hätte echt noch befürchtet, dass er mit der Masche die Schuld seinen Mitarbeitern in die Schuhe zu schieben, durch kommt.

Hat irgendwer Berufung angekündigt ... könnte ich mir auch von der StA vorstellen, wenn die >1 Jahr gefordret hat?
 

Offline vollstrecker

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #79 am: 8. Januar 2015, 17:59:43 »
Da er ja in Berufung gehen will, wäre die StA bei ihrem Antrag schon sehr blöd, kein Rechtsmittel einzulegen. ..
 
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Offline Der Plöngler

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #80 am: 8. Januar 2015, 18:33:54 »
Urteil: 120 Tagessätze zu 35 EUR Arrest über etwa 46.000 EUR bleibt bestehen.

Was für eine Provinzposse!

Nicht nur optisch  kommt dem Plöngler der Dorfrichter Adam in den Sinn.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #81 am: 8. Januar 2015, 18:37:12 »
Irgenwie übt das eine morbide Faszination auf mich aus:

Er schiebt die Verantwortung von sich, reitet seine Anhänger rein und die bewundern ihn immer noch.
 
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Offline DerDude

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #82 am: 8. Januar 2015, 18:53:04 »
Irgenwie übt das eine morbide Faszination auf mich aus:

Er schiebt die Verantwortung von sich, reitet seine Anhänger rein und die bewundern ihn immer noch.

Womit wir wieder beim Begriff Sekte wären.
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Müllmann

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #83 am: 8. Januar 2015, 19:01:49 »
Ich muss mal ne ganz bescheuerte Frage stellen. Ich hab die Vorgänge um Fitzek nicht im Detail verfolgt und bin mir nicht sicher ob das irgendwo erklärt ist, aber kann mir jemand erklären was

Arrest über etwa 46.000 EUR bleibt bestehen.

bedeutet? Was für ein Arrest bzw Betrag ist das? und was bedeutet es, dass dieser Betrag stehen bleibt?
Sorry. Ich kenn mich im Steuerrecht aus, aber damit hab ich keine Ahnung!

Peter hat laut heutigem Urteil eine Straftat beganngen und dadurch einen rechtlichen Vorteil (nämlich Geld) erlangt. Damit er nun durch die Strafttat nicht noch belohnt wird sehen die §§ 73ff StGB vor, dass dieser Gewinn abgeschöpft werden kann, das Ganze nennt sich Verfall. Um nun zu verhindern, dass am Ende des Tages, wenn das Urteil kommt, überhaupt noch was da ist, was abgeschöpft werden kann, hat die Staatsanwaltschaft bei den Durchsuchungen im April 2013 gleich alles einkassiert (damals nannten sie es Beschlagnahme, heute Pfändung), was Geldwert hat (Geldscheine, Edelmetalle) sowie dafür gesorgt, dass Guthaben auf Bankkonten nicht ausbezahlt werden darf (dinglicher Arrest). Dieser Arrest in Höhe der laut Anklage insgesamt von der NDGK eingenommenen Gelder von um die 346.000 EUR verteilte sich auf zahlreiche Bankkonten, unter anderem auch einem von Peters Mutter. Auf dies Konten wurden jeweils Arreste (also Zahlungsverbote) in Höhe der auf diees Konten eingegangenen Gelder mit Verwendungszeck NDGK beschlossen.

Das Gericht hat nun aber im Urteil festgestellt, dass lediglich ca. 46.000 EUR aus eindeutigen Versicherungsverträgen stammen. Um nicht in einer umständlichen Beweisaufnahme die hundert+ einzelnen Verträge bewerten zu müssen hat man sich auf die von Peter zugegebene Summe beschränkt. Das ist als laut Gericht die Summe des Erlangten im Sinne des § 73 StGB und auf diese Summe wurde folglich der dingliche Arrest begrenzt.

Mitglieder sollen ihr Geld vom Gericht fordern und an KRD spenden.

Hä?
Diese 46.000 EUR würden also im Normalfall durch das Strafurteil abgeschöpft werden, sprich an den Staat gehen, damit Peter keinen Vorteil mehr aus seiner Straftat hat (Logik dahinter: Verticke ich halt Drogen für zig Millionen, gehe ein paar Jahre in den Knast und habe danach ausgesorgt. Genau sowas soll nicht möglich sein).


Jetzt wird es aber komplizierter. Möglicherweise haben die NDGK "Versicherten" Ansprüche gegen die NDGK. Entweder auf Rückzahlung der Beiträge, da der Vertrag nichtig war, das ist dann ein Anspruch aus Leistungskondiktion nach § 812 BGB oder auf Schadenersatz nach § 823 BGB, weil sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Beiträge nachzahlen müssen für die Zeit, die sie bei der NDGK waren und somit nicht ihre Versicherungspflicht erfüllt haben. Da aber ein Strafgericht diese komplizierten zivilrechtlichen Fragen nicht entscheiden können, kann der Verfall hier nicht angeordnet werden.

Wenn nämlich das Gericht jetzt den Verfall anordnet, dann ist das Geld weg und selbst wenn die "Versicherten" ihre Ansprüche durchgesetzt bekommen, dann ist kein Geld mehr da um diese zu erfüllen. Daher stellt das Geri zunächst fest, wie hoch der Wert des "Erlangten" ist und hält den dinglichen Arrest in dieser Höhe für 3 Jahre aufrecht. In dieser Zeit können Ansprüch geltend gemacht werden. Die Ansprüche sind aber nicht beim Strafgericht geltend zu machen (so wie Peter gesagt hat) sondern bei der NDGK bzw. vor einem Zivilgericht. Wenn nach drei Jahren die Ansprüche verjährt sind wird dann der Verfall des dann noch übrigen Geldes bis zu den 46.000 EUR angeordnet.

Um also dem bösen Staat das Geld nicht in den Rachen zu werfen sollen jetzt genau die Leute, die vorher an Eides statt versichert haben, keine Ansprüche geltend machen zu wollen (um damit Peter zu ermöglichen den Nachweis zu führen, dass kein Schaden entstanden sei und damit der dingliche Arrest aufgehoben werden kann), Ansprüche anmelden, das Geld zurückfordern (damit unterliegt es nicht mehr dem Verfall) und es dann an das Königreich spenden.

Schöner Plan. Hat nur ein paar Schönheitsfehler. Erst einmal könnte es sich um missbräuchliche oder zumindest widersprüchliche rechtsausübung handeln. Dies sind aber Einreden, die der Schuldner (also hier Peter) erheben müsste und wohl nicht tun wird. Weiterhin aber würden diese "Spenden" natürlich sofort gepfändet werden zur Befriedigung der Forderungen der BaFin bzw. im  Rahmen der Reichsbank-Abwicklung. Also muss wieder ein weiteres Schein-Konstrukt geschaffen werden, um dies zu verhindern. Viel Spass, wer sich dran beteiligt könnte sich eventuell strafbar machen. Aber diese Erörterungen führen jetzt zu weit.

Um mich wieder dem Bericht widmen zu können würde ich weitere Erörterungen zum Thema gerne an @Der Plöngler oder eine andere kompetente Person übergeben.
 
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Offline Dete

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #84 am: 8. Januar 2015, 19:04:18 »
Peter droht mit 6stelligen Schadenersatzansprüchen und will Rechtsmittel einlegen, weil Herr Gauck ja auch nicht für alles in Deutschland verantwortlich ist.

Ja, ja, drohen kann er. Rechtsmittel wurden ja erwartet und sind völlig Legitim.
Richtig ist auch, dass Herr Gauck nicht für alles in Deutschland verantwortlich ist.
Allerdings ist der Herr Gauck auch Bundespräsident und kein selbsternannter Karnevalsprinz.

Zitat
Peter freut sich aber, dass festgestellt wurde, dass er sich nicht persönlich bereichert hätte.

Die Freude sei ihm gegönnt. Man könnte aber auch gehässig sein und sagen: Glück gehabt bis jetzt. Bis jetzt!

Zitat
In einem Prozess gegen Michaela wird er sie vertreten.

Man könnte meinen er mag sie nicht sonderlich.  :o

Zitat
Er will die Geldstrafe gerne bezahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gibt es da nicht nette Sekten-Austeiger Vereine?

Zitat
Versicherungsfragen sollen vor VG geprüft werden. Mitglieder sollen ihr Geld vom Gericht fordern und an KRD spenden. Rechtsanwälte sollen ihm zuarbeiten.

Genau Peterle, Du schwatzt Leuten Ihr Geld ab, das Gericht behält es ein um es den Leuten zurückzugeben, jetzt beschwatzt Du die Leute es sich vom Gericht wiederzuholen, um es Dir zu Schenken.  :clap:

Ich weiß nicht was Dämlicher und Infantiler ist, sein Plan? Oder die Leute, die dass wahrscheinlich sogar wirklich tun werden?

Gruß Dete


 
 
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Müllmann

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #85 am: 8. Januar 2015, 19:11:32 »
Zitat
In einem Prozess gegen Michaela wird er sie vertreten.

Man könnte meinen er mag sie nicht sonderlich.  :o
Wird zum Glück für Michaela daran scheitern, dass Peter in einem Verfahren gegen sie als Zeuge gehört werden würde und somit die Vertretung nicht übernehmen kann.

Zitat
Zitat
Er will die Geldstrafe gerne bezahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gibt es da nicht nette Sekten-Austeiger Vereine?
Die Frage stellt sich nicht. Weil Geldstrafen gehen an die Staatskasse (in diesem Fall wurde nichts bestimmt, also wird das wohl so sein). Mir ist nur für Geldauflagen bei Einstellungen nach § 153a StPO sowie für Bewährungsauflagen bekannt, dass diese an gemeinnützige Einrichtungen gehen können.

Ach ja, die Verfahrenskosten (also die Anreisen von Hr. Gohr zum Beispiel) muss Peter natürlich auch tragen.
 

Offline Der Plöngler

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #86 am: 8. Januar 2015, 19:13:59 »
...
Um mich wieder dem Bericht widmen zu können würde ich weitere Erörterungen zum Thema gerne an @Der Plöngler oder eine andere kompetente Person übergeben.

Wer ruft?
Auf jedenfalls vergebens!

Für den Plöngler gilt - mutatis mutandis - das trefflich Wort des edlen Olympiers:
Zitat
Habe nun, ach! Philosophie,
Juristerei und Medizin,
Und leider auch Theologie
Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor;
Heiße Magister, heiße Doktor gar...
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Offline Dete

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #87 am: 8. Januar 2015, 19:15:17 »
Um also dem bösen Staat das Geld nicht in den Rachen zu werfen sollen jetzt genau die Leute, die vorher an Eides statt versichert haben, keine Ansprüche geltend machen zu wollen (um damit Peter zu ermöglichen den Nachweis zu führen, dass kein Schaden entstanden sei und damit der dingliche Arrest aufgehoben werden kann), Ansprüche anmelden, das Geld zurückfordern (damit unterliegt es nicht mehr dem Verfall) und es dann an das Königreich spenden.

Schöner Plan. Hat nur ein paar Schönheitsfehler. Erst einmal könnte es sich um missbräuchliche oder zumindest widersprüchliche rechtsausübung handeln. Dies sind aber Einreden, die der Schuldner (also hier Peter) erheben müsste und wohl nicht tun wird. Weiterhin aber würden diese "Spenden" natürlich sofort gepfändet werden zur Befriedigung der Forderungen der BaFin bzw. im  Rahmen der Reichsbank-Abwicklung. Also muss wieder ein weiteres Schein-Konstrukt geschaffen werden, um dies zu verhindern. Viel Spass, wer sich dran beteiligt könnte sich eventuell strafbar machen. Aber diese Erörterungen führen jetzt zu weit.

Ich sehe gerade, Du hast den dämlichen, infantilen Plan besser erklärt.  ;D

Gruß Dete
 

Offline hotztheplotz

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #88 am: 8. Januar 2015, 19:18:51 »
Kann jemand der Juristen hier mal sagen, wie hoch die Verfahrenskosten ungefähr sind?
5 Verhandlungstage+Anfahrt würde ich als Laie jetzt nicht als gering einschätzen.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #89 am: 8. Januar 2015, 19:24:13 »

Zitat
Er will die Geldstrafe gerne bezahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.
Die Frage stellt sich nicht. Weil Geldstrafen gehen an die Staatskasse (in diesem Fall wurde nichts bestimmt, also wird das wohl so sein).

Typische "Ich hab zwar verloren, aber eigentlich doch gewonnen, finde ICH"-Masche von Fitzek.
Er stellt auch so gerne seine Projekte ein. Wer von Euch noch Job und Haus hat, hat einfach ZU VIEL EGO  ;D

Den armen Irren, die statt Nikolaus-Schokolade jetzt die Schuld in die Schuhe geschoben kriegen, wird er schon irgendwas versprochen haben. Nur mit dem "Versprechen halten" hat er so seine Probleme.

Michaele Kunath kenne ich ja, aber wer ist Alexander L und S?
« Letzte Änderung: 8. Januar 2015, 19:37:19 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"