Autor Thema: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015  (Gelesen 39057 mal)

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #135 am: 10. Januar 2015, 11:07:28 »
P.S. Mein Karma tröpfelt lustig nach unten: Da fühlt sich jemand auf irgend einen Schlips getreten.

Ich war das nicht, aber ich habe auch mit den Augen gerollt, als ich schon wieder was von "schönster, wichtigster, bla blubb Kleinstadt der Welt mit welthistorischer Bedeutung" lesen musste. Die ständigen Wiederholungen machen mich sehr müde.

Der ganze Klimblim ist jetzt 500 Jahre her, und für viele Menschen hat sogar die heutige Kirche (wir schreiben das Jahr 2015) gar keine Bedeutung mehr. Wenn du stattdessen öfter über ein mögliches Harem schreiben würdest, fände ich das unterhaltsamer.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #136 am: 10. Januar 2015, 11:25:31 »
Einerseits ist wohl richtig, dass Fitzek keine unmittelbar persönlich finanzielle Absichten wie ein klassischer Betrüger verfolgt hat. Aber sein Bestreben einfach irgendwie, bewusst illegal und auf Kosten und Risiko der bei ihm "Versicherten" Gelder für seine Phantastereien einzusammeln, empfinde ich durchaus als betrügerische Bereicherung.

Meine Meinung, aber ich würde da viel weiter gehen. Faktisch entscheidet Fitzek ALLEINE über alle Ausgaben im Königreich, das kann jeder bei ihm nachlesen. Und natürlich(??) hat er überall ein Veto-Recht. Wenn er auf Kosten seiner Anleger Urlaub in Paraguay* macht, ist liegt zum Beispiel eine Bereicherung vor. Und dann war da noch Marrokko, irgendein asiatisches Land, und ein Lebensstil, der überhaupt nicht zu seinen (angeblichen) Einnnahmen passen will. Nebenbei übt er die Kontrolle über 20 hörige Jünger aus. Wenn's da nicht ein paar Gerichtsverfahren gäbe, wär das doch ein sehr angenehmes Leben. Alles auf Kosten privater Anleger. Und wenn einer von denen ernsthaft krank wird, hat der eben Pech gehabt, und Fitzek reißt ihn in den Abgrund.

* er vermarktet seinen Urlaub natürlich anders, aber was kam dabei raus? Hätte irgendein vernünftig denkender Mensch diese Ausgaben genehmigt, damit er sich mit ein Mal mit dem Hamster des Cousins des Präsidenten trifft, for nothing?
« Letzte Änderung: 10. Januar 2015, 11:27:45 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Der Plöngler

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #137 am: 10. Januar 2015, 11:35:09 »
....
Wobei ich allgemein den Aspekt, dass er mit seinen Lügen die bei ihm "Versicherten" in existentielle Risiken gestürzt hat, schmerzlich vermisse. ....

Das ist nicht nur ein Aspekt, sondern das worum es in dem Verfahren hätte gehen sollen. Ein Gericht, das Urteile nicht nur zusammenschustert, muss den Strafzweck des verletzen Gesetzes zum Maßstab nehmen. Das Versicherungsaufgabengestz und sein Nebenstrafrecht soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Betrieb von existentiell wichtigen Versicherungen gewährleisten. Zieht man in Betracht, dass Fitzek seine Schöpfungen nach wie vor als Alternative zum herrschenden beaufsichtigten Gesundheitssystem anpreist, so muß man von einer hohen und andauernden Gefährdung der Rechtsordnung ausgehen.
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Offline R2D2

Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #138 am: 11. Januar 2015, 03:24:25 »
Der Richter hat, und die Staatsanwaltschaft auch, nicht wirklich gut recherchiert. Was denken die, woher das Geld stammt, das Peter in die Grundstücke in Paraguay und Thailand "investiert" hat? Die sind zudem auf seinen erlauchten Namen eingetragen und nicht auf eines seiner komischen Vereinskonstrukte. Insofern hat er sich doch an den Geldern bereichert. Oder sein komplettes Inventar in seiner Wohnung, das er sich 2012 neu angeschaft hat. Aus anderen Einnahmequellen ausser NDGK und Kooperationskasse können diese Gelder nicht stammen. Ah, doch, aus den mittelmässig besuchten Seminaren. Aber da stellt sich dann wieder die Frage, woher stammt das Geld für seine Karossen? Schlussendlich, wenn man die Zahlen einmal vernünftig aufgeschlüsselt hätte, dann wäre man zur Einsicht gekommen, dass er sich bereichert hat und damit wäre das Strafmass ganz sicher höher anzusetzen.
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Offline Staatsbüttel

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #139 am: 11. Januar 2015, 05:54:46 »
Der Richter hat, und die Staatsanwaltschaft auch, nicht wirklich gut recherchiert. Was denken die, woher das Geld stammt .....
(Zitat verkürzt!)
In unserem Rechtsstaat interessiert es aber vor Gericht und ins besondere beim aburteilen nicht, was wer auch immer denkt sondern was sich zweifelsfrei beweisen lässt.
Aus meiner persönlichen Froschperspektive kann ich nur sagen das in den Fällen die mir bekannt sind, der vorhandene Rahmen was die Strafzumessung angeht leider nicht ausgeschöpft wird. Für manche "Kuscheljustitz" für mich der immer mehr überbordende Wahn Hang weg von der Anschreckung einer Strafe und hin zur Resozialisierung und die am Besten schon vor der Bestrafung.

Just my two cents!

Edith: Wort vergessen
« Letzte Änderung: 11. Januar 2015, 05:56:47 von Staatsbüttel »
Pistolero unter Tommy's Gnaden und Wortmarkenjünger
 

Offline drxdsdrxds

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #140 am: 11. Januar 2015, 06:23:34 »
Geldstrafe für "König Peter" - MDR 08.01.2015

https://www.youtube.com/watch?v=uFW1bCtH_ZM

Zitat
Veröffentlicht am 10.01.2015

Youtube Videobeschreibung: Geldstrafe für "König Peter" - MDR 08.01.2015
Diskussion:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php/board,18.0.html

Prozessberichte Tag 1-5 von SSL-Autor "Müllmann":
http://www.sonnenstaatland.com/2014/11/15/prozessbericht-peter-fitzek-vor-dem-ag-dessau/
http://www.sonnenstaatland.com/2014/12/03/prozessbericht-peter-fitzek-vor-dem-ag-dessau-tag-2/
http://www.sonnenstaatland.com/2014/12/08/prozessbericht-peter-fitzek-vor-dem-ag-dessau-tag-3/
http://www.sonnenstaatland.com/2014/12/23/prozessbericht-peter-fitzek-vor-dem-ag-dessau-tag-4/
http://www.sonnenstaatland.com/2015/01/09/prozessbericht-peter-fitzek-vor-dem-ag-dessau-tag-5/

Wiki:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek
https://www.psiram.com/ge/index.php/Peter_Fitzek
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Fitzek

Presse:
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2015/01/08/mini-strafe-fur-peter-fitzek/
http://blog.gwup.net/2015/01/09/neubraunland-ist-abgebrannt-trotz-nur-milder-geldstrafe-fur-konig-peter-fitzek/
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/urteil-um-illegale-versicherungsgeschaefte--koenig-von-deutschland--kommt-mit-blauem-auge-davon,20640938,29507886.html
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html
http://www.t-online.de/regionales/id_72410388/selbst-ernannter-koenig-wuerde-auch-nach-verurteilung-weitermachen.html
http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article136134104/Geldstrafe-fuer-selbst-ernannten-Koenig-wegen-unerlaubter-Versicherung.html

Quelle:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt-heute/video244772.html

Amtsgericht Dessau-Roßlau
Selbst ernannter König kommt mit Geldstrafe davon

Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist vom Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Peter Fitzek muss insgesamt 4.200 Euro zahlen, weil er vorsätzlich eine Krankenkasse ohne Erlaubnis betrieben hat. Richter Jochen Rosenberg sagte zur Begründung, der Angeklagte habe sich nicht bereichern wollen, die Gelder seien nicht zweckentfremdet worden.

Der angebliche Monarch will weitermachen

Fitzek kündigte nach dem Urteil an, seine Versicherungsgeschäfte ausweiten zu wollen. Er sagte MDR SACHSEN-ANHALT, seine Gesundheitskasse werde auf jeden Fall weitergeführt. "Und wenn uns das jetzt verboten wird, durch die Beschlagnahmung der Unterlagen durch die Steuerfahndung beispielsweise, dann wird es später Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland geben", so Fitzek. "Es werden sechsstellige Beträge werden, wenn nicht sogar mehr."

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dazu hätte er eine Strafe von 4.800 Euro zahlen müssen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Prozess gezeigt, dass Fitzek mit seiner Krankenversicherung von 2009 bis 2011 rund 320.000 Euro eingenommen hat. Der Angeklagte habe gewusst, dass er rechtswidrig gehandelt habe, hieß es im Plädoyer. Fitzek selbst forderte für sich Freispruch.

Der gelernte Koch hatte im Herbst 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zum Oberhaupt seines Fantasiestaates ernannt. Wenig später geriet der gebürtige Hallenser unter anderem wegen seiner Finanzgeschäfte ins Visier der Justiz. Unter anderem hatte er eine eigene Bank mit eigener Währung eröffnet. Im April 2013 durchsuchten Polizeibeamte im Auftrag der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Wittenberg die zu "NeuDeutschland" gehörenden Wohn- und Gewerbeobjekte. Von dieser und anderen Hausdurchsuchungen zeigte sich Fitzek stets unbeeindruckt. Stattdessen ging er auf Konfrontationskurs mit den Behörden. So sorgte er zum Prozessauftakt im November 2014 für einen Eklat, als er dem Richter absprach, für ihn als Oberhaupt eines eigenen Staates zuständig zu sein.
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Offline Tec Department

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #141 am: 11. Januar 2015, 09:30:25 »
Haben die denn gar nichts gelernt?

http://www.timetodo.ch/livestream/

Was ich nicht verstehe, vor Gericht gibt Peterle zu, dass er kein Versicherungsgeschäft tätigt( Soweit ich die sehr guten Berichte vom Müllmann verstehe). Jetzt macht er dafür schon wieder Werbung? Kann mir das einer erklären, wie das zusammen gehört und wieso das eigentlich vor Gericht anscheinend keine Rolle spielt?
Bankenkartell im Krieg mit dem Königreich Deutsch…: http://youtu.be/f_BHrZXB8ks

Das Interview von timetodo.ch

Zitat
Bankenkartell im Krieg mit dem Königreich Deutschland, TimeToDo.ch 09.01.2015
timetodotv
Veröffentlicht am 10.01.2015
Thema: Es ist schon bedenklich, wenn ein sogenannter demokratischer Rechtsstaat, der nach den Aussagen seines Finanzministers, keine Souveränität besitzt, zu Mitteln greift die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Wenn verhindert werden soll das Menschen ihr Leben selbst bestimmen, unabhängig von einem zerstörerischen Geldsystem, gleichgeschalteten Medien und einem Gesundheitssystem das keines ist, dann ist das Vertrauen in Recht und Gesetz endgültig dahin. Jeden Tag, werden die Rechte der Menschen mehr und mehr mit Füssen getreten. Die Vergangenheit hat uns gezeigt wohin das führen kann.

Erfahrungsbericht: Auflösung eines Privatkontos
http://koenigreichdeutschland.ch/de/neuigkeit-anzeigen/erfahrungsbericht-privatkonto-aufloesung-durch-bafin.html

Prozessberichte:
http://koenigreichdeutschland.ch/de/neuigkeit-anzeigen/prozessberichte-vom-amtsgericht-dessau-rosslau.html

Nachtrag zur Razzia, aktuelle Dokumente:
http://koenigreichdeutschland.ch/de/neuigkeit-anzeigen/beschluesse-und-widersprueche.html

Links:
http://koenigreichdeutschland.ch
mail: [email protected]
Tel: 0049 (0) 3491 669 97 05
Youtube:
http://www.youtube.com/neudeutschlandnet
http://www.youtube.com/KRDeutschlandTV
Facebook:
http://www.facebook.com/neudeutschland.net
http://www.facebook.com/groups/160137357412991/?ref=ts&fref=ts

http://www.timetodo.ch,
ist die Informations-Plattform zur gleichnamigen TV-Sendung.
Sendezeit ist Montag bis Freitag von 20.00 bis 21.00 Uhr live im TV auf dem Schweizer Privatsender Schweiz 5 und Internet Stream.

TimeToDo-Shop unter:
http://www.timetodoshop.ch

TimeToDo.ch bei Facebook:
http://www.facebook.com/timetodo.ch

TimeToDo.ch bei Twitter:
http://www.twitter.com/timetodotv

Live Internet Stream der Sendungen:
http://www.timetodo.ch/livestream

TimeToDo.ch bei Youtube:
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« Letzte Änderung: 11. Januar 2015, 09:35:20 von Tec Department »
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Offline Mogelpackung

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #142 am: 11. Januar 2015, 10:25:48 »
....
Wobei ich allgemein den Aspekt, dass er mit seinen Lügen die bei ihm "Versicherten" in existentielle Risiken gestürzt hat, schmerzlich vermisse. ....

Das ist nicht nur ein Aspekt, sondern das worum es in dem Verfahren hätte gehen sollen. Ein Gericht, das Urteile nicht nur zusammenschustert, muss den Strafzweck des verletzen Gesetzes zum Maßstab nehmen. Das Versicherungsaufgabengestz und sein Nebenstrafrecht soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Betrieb von existentiell wichtigen Versicherungen gewährleisten. Zieht man in Betracht, dass Fitzek seine Schöpfungen nach wie vor als Alternative zum herrschenden beaufsichtigten Gesundheitssystem anpreist, so muß man von einer hohen und andauernden Gefährdung der Rechtsordnung ausgehen.

Deine markigen Worte stehen aus meiner Sicht in einem Missverhältnis zu der Qualität deiner Argumente.

Wir müssen doch unterscheiden zwischen dem allgemeinen Sinn, der hinter einer Strafvorschrift steht (wie du schreibst: Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Betrieb von existentiell wichtigen Versicherungen gewährleisten) und den Argumenten, mit denen die Strafzumessung begründet wird. Wir können nicht die Bedeutung des Schutzgutes, welches durch die Strafvorschrift geschützt wird, heranziehen, um zu begründen, dass die Strafe sich im oberen Bereich des Strafrahmens ansiedeln muss.

Um das zu verdeutlichen: Totschlag sieht einen Strafrahmen von "nicht unter 5 Jahren" vor. Man kann jetzt nicht mit dem Argument, das Schutzgut "Leben" sei von so hoher Bedeutung, begründen, die Strafe müsse in einem bestimmten Fall 12 Jahre und nicht 5 Jahre sein. Das ist unlogisch.

Und vor diesem Hintergrund halte ich die Strafzumessung und die Gründe dafür für nachvollziehbar. Was man hier meines Erachtens auch Bedenken muss: Fitzek hat nie den Anschein einer ganz normalen Versicherung erweckt. Die Versicherten mussten immer davon ausgehen, dass sie sich in gewisser Weise auf ein Experiment einlassen (Anspruch hin oder her).

Und ich bin mir ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass der schritftlichen Urteilsbegründung klar zu entnehmen sein wird, dass der Richter nicht der Auffassung ist, dass Fitzek objektiv im Sinne des Gemeinwohls gehandelt hat. Er wird mit Sicherheit wenn überhaubt nur schreiben, dass das das Ziel von Fitzek war. Und das spielt - selbstverständlich - bei der Strafzumessung eine Rolle.

Aber gewisse Leute reden schon von "zusammenschustern", ohne dass die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt. Das ist unseriös und klingt nach Stammtisch...
 

Offline Autsch !

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #143 am: 11. Januar 2015, 11:52:45 »
....Und vor diesem Hintergrund halte ich die Strafzumessung und die Gründe dafür für nachvollziehbar. Was man hier meines Erachtens auch Bedenken muss: Fitzek hat nie den Anschein einer ganz normalen Versicherung erweckt. Die Versicherten mussten immer davon ausgehen, dass sie sich in gewisser Weise auf ein Experiment einlassen (Anspruch hin oder her).

Hm. Ich weiß ja nicht wo Du Dich hierüber informiert oder Dir Deine Meinung gebildet hast ?
Lt. Richter hat er ein Versicherungsgeschäft betrieben.

Ich zumindest habe die vollmundigen Ankündigungen der damals noch bestehenden Internetpräsenz und der darauf als echte alternative zum "System" angepriesenen "Versicherung" noch gut im Gedächtnis.
Auch bei der Behandlung des Thema ist im öffentlichen Bereich des damaligen KRD-Forums, incl. Beantwortung von
Anfragen zur "Versicherung" und Besprechung von Expansionsplänen kam das Thema "eigentliche Verwendung der Mitgliedsbeiträge" irgendwie immer etwas  zu kurz.
Transparenz ?
Seriosität der Handelnden im Sinne der Versicherungsnehmer ?
Meiner bescheidenen Meinung nach war diese Aufmachung, auch wenn es im Kleingedruckten etwas konkreter wurde, schon dazu geeignet den einen oder anderen zu täuschen.

Ich habe unsere Gesetzgebung bis jetzt immer so verstanden, daß auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahrt werden sollen die dies, aus welchen Gründen auch immer, selber nicht wollen.

Mogelpackung heute um 10:25
Zitat
Und ich bin mir ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass der schritftlichen Urteilsbegründung klar zu entnehmen sein wird, dass der Richter nicht der Auffassung ist, dass Fitzek objektiv im Sinne des Gemeinwohls gehandelt hat. Er wird mit Sicherheit wenn überhaubt nur schreiben, dass das das Ziel von Fitzek war. Und das spielt - selbstverständlich - bei der Strafzumessung eine Rolle.

Werde Banküberfälle, etwa der RAF, auch mal aus dieser Perspektive betrachten.
Weiteres zum Thema gemachter Aussagen zur, und der dann tatsächlichen Mittelverwendung erspare ich mir hier.


Mogelpackung heute um 10:25
Zitat
Zitat
Aber gewisse Leute reden schon von "zusammenschustern", ohne dass die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt. Das ist unseriös und klingt nach Stammtisch...

Siehe vorangegangenes Zitat von Dir.
Prost.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2015, 12:10:43 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Mogelpackung

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #144 am: 11. Januar 2015, 13:04:55 »
Meiner bescheidenen Meinung nach war diese Aufmachung, auch wenn es im Kleingedruckten etwas konkreter wurde, schon dazu geeignet den einen oder anderen zu täuschen.

Das sehe ich auch so. Ich will lediglich sagen, dass jemand weniger schutzwürdig ist, der sich bei einer "Versicherung" eines Peter Fitzek, dem die Unseriösität aus allen Poren kommt, "versichert", als jemand, der sich bei einer "Versicherung" "versichert", die nach außen hin kaum von einer richtigen Versicherung zu unterscheiden ist.

Ich habe unsere Gesetzgebung bis jetzt immer so verstanden, daß auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahrt werden sollen die dies, aus welchen Gründen auch immer, selber nicht wollen.

Dann hast du meines Erachtens unsere Gesetzgebung bis jetzt falsch verstanden.

Werde Banküberfälle, etwa der RAF, auch mal aus dieser Perspektive betrachten.
Weiteres zum Thema gemachter Aussagen zur, und der dann tatsächlichen Mittelverwendung erspare ich mir hier.

Das ist ein interessanter Einwand, der meines Erachtens aber nichts daran ändert, dass es ein - bei der Strafzumessung zu berücksichtigender - Unterschied ist, ob jemand die Leute einfach über den Tisch zieht, oder ob er den Menschen eigentlich helfen will (so falsch der Weg auch ist). Das meine ich unabhängig von der Frage, ob man Fitzek seine behaupteten Absichten glauben sollte.




 

Offline Autsch !

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #145 am: 11. Januar 2015, 13:39:53 »

Ich habe unsere Gesetzgebung bis jetzt immer so verstanden, daß auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahrt werden sollen die dies, aus welchen Gründen auch immer, selber nicht wollen.

Dann hast du meines Erachtens unsere Gesetzgebung bis jetzt falsch verstanden.

Zwischen Käufer und Verkäufer gemachte Absprachen werden zugunsten des Verkäufers ausgelegt - auch wenn diese Absprachen gesetzlich geregelte Ansprüche des Käufers beschneiden ?

Edit :
Um bei unserem Beispiel zu bleiben - Der Richter traf anhand von vorliegenden Verträgen die Feststellung daß ein Vers.-Geschäft vorlag. Konnten diese Annahme nicht vielleicht auch Inhaber dieser Verträge gehabt haben ?
« Letzte Änderung: 11. Januar 2015, 14:11:13 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Der Plöngler

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« Antwort #146 am: 11. Januar 2015, 14:05:53 »
...
Deine markigen Worte stehen aus meiner Sicht in einem Missverhältnis zu der Qualität deiner Argumente.
...

Für die Qualität seiner Argumente mag der Plöngler nicht zu garantieren; markige Worte vermag er nicht zu sehen.

Deine Ausführungen zum Maßstabe des Strafzweckes für das Strafmaß sind wirr und soweit verständlich, falsch. Selbstverständlich erhöht sich in der Urteilspraxis die Strafe in dem Maße in der das Schutzgut gefährdet oder verletzt wurde; je höher der gestohlene Geldbetrag, die hinterzogene Steuer, die Anzahl der getöteten Opfer umso höher die Strafe; das sollte Binsenwahrheit sein. Je höher also die Anzahl der Menschen ist, die im Vertrauen, ausreichend krankenversichert zu sein auf Fitzek hereinfallen oder möglicherweise hereinfallen könnten, desto höher muss auch die Strafe sein.
Ihm als strafmildernd auszulegen "er habe es ja nur gut gemeint" verbietet sich nach Ansicht Etlicher hier zu Recht der Umstand, dass das vom falschen König als "Förderung des Gemeinwohls" aufgefasste (angebliche) Handlungsziel weit weg von dem ist, was ein "vernünftig und gerecht denkenderAngehöriger des Rechtskreises" als solches anerkennen würde.
Darüber hinaus ist die Bereicherung in dem Falle offensichtlich: Ein Mensch, der vorgibt durch seiner Hände Arbeit etwa 600 Euro im Monat zu verdienen, kann nicht Eigentümer einer Großimmobilie, eines Kraftfahrzeuges der oberen Mittelklasse, Tonnen von Marmor und anderen Materialien (Gold, Silber...) sein, ohne dass er sich an den Geldern der Versicherten vergriffen hätte (hier fragt sich der Plöngler, warum nicht Unterschlagung geprüft wurde).
Was den Vorwurf des "Stammtisches" betrifft: Der Plöngler wünschte, jeder würde seine Worte so genau überlegen wie er selbst, bevor er sie schrieb.
Das "Zusammenschustern" bezog sich auf ein Gericht, das diesen Aspekt nicht berücksichtigen würde und wurde bewußt so abstrakt formuliert.
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Offline Mogelpackung

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #147 am: 11. Januar 2015, 14:15:58 »

Ich habe unsere Gesetzgebung bis jetzt immer so verstanden, daß auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahrt werden sollen die dies, aus welchen Gründen auch immer, selber nicht wollen.

Dann hast du meines Erachtens unsere Gesetzgebung bis jetzt falsch verstanden.

Zwischen Käufer und Verkäufer gemachte Absprachen werden zugunsten des Verkäufers ausgelegt - auch wenn diese Absprachen gesetzlich geregelte Ansprüche des Käufers beschneiden ?

Derlei Absprachen werden weder zu Gunsten des einen, noch des anderen ausgelegt. Soweit du auf den AGB-Schutz anspielst, so werden AGB-Klauseln zu Gunsten desjenigen ausgelegt, der nicht Verwender der AGB ist, das kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein.

Wie auch immer ist dies jedoch kein Beispiel dafür, dass das deutsche Recht auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahren will, die das nicht wollen.

Es ist auch nicht besonders zielführend, ein Beispiel aus dem Zivilrecht anzuführen, wo wir uns doch hier im strafrechtlichen Kontext bewegen. Und dort spielt der Wille des Opfers eine überaus große Rolle. Viele Delikte, wie z.B. Diebstahl, können nur gegen den Willen des Opfers erfolgen. Und "Töten auf Verlangen" ist ein deutlich weniger schweres Delikt als Totschlag.
 

Offline Mogelpackung

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« Antwort #148 am: 11. Januar 2015, 14:17:28 »
Selbstverständlich erhöht sich in der Urteilspraxis die Strafe in dem Maße in der das Schutzgut gefährdet oder verletzt wurde; je höher der gestohlene Geldbetrag, die hinterzogene Steuer, die Anzahl der getöteten Opfer umso höher die Strafe; das sollte Binsenwahrheit sein.
Ja, das ist so, steht aber nicht im Widerspruch zu meinem Diskussionsbeitrag.
 

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Re: 5. Prozesstag AG Dessau 8.1.2015
« Antwort #149 am: 11. Januar 2015, 15:31:22 »

Ich habe unsere Gesetzgebung bis jetzt immer so verstanden, daß auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahrt werden sollen die dies, aus welchen Gründen auch immer, selber nicht wollen.

Dann hast du meines Erachtens unsere Gesetzgebung bis jetzt falsch verstanden.

Zwischen Käufer und Verkäufer gemachte Absprachen werden zugunsten des Verkäufers ausgelegt - auch wenn diese Absprachen gesetzlich geregelte Ansprüche des Käufers beschneiden ?

Derlei Absprachen werden weder zu Gunsten des einen, noch des anderen ausgelegt. Soweit du auf den AGB-Schutz anspielst, so werden AGB-Klauseln zu Gunsten desjenigen ausgelegt, der nicht Verwender der AGB ist, das kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein.

Wie auch immer ist dies jedoch kein Beispiel dafür, dass das deutsche Recht auch und gerade diejenigen vor Schaden bewahren will, die das nicht wollen.

Es ist auch nicht besonders zielführend, ein Beispiel aus dem Zivilrecht anzuführen, wo wir uns doch hier im strafrechtlichen Kontext bewegen. Und dort spielt der Wille des Opfers eine überaus große Rolle. Viele Delikte, wie z.B. Diebstahl, können nur gegen den Willen des Opfers erfolgen. Und "Töten auf Verlangen" ist ein deutlich weniger schweres Delikt als Totschlag.


Da die Juristerei wirklich nicht mein Fachgebiet ist und meine Aussage eher genereller Art und den Schutzgedanken für Menschen, die Schutz aus verschiedensten Gründen benötigen, nicht ausdrücklich einbezog, hier noch einmal die Nachfrage mit dem Versuch klarzustellen, woran es bei mir beim Verständnis Deiner Aussagen hapert :

Welche Tatsachen lassen Dich anscheinend zur Überzeugung gelangen, daß allen Vertragsnehmern klar war auf welche Art von "Versicherung" sie sich einließen ?
Woran erkennst Du, Dein obiges Beispiel wohl juristisch nicht korrekt anwendend, den "Besch*ß auf Verlangen* ?
Dies für alle bisherigen und evtl. zukünftigen Vertragsnehmer dieser Versicherung ?

Ist eine in den Raum gestellte "Gute Absicht" nicht auch am tatsächliche Verhalten des Angeklagten zu messen ?
Konkret an der tats. Verwendung der erwirtschafteten Mittel (s. u.a. Beiträge Der Plöngler) ?
Ob eine solche Abwägung im Rahmen der Verhandlung geschah kann ich aus den den Berichten nicht ersehen, vielleicht klärt die Begründung hierüber auf.

Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)