Ihr sprecht einem Opfer von so heftiger Hetze und Mobbing jegliches Recht auf Verteidigung ab...so als ob er es sich gefallen lassen müsse.
Die junge Dame schüttet hier das Kind mit dem Bade aus, offenbart aber gleichzeitig das Dilemma der heutigen Jugend: Das Internet stellt die ganze Welt dar, der man sich nicht entziehen könne.
Das Problem des Kiesels ist schnell gelöst: man nehme ihm die Möglichkeit, im Internet seinen Unsinn darzubieten; er wäre schnell vergessen - sein Freund Adler ist das beste Beispiel.
Solange er wirren, beleidigenden, volksverhetzenden und -verletzenden sowie strafrechtlich relevanten Inhalt nahezu stündlich von sich gibt gilt: '
actio est reactio', 'auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil', 'wie man in den Wald hineinruft, so schalt es heraus' und was man noch für passende Sprichworte darauf anwenden möchte.
Selbstverständlich hat Herr Kiesel dieselben Rechte wie jeder andere Bürger dieses Staates; die kann ihm hier und in anderen Foren nicht genommen werden.
Der Plöngler sieht hier aber kaum Rechte beschnitten, sieht man ab von der möglicherweise strafbaren Veröffentlichung eines Skype-Mitschnitts. Urheberrechte (am eigenen Bild und an etwaigen "Werken") dürften nicht verletzt sein, da er selbst sie der Öffentlichkeit preis gibt und man darüber hinaus wohl nicht von einer schützenswerten Gestaltungshöhe ausgehen kann. Was bleibt: Beleidigungen; die mögen in dem einen oder anderen Falle justiziabel sein, würden aber meist aufgewogen durch den Anlass der Beleidigungen. Hier gilt auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung: wer sich selbst verbal öffentlich exponiert, vor allem im politischen Meinungskampf, muß sich gefallen lassen, wenn ihm im gleichen oder sogar größeren Maße Beleidigendes entgegengehalten wird.
Was das angebliche 'Mobbing' angeht: solches liegt rechtlich gesehen nicht vor. Kann sich das Opfer in zumutbarer Weise den Angriffen des oder der Täter entziehen, so ist der Tatbestand der Verfolgung nicht gegeben.
Das wird der wilden Frau auch von Polizei und Staatsanwaltschaft entgegengehalten werden.
Im Übrigen meint
der Plöngler:
Bis repetitia non placentMöge das einseitige, -fältige und -tönige Gezische der
Natrix sassifraga endlich verstummen, da es immer wieder zum gleichen Ergebnis führt: unproduktiver Aufruhr im Forum.