Autor Thema: Pegida Blüten  (Gelesen 195763 mal)

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1785 am: 20. April 2020, 16:33:19 »
Je nachdem.


Interessant: In DD weiß der OB offenbar nicht, was das Ordnungsamt so treibt und man informiert sich wohl auch nicht gegenseitig:   ???

Zitat
Irritation beim Oberbürgermeister von Dresden. Das Ordnungsamt hat ausgerechnet Pegida eine Sondergenehmigung für eine Demonstration erteilt.
Spoiler
    Der ausländerfeindliche Bewegung Pegida wurde in Dresden per Sondergenehmigung eine Demonstration ermöglicht
    Der Oberbürgermeister von Dresden zeigt sich irritiert über das Vorgehen des Ordnungsamtes
    Wegen der Corona-Krise sind Versammlungen deutschlandweit derzeit untersagt

Dresden - Das Dresdner Ordnungsamt hat der islam- und ausländerfeindlichenPegida-Bewegung mitten in der Corona-Krise* trotz Ausgangssperren* eine Kundgebung genehmigt und damit für Protest gesorgt. Selbst Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) zeigte sich am Montag von der Entscheidung des Ordnungsamtes überrascht, die Versammlung am Montagabend zuzulassen.

Pegida-Demonstration: Oberbürgermeister überprüft Sondergenehmigung

Ich prüfe das im Moment, ob das soweit rechtlich bestandskräftig ist“, sagte Hilbert. Er halte angesichts des Infektionsgeschehens eine solche Demonstration in der gegenwärtigen Situation für nicht vertretbar. Er verwies darauf, dass neben den achtzig zugelassenen Teilnehmern auch Polizisten und mutmaßliche Gegendemonstranten vor Ort sein dürften. Das Ordnungsamt begrenzte die Demo auf eine Dauer von dreißig Minuten.

Pegida hatte am Sonntag im Internet bekanntgeben, nach „konstruktiver Abstimmung mit der Versammlungsbehörde und dem Gesundheitsamt“ eine Sondergenehmigung bekommen zu haben. Nach der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind wegen der hohen Ansteckungsgefahr* Ansammlungen untersagt, allerdings können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.https://www.merkur.de/politik/coronavirus-corona-corona-krise-pegida-demonstration-dresden-sondergenehmigung-buergermeister-ordnungsamt-zr-13668412.html
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1786 am: 20. April 2020, 17:26:53 »
Zitat von: Aufruf zu einer heutigen Demonstration einer Orga um den unlängst vom dem Leiter des Verfassungsschutz als "Rechtsextremust" titulierten Dresdner Bratwurstverkäufers
HERZLICHEN DANK AN ALLE UNTERSTÜTZER

Dazu wurde ein Einlasstresen gebaut mit Spuckschutz und der Möglichkeit kontaktloser Erfassung der Daten aller Teilnehmer.

Unmögliches wurde möglich.

Wie geil ist das denn?
Die Teilnehmer müssen sich nun zur eventuell erforderlichen Nachverfolgung möglicher Infektionsketten vor der Teilnahme bei PEGIDA richtig mit Name (und Adresse) registrieren lassen?
:))

Nichts ist unmöglich!
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1787 am: 20. April 2020, 18:13:50 »
Oh, es gibt sogar eine Auflage, bzw. zwei:


Zitat
Hilbert verwies darauf, dass neben den 80 zugelassenen Teilnehmenden auch Polizisten und mutmaßliche Gegendemonstranten vor Ort sein dürften. Das Ordnungsamt begrenzte die Demo auf eine Dauer von 30 Minuten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/dresdner-ordnungsamt-pegida-demonstration-genehmigung


Gerade sehe ich, der OB hat das geändert:

Zitat
Ich kann das Unverständnis vieler Menschen über die Versammlung von Pegida am heutigen Abend nachvollziehen. Angesichts der vielen Einschränkungen unseres Alltages ist eine Versammlung mit 80 Personen kaum verständlich. Aus diesem Grund habe ich heute innerhalb der Verwaltung noch einmal genau prüfen lassen, inwieweit der Bescheid des Gesundheitsamtes vom Wochenende alle Aspekte berücksichtigt hat und ob die angezeigte Versammlung tatsächlich zulässig ist.

In diese Prüfung wurde die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz einbezogen. Das Gericht hat entschieden, dass eine Versammlung in Chemnitz mit nur 15 Teilnehmern stattfinden darf.

An diesem Urteil orientieren wir uns und haben Pegida einen Änderungsbescheid übermittelt, der nur eine Teilnehmerzahl von 15 statt 80 Personen vorsieht. Diese Regelungen erscheint mir in der jetzigen Situation wesentlich angemessener, da z.B. das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit auch auf 15 Teilnehmer beschränkt ist. Insofern herrscht hier eine Gleichbehandlung beider Grundrechte.
https://www.facebook.com/hilbert.fuer.dresden/posts/1902760463190864


Aus den Kommentaren:





Das sieht allerdings mehr nach Speer-Müll aus?  ;)




Nach Berichten von Beobachtern sagte Taufkirch mit Maske vor der Larve
Zitat
wir sind da, um Gesicht zu zeigen


 :rotfl:
« Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:54:16 von Reichsschlafschaf »
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1788 am: 20. April 2020, 19:39:29 »
https://twitter.com/LilithGrull/status/1252277584290820100

War wirklich nicht viel los. Aber warum 15 Teilnehmende? 18 wäre dem Anlass angemessener gewesen.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1789 am: 20. April 2020, 19:48:22 »
Putzig, die Polizei hat einen JAler mitgenommen und das Bild von einem NeoNazi (der auch eingesackt wurde) gefällt wirklich.  ;D

Zitat
Simon Berger
@simon_brgr
·
1 Std.
1827 - JA Mitglied wird nun mitgenommen, AFD Stadträte probieren ihn zu verteidigen. #chemnitz #c2004
https://twitter.com/simon_brgr/status/1252272874687279108

Video
https://twitter.com/simon_brgr/status/1252278325600542720

Von Pressefreiheit hat man bei der Polizei Sachsen wohl auch noch nie was gehört. Da ist man mehr mit der Unterstützung von NeoNazis, AfDlern und sonstigen Patrid.ioten beschäftigt. Namenslisten sind ja was wichtiges.

Zitat
Simon Berger hat retweetet
Tim Mönch
@moenchtim
·
2 Std.
1729 Die @PolizeiSachsen
 kontrolliert bei der rechten Demonstration von Pro #Chemnitz Journalist*innen und notiert deren persönliche Daten. Begründung: Man wolle gegen die mögliche Veröffentlichung von Portraitfotos vorgehen.
#c2004
https://twitter.com/moenchtim/status/1252258610979188739

« Letzte Änderung: 20. April 2020, 19:51:23 von Gutemine »
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1790 am: 20. April 2020, 19:50:59 »
Putzig, die Polizei hat einen JAler mitgenommen und das Bild von einem NeoNazi (der auch eingesackt wurde) gefällt wirklich.
Falscher Faden. Das war in Chemnitz und nicht in Dresden.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1791 am: 21. April 2020, 09:15:03 »
Mich würde ja mal interessieren in welcher Partei die Leute sind, die die Demo genehmigt haben bzw. welcher sie wirklich nahe stehen. Ja, ich weiß, ein Schelm, wer Böses denkt.  ::) ::)

Es sind eben einfach "sächsische Verhältnisse".

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1792 am: 21. April 2020, 09:21:48 »
@Gutemine: wegen Corona kann man Demos nicht einfach pauschal verbieten. Guickst du z.B. hier.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1793 am: 21. April 2020, 09:26:26 »
Die Bilder sind nicht von gestern, schwacher Bericht.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1794 am: 21. April 2020, 09:55:35 »
Das sind die richtigen Bilder von gestern: man sieht irgendwie ca. 10 von wohl 30 Polizeiwagen auf einem sonst (fast) menschenleeren Neumarkt und die genehmigte halbe Stunde hat PEGIDA abgeblich auch nicht vollgekriegt:

https://twitter.com/i/status/1252260612891123715

:facepalm:
« Letzte Änderung: 21. April 2020, 09:57:28 von dieda »
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1795 am: 21. April 2020, 10:11:27 »
die genehmigte halbe Stunde hat PEGIDA abgeblich auch nicht vollgekriegt
Wozu auch. Es ging nur um das Beinheben. Sie haben ihre Duftmarke gesetzt.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1796 am: 21. April 2020, 10:30:57 »
die genehmigte halbe Stunde hat PEGIDA abgeblich auch nicht vollgekriegt


Waren wohl so 12 oder 15 Minuten.

Das ist ja auch recht schön.

Ein paar Bildchen gibt es ebenfalls hier:
https://www.tag24.de/thema/pegida/nach-protesten-gegen-populisten-demo-rathaus-dampft-pegida-auf-15-teilnehmer-ein-1492829
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1797 am: 21. April 2020, 20:21:39 »
Selbst im erzkonservativen-patriotischen Cicero sieht man die Pegid*ioten-Demo an Hitlers Geburtstag mehr als kritisch.

Mit dem Verdacht von "Pegid.ioten/AfDlern" im Ordnungsamt bin ich wohl auch nicht alleine.  :o
Spoiler
Pegida-Demo an Hitlers Geburtstag - „Dresdens OB hat den Roten Teppich für Pegida ausgerollt“

INTERVIEW MIT ANDRÉ SCHOLLBACH am 21. April 2020

Am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, hat die rechtsextreme Pegida in Dresden ihre erste Montagsdemo in der Corona-Krise veranstaltet – mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt. Dagegen regte sich Protest. Doch war es nicht genau das, was Pegida gewollt hat?



André Schollbach ist Rechtsanwalt für Strafrecht und Fraktionschef der Linken im Dresdener Stadtrat.

Herr Schollbach, am 20. April, Adolf Hitlers 131. Geburtstag, haben die Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida) in Dresden demonstriert – mit der Genehmigung der Stadt. Welches Signal sendet Pegida damit?
Es ist ein fatales Signal, was damit gesendet wurde. Dresdens Oberbürgermeister (Dirk Hilbert, FDP, Anm. der Red.) hat den Roten Teppich für Pegida ausgerollt. Wochenlang wurde das Versammlungsrecht faktisch außer Kraft gesetzt. Und dann war man bei Pegida ausgerechnet am 20. April sehr großzügig.

Rechtlich kann die Stadt die Demo nicht verbieten. Nach einem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil darf der Infektionsschutz das Grundrecht auf Demonstrationen nicht einschränken.
Die Versammlungsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut. Das Problem ist nur folgendes: Demonstrationen werden von der zuständigen Ordnungsbehörde regelmäßig mit zweierlei Maß gemessen. Es entsteht der Eindruck, dass Rechtsextremisten wie Pegida wohlwollend behandelt werden, während Gegendemonstrationen dazu sanktioniert oder eingeschränkt werden. Das wurde in diesem Fall wieder deutlich.

Inwiefern?
Wochenlang wurden selbst kleine Mini-Versammlungen verboten. Und jetzt bekommt Pegida plötzlich und problemlos eine Versammlung mit 80 Teilnehmern genehmigt. Erst nach einem öffentlichen Aufschrei der Empörung wurde die zulässige Teilnehmerzahl auf 15 reduziert.

In der Pressestelle der Stadt heißt es, man habe die Zahl deshalb auf 15 reduziert, weil für eine Demo der rechtsextremen Initiative Pro Chemnitz auch nur 15 Teilnehmer zugelassen worden waren.
Das wird jetzt nachträglich schöngeredet. Das macht es aber nicht besser.

Die Demo war ursprünglich für 80 Teilnehmer angemeldet und stand unter dem Motto „80 für 80 Millionen“. Was bedeutet das? 
Es ist bekannt, dass die 8 eine Chiffre ist, ein Code für den Buchstaben H. Es liegt nicht fern, diese zweifache 8 als „Heil, Hitler!“ zu deuten. Ich interpretiere dieses Motto als Anspielung auf den 20. April, den Geburtstag Adolf Hitlers. Das zeigt einmal mehr die Geisteshaltung von Pegida.

Zeigt es nicht in erster Linie, dass es ihr um die Provokation geht?
Das ist eine rechtsextreme Organisation, die mit offenem Rassismus und Hass und Hetze auf die Straße geht und damit den Boden bereitet hat für Gewalttaten, die in den vergangenen Jahren insbesondere im Raum Dresden stattgefunden haben. Ich nenne nur die Ausschreitungen in Heidenau und die Anschläge auf Flüchtlingsheime sowie die Straftaten der Terrorgruppe Freital.

Haben Sie Pegida nicht erst durch Ihre Empörung eine Aufmerksamkeit verschafft, die die Initiative sonst nie bekommen hätte?
Doch, und diese Aufmerksamkeit hat Pegida eigentlich nicht verdient.

In der Pressestelle der Stadt heißt es, Pegida demonstriere immer am Montag. Dass sie das Datum bewusst genutzt habe, um zu provozieren, sei eine Unterstellung.
Schon das Motto der Demo spielt ganz gezielt auf den Führer-Geburtstag an. Wer das nicht sehen will, muss schon ziemlich ignorant sein. Um diese Gelegenheit zur Provokation zu nutzen, wurden sogar die Gefahren der weiteren Corona-Verbreitung billigend in Kauf genommen. Durch die Pegida-Veranstaltung sind 250 Polizisten auf engem Raum zusammengekommen – neben den Demonstranten und der übrigen Bevölkerung, die natürlich auch in der Innenstadt unterwegs war.

Aber die Polizei hat dafür gesorgt, dass die Teilnehmer Mundschutz trugen.
Mit den Polizisten, Demonstranten, Gegendemonstranten und Passanten waren hunderte Personen auf dem Platz. Wenn sich darunter infizierte Menschen befanden, hatte das Corona-Virus dort die beste Gelegenheit, sich zu verbreiten.

Wären Sie genauso empört gewesen, wenn die Demo von der Antifa angemeldet worden wäre?
Was ich anprangere, ist der Umstand, dass die Versammlungsbehörde in Dresden seit langer Zeit unterschiedliche Maßstäbe an Demonstrationen anlegt. Darüber sind viele Menschen zu Recht empört.

Sie unterstellen der Behörde Sympathien für Pegida?
Leider kann man gelegentlich diesen Eindruck gewinnen.

In Dresden ist es in den vergangenen Jahren ruhig geworden um Pegida. Woran liegt das?
Die Attraktivität der Versammlungen hat abgenommen. Was dort verkündet wird, ist im Grunde genommen immer wieder dieselbe Leier. Man muss sich aber die Entwicklung vor Augen führen: Zunächst hat die extreme Rechte das gesellschaftliche Klima auf der Straße vergiftet. Inzwischen sitzt sie in großer Zahl in den Parlamenten. 

Können Sie nachvollziehen, was die Anhänger frustriert?
Nein, bei Pegida wurde von Anfang an Rassismus verbreitet. Es wurde gehetzt und gepöbelt gegen Ausländer, Politiker und gesellschaftliche Akteure. Ich kann die Einschätzung nicht teilen, dass es sich dabei nur um besorgte Bürger handelt. 

Außerhalb ihrer Filterblase hat man in der Corona-Krise nichts mehr von Pegida gehört. Nützt oder schadet die Pandemie den Aktivisten?
Die Bedeutung von Pegida hat abgenommen. Aber es wird versucht, aus dieser Krise politisches Kapital zu schlagen. So wird die Pandemie von der extremen Rechten dazu genutzt, um Ausländer als Überträger zu stigmatisieren. Im Alltag schlagen ihnen herabwürdigende Kommentare entgegen.   

Der Verfassungsschutz warnt, Extremisten könnte die Krise nutzen, um Anschläge zu planen. Wie schätzen Sie das Gewaltpotenzial von Pegida ein?
Ich schätze das insgesamt als sehr hoch ein. Die Worte, mit denen gehetzt wird, werden von einigen Teilnehmern als Aufforderung verstanden, zu handeln. Es gibt nicht nur eine Vielzahl von Straftaten, die immer wieder im Zusammenhang mit Pegida-Demonstrationen begangen wurden. Das geht einmal quer durchs Strafgesetzbuch. Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung. Und es gibt auch Pegida-Aktivisten wie den Mann, der 2017 einen Bombenanschlag auf eine Moschee in Dresden verübt hat. Dass von der extremen Rechten immer wieder gravierende Straftaten verübt werden, kann niemand ernsthaft leugnen.

Die Fragen stellte Antje Hildebrandt.
[close]
https://www.cicero.de/innenpolitik/dresden-pegida-demonstration-hitler-geburtstag-corona-verfassungsgericht/plus
« Letzte Änderung: 21. April 2020, 20:36:49 von Gutemine »
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1798 am: 3. Mai 2020, 12:08:18 »
Wieder einer der tollen Pegida-Redner der um Spenden betteln darf.

Spoiler
Volksverhetzung: Nürnberger Pegida-Redner Cran muss Strafe zahlen

Revision wurde verworfen - Urteil wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig - vor 6 Stunden

NÜRNBERG - Ernst Cran muss seine Strafe bezahlen. 90 Tagessätze à 35 Euro hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth dem ehemaligen evangelischen Pfarrer aufgebrummt. Wegen Volksverhetzung während einer öffentlichen Rede in Dresden. Die Revision des 63-Jährigen hat das Bayerische Oberste Landesgericht jetzt verworfen. Damit ist die Strafe rechtskräftig.

Der Vorfall liegt mehr als vier Jahre zurück. Ende November 2015 trat Cran während einer Pegida-Veranstaltung in Dresden vor Tausenden von Teilnehmern auf. Im Verlauf seiner Rede bezeichnete er pauschal alle Muslime als "Koraner", sprach von einem "Bazillus des Terrors", der "jedem Koraner von der ersten Sure ab eingeflößt" werde und damit "jeden Koraner zu einer tickenden Terror-Zeitbombe" mache. Nach Überzeugung des Landgerichts Nürnberg-Fürth behauptete Cran damit wahrheitswidrig, es handele sich bei allen Muslimen um potenzielle Attentäter.

Wie schon zuvor das Amtsgericht Fürth, wertete die Kammer diese Aussagen als Verunglimpfung aller Muslime als religiöse Gruppe und als Angriff auf deren Menschenwürde. Den Einwand der Verteidigung, Cran habe mit "Koranern" nur diejenigen Muslime gemeint, die den Koran wortwörtlich nehmen, ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend sei, wie das Publikum eine Aussage verstehe. Für die Besucher der Dresdener Pegida-Veranstaltung sei klar gewesen, dass Cran mit "Koranern" alle Muslime gemeint habe, so die Vorsitzende Richterin, Martina Müller. Das lasse sich aus den Besucher-Reaktionen auf dem Video klar ablesen, das während der Verhandlung im Gerichtssaal abgespielt worden war.

Gegen das Urteil legte Crans Anwalt Joachim Voigt umgehend Revision ein. Es könne nicht sein, dass ähnliche öffentliche Aussagen anderer Menschen in Deutschland – zum Beispiel diverser Buchautoren – als erlaubte Meinungsäußerung Bestand hätten, während Crans Aussagen als Volksverhetzung gewertet würden. Zudem könne die Bewertung, ob es sich um eine vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung handele oder nicht, kaum davon abhängen, vor welcher Art Publikum die jeweiligen Aussagen getroffen würden, meinte Rechtsanwalt Voigt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision inzwischen zurückgewiesen.
Verteidiger will Urteils-Verfassungsbeschwerde einlegen

Crans Verteidiger will dagegen Urteils-Verfassungsbeschwerde einlegen. Seiner Meinung nach stellt das (jetzt rechtskräftige) Urteil einen Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem folgen, dann müsste das Strafverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth nochmal aufgerollt werden, so Anwalt Voigt. Bis zu einer Entscheidung könnten aber leicht sechs bis zwölf Monate ins Land gehen.

Die 90 Tagessätze à 35 Euro, die das Landgericht gegen Ernst Cran verhängt hatte, bilden die Mindeststrafe, die Paragraf 130 Strafgesetzbuch für Volksverhetzung vorsieht. Nachdem die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, muss der 63-Jährige die Strafe nun erst einmal zügig bezahlen.
[close]
https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/volksverhetzung-nurnberger-pegida-redner-cran-muss-strafe-zahlen-1.10070272
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1799 am: 6. Mai 2020, 10:44:08 »
Zitat
wegen guter Sozialprognose


Der gehört doch zu den Leuten, die immer schwallen, man solle das Alter ehren? 91-jährige Frau schlagen ist ok, oder wie?   :(



Zitat
Gerichtsprozess in Potsdam
Pogida-Müller wieder vor Gericht

Der 36-jährige Potsdamer ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll eine 91-Jährige misshandelt und geschlagen haben. CARSTEN HOLM
Spoiler
Potsdam - Seit Montag steht ein über die Stadt hinaus bekannter Potsdamer einmal mehr vor Gericht: Der 36-jährige Christian Müller, der 2016 die „Abendspaziergänge” des örtlichen Pegida-Ablegers „Pogida” organisiert hatte, muss sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am frühen Morgen des 15. Novembers 2019 die 91 Jahre alte Erika F. in ihrer Wohnung misshandelt und geschlagen zu haben. Müller soll der Seniorin mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen und sie gestoßen haben, worauf sie mit dem Gesicht auf ihren Rollator fiel und, so Staatsanwalt Markus Nolte, „massive Gesichtsschwellungen und Hämatome” erlitt.

Müller betrat den Saal 24 Amtsgerichts in Handschellen, er wurde aus der Untersuchungshaft in Neuruppin ins Potsdamer Justizzentrum gebracht. Sein Vorstrafenregister weist 26 Einträge aus, er war erst im April 2019 wegen Körperverletzung in fünf Fällen vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er kam am 4. November 2019 frei. Müller wollte sich am Montag nicht zum neuen Tatvorwurf äußern. Als Richterin Kerstin Nitsche ihn aber fragte, aus welchen Gründen er vorzeitig entlassen worden sei, antwortete er: „Wegen guter Sozialprognose.”

Müller war bei Erika F. eingezogen
Doch schon nach elf Tagen in Freiheit erwies sich die Prognose, wenn die Anklage zutreffend ist, als zu optimistisch. Müller war bei Erika F. eingezogen, die ihn als „Stiefsohn” bezeichnete. Vor Gericht trat ein zwischenmenschliches Drama zu Tage, das wohl bald nach dem Einzug des Haftentlassenen begann. Es spricht viel dafür, dass die rüstige Dame, die Zeugen als gehbehindert, aber für ihr Alter als bemerkenswert geistig rege schilderten, in ihrer Drei-Raum-Wohnung nahe des Bassinplatzes ein wahres Martyrium durchlitten haben muss – weil sie froh darüber war, nicht mehr so einsam zu sein.

Die Seniorin lebte dort allein, ihr Mann ist schon vor längerer Zeit verstorben, das Ehepaar war kinderlos geblieben. Müller, ein getrennt lebender Vater von vier Kindern, der nach eigener Aussage trotz seines Jobs als Geschäftsführer einer Cocktailbar auf der Kanareninsel Lanzarote und einem Monatseinkommen von 1500 Euro „zur Zeit keinen Unterhalt” zahlt, hatte das Vertrauen von Erika F. gewonnen. Betreuerin Susanne K. sagte aus, dass die 91-Jährige ihr eines klargemacht habe: Wenn Müller „Sachen passiert” seien, die „nicht in Ordnung” seien, wolle sie „davon nichts wissen”. Ihr „Stiefsohn” sei „ein guter Junge, er kümmert sich”.


Der gute Junge erhielt Kontovollmacht und kümmerte sich um die Finanzen seiner Wohnungsgeberin wohl mehr, als ihr lieb sein konnte. Müller, so berichtete die Betreuerin, habe „das letzte Geld vom Konto geräumt”. Er habe Benzin und Spirituosen mit der Kontokarte bezahlt und für sich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Die immerhin hat Susanne K. kündigen können.

Das gesamte Gesicht war geschwollen
Am frühen Morgen des 15. November schickte Erika F. ihre Pflegerin Natalie B., die sie täglich zweimal aufsuchte und sie um 6.30 Uhr waschen wollte, sofort weg. Weil B. aber das „dunkelrot gefärbte Gesicht” der Frau gesehen hatte, informierte sie ihre Chefin, die sofort Polizei und Notarzt alarmierte. Was die Polizisten erlebten, empfanden sie als schlimm: Polizeibeamtin Anne K. kümmerte sich um die 91-Jährige, die bitterlich weinte und zunächst sagte, sie sei auf ihren Rollator gefallen. Dann korrigierte sie sich: Müller habe sie „geschubst”. Das gesamte Gesicht der Frau sei geschwollen gewesen, so die Polizistin vor Gericht, „ein Auge war kaum zu sehen“. Für sie sei „ohne Zweifel”, dass der Angeklagte „mehrfach auf sie eingewirkt” habe. Auch Ärzte im Klinikum „Ernst von Bergmann“, wohin das Opfer gebracht worden sei, hätten diagnostiziert, „dass Hämatome zu sehen sind, die nicht von diesem Tag stammen”.

Pflegerin Natalie B., die Erika F. täglich wusch, hat in den Tagen vor dem mutmaßlichen Tattag davon allerdings nichts bemerkt. Die Polizeibeamten ermittelten einen Atemalkoholgehalt von 2,02 Promille bei Müller, der sich in der Wohnung aufhielt. Es blieb offen, warum keine Blutprobe angeordnet wurde. Der Prozess wird am 20. Mai um 9 Uhr fortgesetzt.
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Gutemine, Goliath, Gerichtsreporter