Autor Thema: Pegida Blüten  (Gelesen 195743 mal)

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dtx

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1470 am: 30. August 2018, 23:09:03 »
Vermutlich war das aber keine schlechte Entscheidung, denn ob das Verhalten des Hutbürgers für eine Kündigung ausgereicht hätte, dürfte durchaus fraglich sein.

In Anbetracht der Tatsache, daß sich in ähnlicher Situation nicht mal eine Abmahnung vor Gericht halten ließ, sind Deine Zweifel mehr als berechtigt.
 

Offline BlueOcean

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1471 am: 31. August 2018, 01:14:13 »
So ist er erst einmal weg... wobei es auch nur dann eine nicht schlechte (von gut will ich jetzt auch nicht reden) Entscheidung ist, wenn er jetzt keinen Zugriff mehr auf sensible Daten hat. Ansonsten wäre das eine Katastrophe ein üblicher Vorgang in Sachsen.

Ach, da erinnere ich mich an die Bundeswehr. Da hat mal einer während der Ausbildung die Kriegsdienstverweigerung erklärt und prompt wurde ihm die zuvor gewährte Sicherheitsstufe entzogen. Er wurde sofort mit bewaffneter Bewachung zu seinem Spind geleitet und ohne Federlesen der Kaserne verwiesen.

Etwas später wurde er dann zur Strafe bis zur Verhandlung in eine Schreibstube auf der Hardthöhe "verbannt". Und dort war sein Job dann die wegen der Terrorismusgefahr geheimen und ständig wechselnden Fahrtrouten von Politiker und Militärs an andere Dienststellen weiter zu leiten. :shifty:
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dtx

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1472 am: 31. August 2018, 07:21:17 »
So wie der Hutbürger gestrickt und in der Szene mittlerweile bekannt ist, wird er sicherlich bald wieder in Erscheinung treten.
Und dann wird das Innenministerium dem Parlament erklären, wo er gerade schafft.
 
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Offline hair mess

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1473 am: 31. August 2018, 08:20:30 »
wo er gerade schafft.
warum er gerade schafft
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wen er gerade schafft
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1474 am: 31. August 2018, 10:11:20 »
bis zur Wende wurde die Gegend durch die Kommunisten regiert,
davor von den Nazis
und danach von der CDU
will man also von letzterer "das Land zurückholen",
setzt man sich damit zwangsweise in die Nachfolge der vorher regierenden ...

so wie es aussieht, haben einige Protagonisten mit beiden vorhergehenden Systemen keine Probleme:

Zitat
https://tagesspiegel.de/politik/sachsen-geleakter-haftbefehl-justizbeamter-stellt-sich-ermittlungen-gegen-abgeordnete/22976240.html
Noch mal kurz zusammengefasst: Justizbeamter fotografiert Haftbefehl, sendet das unter anderem an Rechtsradikale, nimmt sich dann einen Pegida-nahen Rechtsanwalt mit Stasivergangenheit, um in der BILD seine 'Motive' zu publizieren...

Mal schauen wie die Geschichte für den Justizangehörigen weitergeht.

Artikel bei der Bild [paywall]:
https://bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/justizbeamter-gesteht-in-bild-ich-habe-den-haftbefehl-veroeffentlicht-56967884

Der Anwalt des "Helden" ist Frank Hannig:
https://www.journalistenwatch.com/2018/08/30/ein-chemnitzer-held/
https://m.facebook.com/Hannig-Wir-l%C3%B6sen-Probleme-169041869781888/ *)
http://hannig-rechtsanwaelte.de/

https://sz-online.de/sachsen/ein-ueberaus-wendiger-anwalt-3362390.html
https://correctiv.org/blog/2016/04/01/ex-stasi-spitzel-half-bei-gruendung-von-pegida-verein/

Zwecks Weiterverbreitungsverbot ist hoffentlich hier im Forum mit angebrachter Sorgfalt vorgegangen worden.

Zitat
https://tagesspiegel.de/politik/sachsen-geleakter-haftbefehl-justizbeamter-stellt-sich-ermittlungen-gegen-abgeordnete/22976240.html
Haftstrafe bis zu einem Jahr möglich
Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens - wie einen Haftbefehl - veröffentlicht, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

Lesenswerter Artikel im Tagesspiegel.

Gruss 655321

PS: Edith hat Links ergänzt und Fehler korrigiert.

*) schade um die vertane Möglichkeit bei der Eingangsgrafik - es ist gar nicht eindeutig zu erkennen, welcher Herkunft die die Frau (es wird doch keine transgender Person sein?   >:D) bedrängenden Männer sind ...  :facepalm:
« Letzte Änderung: 31. August 2018, 11:40:45 von 655321 »
Du musst Dich nicht Anti-Antifa nennen.
Faschist reicht vollkommen ...

„Bereits zuvor, vom 24.8.2018 bis zum 6.9.2018 fand das Endgericht der Apokalypse in Harsewinkel statt.“
 
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Offline Gutemine

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1475 am: 31. August 2018, 11:27:31 »
Hannig (der auch für die "Sächsische Volkspartei" aktiv ist), hatten wir auch letzthin auf FB mit einem ganz tollen Aufruf.  ;D

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/videos/1358878397576704/

Nachtrag:

Ein Job-Angebot von der AfD -genauer von "Rambo-Räpple" gibt es jetzt auch.
« Letzte Änderung: 31. August 2018, 11:41:40 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Mr. Devious

Re: Pegida Blüten
« Antwort #1476 am: 31. August 2018, 12:04:39 »
Da sich Räpple als "Justizvollzugsbeauftragter des Landes Baden-Württemberg" bezeichnet, möchte ich folgendes klarstellen:

Einen "Justizvollzugsbeauftragten" kennt das Land Baden-Württemberg nicht. Allerdings gibt es "Strafvollzugsbeauftragte" der Landtagsfraktionen, denen der Zutritt zu den JVAs ohne Anmeldung gestattet ist (§ 56 Justizvollzugsgesetzbuch I Baden-Württemberg). Rechtsaußen-Räpple ist also nicht vom Landtag oder dem Justizministerium zum Beauftragten bestimmt worden, sondern von seiner Fraktion.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Rolly

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1477 am: 31. August 2018, 12:12:04 »
@Mr. Devious Räpple bezeichnet nicht sich selbst sondern Zabel als Justizvollzugsbeamten. Bisher wurde der doch erst suspendiert und noch nicht gekündigt, oder?
Ist der Text von Räpple irgendwie verwertbar? Immerhin ruft er Polizisten und andere Beamte offen zum Widerstand auf...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Mr. Devious

Re: Pegida Blüten
« Antwort #1478 am: 31. August 2018, 12:27:54 »
@Rolly: Ich zitiere (wenn auch widerwillig ob der fürchterlichen Misshandlung der deutschen Sprache): "Als Justizvollzugsbeauftragter des Landes Baden-Württemberg ist ein Experte auf dem Sachgebiet in meinem Team auch sinnvoll."

Z. mag Justizvollzugsbeamter sein, aber sicher nicht des Landes Baden-Württemberg. Dagegen ist Räpple Strafvollzugsbeauftragter der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Ich halte an meiner Auslegung fest.

Justiziabel sind die Äußerungen sicher nicht.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1479 am: 31. August 2018, 12:33:50 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1480 am: 31. August 2018, 14:12:26 »
So neu ist das leider auch nicht. Auch in den USA gab es schon Reisewarnungen für Deutschland, die sich speziell an Afroamerikaner richteten.
 
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Offline dieda

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1481 am: 31. August 2018, 15:59:42 »
Moscheebomber und PEGIDA- Nino zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt:

https://sz-online.de/nachrichten/haftstrafe-fuer-moscheebomber-4005304.html

Spoiler
Freitag, 31.08.2018

Haftstrafe für „Moscheebomber“

Fast zwei Jahre nach seinen Bombenanschlägen auf eine Moschee und das Kongresszentrum in Dresden wurde Nino Köhler am Freitag zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt.

Von Alexander Schneider

Der Angeklagte am Freitag vor Gericht.
Der Angeklagte am Freitag vor Gericht.
© SZ
Dresden. Fast zwei Jahre nach seinen Bombenanschlägen wird „Moscheebomber“ Nino Köhler am Landgericht Dresden verurteilt. Unter anderem wegen versuchten Mordes und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen muss der 31-jährige Klimaanlagenmonteur aus Dresden für neun Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Der ehemalige Pegida-Redner hatte bereits zum Prozessauftakt im Januar dieses Jahres gestanden, die aufsehenerregenden Anschläge verübt zu haben, er habe jedoch niemanden verletzen oder gar töten wollen. Er sei bei seiner Tat am Abend des 26. September 2016 sogar davon ausgegangen, dass sich keine Menschen in der Moschee an der Hühndorfer Straße in Dresden Cotta aufhielten.

Die Staatsanwaltschaft hielt das für eine Schutzbehauptung. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass sowohl in der Wohnung des Imams, seiner Frau und den beiden damals sechs und zehn Jahre alten Söhnen zum Tatzeitpunkt um 21.48 Uhr noch Licht brannte. Köhler hatte seinen Sprengsatz unmittelbar vor der Wohnungstür der Familie deponiert. Videobilder zeigen, dass er mehrfach zu seinem selbst gebastelten und mit einer Fernzündung ausgestatteten Spreng- und Brandsatz ging, offenbar weil die Zünder nicht sofort funktionierten. Nur wenige Minuten später zündete Köhler einen weiteren Brandsatz auf der etwas mehr als drei Kilometer entfernten Dachterrasse des Internationalen Kongresszentrums. Köhler hatte Anhänger dazu aufgerufen, sich auf der Marienbrücke zu versammeln und auf sein Zeichen „Wir sind das Volk!“ zu skandieren.

Neben den beiden genannten Sprengsätzen hat Köhler eine Reihe weiterer Spreng- und Brandvorrichtungen gebastelt. Bei seiner Verhaftung im Dezember 2016 fanden die Beamten einen 4,6 Kilogramm schweren zündfähigen Brandsatz.

Erstmals war Nino Köhler als Pegida-Redner im Juli 2015 auf dem Dresdner Altmarkt aufgefallen. Dort hatte er einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verlesen und sie für die Flüchtlinkskrise verantwortlich gemacht. Er nannte den Islam als größte Massenvernichtungswaffe. Im Sommer 2016 soll er sich radikalisiert und Mitstreiter für eigene Aktionen gesucht haben, ohne Erfolg. Daher habe er schließlich als Einzeltäter Rohrbomben und Brandsätze gebastelt. Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz hatte für Köhler eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten gefordert. Verteidiger Hans-Jörg Elbs plädierte dagegen auf lediglich viereinhalb Jahre. Ein Mordversuch sei seinem Mandanten nicht nachzuweisen.

Der siebenmonatige Prozess wurde überschattet von einer Reihe Pannen und Fehlern im Ermittlungsverfahren. So war bereits die Tatortarbeit unmittelbar nach dem Anschlag vor der Moschee mangelhaft. Nach Splittern einer Rohrbombe wurde offenbar gar nicht erst gesucht. Die Geschädigten und wichtige Augenzeugen wurden gar nicht oder erst nach fünf Monaten vernommen. Tatortfotos in der Wohnung des Imams wurden auch erst im Februar 2017 gefertigt, da fand sich auch die Wohnungstür noch auf dem Sperrmüll, um darauf Spuren zu suchen.

Wichtigster Beweis war Spur H045, ein zwei mal zweieinhalb Zentimeter großer Metallsplitter. Für die Polizei war er der Beleg, dass es sich bei dem detonierten Sprengsatz an der Moschee um eine Rohrbombe handelte. Die Spur wurde im April 2017 eher zufällig in einer Tüte mit Kehrschutt vom Tatort gefunden. Bis dahin gingen die Ermittler davon aus, Köhler habe einen Brandsatz gezündet. Zwei noch intakte Rohrbomben, die ebenfalls vor der Moschee entdeckt wurden, zündete die Polizei Anfang Mai 2017, um die Sprengwirkung zu analysieren. Mit dieser Untersuchung vernichteten die Beamten jedoch Beweismaterial – konnten jedoch die Sprengwirkung und die Gefährlichkeit der Rohrbomben nicht ausreichend dokumentieren. Weil das Schwurgericht nun einen Sprengstoffexperten des Bundeskriminalamtes und einen renommierten Rechtsmediziner mit entsprechenden Gutachten beauftragte, zog sich der Prozess um mehrere Monate in die Länge.
[close]

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1482 am: 31. August 2018, 16:10:22 »
Pannen, Pannen, Pannen und schlampige Arbeit der Ermittler. Natürlich alles nur reiner Zufall.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1483 am: 31. August 2018, 18:09:43 »
Nachdem die AfD unisono Zabel zum neuen Helden erklärt, der nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch mindestens das Bundesverdienstkreuz zu bekommen hat, ist auch die glühende Else aufgewacht und bietet ihm einen Job an.  :facepalm: :facepalm:
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #1484 am: 31. August 2018, 18:31:19 »
Zitat
...sie werden sich später vielleicht in den Geschichtsbücher wiederfinden...

Ähm...nein, nicht mal Fußnote oder so.
Seine Worte werden sich höchstens in einer Prozessakte wiederfinden.

Der einzige „Funfact“ bei seiner Aktion ist das die einzige Lüge, die durch die Aktion entlarvt wurde, die von der Stürmerpresse und rechten Gruppen behauptete Anzahl an Messerstichen war, die haben nämlich von 25 gesprochen.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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