Autor Thema: Neues aus dem Königreich 3/22, Aus Vision wird Tat: Vom Schloss zur Ruine  (Gelesen 28314 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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die alle wirklich 20.000 Euro für irgendwas an irgendwen überweisen.

Wenn es aber zu meinem Plan gehört, eh nur die Anzahlung zu leisten, ist es egal, ob daran ein, zwei, oder mehr Millionen hängen. Wir SSLer denken immernoch zu wirtschaftlich.

Wirtschaftlicher Erfolg in Peters Welt heißt, gut zu leben bis zu seinem Exitus.
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Rabenaas

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Oder bis zum Haftantritt.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Laaaangweilig! Wie lange wartest Du darauf schon?
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Offline Neubuerger

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Der Kaufpreis ist mal wieder typisch Fitzek der Einstands- und Listenpreis. Keine müde Mark und keinen müden Engel hat er bei den Hütten heraus gehandelt, obwohl die schon lange schwer verkäuflich auf dem Markt waren.

Wer weiss, was dort für krumme Nebenabreden über Rückflüsse getroffen worden sind.

Und ich gebe zu bedenken, dass Oberste Insolvente für jede leichtfertig zugesagte Million fünfzig Dumme finden muss, die alle wirklich 20.000 Euro für irgendwas an irgendwen überweisen.

Oder nur vier Dumme, die ihm 250.000 Euro hinterherwerfen.

Dieses waghalsige Abenteuermodell mit gleich zwei Objekten gleichzeitig zu jonglieren dürfte die Zeitspanne bis zum Zusammenbruch aber deutlich verkürzen.

Woran nichts falsch wäre.

die alle wirklich 20.000 Euro für irgendwas an irgendwen überweisen.

Wenn es aber zu meinem Plan gehört, eh nur die Anzahlung zu leisten, ist es egal, ob daran ein, zwei, oder mehr Millionen hängen. Wir SSLer denken immernoch zu wirtschaftlich.

20.000 Euro waren die Mindestsumme, die man pro Person aufbringen muss, um im Dorfprojekt mitspielen darf.

Oder bis zum Haftantritt.  ;D

Haft, pffft, das ist doch für den gemeinen Pöbel. Ein Fönig begibt sich auf einen Klosteraufenthalt mit Vollpension und schreibt dort Bücher. Sagte er jedenfalls wörtlich über seinen letzten derartigen Aufenthalt.

« Letzte Änderung: 1. April 2022, 00:06:24 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline BlueOcean

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Fitzeks Brief an Dr. Minas und der Kaufvertrag vom Stroh-Marco sprechen wieder einmal Bände. Doof Ginzel steht jetzt dafür gerade, dass Dr. Minas bis Mitternacht 1,5 Millionen Euro zugeflossen sind. Wo Fitzek in seinem Brief doch sogar selbst vorgeschlagen hätte, dass ein "etwas solventerer" Vertrauter von ihm den Kuhhandel durchführen könne.

Wobei Ginzel größtenteils ein Unternehmen erworben hat, das für alle Baumaßnahmen Umsatzsteuer gezogen hat und daher auf Dauer der Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Wenn die Hempel ihr Doofprojekt in dem Schloss verwirklichen, wird das Finanzamt eine nicht-gewerbliche Nutzung feststellen und die an den Vorbesitzer erstattete Umsatzsteuer einfordern. Und selbst für Fitzeks Schwurbelseminare muss Marcos neue "Schloss UUG" (unterirdische Unternehmergemeinschaft) dem KRD neV eine Rechnung schreiben - mit Umsatzsteuer. Ein paar Mal kann man Seminare vielleicht als "Jahresfeier" tarnen - aber ob das dortige Finanzamt so langmütig ist wie die Kollegen in Wittenberg? Hazienda, ick hör dir trapsen.

Wenn die ganze Chose platzt kassiert der Verkäufer flockige 10.000 Euro Mietentschädigung für jeden Monat, den die Truppe auf dem Gelände turnen durfte. Und Ginzel macht den Stöckel.

Der Verkäufer hat aber auch Humor. Nach mehr als zehn Jahren Eigentum ist der Satz "Der Verkäufer vermutet, dass das Hauptgebäude unter dem Denkmalschutz steht." schon richtig niedlich.
« Letzte Änderung: 1. April 2022, 00:31:24 von BlueOcean »
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Offline Sappho

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Wie hat der Onkel Doktor das eigentlich berufsrechtlich hinbekommen?`

Dürfen Ärzte nebenher gewerblich als Hotelier tätig werden? Also ich darf das nicht.

« Letzte Änderung: 1. April 2022, 09:13:42 von Sappho »
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur
 
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Offline hair mess

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Warum sollten Ärzte nicht als Hotelier tätig werden können?
Ich dachte im Anblick mehrerer Kurorte der Region der Übergang sei dort fließend.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Der Rührer

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Oha - das Wolfsgrüner Schlösschen!
Das war eigentlich ein kleines, schickes Hotel mit Restaurant. Scheint wohl Corona nicht überlebt zu haben.

Als ich vor Jahren oft beruflich im Erzgebirge unterwegs war, habe ich dort gerne an dem an der Hauptstraße nach Eibenstock betriebenen Imbiss Mittag gegessen. Rustikales Gulaschkanonen-Flair.
Ich habe irgendwo auch noch einige Coupons (10x essen, 1 x gratis).

Ob ich die auch beim Fönich einlösen kann? :D
 
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Offline Knallfrosch

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Ob ich die auch beim Fönich einlösen kann?

Klar.
Gegen einen Sauerkrautsaft.
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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Anti Reisdepp

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In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline Rechtsfinder

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Off-Topic:
Die geliebte Staatsführung möge mir verzeihen. Es ist nur Off-Topic!

Das Finanzamt bitte nicht vergessen. Die setzen in der Regel die Grunderwerbsteuer mit Abschluss des dinglichen Kaufvertrags fest. Wenigstens hier im Schwäbenländle. Und ohne die Zahlung der Grunderwerbsteuer gibt`s keine Auflassung.

Was ist ein dinglicher Kaufvertrag? Wird daraus die Immobilie verpflichtet? Ich hatte noch kein Sachenrecht, deswegen kenn' ich mich da nicht so aus. Bislang kenne ich nur schuldrechtliche Kaufverträge  ;D
Dann kann ja ich mal gscheideln.
1 Kaufvertrag beim Notar.
2 Auflassung im Grundbuch
   Mitteilung an das Finanzamt, daraus Festsetzung der Grunderwerbsteuer
3 nach Zahlung Grunderwerbsteuer Eintragung des Eigentums und Löschung der Auflassung.

@Sandmännchen Einen "dinglichen Kaufvertrag" gibt es nicht; gemeint ist wohl das "dingliche Rechtsgeschäft". Vom Abstraktionsprinzip wirst Du gehört haben. Schuldrechtlich wird verpflichtet, dinglich wird verfügt. Während bei beweglichen Sachen zur Übereignung Einigung und Übergabe ausreichen, bedarf es bei Immobilien der Auflassung und Eintragung ins Grundbuch.

Off-Topic des Off-Topic: Man kann tatsächlich Immobilien "verpflichten", wobei der Fachbegriff hier "belasten" lautet. Einige Stichworte hierzu wären Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch oder Grunddienstbarkeit.

Sachenrecht ist der Teil im Zuvielrecht, der gar nicht zuviel ist, sondern schön. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Goliath

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Einen Hinweis noch: In einem Livestream sagte Peter, dass sie tatsächlich überlegen die Gulaschkanone beim Wolfsgrüner Schlößchen zu übernehmen. Das würde dann ziemlich sicher veganes Gulasch zur Folge haben. Na lecker!

Na in so einer Gulaschkanone sollte man auch einen guten Erbseneintopf mit Tofu hinbekommen. ;D
 
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