Umfrage

Geht man rechtliche Riskien ein, wenn man eine solche Beitritterklärung unterschreibt?

Ja.
6 (30%)
Nein.
5 (25%)
Weiß ich nicht.
5 (25%)
Es kommt darauf an
4 (20%)

Stimmen insgesamt: 20

Autor Thema: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland  (Gelesen 8491 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #30 am: 10. September 2014, 13:12:46 »
...
So schön das unter Abschreckungsgesichtspunkten wäre, da verstehe ich ausnahmsweise mal die Behörden, dass die sich das nicht antun.

Insbesondere, da dies auch bisher nicht nötig war, denn Haftungsansprüche wurden bisher nicht gestellt. Allerdings scheint mir bedenklich, das Vereins-/Gesellschaftsvermögen für die Zwangsgeldforderungen gegen Fitzke zu beschlagnahmen. Selbst wenn die Hintermann-Konstruktion der Bafin durchgeht, ist zumindest das Bargeld nicht im Eigentum des "Souveräns" gewesen. Da dürfte es einige Drittwiderspruchsklagen geben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #31 am: 10. September 2014, 14:50:58 »
Allerdings scheint mir bedenklich, das Vereins-/Gesellschaftsvermögen für die Zwangsgeldforderungen gegen Fitzke zu beschlagnahmen. Selbst wenn die Hintermann-Konstruktion der Bafin durchgeht, ist zumindest das Bargeld nicht im Eigentum des "Souveräns" gewesen. Da dürfte es einige Drittwiderspruchsklagen geben.

Viel Spaß damit bei vertretbaren Sachen. Weise mal nach, dass es genau Deine Öken sind.
(Ja ich weiss, man soll rechtliche und prozessuale Fragen trennen)
« Letzte Änderung: 10. September 2014, 15:50:42 von Müllmann »
 

Offline dieda

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #32 am: 10. September 2014, 15:49:19 »
Mal andersherum gefragt: könnten die alten Gauner bei einer offenkundig gefakten Online- Anmeldung mit ihrem "Formular" selbst noch einen "Betrugsversuch zum Nachteil des Vereins" oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren, um dann mittels IP- Adressenermittlung an die persönlichen Daten ihrer "Gegner" heranzukommen?
Ähäm ich meine, denen ist ja (fast) alles zuzutrauen. 
:scratch:
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Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #33 am: 10. September 2014, 16:01:58 »
Mal andersherum gefragt: könnten die alten Gauner bei einer offenkundig gefakten Online- Anmeldung mit ihrem "Formular" selbst noch einen "Betrugsversuch zum Nachteil des Vereins" oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren, um dann mittels IP- Adressenermittlung an die persönlichen Daten ihrer "Gegner" heranzukommen?
Ähäm ich meine, denen ist ja (fast) alles zuzutrauen. 
:scratch:

Betrug setzt eine Vermögensverschiebung vom Betrogenen zum Betrüger oder einem Dritten voraus. Vermögen ist aber nur das bereits Vorhandene, keine Anwartschaft auf einen zukünftigen Vermögenszuwachs. Liegt demnach nicht vor.
Und Ausspähung von Daten passt auch nicht. Das Forum ist ja frei zugänglich, nur Schreiben darf man nur als Staats*höriger. 

§ 263a StGB ist auch nicht einschlägig, da ja der Ablauf der Forensoftware nicht verändert wird, wenn ich mich mit falschen Personendaten beim Zwergenreich anmelde. Über § 265a könnte man reden, aber die Nutzung des Forums ist ja
unentgeltlich, passt daher auch nicht.

Je nach konkretem Einzelfall wäre mit den §§ 268 ff. StGB noch was zu holen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #34 am: 10. September 2014, 19:17:42 »
...oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren,
Das ist einmal zuviel um die Ecke gedacht. Bei der Vorschrift geht es um digitale Sicherungen die überwunden werden müssen um an Daten heranzukommen. Rechtsgut ist das Vertrauen in digitale Sicherungsmechanismen. Zu denen zählt Manuel sicher nicht, wenn er die Adressen der Anmelder überprüft.

Ich glaube nicht, dass auch nur ein Staatsanwalt in einem ziemlich großen Umkreis um die Lutherstadt ein Ermittlungsverfahren für das"Königreich" wegen einer Spaßanmeldung lostritt. Außerdem wird wohl keiner der klugen Staatsangehörigen des SonnenstaatlandesSSL nicht wissen wie man seine IP verschleiert.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #35 am: 10. September 2014, 21:11:08 »
Was'n mit dem Urrecht, in freier Urliebe mit Mann, Frau und Gotteszentrum herumzumachen?

http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Thread/362-Johannes-Raphael-Account/?postID=5628#post5628

Darauf geht Ihr überhaupt nicht ein.
 

Offline BlueOcean

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #36 am: 10. September 2014, 21:38:55 »
Nach der alles-eine-GbR-und-alle-sind-Gesellschafter-Logik würden die "Opfer" von Fitzeks Banken und Kassen selbst für alle Schäden haften.
Nein, wieso denn?
Erstens muss nicht jeder, der eine Leistung der genannten Verträge beansprucht Gesellschafter oder Mitglied des jeweiligen Vereins sein.
Zweitens können auch Mitglieder und Gesellschafter Rückgewähransprüche gegenüber Verein und Verantwortliche geltend machen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche.
Letztlich könnte man auch eine Mitgliedschaft oder Gesellschafterstellung wegen arglistiger Täuschung anfechten (da laufen aber die Fristen m.E. allmählich ab).

Fitzeks Formulare sind zwar teilweise wirr ABER ein Punkt war immer ganz deutlich: Wer bei irgendwelchem Schwurbelkram von ihm mitgemacht hat, musste seine Staatshinzuweggehörigkeit erklären.
Wenn diese Dingsgehörigkeit allein einen nun zum Gesellschafter machen würde, würden die Opfer also alle Schäden mithaften. Mit dem Nebenaspekt, dass Ansprüche der Opfer nur im Binnenverhältnis gegen andere Gesellschafter geltend gemacht werden könnten.
Aber bei den vor Gericht üblichen Ansprüchen an Kleingedrucktes und Transparenz sowie der Tatsache, dass die Opfer Geld anlegen wollten oder eine Krankenversicherung abschließen wollten und an keiner Stelle irgendwie erkennbar haftend einer GbR beigetreten sind, halte ich es doch eher für Jura Fiction, dass diese Personen als Gesellschafter haftbar gemacht werden.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline kalizzy

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #37 am: 10. September 2014, 21:42:39 »
Eher ist Peter wegen Betrugs dran. Sagt mir mein juristisch unfachliches Bauchgefühl.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #38 am: 10. September 2014, 21:46:03 »
Denke auch dass unterschieden wird zwischen aktiven Leuten (Mitarbeit und größere Spenden, Gruß an Benjamin & Manuel  ;D ) und Leuten die das Fantasiereich nie aktiv gefördert haben.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #39 am: 10. September 2014, 21:52:13 »
Aber bei den vor Gericht üblichen Ansprüchen an Kleingedrucktes und Transparenz sowie der Tatsache, dass die Opfer Geld anlegen wollten oder eine Krankenversicherung abschließen wollten und an keiner Stelle irgendwie erkennbar haftend einer GbR beigetreten sind, halte ich es doch eher für Jura Fiction, dass diese Personen als Gesellschafter haftbar gemacht werden.

So sehr ich Deine Beiträge schätze BlueOcean, aber hier begehst Du einen Denkfehler, der juristischen Laien (verständlicherweise) öfter unterläuft. Bisher haben wir nur die Folgen betrachtet, wenn die Willenserklärung wirksam abgegeben wurde und zu einem wie auch immer gearteten Vertrag führt.

Die Frage, ob so ein Vertrag überhaupt wirksam geschlossen werden kann, wurde bisher nur von Chaos am Rande mit der Frage der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, meinetwegen auch wegen Irrtums, berührt. Eine Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht und muss ausgeübt werden.

Zu prüfen wäre aber auch die rechtshindernden Einwendungen, nämlich ob hier nicht die §§ 138 II (Wucher), 138 I (sittenwidriges Geschäft) oder gar 134 BGB (gesetzliches Verbot) zu einer Nichtigkeit der ganzen Nummer führen.

Juristen denken nun einmal so.
 

Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #40 am: 10. September 2014, 21:54:51 »
Denke auch dass unterschieden wird zwischen aktiven Leuten (Mitarbeit und größere Spenden, Gruß an Benjamin & Manuel  ;D ) und Leuten die das Fantasiereich nie aktiv gefördert haben.

Ich verweise auf § 276 BGB

Zitat
Verantwortlichkeit des Schuldners

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
 

Offline dieda

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #41 am: 11. September 2014, 10:42:06 »
...oder einen Versuch nach §202a StGB konsturieren,
Das ist einmal zuviel um die Ecke gedacht. (...)
Ich glaube nicht, dass auch nur ein Staatsanwalt in einem ziemlich großen Umkreis um die Lutherstadt ein Ermittlungsverfahren für das"Königreich" wegen einer Spaßanmeldung lostritt.(...)

Ich würde das Thema nicht so ganz unterschätzen, wobei es ja den Anzeigenden hier gar nicht um das Verfahren oder die Bestrafung des Angezeigten, sondern allein um die Informationen zur Person per Akteneinsicht aus dem Ermittlungsverfahren geht, zur eigenen "weiteren Verwendung" versteht sich.

Zudem hat ja auch KRD mindestens einen (r?)echten Rechtsanwalt im Schlepptau, auch wenn es öffentlich schon länger still um ihn geworden ist, und auch der Karnath scheint ja jetzt auch auf den Zug aufgesprungen zu sein. Soviel zum Thema "Risiken".
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Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #42 am: 11. September 2014, 10:47:03 »
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?
 

Offline dieda

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #43 am: 11. September 2014, 11:02:12 »
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?

Sorry, aber im Ernstfall nützt auch die verschleierte IP Adresse nix, und mache "Kreise" haben so ihre eigene "Exekutive". 
Ich kann das alles aus guten Gründen nicht so auf die leichte Schulter nehmen, und was da "ausgespäht" wird, das merkst Du spätestens dann, wenn über Deine gefakte e-mail- Adresse echte Pronokataloge an Deine echte Hausanschrift geliefert werden....
Menno!
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Müllmann

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Re: Evtl. Risiken einer Beitritterklärung zum Forum Königreich Deutschland
« Antwort #44 am: 11. September 2014, 11:04:50 »
Hatten wir doch gestern schon, was soll denn da ausgespäht worden sein?

Sorry, aber im Ernstfall nützt auch die verschleierte IP Adresse nix, und mache "Kreise" haben so ihre eigene "Exekutive". 
Ich kann das alles aus guten Gründen nicht so auf die leichte Schulter nehmen, und was da "ausgespäht" wird, das merkst Du spätestens dann, wenn über Deine gefakte e-mail- Adresse echte Pronokataloge an Deine echte Hausanschrift geliefert werden....
Menno!

Falsch verstanden. Ich meinte, was beim KRD ausgespäht worden sein soll, um den § 202a StGB daraus zu konstruieren. Die Mobbing-Aktionen will ich gerne glauben, aber dazu sind die meisten im KRD doch zu bräsig.