Autor Thema: Jagdszenen im Königreich  (Gelesen 5590 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Jagdszenen im Königreich
« Antwort #15 am: 1. September 2014, 09:00:08 »
Wenn jemand an der Quelle sitzt und das Märchen mit weiteren Details ausschmücken kann: Ihr wisst ja, wir lieben solche Geschichten! Vielleicht wacht ja auch die Mitteldeutsche Zeitung mal auf?

Armer König, da hat er nicht nur seine Plastikausweise, sondern womöglich bei der Pfändung auch schon seinen Ausweisdrucker abgeben müssen. Und was ist schon ein König ohne Ausweis? Und dann der GRÜNE Führerschein, für den er so viele Extra-Prüfungen vor sich selbst als Prüfer ablegen musste (behauptet das Fitzelchen). So ein König hat's wirklich schwer. Aber Hauptsache die Regenrinnen sind sauber.

« Letzte Änderung: 1. September 2014, 09:53:42 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Müllmann

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Re: Jagdszenen im Königreich
« Antwort #16 am: 1. September 2014, 10:12:57 »
Die Reichsdeppenrundschau hat auch schon den Nachruf aufs Königreich parat:

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2014/08/27/peter-fitzek-nachruf-auf-einen-ewigen-verlierer/
 

Müllmann

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Re: Jagdszenen im Königreich
« Antwort #17 am: 3. September 2014, 20:31:47 »
Wie Peter Schmidt sagen würde: "Nur mal so als Idee":

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20140903.1025.399035.html

Zitat
Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen (Nr. 39/2014)

Pressemitteilung Nr. 39/2014 vom 03.09.2014

Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Antragsteller, ein 60jähriger Deutscher, schuldet dem Land Baden-Württemberg Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 250.090,43 Euro. Zusätzlich fordert der Fiskus von ihm Umsatzsteuer. Einschließlich Säumniszuschlägen sind aktuell Steuerschulden in Höhe von mindestens 531.981,13 Euro fällig. In der Vergangenheit hielt sich der Antragsteller an verschiedenen Wohnorten in Deutschland auf, z.T. ohne seiner Meldepflicht nachzukommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) entzog ihm im April 2014 den in Berlin ausgestellten Reisepass. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich der Antragsteller in Thailand auf; nach seiner Einreise über den Flughafen Berlin-Tegel übergab die Bundespolizei dem Antragsteller den Bescheid und behielt den Reisepass ein.

Die 23. Kammer lehnte den gegen die Passentziehung gerichteten Eilantrag des Antragstellers ab. Nach dem Passgesetz könne ein Reisepass entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passinhaber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle. Dies sei hier der Fall. Er habe objektiv erhebliche Steuerschulden. Schon dies lasse bereits für sich genommen darauf schließen, dass er einen Steuerfluchtwillen habe. Ungeachtet dessen spreche hierfür im konkreten Fall zusätzlich, dass er zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen habe, seine seit Jahren bestehenden Verpflichtungen zu begleichen, und er zudem wiederholt seine Meldepflichten verletzt habe. Auch der gerichtliche Eilantrag sei zunächst ohne Adressangabe eingereicht worden; eine Meldeanschrift habe er erst auf die gerichtliche Ankündigung, dass der Antrag anderenfalls als unzulässig zurückgewiesen werde, mitgeteilt. Das LABO sei trotz des zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses unbekannten Aufenthaltsorts des Antragstellers örtlich zuständig gewesen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 23. Kammer vom 27. August 2014 (VG 23 L 410.14)

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Offline BlueOcean

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Re: Jagdszenen im Königreich
« Antwort #18 am: 22. November 2015, 14:55:38 »
Und nach nur fünfzehn Monaten erfolgt die Gegendarstellung des Königreichs. Es war alles ganz anders als hier dargestellt. Nämlich angeblich so:

Zitat von: KRD
Am 07.08.2014 waren Martin Schulz, Marco Ginzel und Peter in Halle bei einem Hauptzollamt der BRD und holten illegal und zu unrecht geraubte Wertgegenstände wieder ab. Die berechtigten Drittwidersprüche wurden geltend gemacht und auch durchgesetzt.

Während die drei mit den "Beamten" des Hauptzollamtes beschäftigt waren, braute sich auf dem Parkplatz eine unverfrorene und freche Aktion zusammen. Die Mitarbeiter des Hauptzollamtes versuchten die drei Männer des Königreiches Deutschland hinzuhalten und zogen den Termin in die Länge. Als sie schließlich am Parkplatz ankamen, wartete bereits ein Großaufgebot der Polizei. Das Ziel war, die beiden Fahrzeuge zu beschlagnahmen, mit denen die drei angereist waren. Das in beiden Fällen keiner der drei Anwesenden der Eigentümer oder Halter der Fahrzeuge war, interessierte natürlich, bis auf einen Polizisten, der früher für den Verfassungsschutz arbeitete, niemanden. Dieser bestätigte: "Das System ist halt teilweise kriminell" und wünschte uns viel Glück. Stoppen konnte oder wollte er aber diese kriminelle Aktion auch nicht. Nur durch den beherzten Einsatz von Martin, Marco und Peter konnte die Beschlagnahme von wenigstens einem Auto verhindert werden. Peter wies seine Identität natürlich mit seiner ID-Karte und dem Führerschein des Königreiches Deutschland aus. Diese wurden als "Fantasiedokumente" bezeichnet und eingezogen. Natürlich hatte Peter einen Plan B und zückte den Führerschein aus Paraguay.

Jeder Staat oder staatsähnliches Konstrukt hat unterschiedliche Standards für die Herstellung der Führerscheine. Manche geben hochwertige, zentral organisierte Führerscheinkarten aus Plastik aus, manche geben aber auch einfache, gedruckte und laminierte Papierkarten aus. Je nachdem wie viel Geld in einem Staat dafür zur Verfügung steht und wie wichtig dies dem Staat ist.

Das Königreich Deutschland nutzt hochwertige Führerscheine, ausgedruckt mit einem professionellen Kartendrucker. Paraguay gibt Führerscheine aus, die dezentral ausgedruckt werden und vor Ort laminiert werden. Anscheinend waren die "Beamten" in Halle nicht gut informiert. Sie dachten ernsthaft, Peter hätte sich den paraguayischen Führerschein selbst ausgedruckt und damit Urkundenfälschung begangen.
Dieser Irrtum kann noch nachvollzogen werden, da ein Führerschein aus Paraguay vermutlich nicht oft im Alltag eines Polizisten auftaucht. Warum der Fehler im Nachhinein nicht bemerkt wurde, ist allerdings unverständlich.

Jetzt hat Peter einen Strafbefehl erhalten. In diesem wird ihm vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein und sich mit einem gefälschten Führerschein aus Paraguay ausgewiesen zu haben. Man versucht wohl wieder einmal mit allen Mitteln, Peter etwas anzuhängen.

Es sieht aus, als hätte sich die BRD mal wieder kräftig in ein Fettnäpfchen gesetzt!
Mal sehen wie lange benötigt wird, bis dies beim Amtsgericht in Halle verstanden wurde. Wenn nicht, dann wird es wohl wieder noch mehr Prozesse geben. Peter jedenfalls stört dies herzlich wenig.

Mal wieder wird versuucht, Peter durch haltlosen Anschuldigen beim Aufbau gemeinnütziger Strukturen zu behindern. Aufhalten wird ihn das aber herzlich wenig, denn aufhören wird er nicht.

Und gegen den Strafbefehl von 1800 EUR erhebt seine Fitzekligkeit natürlich Einspruch.
« Letzte Änderung: 22. November 2015, 15:01:01 von BlueOcean »
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Offline DerDude

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Re: Jagdszenen im Königreich
« Antwort #19 am: 22. November 2015, 16:48:13 »
Zitat
Welchen Wert hat ein paraguayischer Führerschein wirklich?
Geschrieben am 15. November 2013 von Jan Päßler

Acahay: Abgesehen davon, dass der paraguayische Führerschein eine reine Registerkarte für Fahrer der dazugehörigen Stadt ist und vorbehaltlos jedem Volljährigen ausgegeben wird der bereit ist höchstens 10 Euro auszugeben, verleiht dieser in Deutschland dem Besitzer das Recht für maximal ein Jahr am Straßenverkehr teilzunehmen.

Da der Besuch einer Fahrschule nicht vorgeschrieben ist und demnach auch kein Sehtest oder das Kennen der Verkehrszeichen als wichtig erachtet wird, beinhaltet dies ein erhebliches Risiko für den deutschen Straßenverkehr. Einem großen Prozentsatz der Fahrer in Paraguay, dies gilt gleichermaßen für alle hier sesshaften Nationen, ist anscheinend nicht bewusst das Alkohol am Steuer unter Strafe steht. Projiziert auf Deutschland wäre der damit verbundene Schaden unermesslich.

Da der paraguayische Führerschein aus der Kategorie der Drittländer stammt, mit denen es keine Übereinkünfte diesbezüglich gibt, kann er nicht einfach so umgeschrieben werden. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung notwendig. Anders sieht es aus wenn man in Spanien angemeldet ist. Wer aus Paraguay erst nach Spanien kommt, und da die Umschreibung beantragt hat ohne jegliche Prüfungen Erfolg. Die Umschreibung des spanischen Führerscheins in einen deutschen ist reine Formsache und geht ebenso ohne Prüfungen von statten. Allerdings soll auch in Großbritannien ohne Meldepflicht die Umschreibung in nur wenigen Tagen möglich sein.

Damit nun kein Führerscheintourismus ausbricht sollte man sich im Klaren sein, was welches Abenteuer man sich einlässt. Gesetzliche Änderungen sind jederzeit und unangekündigt möglich.

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden,

• wenn der Inhaber das in Deutschland geforderte Mindestalter für die inländische Klasse noch nicht erreicht hat
• wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel „Learner’s Permit“)
• wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits abgelaufen ist,
• solange in Deutschland ein Fahrverbot besteht,
• wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
• wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war

Fahren in Deutschland unmöglich bei Fahrverbot oder negativer MPU!

• Wem in Deutschland
• ein Fahrverbot auferlegt,
• die Fahrerlaubnis entzogen,
• eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet,
• das Fahren endgültig untersagt worden ist,
kann dies nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis verhindern, egal aus welchem Land der Erde sie stammt.

https://wochenblatt.cc/nachrichten/welchen-wert-hat-ein-paraguayischer-fuehrerschein-wirklich/21041
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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