Autor Thema: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"  (Gelesen 153242 mal)

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Offline hotztheplotz

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1200 am: 19. Dezember 2014, 16:22:06 »
Zitat
EIidesstattliche-Versicherung nicht abgeben, einfach nicht Unterschreiben. Habe es mehrfach durchexerziert. Sie haben nichts in der Hand dies zu Erzwingen. Es folgt darauf nur ein Schreiben, dass man in ein Schuldnerregister eingetragen wurde. das wars. Wer sich dies nicht zutraut, nicht die Souveränität besitzt, kann eine Eidesstattliche Versicherung Unterschreiben, aber immer, der Zusatz, nach der Unterschrift: without prejudice UCC 1-308. Wenn dieser Zusatz angefügt ist und sie trotzdem einen Eintrag in ein Schuldnerregister machen, sind sie haftbar.

Irgend so ein Depp auf FB.
Was hat es eigentlich mit diesem UCC 1-308 auf sich? Habe es hier im Forum mal gesucht und nicht gefunden.
 

Offline hotztheplotz

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1201 am: 19. Dezember 2014, 16:33:10 »
Im Übrigen hat sich die Amazon Wunschliste dezimiert.
So wie ich das sehe sind die 2 Apple Macbooks für jeweils ca. 1400€ weg sowie die 3 6GB NAS für je 600€. Der 600€ Laptop fehlt auch.
Da wird doch nicht wirklich jemand bestellt haben?!

http://www.amazon.de/registry/wishlist/2O0HW1QJXYBM4

EDIT: Das sagt mir eigentlich nur eins. Wir werden noch SEHR lange Spaß mit Fitzek und Konsorten haben.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2014, 16:35:05 von hotztheplotz »
 

Offline Hank

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1202 am: 19. Dezember 2014, 16:50:28 »
Zitat
, der Zusatz, nach der Unterschrift: without prejudice UCC 1-308.
...
Was hat es eigentlich mit diesem UCC 1-308 auf sich? Habe es hier im Forum mal gesucht und nicht gefunden.
Google sagt mir das kommt aus dem US amerikanischen Handelsrecht. Soweit überflogen nutzen es die Entsprechungen der Reichsdeppen auf der anderen Seite des Teiches.
UCC steht für Uniform Commercial Code z. dt. in etwa vereinheitlichtes Handelsrecht
Zitat
§ 1-308. Performance or Acceptance Under Reservation of Rights.
(a) A party that with explicit reservation of rights performs or promises performance or assents to performance in a manner demanded or offered by the other party does not thereby prejudice the rights reserved. Such words as "without prejudice," "under protest," or the like are sufficient.

(b) Subsection (a) does not apply to an accord and satisfaction
Quelle:http://www.law.cornell.edu/
Man behält sich quasi Rechte im Falle von einer (noch nicht bekannten) Benachteiligung vor. Hier gibt es eine schöne Erklärung zu.

Da gibt es doch  eine ähnliche Regelung im BGB... da war was mit überraschende Inhalte in Verträgen machen diese nichtig... ich komme gerade nicht drauf. Für solche Fälle jedenfalls scheint diese Regelung gedacht zu sein.
Ich unterschreibe einen Vertrag, setze die Referenzierung "unter Vorbehalt meiner Rechte nach § 1-308 UCC" neben meine Unterschrift und sollte überraschend, sprich aufgrund irgendwelcher Terms of Service /AGB z.B.  mein Recht die andere Partei im Falle von ... zu verklagen aufgegeben haben, so "rettet" mich dieser Hinweis.

 

Offline camillo

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1203 am: 19. Dezember 2014, 16:51:15 »
Was hat es eigentlich mit diesem UCC 1-308 auf sich? Habe es hier im Forum mal gesucht und nicht gefunden.

http://www.law.cornell.edu/ucc/1/1-308

A party that with explicit reservation of rights performs or promises performance or assents to performance in a manner demanded or offered by the other party does not thereby prejudice the rights reserved. Such words as "without prejudice," "under protest," or the like are sufficient.

Irgendwie scheint man zu dokumentieren das man zur Unterschrift gezwungen wurde... und dann ist der andere haftbar; ergibt Sinn
 

Offline Wittenberger

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1204 am: 19. Dezember 2014, 16:56:31 »
Da gibt es doch  eine ähnliche Regelung im BGB... da war was mit überraschende Inhalte in Verträgen machen diese nichtig... ich komme gerade nicht drauf.

Du suchst §305c BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
 
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Offline Hank

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1205 am: 19. Dezember 2014, 17:04:40 »
 :D Genau das. Danke
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1206 am: 19. Dezember 2014, 19:04:45 »
Irgendwie scheint man zu dokumentieren das man zur Unterschrift gezwungen wurde... und dann ist der andere haftbar; ergibt Sinn

Es würde in diesem Zusammenhang nicht einmal  Sinn ergeben, wenn der UCC außerhalb der USA gültig wäre.
Dass man eine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung und noch früher Offenbarungseid) nicht erzwingen kann, ist übrigens falsch - siehe § 802 g ZPO.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1207 am: 19. Dezember 2014, 19:15:26 »
Es macht auch keinen Sinn, einen solchen Zusatz auf die Vermögensauskunft zu setzen.

Ihr redet hier gerade über die Situation in einem Rechtsstreit, also bevor es zu einem rechtskräftigen Titel (Urteil od. Bescheid) kommt.
Danach steht ja fest, das etwas geschuldet ist und die Gläubiger können losziehen mittels Sachpfändung & co.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Hank

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1208 am: 19. Dezember 2014, 21:57:21 »
Soweit ich das nachvollziehen kann gibt es nicht sonderlich viele Argumente der Reichis die Sinn ergeben.
Ich gehe mal davon aus, das man beim lesen dieses Artikels nach der ersten Hälfte aufgehört hat. A) Handelsrecht B) Reservation of rights...
man behält sich seine Rechte vor und unterliegt nicht der Rechtsprechung, da diese ja auf Verträgen zwischen mehreren Parteien besteht.
Die UCC soll (angeblich, nicht geprüft) auf sämtliche Verträge und Finanzgeschäfte anwendbar sein.

Beispiel von hier:
Man bekommt einen Strafzettel und unterschreibt mit "under reservation UCC 1-308" und kommt aus der Geschichte wieder raus.
Hier ist noch eine grausame aber verständliche Übersetzung eines engl. Reichi-Artikels welche das Konstrukt erklärt-
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Offline BlueOcean

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1209 am: 19. Dezember 2014, 22:52:03 »
Zitat
EIidesstattliche-Versicherung nicht abgeben, einfach nicht Unterschreiben. Habe es mehrfach durchexerziert. Sie haben nichts in der Hand dies zu Erzwingen. Es folgt darauf nur ein Schreiben, dass man in ein Schuldnerregister eingetragen wurde. das wars.

Irgend so ein Depp auf FB.

Eindeutig. Bei Nichtabgabe oder Nichtunterschrift kann der Gläubiger sehr einfach die Verhaftung des Schulders zur Erzwingung der Abgabe samt Unterschrift bewirken. Und staatliche Stellen tun das in der Regel auch. Dieser "Tipp" ist also wieder einmal nur die Anleitung zu noch mehr Ärger.

PS: Wobei mir gerade ein- und auffällt, dass Fitzek im Rahmen der Pfändung auch eine solche Eidesstattliche Versicherung unterschrieben haben muss, LOL. Aber das zählt wohl mal wieder nicht zu den Dokumenten, die der Übersouveräne so gern veröffentlichen will. :)
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2014, 23:06:20 von BlueOcean »
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1210 am: 21. Dezember 2014, 01:57:20 »
Wer geht eigentlich zum Dreikönigstreffen der FDP am 06. Januar? Peter Fitzek, der oberste Souverän und WIR?

Jetzt soll's sogar ein neues Logo geben, aber "Ob mit der neuen Image-Kampagne der Absturz der Partei in die Bedeutungslosigkeit aufgehalten werden kann, ist fraglich." (der Spiegel).
Dann mach mal, Peterchen! Ein neues Logo muss her! Einfach die Farben der Flagge umdrehen, wäre doch viel hübscher, oder?
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Offline Wittenberger

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1211 am: 21. Dezember 2014, 05:18:35 »
PS: Wobei mir gerade ein- und auffällt, dass Fitzek im Rahmen der Pfändung auch eine solche Eidesstattliche Versicherung unterschrieben haben muss

Zwar "gefällt" Dein Beitrag vielen. Mir aber ist Dein Beitrag nicht schlüssig.

Die "Versicherung an Eides statt" setzt voraus, dass eine nachgewiesene Forderung vom Gläubiger (Herr Fitzek) nicht befriedigt wurde. Wir sind da schon in dem Bereich, dass ein gerichtliches Mahnverfahren scheiterte. Das Verfahren wird nie vom Staat angestoßen, immer von einem Gläubiger.

Die Masse der Gläubiger haben das Geld abgeschrieben oder glauben an die Visionen des Herrn Fitzek. Diese fallen aus.

Drei denkbare Gläubiger bleiben übrig:
- der Verwerter
- der Herr mit den 200.000 €
- der "Staat" in Form des Finanzamts oder der Rentenanstalt oder der Krankenversicherung

Ohne einen Gläubiger, der den kompletten Ablauf durchzog, geht es wirklich nicht. An welchen Gläubiger denkst Du, wenn Du davon ausgehst, dass Herr Fitzek zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen wurde?
 

Offline vollstrecker

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1212 am: 21. Dezember 2014, 07:16:18 »
Die eidesstattliche Versicherung gehört der Vergangenheit an, heute gibt es das Vermögensverzeichnis. Und wenn die Bafin ihre Zwangsgelder vollstreckt, kommt erst das, bevor später Erzwingungshaft kommt...
 

Offline hair mess

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1213 am: 21. Dezember 2014, 10:02:45 »
Bedaure, so ist es nicht ganz.
Vermögensverzeichnis gab es schon früher. Dies mußte ausgefüllt werden und die Wahrheit in der eidesstattlichen Versicherung bestätigt werden. Dies wurde dann ins vom jeweiligen Amtsgericht geführten Verzeichnis eingetragen. Für diese Eintragung mußte ich es bis zur Unterschrift durchsetzten, ggf. mit Haftbefehl. Für diesen Haftbefehl gab es eine eigene Liste. Aber solange Rechtsbehelfe gegen die Ladung liefen konnte niemand einen Haftbefehl beantragen.
Im Zuge der Globalisierung und der Vereuropäisierung des Insolvenzrechtes musste ein neues Mittel her.
Jetzt haben wir die VAK. VermögensAusKunft. Es gibt jetzt zwei getrennte Bundesweit geführte und von jedem Berechtigten ohne Zeitverzögerung einsichtbare Liste, in die ich schon das Fernbleiben zu einem Termin eintragen lassen kann.
Und damit ist das Wichtigste erreicht: Der Gläubigerschutz. Dass niemand mehr so eine Geld gibt.
Mich würde wundern, wenn Fitze nicht irgendwo auf diesen Listen steht.
Nur bin ich zwar grundsätzlich zur Einsicht berechtigt. Aber Fitzek gehört nun wirklich nicht zu meinem Arbeitsbereich und wenn es mein Bereich wäre dürfte ich nichts sagen,  daher lasse ich es Anderen diese innere Spannung aufzulösen.
Zwangsgelder - ich weiß jetzt nicht nach welcher Vorschrift die Zwangsgelder festgesetzt sind - sind eine schnell stumpfe Waffe. Zwangsgelder nach der Abgabenordnung z.B. werden nicht mehr vollstreckt, sobald sich der Grund der Festsetzung erledigt hat (§335AO). Ersatzvornahmen oder Unmittelbarer  Zwang laufen der Vollstreckung entgegen. Eventuell tut ihm wegen dieser Zwangsgelder keiner mehr was.  Kann aber bei Zwangsgeldern nach anderen Vorschriften natürlich anders sein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline vollstrecker

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #1214 am: 21. Dezember 2014, 11:02:39 »
Du hast Natur recht! Sonntag und frühes Aufstehen sind Gift für mein Beamtengehirn.
 
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