Das letzte Mal, dass sich jemand seiner Gedankenwelt annahm, befand dieser aber, dass er keine Wahnvorstellungen hatte. "Weiter"entwickeln wird da also eher schwierig. Aber ein Wahn kann sich ja auch entwickeln.
a. Der Sachverstände ... führte aus, dass eine krankhafte Störung beim Angeklagten nicht vorliege. Bei dem Angeklagten liege weder eine Schizophrenie noch ein Wahn im Sinne des § 20 StGB vor. Seine Verhaltensbeobachtung des Angeklagten in der Hauptverhandlung habe ergeben, dass überhaupt keine Anhaltspunkte für eine schizophrene Symptomatik beim Angeklagten vorlägen. Es spreche nichts für das Vorliegen charakteristischer Symptome wie Stimmenhören, Beeinflussungsergebnisse gedanklicher oder körperlicher Art und nichts spräche für die allmähliche Ausbringung defizitärer Funktion des Denkens, der Auffassung, der Sprache, der Interaktionsfähigkeit oder der Affektivität. Dies habe die Analyse seiner Aussagen und seiner Interaktions- und Reaktionsfähigkeit ergeben.
b. Der Sachverständige ... führte weiter aus, dass eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Angeklagten bei der Tatbegehung ebenfalls nicht vorgelegen habe, da es sich um ein langjähriges intentionales Geschehen gehandelt habe, bei dem Impulsivität ohne jegliche Bedeutung geblieben sei.
c. Der Sachverständige ... bekundete, dass das Merkmal des Schwachsinns beim Angeklagten ebenfalls auszuschließen sei, da seine Bilungsbiografie, sein Sprachniveau und die Strukturdenkprozesse für eine Intelligenz des Angeklagten im Durchschnittsbereihcd sprachen. Der Angeklagte könne Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden, auch wenn ihm manchmal seine egozentrische Sichtweise den Blick dafür zu verstellen scheine. Recht von Unrecht könne er unterscheiden.
d. Der Sachverständige ... führte sodann aus, dass auch eine schwere andere seelische Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB beim Angeklagten nicht vorläge, auch wenn er beim Angeklagten sehr prägnante Persönlichkeitsmerkmale habe herausarbeiten können und dies ergeben habe, dass der Angeklagte eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung aufweise.
[Es folgt ausführlich, dass und wie Peter 8/9 Diagnosekriterien erfüllt hat, Anm. d. Rechtsfinders.]
cc. Sodann führte der Sachverständige ... aus, dass ein allgemeines Kriterium für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung - das Kriterium des persönlichen Leidens bei der untersuchten Person - beim Angeklagten allerdings sicher zu verneinen sei. NAch seinen Beobachtungen leide der Angeklagte augenscheinlich nicht unter seiner Persönlichkeit, der Angeklagte zeige wenig bzw. gar keine Selbstzweifel.
Ob hingegen von einer gestörten sozialen Funktionstätigkeit gesprochen werden könne, sei für ihn nicht eindeutig, da Informationen zur wechselvollen Erwerbsbiographie nicht vorlägen und nicht näher von ihm hätten beleuchtet werden können. NAch seiner Auffassung spreche aber viel dafür, dass sich der Angeklagte aus einer vielleicht sozial weniger erfolgreichen Position mit mehreren Versuchen der wirtschaftlichen Selbständigkeit in eine Führungsposition manipuliert habe, in der er siene Persönlichkeitskonstellation uneingeschränkt ausleben könne und sich gleichsam eine Welt nach seinen Vorstellungen geschaffen habe. Dies könne man nun als Beleg gestörter sozialer Funktionsfähigkeit werten.
Die beim Angeklagten vorhandene narzisstische Persönlichkeitsstörung gehe nicht mit schweren und überdauernden Störungen der Affektregulation einher und sie führe auch nicht im Sinne einer Stereotypisierung des Verhaltens zu einer Einengung der Verhaltensspielräume beim Angeklagten. Im Gegenteil verfüge der Angeklagte über ein besonders großes Spektrum an Verhaltensmöglichkeiten. Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor.
Herausgekürzt wurde aus dem Obigen u.a. eine Passage, in der Peters Masche, sich selbst ständig die allertollsten Eigenschaften zuzuschreiben, als "Potenzphantasien" bezeichnet werden. Das ist aber auch alles.
Peter ist einfach ein Mensch, den nur er selbst interessiert. Alle anderen Menschen sind nur Werkzeuge dafür, dass er sich groß und mächtig führen kann. Er ist einfach ein Ausbeuter, mehr nicht. Er hat einen Weg gefunden, wie er andere dazu bringen kann, sehr, sehr viel für ihn zu tun, auch wenn es ihnen selbst schadet. Der Weg hat jahrelang, jahrzehntelang funktioniert. Warum dann damit aufhören?
Und es ist ja nun nicht so, als ob Peter Dinge, die nicht funktioniert haben, weiter versucht. Wann haben wir das letzte Mal etwas von den "Erneuerten Vereinten Nationen" mit ihm als Weltherrscher gehört? Und wie oft wurden nach der einen legendären Aktion erneut Turnbeutel in die Welt verschickt? Dass er solche Fehlschläge nicht nocheinmal versucht, spricht in meinen Augen für seine Realitätsbezogenheit.
Kann sein, dass er seinen Quatsch inzwischen selbst glaubt. Will ich nicht ausschließen. Außerdem bin ich kein Psychiater und kein Psychologe und kenne mich nicht aus.
Aber ich halte auf der anderen Seite Wahnvorstellungen auch nicht für die einzige Erklärung. Genauso erscheint mir möglich, dass Peter einfach ein schlechter Mensch ist.