Autor Thema: Neues aus dem Königreich 09/2020 - Die Rückkehr des Messias fällt leider aus  (Gelesen 22890 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Hallo BaFin, Fitzek betreibt wieder Bankgeschäfte:
Die Homepage der Gemeinwohlkasse ist online!
https://gemeinwohlkasse.org

Hauptsächlich wird ein Euro-Sparkonto angeboten. Die E-Mark, das offizielle Zahlungsmittel im KRD, wird nur ganz klein am Rande erwähnt. Warum nur? :scratch:  ;D

Zitat
Wie funktioniert das Euro-Sparkonto?

Das Euro-Sparkonto der Gemeinwohlkasse ist ein physisches Sparbuch, in welchem Ihre Ein- sowie Auszahlungen aufgezeichnet sind. Das Kapital auf dem Sparkonto kann nur von Ihnen und der Gemeinwohlkasse eingesehen werden. Sie können jederzeit und aufsichtsfrei Ein- und Auszahlungen, entsprechend der Bestimmungen des KÜV’s in der Gemweinwohlkasse vor Ort oder auch onlline tätigen.

Ein Teil der Gesamtguthaben auf den Euro-Sparkonten wird für Projekte verwendet, die eine nachhaltige, freiheitliche und lebenswerte Zukunft von uns allen garantieren soll.

Zitat
Wie garantiert die Gemeinwohlkasse die Sicherheit des Kontos?

Es ist uns wichtig, den technischen Sicherheitsstandard so hoch wie irgend möglich zu halten, damit kein Zugriff von außerhalb stattfinden kann. Weiterhin sind Auszahlungen nur auf ein von Ihnen vorher bestimmtes Auszahlungskonto möglich, sodass bei Verlust des Sparbuches dem Sparurkunden keine Gefahr von unautorisierten Verfügungen droht.

Wichtig zu erwähnen ist natürlich noch, dass die Gelder folgerichtig nicht der bundesrepublikanischen Aufsicht und der sog. Einlagensicherung unterliegen, auf die ohnehin kein Rechtsanspruch besteht. Die Gemeinwohlkasse sichert Ihre Kapitalmittel unabhängig von europäischen Vorschriften ab.
« Letzte Änderung: 23. September 2020, 10:40:23 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline Rabenaas

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Dürfte der BaFin längst bekannt sein; habe trotzdem Meldung geschickt: viel hilft viel.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline califix

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War es nicht so, dass Fitzefatze der Bafin entgehen wollte, indem er ausdrücklich kein Konto mit Rückzahlungsanspruch anbot? Jetzt kommt der Begriff "Sparbuch" vor, und da sollte sich die BaFin ausrücklich angesprochen fühlen, denn ein Sparbuch beinhaltet nach allgemeinem Verständnis ja ausdrücklich einen Rückzahlungsanspruch und muss auch der Einlagensicherung unterliegen, was Seine Unverfrorenheit hier aber ausdrücklich in Abrede stellt.

 
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Offline Tuska

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Aus dem Kapitalüberlassungsvertrag; Fettschrift im Original.

https://gemeinwohlkasse.org/dienste/kontoeroeffnung/kapitalueberlassungsvertrag.html?file=files/Webseite/Dienste/Kapital-%C3%9Cberlassungs-Vertrag%20Gemeinwohlkasse.pdf&cid=107893
Zitat
In beiderseitigem Einvernehmen des Kapitalüberlassers und des Kapitalempfängers werden hiermit alle eventuell bestehenden zeitlich früheren KÜV abgewickelt und für beendet erklärt. Dieser Kapitalüberlassungsvertrag gilt für die hier aufgeführte und jede weitere oder andere Kapitalhöhe. Er gilt für das Euro-Konto und für jedes weitere Konto, welches im KRD in meinem Namen eröffnet wird. Der Kapitalempfänger fungiert als Kapital-Verwalter. Der Hauptzweck der Kapitalüberlassung besteht in erster Linie in der Unterstützung der Ziele des KE. Der KÜ erwirbt damit die Möglichkeit, ein neues Gemeinwesen mit aufzubauen und kann auf Wunsch über die Verwendung des von ihm überlassenen Kapitals zur Förderung dieser Zwecke informiert werden. Die Verwendung der Mittel liegt vollständig im freien Ermessen des KE. Der KÜ erwirbt mit der Überlassung des Kapitals an den Kapitalempfänger einen Anspruch auf entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der vom KE angebotenen Seminare, Schulungen und/oder sonstigen Projekte und Strukturen, Institutionen oder Angebote. Dieses Genußrecht ist nicht übertragbar. Dabei tritt der bedingte Anspruch des KÜ auf Rückführung des überlassenen Kapitals gegen den Kapitalempfänger im Rang hinter die Interessen des KRD zurück. Insbesondere darf die Rückführung des Kapitals nicht zu einer rechnerischen Überschuldung oder Insolvenz des KE / des KRD und / oder der GK führen.Es besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf Rücküberlassung in Euro. Der KÜ nimmt bewußt die Möglichkeit des Scheiterns des KRD / der GK und / oder des Euro und den Totalverlust der Euro-Gelder in Kauf. Der KÜ und der KE haben das Recht, einen Umtausch des Kapitals in die eigene Währung des KRD zu verlangen.Mit seiner Unterschrift versichert der KÜ, daß alle von ihm an den KE überlassenen Geldmittel ausschließlich aus legalen Quellen stammen und eventuell anfallende „Steuern“ und Abgaben bereits gezahlt wurden.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein oder nach Vertragsschluß undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, daß sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Der Zugehörige untersteht dem Statut, den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des KRD und hat bei Rechtsstreitigkeiten vorrangig ein Gericht des KRD anzurufen.Ich habe die Wirkung des KÜV verstanden und kann auf Anfrage weiter informiert werden. Der KÜV ist auch als einseitige Willenserklärung des Kapitalüberlassers wirksam.

Auch schön: Peter "Superjurist" Fitzeks Ausführung zum BGH Beschluss: https://gemeinwohlkasse.org/dienste/kontoeroeffnung/kapitalueberlassungsvertrag.html?file=files/Webseite/Dienste/Ausf%C3%BChrungen%20zum%20BGH-Beschluss%20Bankgesch%C3%A4fte.pdf&cid=107893

Zitat
Wir bieten allen Bank-oder Versicherungskaufleuten an, mit Uns gemeinsam in jeder Stadt eine Filiale der "Gemeinwohlkasse" zu eröffnen. Melden Sie sich bitte umgehend bei Uns, denn in wenigen Jahren schon wird es keine Banken mehr geben. Es wäre sinnvoll, sehr zeitnah einneues Netzwerk des Austausches aufzubauen, denn in einpaar Jahren schon "wird nur noch kaufen und verkaufen können, der das Zeichen des Tieres trägt". So ist es prophezeit und so wird es geschehen, wenn die guten Kräfte nicht kooperativ unter Nutzung Unserer einmaligen Möglichkeiten eine bessere Welt aufbauen.
« Letzte Änderung: 23. September 2020, 11:42:33 von Tuska »
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Offline califix

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Nur die Werbung, wenn ich den weiter oben stehenden Text so verstehe, steht dann im Widerspruch zu dem später folgenden "Kapitalüberlassungsvertrag", und da sollte man der gemeinen Kasse wohl einen Schuss vor den Bug setzen können. Mal abgesehen davon, dass der "Vertrag" vermutlich nicht rechtsgültig ist, weil der Ausschluss der Gesetze nichtig und die Vereinbarung des Rechts eines Scheinstaats ebenfalls unmöglich ist.
Lustig auch, dass der "Vertrag" dann im Kleingedruckten ersatzweise zu einer einseitigen Willenserklärung umgemünzt wird, womit sich der Zopf aus allen Pflichten befreit sieht.
Klar ist, dass es dem betrogenen "Anleger" wenig nutzen wird, denn wo kein Geld mehr ist, klopft der Gerichtsvollzieher vergebens.
Und in diesem Punkt habe ich ausnahmsweise allergrößtes Vertrauen ins Königreich: egal wie viel Geld man dem Fitzefatzke gibt, man bekommt nichts davon jemals wieder zurück.
 
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Offline hair mess

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Grundsätzlich sind zwei Parteien bei der Abfassung von Verträgen absolut Vertragsfrei.
Da das KRD ja nicht rechtsfähig im eigentlichen Sinn ist, bricht es auch nicht das BGB.
Wie man die Vertragsklauseln bezeichnet, z.B. Rechtsgebiet des KRD, dürfte unerheblich sein.
Nur müssen sie Begriffe im üblichen Sinn der Begriffe verwenden. 
Ob das Ergebnis einen der Beteiligten bevorzugt oder benachteiligt ist nur dann von Bedeutung,
wenn der Anschein erweckt wurde, es wär nicht so.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline BlueOcean

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Jetzt kommt der Begriff "Sparbuch" vor, und da sollte sich die BaFin ausrücklich angesprochen fühlen, denn ein Sparbuch beinhaltet nach allgemeinem Verständnis ja ausdrücklich einen Rückzahlungsanspruch und muss auch der Einlagensicherung unterliegen, was Seine Unverfrorenheit hier aber ausdrücklich in Abrede stellt.

Ich hab nie verstanden warum die BaFin den Punkt nicht angeführt hat. Ein Sparbuch ist definitionsgemäß eine Urkunde über eine Spareinlage und fällt somit automatisch unter die Bankaufsicht. Sogar Fitzek selbst ist das mal aufgefallen und eine Zeit lang hat er seine Schwundkladden nur als "Sparheft" benannt und beworben.

Aber wie bei ihm üblich ist alles erlaubt wofür er nicht rechtskräftig verurteilt worden ist und daher sieht er sich jetzt bestimmt im BGH- und BaFin-geprüften Recht "Sparbücher" auszugeben, obwohl die Bezeichnung Kapitalvernichtungsbeleg passender wäre.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Chemtrail-Fan

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Zitat
der sog. Einlagensicherung unterliegen, auf die ohnehin kein Rechtsanspruch besteht.

Das ist wohl eine sehr starke Verkürzung der Regelungen. Es besteht durchaus ein gesetzlicher Anspruch - allerdings nur bis zur Höhe von 100.000€ pro Einleger und Bank. Nur für die freiwilligen Sicherungen der Banken, die darüber hinaus gehen, gibt es keinen Rechtsanspruch. Aber mal ehrlich - wer legt über 100.000€ auf ein Sparbuch oder reines Geldkonto (Giro, Tagesgeld, Festgeld)?


Zitat
Die Gemeinwohlkasse sichert Ihre Kapitalmittel unabhängig von europäischen Vorschriften ab.

Ach? Echt? Und wie? Durch Anlage eines gewissen Teils der Gelder in dauerhafte und von den Pudeln überwachte Werte wie Toastbrot? Oder in warme, freundliche Worte des Sufferängs im Falle des zu erwartenden Totalverlusts?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Zitat von: KRD
Die Gemeinwohlmesse am letzten Wochenende war ein voller Erfolg! 👍

Über 400 Menschen waren vor Ort und haben in Zeiten der "Corona-Plandemie" gemeinsam ein Zeichen für Menschlichkeit und Zukunft gesendet! 💪

Hier kannst du die emotionale Eröffnungsrede der Königreich Deutschland Gemeinwohlmesse 2020 ansehen:

https://youtu.be/o8IFRep5Vso

Peter, Menschensohn, analysiert die aktuelle Situation, gibt einen Ausblick in die Zukunft und lässt dich an seinem emotionalen Innenleben teilhaben.


https://www.youtube.com/watch?v=o8IFRep5Vso&feature=youtu.be
« Letzte Änderung: 23. September 2020, 17:22:18 von Tuska »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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« Letzte Änderung: 23. September 2020, 17:22:02 von Tuska »
 
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Normalerweise können Betrüger gut reden. Das Fitzelchen macht eine Ausnahme.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Minute 1:40 - die Kernaussage der Rede
„Gebt mir Geld, gebt mir Geld, gebt mir Geld“

6:10 - er hat sich selbst inhaftiert. :rofl: Dabei etwas einmaliges geschafft, nämlich ein Laptop zu bekommen  :liar:

8:55 Schwenk über die Massen, die restlichen 350 der 400 müssen sich irgendwo draußen verstecken
« Letzte Änderung: 23. September 2020, 17:15:17 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Wir traten ihm in den Arsch
 
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Die Klausel mit der einseitigen Willenserklärung kommt daher, dass ihm in Halle fast auf die Füße gefallen ist, dass viele der Kapitalüberlassungs"verträge" nur von den Zahlschafen unterzeichnet und nicht von ihm gegengezeichnet wurden. Ein Vertrag also nicht zustande gekommen ist.

Ein einseitige Willenserklärung ist jedoch kein Vertrag. Dummerweise hat er das BGB ja ausgeschlossen, sonst hätte ihm hier der § 151 helfen können.  :shhh:
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Tuska

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Offline SchlafSchaf

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Tja.. diese andauernde Coronaleugnung...

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Guten Tag,

die Referenznummer für Ihre Beschwerde lautet ABC0815.

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Jeden Tag eine HetzerTat
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