Autor Thema: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.  (Gelesen 23821 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #75 am: 12. März 2020, 11:28:53 »
Verminderte Sozialabgaben durch erhöhte Seminargebühren...


Zitat
Freies Unternehmertum im Königreich - Unternehmerwochenende in Berlin!

18.04.2020–19.04.2020

Ort: Berlin
Der Weg zur Gemeinwohlwirtschaft!

Dieses Seminar richtet sich an alle Unternehmer, die mehr Gewinn, Freiheit und Freude erreichen wollen und dabei auch noch das Gemeinwohl fördern möchten. Das Wochenende ist zudem eine gute Gelegenheit, sich über die bestehenden Strukturen zu informieren und sich mit anderen auszutauschen!

Zusätzlich werden auch die Sozialabsicherungen "Deutsche-Heilfürsorge", "Deutsche-Rente" und "Deutsche-Beschäftigungsabsicherung" vorgestellt und im Detail erklärt.

Die unten genannten Möglichkeiten können Sie vor Ort an diesem Wochenende erfahren und, wenn gewünscht, auch gleich umsetzen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Ihre Vorteile als Unternehmer im Königreich Deutschland:

    Steuerfreies Wirtschaftssystem
    Kooperative, ethische, gemeinwohlorientierte Unternehmenskultur
    Autarkes und geschlossenes zinsfreies Geldsystem
    Vernetzung mit Gleichgesinnten
    keine Erklärungserfordernis
    verminderte Sozialabgaben

Inhalte des Seminars:
Tag 1 - Grundlagen des freiheitlichen Unternehmertums im KRD

    Verlegung des Firmenhauptsitzes ins Königreich Deutschland
    Niederlassungen in der BRD
    Einbringung des schon bestehenden Unternehmens in das Königreich Deutschland
    Bedingungen zur völligen Steuerfreiheit
    Arbeitnehmer lohnsteuerfrei beschäftigen
    Minimierung von Sozialversicherungsbeiträgen
    Regelung der Absicherungspflicht im Königreich Deutschland
    Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bürgers bei der Mittelverwendung im Staatshaushalt
    neue Unternehmer- und Unternehmenskonzepte im Königreich Deutschland
    E-Mark-Geschäftskontoeröffnung bei der „Königlichen Reichsbank“ - die einzige Bank, die am Allgemeinwohl ausgerichtet ist!

Tag 2 - Die Gestaltung des eigenen KRD-Unternehmens

    Der konkrete Fahrplan zum reibungslosen Start Ihres KRD-Unternehmens
    Die saubere Ausgestaltung des Rechtsrahmens Ihres KRD-Unternehmens
    Lösungswege zu individuellen Herausforderungen Ihres Tätigkeitsgebiets
    Antworten auf branchen- und tätigkeitsspezifische Fragen der Teilnehmer

Peter

Referent: Peter I.

Veranstaltungsort: Berlin (genaue Adresse wird zeitnah zur Veranstaltung bekanntgegeben)

Leistungsausgleich:

- Seminar: 205,- E-Mark / Euro
(Zahlungseingang bis 3 Tage vor Veranstaltungsbginn)
(nach Absprache ist auch eine Barzahlung möglich)

Erfolgt eine Firmengründung im Königreich Deutschland innerhalb eines Jahres, werden die Seminarkosten auf die Gründungsgebühren  angerechnet.

Die Kontoverbindung erhälst Du nach Deiner Anmeldung.
Mit Erbringung des Leistungsausgleiches ist die Seminaranmeldung verbindlich.
Termine:

Sa - 18. April 2020 - 10:00 bis 18:00 Uhr
So - 19. April 2020 - ab 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Eine einstündige Mittagspause ist inbegriffen.

http://koenigreichdeutschland.org/de/veranstaltung/freies-unternehmertum-im-k%C3%B6nigreich-unternehmerwochenende-berlin.html
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #76 am: 12. März 2020, 11:50:46 »
Zitat
Freies Unternehmertum im Königreich - Unternehmerwochenende in Berlin!
(...)
    Arbeitnehmer lohnsteuerfrei beschäftigen
    Minimierung von Sozialversicherungsbeiträgen
(...)

Großartig: unbeteiligte Dritte reinziehen und absehbar in größere Schwierigkeiten bringen.
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #77 am: 12. März 2020, 12:05:43 »
Das war doch schon immer das Geschäftsmodell vom Fönich
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #78 am: 12. März 2020, 12:23:29 »
Also dass er jetzt gezielt Unternehmer mit sozialpflichtig angestellten Mitarbeitern anspricht, um die Versicherungsbeiträge dieser Angestellten, also hier erst mal unbeteiligten Dritten, in seine großflächig löchrigen eigenen Taschen umzuleiten, ist m.E. schon eine neue Dimension.
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #79 am: 12. März 2020, 12:36:05 »
Also dass er jetzt gezielt Unternehmer mit sozialpflichtig angestellten Mitarbeitern anspricht, um die Versicherungsbeiträge dieser Angestellten, also hier erst mal unbeteiligten Dritten, in seine großflächig löchrigen eigenen Taschen umzuleiten, ist m.E. schon eine neue Dimension.

Stellt sich für mich grade die Frage, inwiefern er rechtlich mitbelangt werden kann bei dem in diesem Fall vorliegenden Tatbestand der Hinterziehung von Sozialabgaben. Oder ob dann nur der entsprechende Unternehmer dran ist.
"eine neue Dimension" trifft die Sache auf den Kopf. Bisher waren es ja "nur" Steuern, die aber bei den betreffenden uns bekannten Unternehmen ohnehin nicht angefallen sind - dementsprechend gab es auch keine Steuerhinterziehungen. Aber Sozialabgaben sind auf jeden Fall fällig, wenn Mitarbeiter vorhanden sind.

Auf jeden Fall kann die Katz das Mausen nicht sein lassen.
Wird Zeit, dass die Allgemeinheit mal wieder vor ihm geschützt wird. Und das dann, was die Dauer betrifft, unter Würdigung seiner offensichtlichen Unbelehrbarkeit.

Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #80 am: 12. März 2020, 13:03:07 »
Das ist aber auch eine neue Dimension wenn man bedenkt, wen er damit ansprechen will. Einzelne Verwirrte, wie z.B. die Maurerin, die eh keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, wie anzunehmen ist, sind leicht anzusprechen. Viele von diesen "Einzelkämpfern" habe sehr wenig Ahnung davon, welche ihrer Betriebstätigkeiten tatsächlich illegal sind. In meiner langjährigen Erfahrung als Selbständiger im Baubereich habe ich diesbezüglich viel gesehen, was mich den Kopf schütteln ließ.  Besonders in Sachen Subunternehmer sind viele sehr leichtsinnig und ohne Kenntnisse. Es passiert den Leuten aber nur selten etwas, weil sich niemand für "Einzelkämpfer" interessiert. Und aufgrund deren Dummheit kann man ihnen ne Menge Dummes erzählen. Aber sobald man Leute beschäftigt, ändert sich die Sachlage ganz entschieden. Das ist eine neue Kategorie, weil man weiß, wer einem nun alles auf die Finger guckt. Man muß sich informieren, um Angestellte korrekt in den Betrieb einzubinden. Alle möglichen Institutionen schauen nun auf einen. Alle paar Jahre kontrolliert z.B. die Rentenversicherung die Sozialabgaben eines Betriebes. Auch bei nur einem Mitarbeiter.Diese Leute sind nicht so dämlich, um in Scharen auf des Königs Betrugsmasche hereinzufallen.


Nachtrag: Ich habe mir gerade erzählen lassen müssen, daß sich mein Ehegespons durchaus vorstellen kann, daß jemand, der so intelligent ist, ein erfolgreiches Unternehmen mit Angestellten aufzubauen, so dämlich sein kann, des Königs Betrugsmasche als erfolgreiche Alternative zu sehen.
« Letzte Änderung: 12. März 2020, 13:14:00 von knautschzone »
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #81 am: 12. März 2020, 13:04:53 »
Stellt sich für mich grade die Frage, inwiefern er rechtlich mitbelangt werden kann bei dem in diesem Fall vorliegenden Tatbestand der Hinterziehung von Sozialabgaben. Oder ob dann nur der entsprechende Unternehmer dran ist.
Wenn(!) einer seiner Neupudel wg. § 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (darunter fallen laut Literatur auch die Beiträge zur Krankenkasse), verurteilt werden sollte, dann wäre Fitzefatzke meiner Auffassung sehr wohl strafbar. Interessant wäre aber wirklich, ob man ihn "nur" als Anstifter (§ 26 StGB), als Gehilfen (§ 27 StGB) oder gar als Mittäter (§ 25 StGB) betrachten müsste. Ich tendiere tatsächlich zur dritten Variante.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #82 am: 12. März 2020, 13:46:20 »
Nachtrag: Ich habe mir gerade erzählen lassen müssen, daß sich mein Ehegespons durchaus vorstellen kann, daß jemand, der so intelligent ist, ein erfolgreiches Unternehmen mit Angestellten aufzubauen, so dämlich sein kann, des Königs Betrugsmasche als erfolgreiche Alternative zu sehen.

Wenn ich mir die üblichen Kandidaten anschaue, die sich bisher an der Steuermasche beteiligt haben und denen mal ein paar Angestellte zubillige: man muss ja nicht erfolgreich sein, um Angestellte zu haben...
Auf jeden Fall könnte ich mir schon vorstellen, dass sich der eine oder andere eh in Schieflage befindliche Unternehmer findet und sich denkt, dass er über diesen Weg ein paar Ausgaben sparen kann.

@Rechtsfinder: Vielen Dank für Deine Ausführungen im vorherigen Beitrag!
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #83 am: 12. März 2020, 14:17:10 »
Nochmal:

Zitat
Freies Unternehmertum im Königreich - Unternehmerwochenende in Berlin!

(...)

Dieses Seminar richtet sich an alle Unternehmer, die mehr Gewinn, Freiheit und Freude erreichen wollen und dabei auch noch das Gemeinwohl fördern möchten. (...)

Zusätzlich werden auch die Sozialabsicherungen "Deutsche-Heilfürsorge", "Deutsche-Rente" und "Deutsche-Beschäftigungsabsicherung" vorgestellt und im Detail erklärt.

(...)

"Kostenpflichtiges Seminar" für mehr "Gewinn, Freiheit und Freude im Unternehmen" klingt ja zuerst einmal nur nach einer 0-8-15-Weiterbildungsveranstaltung aus dem Bereich der professionellen Unternehmensberatung. Personen mit einfachem Empfängerhorizont, die nicht gleich über den "Leistungsausgeleich" solpern, könnten also glauben, es werden dort juristisch korrekte und allgemein gültige Inhalte und Handlungsanweisungen vermittelt.

Dass der Veranstalter hier gleichzeitig der Profiteur einer betrügerischen Masche ist und seine eigene "Anleitung zum Sozialversicherungsbetrug" zuerst kostenpflichtig macht, um dann durch den "Überläuferrabatt" einen weiteren Anreiz zu schaffen, finde ich schon ein starkes Stück.
« Letzte Änderung: 12. März 2020, 14:19:43 von dieda »
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #84 am: 12. März 2020, 14:42:18 »
Das ist so hirnlos, dass es niemand ernsthaft glauben kann. Da wirds nicht mal zum Anstifter reichen.

Das ist, als ob dir einer sagt, jemanden mit dem Gewehrkolben zu erschlagen wäre nicht strafbar, weil der Kolben hierzu nicht gemacht ist.

Und solang der nicht konkret sagt, wen du erschlagen sollst, und du machst den Unsinn einfach... z. B. bei deiner Omma...

Dann haben sie nur dich am Genick und der Kenick überlegt sich, mit was er die nächsten abkassiert.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #85 am: 12. März 2020, 16:04:15 »
Zitat
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Ich sehe da einen gewissen Widerspruch, es sei denn der Gewinn bezieht sich auf den von Fitzek!
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #86 am: 12. März 2020, 16:43:59 »
Zitat
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Ich sehe da einen gewissen Widerspruch, es sei denn der Gewinn bezieht sich auf den von Fitzek!

Das sind alles Dinge, die Peter I. haben möchte, vor allem mehr Geld und Freiheit.
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #87 am: 12. März 2020, 16:58:39 »
Auch nur ansatzweise erfolgreiche Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern werden sich kaum auf so etwas unübersehbar Verstrahltes einlassen. Denn die wissen meist leidlich gut wie nachdrücklich der Staat und das Finanzamt sein können. Da werden sie sich lebhaft vorstellen können, wie weit die Ausrede trägt, dass man jetzt ein Unternehmen "im Königreich" wäre. Außerdem bekommen sie auch von anderen Seiten oft halb- bis unseriöse Offerten, so dass unternehmerischer Erfolg fast immer mit einer gesunden Skepsis einher geht. Zumal die meisten noch ihre Hausbank, eine Buchhaltung oder ihren Steuerberater haben von dem man sich höchstens einmal so richtig auslachen lassen will, weil man mit so einem hirnverbrannten Unsinn zu ihm gekommen ist. Die Gefahr ist also eher sehr gering wenn Fitzek es nicht durch schieres Glück schafft, vermögende und sehr unerfahrene Existenzgründer von seinem Blödsinn zu überzeugen.

Gegen sein Gefasel wird man rechtlich kaum vorgehen können; er erzählt halt Märchen für Erwachsene. Und die rechtliche Hauptverantwortung werden etwaige Dummköpfe tragen, die Fitzeks Märchen für bare Münze nehmen. Fitzek wird man nur an den Hammelbeinen bekommen wenn der Rubel wieder rollt und ihm nachgewiesen werden kann, dass er die ihm untersagten Spaßkassen weiter betreibt.
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #88 am: 12. März 2020, 17:28:24 »
@Rechtsfinder § 266a StGB ist Sonderdelikt, daher wird das mit dem Mittäter schon einmal nix. Um nach § 266a StGB bestraft zu werden, muss man Arbeitgeber (oder Auftraggeber eine Heimarbeiters) sein. Das trifft auf den Verfilzten nicht zu.
Mir würde noch mittelbare Täterschaft einfallen, weil wer so doof ist, darauf  reinzufallen, der ist auch als schuldloses Werkzeug qualifiziert. Aber auch die mittelbare Täterschaft scheitert am Sonderdelikt.

Beihilfe geht in Anstiftung auf, daher braucht das hier nicht entschieden werden. Also strafbar nach §§ 266a I, 26 StGB, aber nur wenn jemand so dumm ist darauf reinzufallen, da § 266a StGB ein Vergehen ist. Der Versuch einer Anstiftung ist nur bei Verbrechen strafbar.

Problem sehe ich noch, dass die Strafbarkeit einer Anstiftung einer vorsätzliche rechtswidrige Tat erfordert. Wenn jemand so blöd ist darauf reinzufallen, dann käme ein vermeidbarer Verbotsirrtum oder gar ein Tatbestandsirrtum in Betracht. Bei ersterem ändert das nichts an der Strafbarkeit der Anstiftung, bei letzterem dagegen würde der Vorsatz entfallen.
« Letzte Änderung: 12. März 2020, 17:30:09 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #89 am: 12. März 2020, 19:07:07 »
Auch nur ansatzweise erfolgreiche Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern werden sich kaum auf so etwas unübersehbar Verstrahltes einlassen. (…)

Unterschätze mal nicht die Gier einzelner Menschen, aber statistisch dürftest du Recht habe 99,9% der erfolgreichen Unternehmer dürfte das klar sein. Bleiben 0,1% von denen hoffentlich keiner auf Peterle stößt.
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