Autor Thema: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.  (Gelesen 23818 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #180 am: 26. März 2020, 14:58:17 »
Für alle die das nicht lesen wollen (auch wenn es NUR 10 Seiten sind) fass ich das kurz zusammen:
Peter ist beleidigt, dass keiner mit ihm spielen möchteseinen tollen Staat anerkennt. Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht und auch nicht die Staatsanwaltschaft. Er stampft mehrfach beleidigt mit dem Fuß auf und sagt: Ihr habt meinen Staat jetzt anzuerkennen basta!  ;D Schließlich gibt es ja auch eine Gründerurkunde und die habt ihr jetzt anzuerkennen!
Fazit: Ich hab das Gefühl dem geht langsam richtig heftig das Klämmerchen vor dem Knast. Seine Argumente werden immer verzweifelter und fahriger. Vorbei ist es mit dem redegewanten Sitzeck. Seine durchschnittliche Intelligenz rutscht immer mehr ab.  ;D
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Offline Knallfrosch

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #181 am: 26. März 2020, 15:02:49 »
Das Seminar wurde - wie im Video angekündigt - verlegt:

Zitat
Freies Unternehmertum im Königreich - Unternehmertag!

18.04.2020

Ort: Saalfeld
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #182 am: 26. März 2020, 15:13:56 »
Peter hat Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Jetzt wird alles gut.


Zu Seite 5, letzter Absatz: Ganz recht Peterchen, die Gerichte wollen sich nicht mit deinem Schwachsinnskonstrukt namens „Königreich Deutschland“ beschäftigen weil es höchstens in deinem Kopf existiert.
Um mal deinen Kollegen aus Püttelkow zu zitieren: Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises
« Letzte Änderung: 26. März 2020, 15:15:52 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #183 am: 26. März 2020, 15:16:56 »
Fitzek sitzt während diesen Gesprächs immernoch in der Bude in Reinsdorf.
Ist das rechts oberhalb des Pfeils eine Kamera, eine private gar? Die möglicherweise öffentlichen Grund im Blick hat?
Wenn ja, sollte man ggf. dem zuständigen Datenschutzbeauftragten stecken, daß das so nicht in Ordnung ist.

Kennt jemand die Situation vor Ort?

Edit: Zum oben erwähnten Mexikaner:

Quelle: https://www.otz.de/regionen/saalfeld/gaeste-betreten-in-woehlsdorf-das-koenigreich-deutschland-id227695073.html
Ich weiß nicht, ob wir das schon hatten, falls ja bitte ich untertänigst um Verzeihung. Aber das Schild war mir neu.

Und ja, dort kann man kochen:
Zitat
Dabei war die Pfefferrahmsauce nichts anderes als Sauce Hollandaise aus der Schachtel mit grünem Pfeffer.
  :sad2:
Quelle: tripadvisor.de
« Letzte Änderung: 26. März 2020, 15:32:41 von theodoravontane »
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #185 am: 26. März 2020, 15:42:46 »
Peter hat Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Jetzt wird alles gut.

Jetzt soll noch mal jemand sagen, dass er der Zeit hinterherhinkt. Er bezieht sich in seiner Verfassungsbeschwerde auf ein Urteil des AG Hof vom 29.03.2026 (übrigens ein Sonntag) und einen Beschluss des OLG Bamberg vom 23.12.2020.
Der Rest vom Inhalt wird wohl ähnlich niveauvoll sein.

PS, den letzten Satz betreffend: Ein kurzes Überfliegen des Textes ergibt eine Bestätigung der Vermutung. Ein Rumpelstilzchen-haftes Aufstampfen mit dem Fuß und Gegreine, dass man einfach seine Phantasiewelt und sein Phantasiereich nicht anerkennt.

PPS, den letzten Satz und Absatz betreffend: @Finanzbeamter kam schon vorher zur gleichen Schlussfolgerung. Ich schäme mich jetzt ganz unheimlich, dass ich nicht vorher alles gelesen habe...  :-[
« Letzte Änderung: 26. März 2020, 15:51:20 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Rabenaas

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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #187 am: 26. März 2020, 16:28:00 »
Zitat
Mehr Überlegungen stellte das Amtsgericht dazu nicht an. Es geht, als sei es eine
Selbstverständlichkeit, davon aus, ein Staat Königreich Deutschland existiere nicht und
unterlässt entsprechend jedwede Sach- und Rechtsprüfung dazu.

Was soll man dazu auch Überlegen? Weder Deutschland noch die UN kennen einen Staat mit dem Namen "Königreich Deutschland" und auch ansonsten erfüllt dieses Fantasiegebilde keine der völkerrechtlichen Voraussetzungen (einheitliche Vorgaben was ein Staat ist gibt es so oder so nicht) und kann somit niemals ein Staat sein.

Begreif das doch eindlich Peter!

Zitat
Die hier zitierten 5 Stellen des Urteils spiegeln erneut die gesamte Auseinandersetzung des
Landgerichts zur Frage der Exterritorialität des Königreichs Deutschland wieder.

Das Gericht hat also an mehreren Stellen festgestellt, dass das KRD kein Staat und der KRD-Führerschein kein Führerschein ist. Was sollen die denn noch großartig mehr feststellen? Das KRD ist nun einmal kein Staat und sein Führerschein kein Führerschein...

Wenn die in Bayern in trollen wollen sollten die einfach schreiben: "Wie bereits in den Urteilen der vorherigen Instanzen festgestellt, ist das sogenannte "Königreich Deutschland" kein Staat. Die Frage nach der Staatlichkeit bedarf daher „bedarf keiner Erörterung“ und die Tatsache das es kein Staat sein kann „steht außer Frage“."

Zitat
Denn wenn der Beschuldigte „sein eigenes Königreich“ gegründet haben will (ergo dann auch
dort lebt), dann kann er denknotwendig seinen dauerhaften Wohnsitz gerade nicht in der
Bundesrepublik haben.

Ja, außer der Beschuldigte hat gar kein Königreich gegründet weil er das nicht kann und sein Wohnsitz liegt somit doch in der Bundesrepublik Deutschland (ernsthaft, kann das Einwohnermeldeamt da endlich mal durchgreifen, oder planen die mal wieder eine Weltausstellung?)

Zitat
Denn auch die Frage, ob ein Staat existiert, folgt klaren rechtlichen Regeln und lässt sich
rechtlich abprüfen und feststellen. Etwa nach den grundsätzlichen völkerrechtlichen Kriterien
von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.
Das Peter ist übrigens falsch, das würde dir auffallen wenn du dich mal mit der Republik China und der Volksrepublik China beschäftigen würdest und der Frage wer von beiden wann aus wessen sicht ein Staat war/ist oder auch nicht (mehr).

Danach kommt nur noch seitenlanges gejammer und der obligatorische Link zur Krönung, die jetzt angeblich eine Staatsgründung und keine Krönung mehr sein soll (warum man dann eine Krone brauchte ist mir schleierhaft)...
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Aldebaraner

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #188 am: 26. März 2020, 17:40:55 »
Das ist das grundlegende Mißverständnis aller Reichsheinis.

Es hat niemand irgendein Völkerrechtsgesetzbuch erlasse, wo drinn steht, dass Staat ist, wenn das und das gegeben ist, und dann alle das akzeptieren müssen .... und man dann irgendwo "mimimi" rufen kann und dann kommt wer und haut den, der sich nicht drann hält.

Peterchen, du kannst die Sezession von Deutschland natürlich probieren, nur mußt Du  dann stärker sein als die Rest-Bundeswehr. und trotz Deiner "Kampfkünste" habe ich Zweifel, ob Du und Deine Freiherren selbst die freiwiliige Feuerwehr von Wittenberg abwehren könnten ... oder die Kölner Rote Funken oder wen auch immer. Die Herren von der Wortmarke, die Dich damals abführten, scheinen Dir aber schon ein Angebot gemacht zu haben, dass Du nicht ablehnen konntest ...

« Letzte Änderung: 26. März 2020, 17:43:36 von Aldebaraner »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #189 am: 26. März 2020, 18:26:16 »
...einheitliche Vorgaben was ein Staat ist gibt es so oder so nicht...

Doch, doch: es braucht ein Staatsgebiet, ein oder auch mehrere Staatsvölker und eine Staatsgewalt.

Hat Peterchen alles offensichtlich nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #190 am: 26. März 2020, 18:48:41 »
...einheitliche Vorgaben was ein Staat ist gibt es so oder so nicht...

Doch, doch: es braucht ein Staatsgebiet, ein oder auch mehrere Staatsvölker und eine Staatsgewalt.

Hat Peterchen alles offensichtlich nicht.

Das sieht man an deutschen Universitäten gerne so, international herrscht eher die Meinung vor das ein Staat ein Staat ist wenn andere Staaten den Staat für einen Staat halten.

Beides funktioniert nur bedingt, siehe Taiwan. Die haben Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk und werden von dem ein oder anderem auch als Staat anerkannt. Wenn du das den Chinesen erzählst wirst du bestenfalls eingesperrt.
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #191 am: 26. März 2020, 19:18:52 »
Das sieht man an deutschen Universitäten gerne so; international herrscht eher die Meinung vor, dass ein Staat ein Staat ist, wenn andere Staaten den Staat für einen Staat halten.

Beides funktioniert nur bedingt, siehe Taiwan. Die haben Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk und werden von dem einen oder anderen auch als Staat anerkannt. Wenn du das den Chinesen erzählst, wirst du bestenfalls eingesperrt.

Der Witz ist vielmehr, daß das Rumpelstilchen in der Reihe der Leute, die seinen Staat nicht anerkennen, ganz vorne steht. Schließlich hat er sich nie an die Spielregeln gehalten, die für den Aufenthalt fremder Staatsoberhäupter auf dem Boden der BRiD gelten. Er hätte sich unzählige Male illegaler Grenzübertritte schuldig gemacht, worauf er wie die türkische Familienministerin damals aus den Niederlanden hätte ausgewiesen werden müssen. Es besteht also stillschweigende Übereinkunft darüber, daß das Wittenberger Gartenzwergenland kein Staat ist.

Zu seinem Geschwurbel - an wen auch immer - passt folglich nichts als dieses hier:
https://www.welt.de/wirtschaft/article206777483/Muellabfuhr-Altpapier-wird-knapp-Klopapier-Hersteller-schlagen-Alarm.html
 
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Offline Rabenaas

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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #192 am: 26. März 2020, 21:18:05 »
Das sieht man an deutschen Universitäten gerne so, international herrscht eher die Meinung vor das ein Staat ein Staat ist wenn andere Staaten den Staat für einen Staat halten.

Beides funktioniert nur bedingt, siehe Taiwan. Die haben Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk und werden von dem ein oder anderem auch als Staat anerkannt.

Tscha. Staatsvolk sind Chinesen. Aber siehe Österreich: Staatsvolk.... äh, Österreicher? Oder Deutsche? Oder Schweiz: Staatsvölker Schweizer verschiedener Sprachen?

Nicht unkompliziert in manchen Fällen. Und dann gibt es auch noch den Vatikanstaat...
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #193 am: 26. März 2020, 21:44:55 »
Peter hat Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Jetzt wird alles gut.

O ja, sicher. Die Stücke im Komödienstadel enden immer gut, wenn auch nicht aus Sicht jeder Person.

Schon auf S. 1 erhebt er "Verfassungsbeschwerde" (über den Sinn der Anführungszeichen soll hier nicht spekuliert werden), zeigt dann aber an, dass er sich im Strafverfahren selbst vertreten werde. Huhu, Majestät, eine Verfassungsbeschwerde ist kein Strafverfahren! Ob vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Anwaltszwang herrscht, weiß ich nicht; in Karlsruhe ist das jedenfalls nicht der Fall.

S. 2:
Zitat
Die Gerichte haben den Vortrag des Beschuldigten bezüglich seiner Exterritorialität und der Existenz eines souveränen Staates Königreich Deutschland willkürlich nicht berücksichtigt. Dadurch wurde insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör versagt, sowie auch der
gesetzliche Richter vorenthalten.

Das Recht auf den gesetzlichen Richter folgt aus Grundgesetz und bayerischer Verfassung. Natürlich ist damit ein Richter der Bundesrepublik Deutschland, speziell Bayerns, gemeint. Aber der wurde ihm ja nicht vorenthalten. Einen Richter des Königreichs Deutschland haben ihm die Gerichte der Bundesrepublik aus leicht verständlichen Gründen nicht verschafft, schon weil es wohl schwierig gewesen wäre, einen zu finden.

S. 4:
Zitat
Denn wenn der Beschuldigte „sein eigenes Königreich“ gegründet haben will (ergo dann auch dort lebt), dann kann er denknotwendig seinen dauerhaften Wohnsitz gerade nicht in der Bundesrepublik haben.

Das hat er mit der ihm eigenen Geistesschärfe völlig korrekt erfasst. Denn seinen dauerhaften Wohnsitz ... hatte er den nicht im Königreich Schweiz? Jedenfalls hat er das doch vorübergehend behauptet.

S. 5:
Zitat
Auch hier wird [die Nichtexistenz eines Königreichs Deutschland] ... erneut nur als eine Selbstverständlichkeit unterstellt, was aber weder Staatsanwaltschaft, noch Gericht so zusteht.

Steht ihnen sehr wohl zu, denn offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises. Das steht zwar in der hier nicht anwendbaren ZPO, aber dieser sehr vernünftige Gedanke lässt sich sehr wohl auch auf andere Verfahren übertragen.

Zitat
Dieser unzureichende Umgang mit dem Aspekt der Staatlichkeit Königreich Deutschland begründet sowohl eine Verletzung rechtlichen Gehörs, stellt aber auch einen Verstoß gegen das Willkürgebot dar und schließlich auch eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.

Wer die Zuständigkeit deutscher Gerichte für sich ablehnt, kann sich nicht gut auf Verweigerung des rechtlichen Gehörs berufen, und auch nicht auf das Fehlen des gesetzlichen Richters (zu diesem siehe oben).

Zitat
Tatsächlich erwecken die bisher befassten Gerichte sogar ganz klar den Eindruck, als WOLLTEN sie sich schlicht nicht mit dieser Frage beschäftigen.

NEIN ... wie verwerflich. Und die (nicht gesetzlichen) Richter sind nicht tief in sich gegangen? Vielleicht schon, aber sie merkten bald, dass sie da schon mal waren und dass da auch nichts los war.

S. 8:
Zitat
Wir verweisen beispielhaft auf die bekannte Gründungserklärungsurkunde der amerikanischen Verfassung („We the people…“), die ebenfalls (nur) von den damaligen „Gründungsvätern“ auf wenigen Blatt Papier niedergeschrieben und unterschrieben wurde.

Er verwechselt hier die Verfassung von 1786 (deren Präambel tatsächlich mit den bekannten Worten "We, the People ..." beginnt) mit der Unabhängigkeitserklärung von 1776. Er lässt elegant unter den Tisch fallen, dass die Unterzeichner der letzteren nicht aus Lust und Laune handelten, sondern vom Volk ihrer jeweiligen Kolonie nachweisbar als deren Repräsentanten in den Kontinentalkongress gewählt worden waren. Sie vertraten tatsächlich das Volk der 13 Kolonien. Ähnlich lagen die Dinge beim Verfassungskonvent von 1786. Die Legitimation von Peters Fähnlein der Sieben Aufrechten ist dagegen mit der aus einer Vatertagssause vergleichbar. Sie repräsentierten niemanden - sie waren das "Volk". Aber eine Gruppe, die in ein Neubauwohnzimmer passt, wird wohl von den Völkerrechtlern dieser Welt schwerlich als Staatsvolk angesehen werden.

S. 9:
Zitat
... weist der Beschuldigte – sich auch dazu schon beständig wiederholend – darauf hin, ...
Wie wahr. Hat er mal darüber nachgedacht, warum diese ganzen Wiederholungen erforderlich waren?

Zitat
Beweismittel ... und zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht (Diplomatenpass, ...
Ein Diplomat (analog ein Staatsoberhaupt) hat einen Diplomatenpass, den ihm sein Heimatland ausstellt. Aber der verschafft ihm im Gastland, wie etwa der Bundesrepublik Deutschland, nur dann irgendeinen Vorteil, wenn er auch bei der Bundesregierung akkreditiert wird. In diesem Fall erhält er einen Diplomatenausweis, der einem Personalausweis ähnelt, aber rot ist. Nur auf der Grundlage der Vorlage von Diplomatenpass und Diplomatenausweis kann er Immunität und andere Rechte beanspruchen, die einem Diplomaten zustehen. Ein Pass alleine ist Firlefanz.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 03/2020 - Ein Schaltjahr für den König.
« Antwort #194 am: 26. März 2020, 21:55:32 »
Steht ihnen sehr wohl zu, denn offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises. Das steht zwar in der hier nicht anwendbaren ZPO, aber dieser sehr vernünftige Gedanke lässt sich sehr wohl auch auf andere Verfahren übertragen.
Der Gedanke ist auch im Recht des Strafprozesses verankert: § 244 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 StPO

Zitat
Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn
   1.    eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist,
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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