Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 106784 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #480 am: 30. Januar 2018, 14:27:41 »
Off-Topic:
Mal davon abgesehen, dass es imho natürlich zu begrüßen wäre, wenn Rüdi einfährt, weil ich ihn immer noch für denselben unbelehrbaren Nazi und Staatsfeind halte, der das Asylantenheim abfackelte, auch wenn er "offiziell" Kreide frisst um einen weiteren Knastaufenthalt zu vermeiden, finde ich die §§90 bis 90b Relikte einer Zeit, in der der Staat im wesentllichen aus einem Popanz und seinen Untertanen (die natürlich nicht beleidigt werden konnen) bestand und daher völlig überflüssig. Dass man Rüdi nicht wegen seiner eigentlichen Verbrechen (da fällt mir erst mal §130 StGB ein aber auch § 148a StGB und die §§ 81 - 83, die imho völlig zu Unrecht nicht auf die Reichsdeppen angewandt werden (man sieht ja inzwischen überdeutlich, was dabei rauskommt, siehe Plan und Ursache).
Warum soll man sich an der Flagge nicht den A**** abwischen oder sie anzünden dürfen? Das ist nur ein gefärbtes Stück Stoff! Wenn man sie vorher an einem öffentlichen Gebäude abreisst, kann man ja den Diebstahl oder die Sachbeschädigung verfolgen. Aber das die Reichsdeppen zwar ungestraft den Staat ablehnen und für seine Beseitigung werben dürfen, aber die "Verunglimpfung" der Flagge strafbar sein soll, finde ich vollkommen absurd!  :mytwocents:
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Offline mork77

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #481 am: 30. Januar 2018, 15:56:18 »
Ich halte die Paragrafen 90 und 130 für ein notwendiges Übel.

Sie unterstreichen den Grundsatz "wehrhafte Demokratie"!.

Sie dienen dazu, Eine Grenze zu ziehen. Ich persönlich finde es bedauerlich, dass sie anscheinend notwendig sind, siehe Haverbeck und Co. , aber auch die ganzen Reichsdeppen.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass es Grenzen gibt beim Verhalten. Wie man hier z. B. bei dem Rüden sehen kann, ist es das offensichtlich nicht. Auch der Volksleerer stösst ja ins gleiche Horn.

Bei Rüdi ist es so ein bisschen wie bei Al Capone. Völlig egal weshalb er angeklagt wird ( bei Capone war es ja wohl Steuerhinterziehung ) solange es eine gewisse Chance gibt, dass er entweder einfährt oder zumindest in Wittenburg eine Weile Ruhe ist.

Mein Mitleid mit Rüdi hält sich sehr in Grenzen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Evil Dude

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #482 am: 30. Januar 2018, 16:13:41 »
Nur damit da keine Missverständnisse aufkommen, § 130 halte ich persönlich für besonders sinnvoll und notwendig in der GmbH (und nicht nur da)!
Aber "§ 90 - Verunglimpfung des Bundespräsidenten"? Kann der nicht, wie jeder andere Bürger wegen der §§ 185-188 klagen, wenn er sich beleidigt fühlt? Wie das Amt sich beleidigt fühlen könnte müsste mir mal jemand plausibel erklären.

Oder "§ 90a - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" und "§ 90b - Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen"? Kann sich ein Staat "verunglimpft" fühlen oder gar eines seiner Symbole? Oder ein  Verfassungsorgan?  :scratch:
Wie stellt man fest, ab wann sich der Bundesadler oder die Bundesflagge "verunglimpft" fühlen?  :dontknow:
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Offline kirschtee

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #483 am: 30. Januar 2018, 16:54:01 »
Aber das die Reichsdeppen zwar ungestraft den Staat ablehnen und für seine Beseitigung werben dürfen, aber die "Verunglimpfung" der Flagge strafbar sein soll, finde ich vollkommen absurd!  :mytwocents:[/ot]
Das liegt wohl vor allem daran, dass du den Schutzzweck und die Deliktsnatur der Norm verkennst, wenn du alleinig die Ehre des Staates umfasst sehen willst.
§ 90a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt versucht den Bestand der Bundesrepublik, der Länder und der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen.
Nähme der Staat weitläufig Schmähungen hin, bestünde die Gefahr, dass ein Klima der Nichtbeachtung von staatlichen Institutionen um sich greift und der Achtungsanspruch verloren geht, vgl BGH NStZ 1998 408.
Ähnliche Erwägungen liegen § 90 StGB zugrunde.
Dem soll frühzeitig durch die Strafandrohung begegnet werden.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 16:59:17 von kirschtee »
 
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Offline Snoppy10

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #484 am: 30. Januar 2018, 16:55:28 »


Mein Mitleid mit Rüdi hält sich sehr in Grenzen.

Mitleid habe ich auch nicht

ABER eines darf man nicht übersehen.
Dieser Mensch ist krank und Momentan ist keiner in der Lage Ihn vor sich selbst zu schützen.
Rüdi hat sein ganzes Leben verpuscht (sicherlich auch der Krankheit geschuldet) und wird nie in der Lage sein, sein Lebensunterhalt alleine zu bestreiten.
Er wird bis zum Lebensende auf die Hilfe des Staates angewiesen sein.

Anscheinend gibt es in seinem Umfeld keinen, der auf Ihn einwirken kann, und Ihm mal ein Spiegel vorhält.
Beim Wackeldackel scheint es ja so etwas zu geben.

Wenn ein Mensch aufgrund einer physischen Krankheit Straftaten begeht, die mit einer Freiheitsstrafe bzw. den Verlust von Haus und Hof enden, ist das ganze nicht mehr so lustig.

Fakt ist = Er braucht dringend Hilfe, merkt es nicht und bekommt sie auch nicht.

"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 

Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #485 am: 30. Januar 2018, 17:07:42 »
20 Minuten Mimimi des "politisch verfolgten Entenkönigs".

Zusammenfassung kommt später.  ;D

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Evil Dude

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #486 am: 30. Januar 2018, 17:18:11 »
Das liegt wohl vor allem daran, dass du den Schutzzweck und die Deliktsnatur der Norm verkennst, wenn du alleinig die Ehre des Staates umfasst sehen willst.
§ 90a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt versucht den Bestand der Bundesrepublik, der Länder und der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen.
Nähme der Staat weitläufig Schmähungen hin, bestünde die Gefahr, dass ein Klima der Nichtbeachtung von staatlichen Institutionen um sich greift und der Achtungsanspruch verloren geht, vgl BGH NStZ 1998 408.
Ähnliche Erwägungen liegen § 90 StGB zugrunde.
Dem soll frühzeitig durch die Strafandrohung begegnet werden.

Ich kann ehrlich gesagt nicht so recht erkennen wozu es die 90er§§ noch braucht weil ich (als Laie) denke, das § 81 bis 89 und § 91 den Staat ausreichend schützen (können sollten/müßten). Absurd wird es für mich aber, wenn man Typen wie Rüdi & Co (so weit ich das verstehe) nicht wegen § 81 - 83 anklagen können will, weil sie angeblich zu unbedeutend sind um eine wirkliche Gefahr für den Rechtsstaat darzustellen, aber ihr "Gefährdungspotential" für § 90 ausreichen soll? Für mich klingt das nicht logisch. Aber vielleicht sollen Gesetze das ja auch gar nicht sein.  :scratch:
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Offline n0comATS

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #487 am: 30. Januar 2018, 17:24:21 »
Man beachte folgende Stelle: https://youtu.be/IfLjS28aAzA?t=793 . Wahrscheinlich aber nur leere Versprechungen.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 

Offline Tuska

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #488 am: 30. Januar 2018, 17:27:36 »
Ich warte darauf, dass Rüdi bei seiner 'verteidigung' irgendwann mal in Richtung "wir machen nur Angebote" argumentiert. ;D
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #489 am: 30. Januar 2018, 17:29:13 »
(...)
Dieser Mensch ist krank und Momentan ist keiner in der Lage Ihn vor sich selbst zu schützen.
Rüdi hat sein ganzes Leben verpuscht (sicherlich auch der Krankheit geschuldet) und wird nie in der Lage sein, sein Lebensunterhalt alleine zu bestreiten.
Er wird bis zum Lebensende auf die Hilfe des Staates angewiesen sein.
(...)

Von welcher Krankheit reden wir hier? Ich würde stets anraten mich mit psychologischen Einschätzungen zurückzuhalten und das den Profis zu überlassen. Man begibt sich hier mMn* sonst auf Glatteis v.a. bei Personen wie Rüdi und Co die selbst für Profis nur sehr schwer einzuschätzen sind.
Das Maß an Psychologie welches man u.a. für die Jugendarbeit, Führungsaufgaben im ehrenamtlichen Bereich oder auch im beruflichen Management lernt reicht mMn* nicht zur Diagnose von psychologischen Störungen aus. Es kann allerhöchstens ein Indiz geben, dass hier vielleicht etwas vorliegt.

Ich persönlich sehe hier bei Rüdi eher keine Anzeichen die auf eine psychologische Krankheit hinweisen. Das ist jedoch weniger meinen psychologischen Kenntnissen geschuldet, sondern mehr beobachtbaren Fakten. Rüdi hat schon eine Vielzahl an Konflikten mit Behörden und Gerichtsverhandlungen hinter sich und ich bin mir sicher es gab deshalb schon die eine oder andere Begutachtung. Jedoch hat es nach meinen Informationen nie eine Schuldminderung, Verhandlungsunfähigkeit oder andere Reaktion gegeben. Die Arbeitsunfähigkeit die er sich mMn* erschlichen hat ist da eine ganz andere Geschichte und sagt wenig über seinen geistigen Zustand aus.
Sprich Rüdi weiß mMn* recht genau was er tut, er mag in eine verzerrte Wahrnehmung seines Umfeldes haben und vermutlich auch narzisstische Tendenzen aufweisen. Das ist aber alles nicht als Krankheit zu sehen, es gibt durchaus erfolgreiche Menschen mit diesen Tendenzen. U.a. im Bereich des Topmanagements kann so eine Tendenz sogar förderlich sein.
Ich gehe bei Rüdi durchaus davon aus, dass er weiß was er tut ebenso gehe ich von einer eine gewissen Berechnung in seinen Handlungen aus, selbst wenn ich ihm hier mehr eine intuitive als eine bewusste Klugheit anrechne. Auch die gezielte Ausbeutung seinen Zombies für eigene Zwecke geschieht mMn bewusst.

Rüdi hält sich für besser als die Personen um ihn herum, deshalb steht ihm seiner Meinung nach auch mehr und eine Sonderbehandlung zu. Da Staat und Wirtschaft das nicht sehen weigert er sich eben zum eigenen Nutzen etwas zum Gemeinwohl beizutragen und seine Anhänger sind es ihm quasi schuldig ihn finanziell zu unterstützen.
Ein Hinweis was er von seinen Mitstreitern hält gibt uns sein jüngstes Verhalten in Bezug auf die Gerichtsverhandlung. Ich bin mir sicher Stefan (aka der Schaffner oder Kapitän) wusste Nichts von Rüdis Vorhaben sich von der Gerichtsverhandlung zu drücken. Vermutlich hat er das kurz vorher eher zufällig erfahren und sich daher für das Schauspiel eines Zusammenbruchs zu entscheiden, statt alleine vor Gericht für das gerade stehen zu müssen zu dem Rüdi ihn angestiftet hat.

Sprich ich sehe in Rüdi niemanden der Hilfe benötigt, sondern jemanden der wegen antisozialem Verhalten entsprechend abgestraft gehört. Ich halte es für völlig vermessen führenden Personen der Reichsbürgerszene die mMn* bewußt Anderen schaden sowie herabwürdigen und Anhänger ausbeuten in Schutz zu nehmen. Deren Verhalten hängt mMn* nicht mit einem Krankheitsbild sondern mit Eigennutz zusammen.

« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 18:07:53 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Offline Noldor

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #490 am: 30. Januar 2018, 17:33:52 »
Zitat
Kräuder Fruuvor 7 Stunden
Hallo Rüdi. Sitzt Du schon in Vorführhaft oder zählst Du noch fiktive Spendengelder?
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 Leo Kirner
Leo Kirnervor 7 Stunden
Der wird sich verstecken bis er irgendwo aufgegriffen wird.
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WerhatWarsteiner bestellt?vor 4 Stunden
Eine Million Reichsdeutsche leben dort unten, in der inneren Hohlwelt.
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staatenlos.info3 - Comedianvor 4 Stunden
HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN UND NUN???

https://www.youtube.com/watch?v=Ld-1z50rYQ8&feature=youtu.be

Ob das stimmt?
 

Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #491 am: 30. Januar 2018, 17:36:35 »
@Snoppy10 Es ist ja nun nicht so, dass Rüdiger nicht wüsste, dass er krank ist, wie dies in vielen anderen Fällen das Hauptproblem darstellt. Ganz im Gegenteil verkündigt Rüdiger ja selbst, er sei krank. So hat er erst dieser Tage wieder dem Gericht weismachen wollen, dass er nicht verhandlungsfähig sei. Dazu hat er auch irgendein Attest vorgelegt oder jedenfalls angekündigt. Weiter ist er ja vollständig erwerbsgemindert und hat deswegen eine volle EM-Rente zugesprochen erhalten. Endlich ist er auch noch nach eigener Aussage nicht hafterstehungsfähig, ganz im Gegenteil ist er ja durch eine frühere Haft so sehr traumatisiert, dass er eben vollständig erwerbsgemindert, verhandlungsunfähig und nicht tauglich für eine neue Haft ist, welch Letztere ihn erneut und noch schwerer traumatisieren würde.
Das räumt er alles selbst ein oder posaunt es sogar laut hinaus. An der Einsicht in seine Krankheit scheint es also nicht zu mangeln. Allerdings hat die ganze Angelegenheit einen Haken:
Rüdiger beruft sich immer dann auf seine Krankheit, wenn er daraus Nutzen ziehen kann, sich damit eine Rente holen oder eine Gerichtsverhandlung ersparen kann. Ansonsten ist er in der Lage, dauernd im Land umherzufahren, mehrere Stunden am Stück öffentlich aufzutreten usw. Hatte er eigentlich in den letzten Jahren einmal eine Erkältung, die ihn dazu gezwungen hätte, einen öffentlichen Auftritt ein Mal auszulassen? Mir ist davon nichts bekannt.
Kurz: Rüdigers Erkrankung scheint ihm nur Nutzen und Vorteile zu bringen. Ein irgendwie geartetes Leiden an seiner Krankheit scheint er nicht zu verspüren. Somit fehlt auch jede Motivation, dagegen etwas zu unternehmen.
Es ist ja nun auch nicht so, dass er keinerlei Möglichkeit gehabt hätte, sich Hilfe zu holen oder Hilfe zu erhalten. Immerhin bekommt man ja eine EM-Rente nicht einfach so, nur weil man mal freundlich danach fragt oder ein Formular ausfüllt. Er musste sich also begutachten lassen. Auch jetzt wieder will er ja ein Attest irgendeines Mediziners nachreichen, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen soll. Auch mit anderen Behörden und Gerichten, namentlich Strafgerichten, hatte er genug Kontakt, um dort auf Hilfen hingewiesen zu werden.
Das Problem ist halt anscheinend, dass Rüdiger sehr gerne die Vorteile seiner Erkrankung annimmt, dass es ihm dabei gar nicht so schlecht geht und dass er daher jedes bisherige Hilfsangebot ausgeschlagen hat. Gerade bei den Erkrankungen, deren eine bei Rüdiger zu vermuten ist, setzt aber jegliche Therapie und Hilfe voraus, dass erst einmal die Einsicht und Bereitschaft des Betroffenen vorhanden ist. Andernfalls prallt jegliche Hilfe an ihm ab.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Müll Mann

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #492 am: 30. Januar 2018, 17:40:08 »
Rüdi droht Hungerstreik für den Fall seiner Verhaftung an, außerdem will er nicht mehr sprechen, falls er vor Gericht gezwungen wird. Ist das eine Drohung oder ein Versprechen?

Am Anfang des Videos macht er noch auf entschlossenen Kämpfer, gegen Ende zu ist er einfach nur noch fertig. Bezeichnend ist, dass seine Wackelkamera den Artikel der BZ zeigt, er aber die ganze Zeit über die Berliner Zeitung schimpft. Die Atteste wurden anfangs wohl nur geschwärzt an das Gericht geschickt, am Montag sind sie da angeblich aber in lesbarer Form eingegangen. Daher kann es durchaus sein, dass der Haftbefehl doch aufgehoben wurde. das eine Attest stammt von dem Arzt, der ihm das Gutachten für die Verrentung geschrieben hat. Ob Rüdi den Unterschied zwischen arbeitsunfähig und verhandlungsunfähig kennt?

Das Problem ist halt anscheinend, dass Rüdiger sehr gerne die Vorteile seiner Erkrankung annimmt, dass es ihm dabei gar nicht so schlecht geht und dass er daher jedes bisherige Hilfsangebot ausgeschlagen hat.

Ob er bei Peter einen Kurs in "sowohl als auch" belegt hat?
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 17:42:24 von Müll Mann »
 
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Offline n0comATS

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #493 am: 30. Januar 2018, 17:48:28 »
Zitat
Kräuder Fruuvor 7 Stunden
Hallo Rüdi. Sitzt Du schon in Vorführhaft oder zählst Du noch fiktive Spendengelder?
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 Leo Kirner
Leo Kirnervor 7 Stunden
Der wird sich verstecken bis er irgendwo aufgegriffen wird.
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WerhatWarsteiner bestellt?vor 4 Stunden
Eine Million Reichsdeutsche leben dort unten, in der inneren Hohlwelt.
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HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN UND NUN???

https://www.youtube.com/watch?v=Ld-1z50rYQ8&feature=youtu.be

Ob das stimmt?

Die Vermutung von Leo Kirner könnte wahr sein.
Die Ansage von WerHatWarsteiner bestellt? ist theoretisch möglich.
Die Aussage vom Enten-König wage ich zu bezweifeln.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #494 am: 30. Januar 2018, 17:52:57 »
Das sehe ich ähnlich wie @Pantotheus! Rüdi benutzt seine "Krankheit" wenn es ihm in den Kram passt, z. B. um den angeblich so pöhsen pöhsen Staat auszunutzen oder sich vor Verhandlung und Knast zu schützen.
Wie auch (fast) alle Reichsdeppen hasst er den Staat dann doch nicht so sehr, dass er nicht dessen monetäre Hilfe annimmt! Eigentlich sollten er und seinesgleichen das doch ablehnen!
Wenn ich den Beitrag von @Gutemine hier

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=45.msg151061#msg151061

richtig verstehe, war das das Urteil gegen ihn. Wer es sich durchliest kann imho nur zu dem Schluß kommen, dass Rüdi nichts weiter als ein ekelhafter Nazi ist, der schon vor mehr als 10 Jahren versucht hat, sich billig aus der Affäre zu ziehen während andere für seine menschenfeindliche Ideologie den Kopf hinhalten sollten!
Daran hat sich für mich nichts geändert. Die Traumatisierung in der Haft kaufe ich ihm nicht eine Sekunde ab!
Falls durch sein dämliches Verhalten jetzt eine weitere Begutachtung folgen sollte, bei der rauskommt, dass er nur ein Simulant und Betrüger ist, mache ich "ein Fass auf"!
Eine größere Genugtuung könnte ich mir beim besten Willen kaum vorstellen! :fingerscrossed:
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 17:55:11 von Evil Dude »
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