Wo beginnt denn dann eigentlich das Unternehmen eines Hochverrats? Erst, wenn Schüsse fallen?
Unternehmen bedeutet einfach, dass gemäß § 11 Nr. 6 StGB Versuch und Vollendung einer Tat gleich bestraft werden. Bei jedem Verbrechen (ab 1 Jahr Mindeststrafe) ist der Versuch strafbar, die Strafe kann aber gemäß § 23 Abs. 2 StGB nach den Regeln des § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden. Bei Unternehmensdelikten ist diese Strafminderung nicht möglich.
Versuch bedeutet das unmittelbare Ansetzen zu einer Tat. Unmittelbares Ansetzen ist das Überschreiten zur Schwelle von "jetzt gehts los", was bedeutet, dass der Täter alle Handlungen so weit vorangetrieben hat, dass es bei ungestörtem Fortgang zu einer Tatbestandsverwirklichung kommt.
Gucken wir uns weiter die Tatbestandsmerkmale an. Hochverrat gibt es sowohl gegen den Bund (§ 81 StGB) als auch gegen ein Land (§ 82 StGB). Hochverrat gegen ein Land ist hier nicht einschlägig, da der Tatbestand die Gebietsverschiebung von einem Bundesland zu Gunsten eines anderen erfordert. Peter wollte aber Gebiet aus der Zugehörigkeit zur Bundesrepublik herauslösen. Dies ist ein Fall des Bestandshochverrates nacch § 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Geschützt ist der Bestand der Bundesrepublik als Ganzes in ihrer jetztigen Form. Bereits das Herauslösen eines Teils würde daher den Bestand gefährden (siehe NK-StGB/Paeffgen StGB § 81 Rn. 10).
Als Tatmittel müssen Gewalt oder Drohung mit Gewalt verwendet werden. Jetzt wird es schwierig, denn der Gewaltbegriff der §§81 ff StGB ist nicht identisch mit dem Gewaltbegriff des § 240 StGB (Nötigung). Für den § 81 StGB ist ein besonders wirksames, massives Druckmittel erforderlich (NK-StGB/Hans-Ullrich Paeffgen StGB § 81 Rn. 18). Die Gewalt muss geeignet sein, die bestehende Staatsführung "zum Zurückweichen zu zwingen". Ein paar übergewichtige Russen reichen da nicht aus.
In Frage käme noch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß § 83 StGB. Die Vorbereitungen müssen sich auf ein bestimmtes Unternehmen beziehen. Die Abtrennung der Krankenhausruine aus dem Staatsgebiet der BRiD GmbH ist ein solches bestimmtes Unternehmen. Unter Strafe steht jede Handlung, die nach Einschätzung des Täters geeignet ist, die Erreichung des Ziels voranzubringen (auch wenn sie objektiv untauglich ist). Eine konkrete Gefährlichkeit der Handlung ist dabei nicht erforderlich. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind jedoch alltägliche Handlungen (NK-StGB/Hans-Ullrich Paeffgen StGB § 83 Rn. 15).
Dies klingt zunächst so, als ob das zutreffen könnte. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass es bereits Zweifel gibt, ob die Handlungen der RAF geeignet waren, den Tatbestand des § 83 StGB zu erfüllen, sieht man, dass Peter auch hier mit seiner Pudelzucht noch weit von einer Strafbarkeit entfernt ist.
Bei den Österreichern reicht es anscheinend seltsame Briefe an den Generalstab zu schicken.
Moni war auch in Kasernen und hat den Kontakt zu Offizieren gesucht. Das Militär wäre durchaus die geeignete Sorte von Gewalt für den Hochverrat.
Durch Trump habe ich gelernt, dass man in den USA nur dann Hochverrat begehen kann, wenn man mit einem Staat zusammenarbeitet, der auch tatsächlich gerade Krieg gegen die USA führt oder so.
Das wäre bei uns eher ein Fall der friedensgefährdenden Beziehungen nach § 100 StGB.