Autor Thema: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17  (Gelesen 1645 mal)

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Offline Mr. Devious

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach Antrag auf Staatangehörigkeitsausweis bestätigt.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2019/17_K_11755_17_Urteil_20190509.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #1 am: 4. Juni 2019, 19:08:37 »
Zitat
Insgesamt beruhe der Bescheid offensichtlich auf einer konzentrierten Aktion.
Richtig!


Zitat
So werde jeder, der ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragte, als Rechts- und Verfassungsfeind angesehen, dessen waffenrechtliche Erlaubnisse einzuziehen sei.
Falsch!


 ;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Gelehrsamer

Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #2 am: 10. Juni 2019, 13:20:15 »
Die Entscheidungen zum Waffenbesitz von RD sind - mit Ausnahme vielleicht der Gerichte im failed state im nahen Südosten - mittlerweile in Begründung und Ergebnis im Wesentlichen konsistent. Diese Entscheidung ist trotzdem unter zwei Aspekten bemerkenswert:

1. Das Gericht lässt bereits ausreichen, dass jemand einen "gelben Schein" unter Berufung auf eine fortbestehende Zugehörigkeit zu einem Staat "Preußen" beantragt (und leider auch erhalten) hat. Kurz: Tausche waffenrechtliche Erlaubnis gegen Staatsangehörigkeitsausweis.

2. Kern der Begründung: "Die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises als sog. 'gelber Schein' stellt dabei innerhalb der 'Reichsbürger'-Bewegung eine szenetypische Handlung dar, die daran anknüpft, dass es der Beantragung und Erteilung eines solchen bedürfe, um der Staatenlosigkeit und dem damit einhergehenden 'Sklavenstatus' zu entgehen" (Rn. 79).

Das darf gerne Schule machen.
 
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Offline Anmaron

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #3 am: 10. Juni 2019, 13:41:42 »
bekommen kann so ein Strolch einen Gelben, weil er Deutscher ist. Aber nicht einen Preußischen. Dass der Eintrag der Staatsangehörigkeit formal falsch war, scheint viele Behörden nicht zu kümmern. Vielleicht ändern sie es einfach, weil die Situation "eigentlich klar" ist.

Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.
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Offline Neubuerger

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #4 am: 10. Juni 2019, 15:19:13 »
Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.

Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht. Das ist aber der Eintrag in der Geburtsurkunde und damit ihr Geburtsort. Auch wenn er heute anders heisst.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Goliath

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #5 am: 10. Juni 2019, 15:44:44 »
Ist heutzutage wohl auch besser Karl Marx Stadt zu sagen als Chemnitz. >:D
 

Offline Rabenaas

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #6 am: 12. Juni 2019, 13:24:20 »
Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht.

Korrekt ist: Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz.

Steht so (nein, anderer Ort im Westen hat mal Zusatz bekommen) in meinem Ausweis.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2019, 13:30:49 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Anmaron

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #7 am: 12. Juni 2019, 13:32:33 »
Was, das ist korrekt? Ich denke, dass es verschiedene Vorgehensweisen gibt und keine einheitliche. Ich müsste noch nen Karlmarxstädtler auftreiben können und schauen, wie es bei dem steht.
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Offline Rechtsfinder

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Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #8 am: 18. Juni 2019, 16:10:58 »
Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.
Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht. Das ist aber der Eintrag in der Geburtsurkunde und damit ihr Geburtsort. Auch wenn er heute anders heisst.
Die Kollegin soll froh sein, dass sie nicht im heutigen Eisenhüttenstadt geboren ist. :-)

Was, das ist korrekt? Ich denke, dass es verschiedene Vorgehensweisen gibt und keine einheitliche. Ich müsste noch nen Karlmarxstädtler auftreiben können und schauen, wie es bei dem steht.
Ich kenne das auch nur so, dass da lediglich die alten Namen drinstehen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.