Autor Thema: Neues aus dem KRD 1/2019  (Gelesen 38123 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #345 am: 24. Januar 2019, 21:19:01 »
@dtx
Es geht ja im KRD-Mimimi nicht um den ehrenwehrten Beruf des Postzustellers, sondern um die falsche Anschrift in der Ladung zum Haftantritt.

Die kann aber dahinstehen, weil die Zustellung dann eben von den Pudeln vereitelt worden wäre, wenn die StA den Brief "richtig" adressiert hätte.
 

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #346 am: 24. Januar 2019, 21:22:44 »
@Müll Mann Als Verfasserin ist in den PDF-Eigenschaften
Zitat
Christin
eingetragen.
Mir macht der Text den Eindruck, dass er einerseits unter dem Gesichtspunkt geschrieben sei, sich der üblichen Rechtssprache anzunähern und die gröbsten KRDismen zu vermeiden. Dennoch scheinen da und dort Wendungen durch, die mich stark an den üblichen KRD-Sprech erinnern, vor allem aber der Inhalt (namentlich die fetten Lügen) ist fast ungefiltert KRD.
Daher vermute ich, dass Peterleang seine Version diktiert hat, die dann nochmal von der erwähnten "Christin" überarbeitet wurde, um halbwegs "rechtsförmlich" zu wirken.
Aber vielleicht bin ich da voreingenommen.

@dtx Anscheinend hat Peterleang Gericht und Staatsanwaltschaft einfach nie die aktuelle Anschrift mitgeteilt. Dann schaut man halt ins Melderegister, da ist nichts. Dann wird der Haftbefehl erlassen. Ganz schlicht.
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #347 am: 24. Januar 2019, 21:30:57 »
@dtx
Es geht ja im KRD-Mimimi nicht um den ehrenwehrten Beruf des Postzustellers, sondern um die falsche Anschrift in der Ladung zum Haftantritt.

Die kann aber dahinstehen, weil die Zustellung dann eben von den Pudeln vereitelt worden wäre, wenn die StA den Brief "richtig" adressiert hätte.

Hat der Pudelgott nicht die Möglichkeit in JEDEN Briefkasten zu schauen? Hat er nicht gewußt was ihm blüht bevor es passiert? Oder haben die Pudel ihn davon abgehalten seine geistigen (Un)fähigkeiten einzusetzen? Der Titel der DVD sollte ja auch ursprünglich "Matsch der Gedanken " von Pudelpeter aus dem Horst heißen
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #348 am: 24. Januar 2019, 21:33:59 »
Wieso reiten die eigentlich ständig darauf rum, dass der Haftbefehl nicht zugestellt wurde? Seit wann werden Haftbefehle zugestellt?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #349 am: 24. Januar 2019, 21:37:21 »
Mir macht der Text den Eindruck, dass er einerseits unter dem Gesichtspunkt geschrieben sei, sich der üblichen Rechtssprache anzunähern und die gröbsten KRDismen zu vermeiden. Dennoch scheinen da und dort Wendungen durch, die mich stark an den üblichen KRD-Sprech erinnern, vor allem aber der Inhalt (namentlich die fetten Lügen) ist fast ungefiltert KRD.

Hatten wir nicht schonmal die Vermutung, das diese Rechtsanwältin eigentlich auch zu unserer Kundschaft gehört? Oder zumindest Peter deutlich auf den Leim gegangen ist?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #350 am: 24. Januar 2019, 21:37:29 »
Seit wann werden Haftbefehle zugestellt?
Haftbefehle nicht aber Ladungen zum Haftantritt.

Hatten wir nicht schonmal die Vermutung, das diese Rechtsanwältin eigentlich auch zu unserer Kundschaft gehört? Oder zumindest Peter deutlich auf den Leim gegangen ist?
Trotzdem sollte sie in der Lage sein, einen halbwegs geraden Brief zu formulieren. Gegen das Gestammel war ja Rico noch eine echte Konifere.
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #351 am: 24. Januar 2019, 21:54:25 »
@Leela Sunkiller Es geht nicht um den Haftbefehl, sondern um die Ladung zum Haftantritt. Ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter erhält eine Ladung zum Haftantritt, in der steht, wann und wo er sich einfinden soll, um die Haft anzutreten. Laut Gesetz muss dem Verurteilten dabei eine angemessene Frist gewährt werden, um seine Angelegenheiten zu regeln. Der Haftbefehl wurde erst erlassen, nachdem Fatzke sich eben nicht gestellt und die Haft nicht binnen Frist angetreten hatte.

Nun bringt Fatzke vor, er habe die Ladung zum Haftantritt nie erhalten und habe schon deswegen die Haft nicht antreten können.
Wie glaubhaft ist diese Behauptung?

Als die Verfahren, die zu seiner Untersuchungshaft und jetzt zur Strafhaft führten, begannen, residierte Peterleang offiziell im "kranken Haus", hielt sich dort aber nur sporadisch auf. Jedenfalls wurde als Anschrift immer Heuweg 16 genannt oder alternativ Petersplatz 1 (was aber örtlich dasselbe war). Damals war Peterleang auch nirgendwo in Deutschland gemeldet, offiziell war er in die Schweiz ausgewandert.
In der Vergangenheit war ja auch das Spiel gespielt worden, postalisch nicht erreichbar zu sein. Die Anschriften waren angeblich falsch, die Bezeichnung des Empfängers stimmte nicht, Briefe kamen angeblich einfach nicht an usw. Schon einem anderen Gericht hatte es gereicht, sodass es einfach die öffentliche Zustellung verfügte, die Peterleang aber dann nicht mitbekam.
Peterleang hatte ja bereits bei Gelegenheit der Haftprüfung "versprochen", sich in Wittenberg anzumelden. Das hat er entweder nicht getan oder sich unter falscher Anschrift gemeldet.
Ihm war zudem bekannt, dass seine Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile gescheitert war, schlimmer noch: dass das Berufungsgericht im Anklagepunkt der unerlaubten Versicherungsgeschäfte sogar über die erste Instanz hinausging. Auch die Verwerfung der dagegen erhobenen Revision war ihm bekannt. Gegen diese hatte er ja Anhörungsrüge beim OLG und Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erhoben.
Die Zurückweisung seiner Anhörungsrüge war ihm offensichtlich auch bekannt. Das war im September 2018.

Nun mal "naiv" gefragt: Womit muss jemand rechnen, der zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und dessen Rechtsmittel sowohl gescheitert als auch erschöpft sind?
Kann man - zumal als "König", "Staatsoberhaupt" und "Sohn Gottes" - glauben, die zuständige Behörde werde einen nun einfach in Frieden lassen? Muss man in Kenntnis eines vollstreckbaren Urteils gegen sich nicht eben damit rechnen, dass es nun auch vollstreckt wird?
Unser Peterleang anscheinend nicht. Naiv und unschuldig wie ein Lämmchen setzt Peterleang sich in ein gutes Restaurant in der Wittenberger Innenstadt und frönt der Leidenschaft des Essens, als ihn ganz unverhofft die Staatsmacht überrascht.

Nun ist es ja auch so, dass anscheinend auch schon früher Schreiben, die an den Heuweg 16 gerichtet waren, bei Peterleang oder seinen Anhängern eintrafen. Vielleicht lag das ja an einem von diesen eingerichteten Nachsendeauftrag? Sowas gibt es nämlich bei der deutschen Post und ist recht nützlich, wenn man umgezogen ist. Vielleicht haben die Rumpf-KRDler nach ihrem erzwungenen Umzug in die "Konserve" auch einen solchen Auftrag erteilt. Es wäre also nicht undenkbar, dass 2018 so ein Nachsendeauftrag bestanden haben und die Ladung zum Haftantritt deswegen nicht im "toten Briefkasten" gelandet, sondern bei Peterleang angelangt sein könnte.
Nun, wie dem auch sei - zumindest hätte Peterleang damit rechnen müssen, dass er die nunmehr rechtskräftig gewordene Freiheitsstrafe auch absitzen muss. Dagegen hilft dann auch das bereits früher gespielte Spiel wie oben erwähnt nicht mehr. Denn die Staatsanwaltschaft kann dann eben einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, der vollzogen wird, sobald die gesuchte Person irgendwo angetroffen wird.


@Müll Mann Was mich an dem Schrieb von "Christin" stört, ist insbesondere, dass wiederholt auf längst von den Gerichten des Instanzenzuges abgelehnte Vorbringen zurückgegriffen wird. Eigentlich steht da ja immer wieder, dass die Gerichte falsch entschieden und Fatzke Recht hätte. Besonders heikel wird es m. E. da, wo Fatzkes früherer Anwalt R. S. dafür herhalten muss, ihn zum Fahren trotz Rückgabe des Führerscheins (und der damit verbundenen Fahrerlaubnis) ermuntert oder gar angestiftet zu haben. Das ist, wenn der Schrieb von einer Berufskollegin stammt, ausgesprochen unkollegial. Zudem hatte sich R. S. als Zeuge doch etwas anders geäußert, als es ihm nachträglich in den Mund gelegt wird. Im Grunde werden hier mehrheitlich die abwegigen Rechtsauffassungen Fatzkes wiederholt, mit denen dann "bewiesen" werden soll, dass er sich künftig nicht mehr strafbar machen werde. Zudem sieht es eben doch wieder danach aus, als sollte im Wege des Vollstreckungsverfahrens das Urteil umgestossen werden. Das ist, Verzeihung!, schlechter Stil und zudem ein Rechtsmissbrauch. Das kann man ausnahmsweise, wenn man wirklich wichtige Gründe hat, bei der Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs gegen dessen Vollstreckbarkeit im Inland anführen, zumal im Schiedsgerichtsverfahren die Rechtsmittel beschränkt sind. In einem ordentlichen Verfahren müsste man aber einsehen, wann die Sache gelaufen ist. Zudem erweckt dieser Versuch erst recht den Eindruck der Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit.
Aber das ist nun einfach nur mein Eindruck, vielleicht bin ich da wirklich voreingenommen.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 22:13:31 von Pantotheus »
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #352 am: 24. Januar 2019, 22:31:34 »
Die "Begründung", warum Fatzke umgehendst (ja, ja, eine verbotene Steigerung, aber die "Haftempfindlichkeit" trieft förmlich aus dem Schrieb) freizulassen sei, findet sich jetzt auszugsweise auf der KRD HP. Ich füge sie hier mal an.

Die beste Stelle:
Zitat von: Christin
Rückfallgefahr ist zudem bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Verurteilte bereits gezeigt hat, dass er straffrei leben möchte;
Ich glaube, jeder von uns möchte straffrei leben. Auch Peterchen.

Ich wage aber doch ernstlich zu bezweifeln, dass Peterchen auch straftatfrei leben möchte. Das glaube ich nämlich erst, wenn ich es sehe.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

dtx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #353 am: 24. Januar 2019, 22:54:31 »
@Pantotheus

Abgesehen davon, daß das Wittenberger EMA den Zopf nach § 25 BMG hätte einbestellen können (und wohl auch sollen), stellt sich bei der Diskussion um die Meldung die Frage, wie Peterle mit den Vorschriften des § 19 BMG hätte umgehen sollen?
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #354 am: 24. Januar 2019, 23:45:24 »
Ja, Ladung zum Haftantritt, aber die reden wiederholt von Haftbefehl und ich glaube nicht, dass das versehentlich passiert.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Pirx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #355 am: 24. Januar 2019, 23:47:55 »
Zitat
Nach seiner Freilassung und Ablauf der Sperrzeit wird sich Herr Fitzek einen sicher
rechtswirksamen Führerschein/Fahrerlaubnis besorgen. Keinesfalls wird er wieder mit dem
Führerschein des Königreichs Deutschland fahren.
Aha, Herr Fitzek (nanu, nicht mehr Peter der Allererste, Blage vom ollen Schorsch?) wird sich etwas "besorgen".
Der Normalbürger "macht" den Führerschein bzw. "erwirbt" die Fahrerlaubnis. Fitzek "besorgt" sich sowas. In Paraguay oder beim Anstreicher aus Bad Saarow frisch aus dem Tintenstrahler ist - erfahrungsgemäß - zu befürchten.

Zitat
Zu dem Internetauftritt des Königreichs Deutschland ist festzustellen: Die Veröffentlichung
der Gerichtsverfahren und deren Erläuterungen zeigt ja gerade, dass er das deutsche
Strafsystem anerkennt. Auch aus den Veröffentlichungen geht hervor, dass er nicht nur
die deutsche Justiz und Rechtsprechung anerkennt, sondern diese sogar wünscht.
Dem Internetauftritt des Königreichs Deutschland ist zu entnehmen: Der Beikoch erkennt weder die deutsche Justiz, noch ihre Rechtsprechung geschweige denn die Urteile an. Im Gegenteil, es wird jegliche Entscheidung gegen Peter als falsch, unrechtmäßig, willkürlich bewertet.

Hier frisst einer Kreide, um möglichst schnell aus dem Knast zu kommen und um wieder weitermachen zu können.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 23:49:46 von Pirx »
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #356 am: 25. Januar 2019, 00:40:24 »
Nur noch ne Verständnisfrage: Sitzt der Bezopfte nicht wegen seiner Führerscheinsachen aktuell ein? Da ist eine "Verrechnung" mit den anderen Verfahren gar nicht möglich, oder? :scratch: :scratch:

Ich verbreite schlechte Laune:
Genau die Herren Forum-Juristen, die sich momentan so eifrig am wirren KRD-Texten abarbeiten, haben mir vor Tagen erklärt, dass genau das passieren wird. Beziehungsweise durchaus passieren kann.

Fitzek saß in U-Haft für Bank- oder Versicherungsgeschäfte (?) bis 2013. Dieses Urteil wurde von der 2. Instanz gekippt und zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft lies sodann wissen, dass sie gar keine Lust habe, dass in 1. Instanz noch einmal neu anzuklagen. Also diese Sache ist vom Tisch: Mit der Konsequenz, dass Herr Fitzek unschuldig in U-Haft saß!

Im Ergebnis (so habe ich die hiesigen Rechtsverdreher wenigstens verstanden) kann sehr wohl die U-Haft auf ein völlig anderes Verfahren angerechnet werden.

Das halte ich alles für sehr übel. Zuallererst das Verhalten der Staatsanwaltschaft: Das ist ja unglaublich.

Aber auch das Verhalten der hier anwesenden Juristen:
Die arbeiten sich an wirren Texten der völlig kirren Kleinkinder ab - dabei müssten sie in wirklich jedem Beitrag den aktuellen Zustand des deutschen Rechtssystems anklagen.

Erstmals würde ich gern Punkteabzüge in Kauf nehmen. Aber was -auch hier in diesem Forum- an Vernebelung zum Thema Fitzek stattfindet, das ist unglaublich!

Ihr Juristen zerpflückt irgendwelche Texte von verwirrten Kindern. Kümmert euch um unseren Staat - dessen Organe laufen nicht minder verwirrt rum! Kritisiert laut was hier in diesem Staat bei der Juristerei schief läuft. Hier in diesem Forum und an jedem Ort!
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #357 am: 25. Januar 2019, 07:04:31 »
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, so lautet ein alter Spruch.
Was mittlerweile an Rechtssprechung stattfindet kann zum Teil wirklich nicht mehr nachvollzogen werden mit gesundem Menschenverstand. Eine Diskussion darüber hier in diesem Forum führen zu wollen dürfte dann aber zu weit gehen.
Was Fatzke angeht, abwarten was die Richter für nen Tag (oder Nacht?) hatten. Bisher kam es doch fast immer anders als erwartet. Alles Spekulatius.
Und was die Verwirrtheit unserer Amtsorgane angeht, tja, es gibt Gesetze, dazu Durchführungsbestimmungen, Auslegungen und interne Anweisungen. Heißt, wenn die Sonne gegen 11 Uhr an der Kirchenspitze Schatten wirft, ist das Gras per Definition grün. Sitzt auf der Kirchenspitze aber ein Spatz, könnte das Gras auch leicht vergilbt gelten. Ist der Spatz gar ein Storch, dann ist das Gras kein Gras sondern englischer Rasen, vorausgesetz der Pastor erklärt es nicht zu Getreide.  Und da soll man nicht verwirrt sein?
« Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 07:10:24 von Elbling »
Wenn das die Lösung für mein Problem ist, hätt ich gern mein Problem zurück.
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #358 am: 25. Januar 2019, 07:06:44 »
Ihr Juristen zerpflückt irgendwelche Texte von verwirrten Kindern. Kümmert euch um unseren Staat - dessen Organe laufen nicht minder verwirrt rum! Kritisiert laut was hier in diesem Staat bei der Juristerei schief läuft. Hier in diesem Forum und an jedem Ort!

An dieser Stelle würde ich darauf hinweisen wollen, dass das SSL "zweckgebunden" ist und sich mit den Reichis beschäftigt. Das hiesige Forum ist also der falsche Ort für Deinen Wunsch/Anspruch.
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #359 am: 25. Januar 2019, 07:34:10 »
(...) dabei müssten sie in wirklich jedem Beitrag den aktuellen Zustand des deutschen Rechtssystems anklagen.
Ich muss goarnix! :P

Das Problem beim Untreue/KWG-Verfahren war mMn. weniger der aktuelle Zustand des deutschen Rechtssystems, sondern die hier schon oft kritisierte Unfähigkeit/Faulheit der StA. Das begann schon im Ermittlungsverfahren. Die StA hat drei -drei! - Jahre gebraucht, eine Anklageschrift zusammenzuklauben. Ich sag's mal so: So fleißig, wie dort ermittelt wurde, würde ich gerne mal Urlaub machen. Diese Faulheit hat sich dann im Zwischenverfahren gerächt, als die Kammer die StA zu Nachermittlungen verdonnert hat. Ich wiederhole es nochmal: Es wurde drei Jahre ermittelt. Wär' ich Staatsanwalt, hätte mich spätestens zu diesem Zeitpunkt der berufliche Ehrgeiz gepackt, aber ... ¯\_(ツ)_/¯

Der Prozess beim LG Halle endete dann mit einer fast 4 jährigen Haftstrafe, die der BGH auch gleich wieder kassiert hat. Und was tat die StA? Beantragte eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO. Das LG hätte der StA nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und von Rechts wegen mitteilen können, wo sie sich ihren Antrag hinstecken kann. Tat es nicht und hat die Einstellung durchgewunken.

Wie möchtest du so eine Situation denn verhindern? Beamte nur nach Leistung bezahlen? Die richterliche Unabhängigkeit aufweichen? Viel Spaß, das durch den Bundestag zu kriegen ...

Aber auch das Verhalten der hier anwesenden Juristen:
Die arbeiten sich an wirren Texten der völlig kirren Kleinkinder ab
Es sind die von dir angesprochenen kirren Kleinkinder gewesen, die nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, dass dutzende Menschen ihr Erspartes verloren haben. Selbst ein Benjamin "Steuerfreies Unternehmertum" Michaelis konnte ausreichend verstrahlte Leute von Fitzeks bekloppten Fantastereien überzeugen. Da bin ich eigentlich ganz froh, dass es im www einen Platz gibt, wo der ganze KRD-Quatsch auseinandergepflückt wird.

Und gestatte mir bitte eine persönliche Bemerkung, geschätzter (!) @Wittenberger: Sei nicht so ein Griesgram. Wir alle sind hier, weil wir Freude an der Mitarbeit haben. Es ist nicht die Aufgabe des SSL, über tatsächliche oder vermeintliche Mängel des deutschen Justizapperates zu jammern. So lange ich noch Spaß dabei habe, mich am KRD "abzuarbeiten", so lange opfere ich gerne einen Teil meiner Freizeit für das Forum oder das Wiki. Mir unliebsame Gerichtsentscheidungen trüben den Spaß nicht besonders. Es ist im SSL eben manchmal, wie bei Sisyphos:

Alles für die Katz, aber wir sind mit Herzblut bei der Sache. :love1:
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder