Autor Thema: Prozess gegen Mario  (Gelesen 85892 mal)

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Offline Reaktorofen

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #330 am: 15. Juni 2014, 18:56:08 »
Wurden meine Videos wirklich als Beweis herangezogen? Dann hoffe ich doch sehr MIT Intro ;)
Kackwurstdämönchen
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #331 am: 15. Juni 2014, 19:01:57 »
Hallo Reaktorofen, natürlich mit Intro. Woher sollten so Cretins wie ich sonst wissen, dass das Video von Dir war.

Glückwunsch also, Du hast geholfen, einen Reichsknalli zur Strecke zu bringen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #332 am: 15. Juni 2014, 19:26:11 »
Wie sind jetzt die Zahlungsfristen und -ziele? Mahjo geht mit keinem Wort, resp.keiner Bettelattacke auf die 2000 Schleifen zzgl. Gebühren ein.
Wann muß das Geld, bzw. die erste Rate bei der Gerichtskasse eingegangen sein, und wie schnell werden welche Sanktionen/Vollstreckungen verhängt, wenn sich nichts tut (wonach es m.E. aussieht, so wie Mahjo das Thema außen vor läßt)?
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #333 am: 15. Juni 2014, 19:46:49 »
Da Mario Revision einlegt ist das Urteil nicht rechtskräftig und er muss erst einmal gar nix zahlen.

Wenn dann in zwei bis drei Jahren die Revision verworfen wurde, dann meldet sich die Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft bei Mario (also die hiesigen Kollegen unseres Vollstreckers) und teilen Mario mit, was er bis wann wohin zu überweisen hat. Also Gerichtskosten 1. Zug plus Gerichtskosten Revisionsverfahren plus die ersten 50 EUR der Geldstrafe.

Mario kann dann Ratenzahlung für die Gerichtskosten beantragen. Falls er mit einer Rate für die Geldstrafe in Verzug komt, dann erhält er eine Zahlungsaufforderung über die komplette Restsumme. Falls er die nicht zahlt, dann folgt so etwa 6 bis 12 Monate später die Ladung zum Haftantritt. Wenn er dieser nicht nachkommt (kein Geschäftsinteresse etc.), dann kommt etwa 1 bis 2 Monate später der Haftbefehl und dann kommt es drauf an, wann mal Platz ist im Knast und die Herrschaften in Blau Zeit haben ihn einzusacken. Die passiert bevorzugt früh morgens.

Falls Mario die Gerichtskosten nicht zahlt, dann passiert erst einmal gar nix. Dann läuft das übliche Verfahren für Schulden. Also Pfändung, EV, Erzwingungshaft etc. Aber eine Nichtzahlung der Gerichtskosten führt nicht zu einer Volstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Wichtig ist aber bei Zahlung der Raten für die Geldstrafe anzugeben, dass sich die Zahlung darauf bezieht. Ansonsten läuft das schief, wie bei KaWi Schneider und Peter Schmidt.

Die geschätzten Zeiten ergeben sich aus meinen Erfahrungen (unter anderem als Schöffe bei einer Kleinen Strafkammer) mit der Geschwindigkeit der Berliner Justiz. In anderen Bundesländern mag das schneller gehen, bei Mario vielleicht auch, wenn er die Justiz weiter nervt. Denn dass das schriftliche Urteil mit den Gründen schon am nächsten Tag zugestellt wird, habe ich bisher noch nicht erlebt. Ist für mich ein weiteres Indiz dafür, dass Richter D. exterm angefressen ist.
 

Offline Leela Sunkiller

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Prozess gegen Mario
« Antwort #334 am: 15. Juni 2014, 20:20:15 »
Wie kommt der denn jetzt eigentlich auf Künstler?


Edit: dumme Signatur weg
« Letzte Änderung: 15. Juni 2014, 20:21:47 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Reaktorofen

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #335 am: 15. Juni 2014, 20:35:02 »
Ich glaube er versucht jetzt einfach alles um nicht zahlen zu müssen.

@ Müllmann: Vielen Dank für deine Glückwunsche ;)
Kackwurstdämönchen
 

Offline Ferkel

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #336 am: 15. Juni 2014, 20:40:46 »
Na ja, wenn die Revision erst in 2-3 Jahren verworfen wird, wird er sicher denken, dass sein Künstlergefasel Wirkung gezeigt hat. Sehr ärgerlich, diese Überlastung der deutschen Gerichte.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Armin

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #337 am: 15. Juni 2014, 20:48:45 »
Ihr glaubt wirklich, dass Mario ernsthaft Revision einlegt? (die Revision kann man aber nicht per youtube-Video einlegen!)

 

Offline Salvatore Dalli

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #338 am: 15. Juni 2014, 20:50:59 »
Das ist jetzt die Frage. Auf der einen Seite würde ich Mario das durchaus zutrauen. Auf der anderen Seite ist er wieder so stumpf und hat nicht einmal von der von ihm geforderten (und später auch abgenickten) Akteneinsicht Gebrauch gemacht.

Allerdings hätte er durch eine Revision wieder eine gute Möglichkeit, das System zu trollen (aus seiner Sicht).
 

Offline teobald.tiger

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #339 am: 15. Juni 2014, 21:15:53 »
Ihr glaubt wirklich, dass Mario ernsthaft Revision einlegt? (die Revision kann man aber nicht per youtube-Video einlegen!)

@ Müllmann: Von einem Prozessbeobachter wurde berichte, das am zweiten Prozesstag ein wohl ziemlich gelangweilter Gutachter im Saal saß. Da Mario sich aber nicht ins Gebäude traute, ist er wohl unverrichteter Dinge wieder abgezogen - Kosten sind logischerweise trotzdem angefallen  :whistle:

@ alle: Ich meine im ersten heutigen Video von Mario (534) gesehen zu haben (am Ende) das er von irgendwas "abgelesen" hat. Gut möglich, das die Kumpels was geschwurbelt haben... und Mario so doof ist, das jetzt als "Ablehnung" des Angebotes ans Gericht schicken wird... :doh: :doh:

Hoffen wir mal, das die Mühlen mal schneller mahlen!  C:-) C:-)
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Offline Reaktorofen

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #340 am: 15. Juni 2014, 21:17:53 »
Ich denke Mario kann überhaupt keine Revision einlegen.

§ 345 StPO
[Revisionsbegründungsfrist]

(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.
Kackwurstdämönchen
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #341 am: 15. Juni 2014, 21:19:37 »
Nun ja,

da der Geltungsbereich der StPO ja durch die Bundesbereinigungsgesetze aufgehoben wurde, kann Mario in der Tat keine Revision einlegen.  ;D

Spass beiseite. Er hat ja in seinem Video den Brief vorgelesenstammelt, denn er an Richter D. schreiben will. Und die bisherigen angedrohten Briefe scheint er ja tatsächlich abgeschickt zu haben (wie eigentlich frankiert? Mit 4 Cent? Oder als Kriegsgefangenenpost?) Ist eine nicht ausreichend frankierte Revisionsschrift eigentlich zugegangen? @Das Chaos, Hilfe!

Die Revision muß  nach § 341 StPO binnen einer Woche (in Marios Fall ab der Zustellung des Urteils) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zuständig ist das Gericht, dessen Urteil angefochten werden soll. Mario schreibt einen Brief an Richter D. mit dem Wort Revison -> Revision eingelegt. Dafür gibt es keine weiteren Formvorschriften.

@Reaktorofen Revision einlegen kann er, Revisionsanträge stellen und begründen kan er schriftlich nicht alleine.

Im nächsten Schritt muss dann der Revisionsantrag binnen eines Monats nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt und begründet werden. Mögliche Gründe für eine Revision sind nach § 338 StPO zum Beispiel:

- "erkennendes Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt" oder "wenn bei dem urteil ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetz ausgeschlossen war" (bei Mario heisst das dann "Schieds- und Scheinrichter"),

-  weiterhin "wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch mit Unrecht verworfen worden ist" (in Mario-Sprech "Der Richer hat meinen Antrag nicht entschieden"),

- "wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat" (bei Mario: Geltungsbereich StPO aufjehoben), "wenn dei Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist" (Mario: Konnte mene Anträje nich stellen).

Also zulässige Gründe für eine Revision hat Mario angeführt. Wenn  der den Schmarn jetzt auf der "Jeschäftsstelle" (ihr Geschäft, nicht meines) vorträgt, dann passt das. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 345 II StPO vor, da die Revisionsanträge von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein müssen. Also, wenn binnen eines Monats nichts weiter von Mario kommt, dann kann Richter D. nach § 346 I StPO die Revision als unzulässig verwerfen.

Warten wir ab, Fortsetzung folgt. Zumindest ist Marios Vorgehen sinnvoller als der Rückschein der Aliierten von TTA, der taugt nämlich nicht als Rechtsmittel.
 
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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #342 am: 15. Juni 2014, 21:36:41 »
Wie kommt der denn jetzt eigentlich auf Künstler?

Und Marios letzten Worte waren: "Qualis artifex pereo!"  :clap:
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #343 am: 15. Juni 2014, 23:23:37 »

Wie kommt der denn jetzt eigentlich auf Künstler?

Und Marios letzten Worte waren: "Qualis artifex pereo!"  :clap:

Oweia.. Und wer pumpt jetzt das Planschbecken leer?? Da muss man doch was gegen machen..
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Offline BlueOcean

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #344 am: 15. Juni 2014, 23:52:22 »
Und Marios letzten Worte waren: "Qualis artifex pereo!"  :clap:

Das Zitat lasse ich aber nur gelten wenn Nero wirklich so grauenhaft Leier gespielt hat, wie manche Quellen behaupten.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)