Autor Thema: Neues aus dem Königreich- Ausgabe 12/2018. Kein offenes Türchen für Fitzek  (Gelesen 31797 mal)

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Offline Gutemine

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Offline Königlicher Hofnarr

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Schönes Stück.
Wir müssen aber nochmal über die Definition von "manchmal" [hat es einfach nicht ausgereicht]  reden.

Manuel, was ist deine Meinung dazu?

Als Diskussionsgrundlage finden sich einige Beispiele im KRD Fremdwörterlexikon:

- Manchmal bin ich 1,90 cm groß
- Manchmal habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Manchmal habe ich eine Fahrerlaubnis.

« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 00:11:04 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Evil Dude

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Manchmal

 - müssen mir die Ohren langgezogen werden
 - reicht ein paraguayischer Führerschein nicht aus
 - hatte ich Angst als Peter fuhr
 - kommt der Gerichtsvollzieher mehrmals
 - sind die vier Stunden einfach zu lang
 - falle ich über den Eiswagen her
 - fragt Mami mich, ob ich 'nen Knall habe
 - gilt ein Führerschein nur einen Tag
 - wird Peter verhaftet, obwohl er eine Staat ist
 - wird die Dachrinne einfach nicht sauber

 . . .

 ;D
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Offline SchlafSchaf

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Manchmal....

...ist das Toastbrot einfach alle und es reicht nicht mal mehr die Enten zu füttern
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline _dr

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Liebe Anett,

auch Dir wünsche ich einen wunderschönen 2. Advent, genieß die Stunden mit
Deinem Liebsten und lass mal wieder was von dir hören...

Dein kleiner Stimmungsmacher




* Plastiktitten sind ja irgendwie eklig... :-\

Offline aitmatow

Sonntagsarbeit bei den Pudeln? Neues aus dem KRD, wie immer rückdatiert:

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/verfassungsbeschwerde-abgelehnt-wie-es-nun-weitergeht.html

Edith fasst zusammen: Mimimi. Man ist ent-täuscht. Wieder mal.

Zitat
Peters Angebot, dieses Land ein gutes Stück gerechter und lebenswerter zu machen, wurde nicht angenommen.

Die Ent-Täuschung, in Deutschland etwas Grundsätzliches mithilfe des Bundesverfassungsgerichts in Richtung lebenswerte Strukturen bewegen zu können, ist an Peter nicht spurlos vorübergegangen. Er hat in der Vergangenheit immer wieder betont, er mache Angebote. Ob diese Angebote angenommen und eigenverantwortlich umgesetzt würden, läge aber in der Hand der Menschen selbst.

Und weil das Ganze an Peter nicht spurlos vorübergegangen ist, möchte er sich wohl an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Ob das passiert, hängt davon ab, wie man im KRD das Sprachenproblem (Übersetzungen ins Englische und Französische) löst. Wir hier kennen das Ergebnis schon. Wird nichts, fitzt vollständig. Wessen Schuld wird das diesmal sein?
Vorerst versucht der Minimonarch, der noch vor Monaten Institutionen und Behörden mit donnernder Stimme gedroht hatte, den großen Schilo raushängen zu lassen (vielleicht, irgendwann einmal), mit formalen Argumenten die Verfassungsbeschwerde im Spiel zu halten. Ihm seien "Fehler angedichtet" worden. Alles ganz schlimm.
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 14:44:40 von aitmatow »
 

Offline DinoVolare

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Zitat
Nach unserer Auffassung ging es in Peters Verfassungsbeschwerde durchaus um die Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen Rechte. Es ist kaum nachzuvollziehen, wo hier eine intensive Rechtsprüfung stattgefunden hat.

Tscha liebe Pudel, nach eurer Auffassung mag das ja durchaus der Fall sein. Die Fachleute (das sind die, die Prüfung zum ersten Staatsexamen erfolgreich abgelegt und in der Regel ein paar Jährchen Praxiserfahrung haben), verhält es sich eben nicht so.

Ich drücke aber die Daumen für den Weg zum EGH. Danach geht es auf zum IGH und anschließend wird sich der Galaktische Senat der Sache annehmen und Zöpfchen zum Sieg verhelfen.
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 16:08:06 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Offline Tuska

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Zitat
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts können wir lesen:
Liebe Pudel, ihr solltet im Schriftwechsel mit dem Bundesverfassungsgericht vielleicht besser auf das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) verweisen und nicht auf dessen Internetauftritt ...  :facepalm:

Zitat
Wie geht es nun weiter?

Peters erste Reaktion war, die Entscheidung zu akzeptieren.
Sicher, sicher, deshalb ist der König der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt und wurde bei einem Staatsbankett mit der Hochsilikonflotte einkassiert.

Zitat
Mittlerweile überlegt Peter, die nächste "Instanz", den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, mit einzubeziehen. Bis Mai 2019 müßte er dafür die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerlegen, übersetzt in englische oder französische Sprache. Ob dies zu leisten ist und die Aussicht auf Erfolg diesen Aufwand lohnt, prüfen wir aktuell. Ebenso, welche Alternativen es neben diesem Rechtsweg gibt, unsere schöne Vision „Talweis“ auf diesem Planeten zu realisieren
So, so. Aus "Wir gewinnen immer" ist inzwischen "Wir müssen prüfen, ob wir Lust darauf haben, mehr als 4 h/Woche zu arbeiten" geworden. :rotfl:
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Müll Mann

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Doch noch keine Veröffentlichung durch das BVerfG. War eine andere Gehörsrüge beim OLG Naumburg.

Vor allem sollten die Pudel sich erst einmal mit der Verfahrensdauer und der Rechtsfolge von Urteilen des EGMR befassen. Der EGMR kann nämlich nur Entschädigungszahlungen festsetzen und nicht etwa die Entlassung des Zopfes beschließen. Aber bis der EGMR entschieden hat, hat Peter schon die nächste Fahrerlaubnis zurückgegeben und den nächsten Pudelstaat gegründet.

« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 15:15:02 von Müll Mann »
 

Offline aitmatow

Aus dem Schreiben des Zopfs (S. 2f.):

Zitat
Zudem ist in dem von ihnen vermißten Beschluß vom 05.09.2018 auch nur wieder viel juristische Rabulistik enthalten, mit deren Hilfe versucht wird, die im gesamten Verfahren geübte rein willkürliche Vorgehensweise zu verschleiern, den Anschein rechtstaatlichen Vorgehens zu erwecken und für Uninformierte zu simulieren.

Einmal mehr zeigt sich: unbelehrbar. Wer so viele Ermahnungen und Warnungen vor dem großen Knall bekommen hat, jetzt aber Rabulistik (ausgerechnet) und Willkür am Werk sieht, dem ist nicht zu helfen. In der neuen Welt des KRD wäre das unter seiner Ägide natürlich ganz anders gelaufen. Den solchermaßen uninformierten Zopf wird wohl auch die Gefängnissimulation nicht bekehren.
 
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Offline Evil Dude

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Ich würde sagen, dass sie inzwischen durchaus geschnallt haben, "was die Stunde geschlagen" hat.
Das "gesundschrumpfen" des KRD ist ja unübersehbar.
Nur die 4 Std./Woche und bei der GmbH die Hand aufhalten sind halt einfach leichter und "verlockender" als zuzugeben, dass man jahrelang sinnlosen Wahnwichteleien eines "Imperators" nachgelaufen ist und jetzt die Zähne zusammenbeißen und den Arsch hochkriegen und sich einen bezahlten Job suchen und ein neues Leben aufbauen müßte.
Statt "Nürnberg 2.0" gibt es für das "KRD" aber nur "Führerbunker 2.0".
Da wurde im April 1945 auch noch der "Endsieg" beschworen!
Also hocken sie so lange zusammen in der letzten verbliebenen Butze und schwurbeln Durchhalteparolen in's www bis der Russe äääh der GV vor der Tür steht!  ;D
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Offline Leonidas

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Das finde ich allerliebst :love9:
Zitat
Ebenso, welche Alternativen es neben diesem Rechtsweg gibt, unsere schöne Vision „Talweis“ auf diesem Planeten zu realisieren.

Da kann ich aushelfen. Neben der Vision der Gemeinde "Talweis" sollte man zusätzlich die Gemeinde "Hintergrund" als Vision etablieren. Da im "Hintergrund" stets Großes geschieht, wären alle Probleme auf einen Schlag gelöst. :dance:

« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 15:52:56 von Leonidas »
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Offline comsubpac

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Zusammenfassend lässt sich sagen:

Peters Angebot an Deutschland, dass er ohne Strafe ohne Fahrerlaubnis Auto fährt, straflos illegal eine Bank und Versicherungen betreibt usw wurde durch den deutschen Staat abgelehnt. Was soll der Peter da noch machen? Waren doch alles nur Angebote!
Bei seinen Unfällen war das ja nicht anders! Als er dem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen hat, da war das nur ein Angebot an diesen einen Unfall zu bauen. Musste er ja nicht annehmen! Was also kann der Peter dafür?  :scratch: :facepalm:
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Offline Neubuerger

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Peters Angebot an Deutschland, dass er ohne Strafe ohne Fahrerlaubnis Auto fährt, straflos illegal eine Bank und Versicherungen betreibt usw wurde durch den deutschen Staat abgelehnt. Was soll der Peter da noch machen? Waren doch alles nur Angebote!

Tja, dumm gelaufen, würde ich sagen. Wer allerdings klar denkt, dem wäre dieses Ergebnis von vornherein klar gewesen.
Immerhin hat er jetzt die Ablehnung großzügigerweise akzeptiert. Und auch bei der Zustellung gabs diesesmal bestimmt nichts zu kritisieren, da man seinen Aufenthaltsort ja jetzt behördlicherseits kennt.
Ich vermisse nur das Originalschreiben zur Ablehnung bei den Pudeln. Das ist nicht sehr transparent, sonst wurde sowas doch immer veröffentlicht....
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Pantotheus

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Erstens: Heute Morgen hatte ich auf der KRD-HP vorbei geschaut, da war die "Neuigkeit" vom 7. l. M. noch nicht vorhanden. Die Kalenderverwirrung dauert im KRD also noch an.
Zweitens: Die Ablehnung durch eine Kammer war vorhersehbar. Eine Verfassungsbeschwerde in der Form und mit dem Inhalt, die aus dem veröffentlichten Text ersichtlich ist, braucht man gar nicht einzureichen.
Drittens: Welche Gründe vermutlich zur Ablehnung durch eine Kammer geführt haben, kann man aus dem Schreiben des wissenschaftlichen Mitarbeiters des BVerfG an Fatzke ableiten.
Viertens: Wie die Antwort des BVerfG lautet, kann man erahnen, darin dürfte etwa stehen, dass seine Beschwerde vom ..., Registernummer ... durch die ... Kammer des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden sei, dass dieser Entscheid unanfechtbar sei und nach Paragraf 93d, Absatz 1, des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung erfolge. Ein solches Schreiben ist nicht besonders erhellend, verschiedene Beispiele dafür sind im WWW auffindbar.
Fünftens: Bezeichnend ist ja wiederum etwa diese Aussage:
Zitat
Mittlerweile überlegt Peter, die nächste "Instanz", den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, mit einzubeziehen.
Der EGMR ist streng genommen keine Instanz, sondern ein Gericht sui generis. Ein Gericht wird auch nicht "einbezogen", sondern angerufen. Hier schreiben Leute, die von grundlegendsten rechtlichen Dingen keinerlei Ahnung haben.
Sechstens: Im Grunde widersprechen sich die KRDler selbst, wenn sie erst folgenden Satz schreiben:
Zitat
Nach unserer Auffassung ging es in Peters Verfassungsbeschwerde durchaus um die Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen Rechte.
Einmal davon abgesehen, dass ich nicht erkennen kann, inwiefern Fatzkes Rechte verletzt worden sein sollen, trifft es zu, dass das BVerfG zur Durchsetzung der Verfassung da ist. Wenn dann aber einige Absätze später steht:
Zitat
In jedem Fall bestand bei Peters Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeit, sie zur Entscheidung  anzunehmen und in diesem Land Strukturen anzuregen, die allen Menschen dienlich wären. Damit steht fest:
Peters Angebot, dieses Land ein gutes Stück gerechter und lebenswerter zu machen, wurde nicht angenommen.
widerspricht dies der ersten Behauptung, es wäre um Fatzkes angeblich verletzte Rechte gegangen. Das BVerfG hat nicht die Aufgabe, irgendwelche Angebote anzunehmen, Strukturen anzuregen o. dgl. Noch einmal: Das BVerfG hat die Einhaltung der Verfassung zu überwachen und ggf. diese durchzusetzen. Wenn es dies tut, macht es vielleicht in der Tat Deutschland auch etwas gerechter und lebenswerter. Es hat jedoch nicht die Aufgabe, irgendwelche Visionen zu entwickeln oder neuartige Lebensperspektiven zu entwerfen. Von seiner ganzen Konzeption her ist es eher eine "bewahrende" Einrichtung, eben indem es die Einhaltung der geltenden Verfassung überwacht.
Indem das KRD zugibt, dass es eigentlich um etwas ganze Anderes ging als um Fatzkes angeblich verletzte Rechte, gibt es ja eigentlich auch der Entscheidung des BVerfG Recht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )