Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 69344 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #75 am: 1. November 2018, 13:01:59 »
Es gibt jetzt noch mehr Berichte in der "Lügenpresse". Laut MDR war Peter eine Zeit lang verschwunden und hatte sich wohl wieder in der Schweiz angemeldet...oder bringen die da am Ende was durcheinander?

Zitat
Eigentlich sollte Peter Fitzek längst im Gefängnis sitzen. Ende April hatte das Oberlandesgericht Naumburg ein Urteil aus Dessau für rechtskräftig erklärt. Fitzek war mindestens zehn Mal ohne gültigen Führerschein Auto gefahren. Seine Fahrerlaubnis hatte er sich selbst ausgestellt. Außerdem hatte er in seinem selbst gegründeten Königreich unerlaubt Versicherungen verkauft. Zwei Jahre und sechs Monate sollte er dafür in den Knast.
War Fitzek in der Schweiz?

Doch noch bevor dieses Urteil fiel war Peter Fitzek verschwunden. Wie die Staatsanwaltschaft in Dessau MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, hatte er sich in die Schweiz abgemeldet. Er wurde per Haftbefehl gesucht. Am Mittwoch nun tauchte Fitzek in Wittenberg in einer Gaststätte auf und konnte nach Halle ins Gefängnis gebracht werden. Ob der selbsternannte "Peter I." tatsächlich in der Schweiz war oder vielleicht doch die ganze Zeit in Wittenberg, muss noch untersucht werden. Auch wie lange er im Gefängnis bleibt, ist unklar. Staatsanwalt Frank Pieper aus Dessau sagte MDR SACHSEN-ANHALT, jetzt müsse erst einmal genau berechnet werden, wieviel Zeit Fitzek für diesen Fall schon in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Spoiler
"König von Deutschland": Peter Fitzek wieder im Gefängnis

Der selbsternannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, ist wieder im Gefängnis. Er wurde am Mittwoch in einer Gaststätte in Wittenberg festgenommen. Der Haftbefehl gegen ihn, wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und unerlaubter Versicherungsgeschäfte, gilt schon seit dem Frühjahr.



Eigentlich sollte Peter Fitzek längst im Gefängnis sitzen. Ende April hatte das Oberlandesgericht Naumburg ein Urteil aus Dessau für rechtskräftig erklärt. Fitzek war mindestens zehn Mal ohne gültigen Führerschein Auto gefahren. Seine Fahrerlaubnis hatte er sich selbst ausgestellt. Außerdem hatte er in seinem selbst gegründeten Königreich unerlaubt Versicherungen verkauft. Zwei Jahre und sechs Monate sollte er dafür in den Knast.
War Fitzek in der Schweiz?

Doch noch bevor dieses Urteil fiel war Peter Fitzek verschwunden. Wie die Staatsanwaltschaft in Dessau MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, hatte er sich in die Schweiz abgemeldet. Er wurde per Haftbefehl gesucht. Am Mittwoch nun tauchte Fitzek in Wittenberg in einer Gaststätte auf und konnte nach Halle ins Gefängnis gebracht werden. Ob der selbsternannte "Peter I." tatsächlich in der Schweiz war oder vielleicht doch die ganze Zeit in Wittenberg, muss noch untersucht werden. Auch wie lange er im Gefängnis bleibt, ist unklar. Staatsanwalt Frank Pieper aus Dessau sagte MDR SACHSEN-ANHALT, jetzt müsse erst einmal genau berechnet werden, wieviel Zeit Fitzek für diesen Fall schon in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Mindestens ein weiteres Urteil steht noch aus

Auf Fitzek wartet vor dem Landgericht Halle noch ein weiterer Prozeß. Er soll ohne die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) Bankgeschäfte betrieben haben. Mindestens eine Million Euro soll er veruntreut haben. Ein Urteil dazu wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und nach Halle zurück verwiesen.

Fitzek ist der Reichsbürger-Bewegung zuzuordnen. Er hatte 2012 in Wittenberg sein eigenes Königreich ausgerufen und sich selbst zum Herrscher des Reichs erklärt. Das Gelände wurde im vergangenen Jahr über einen Insolvenzverwalter für mehr als 600.000 Euro verkauft und inzwischen zwangsgeräumt.
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https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/fitzek-koenig-von-deutschland-wieder-im-gefaengnis-100.html

Auch RTL berichtet

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Selbst ernannter König von Deutschland wieder in Haft
01.11.2018 | 11:21

Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, sitzt wieder im Gefängnis. Er sei am Mittwoch im Stadtgebiet von Wittenberg festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht worden, teilte ein Polizeisprecher am Donnerstag mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Grund sei ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau. Die Richter hatten ihn im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte verurteilt. Diese Haftstrafe hatte er den Angaben zufolge bisher nicht angetreten.

Fitzek beschäftigt die Justiz in Deutschland seit Jahren. Zuletzt sorgte er für Schlagzeilen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Halle aufhob. Er wurde daraufhin im April dieses Jahres aus der JVA in Halle aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte ihn im März 2017 - vor dem Dessauer Urteil - wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Wittenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut. Fitzek legte Revision beim BGH ein. Da das Urteil von Halle somit noch nicht rechtskräftig war, wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Reichsbürgerbewegung zu. Er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter nicht an.


(Quelle: rtl.de)
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https://www.rtl.de/cms/selbst-ernannter-koenig-von-deutschland-wieder-in-haft-4244842.html
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #76 am: 1. November 2018, 13:08:09 »
Die Stellungnahme aus dem Königreich ist einfach - nunja - "göttlich":

Zitat
Entgegen unterschiedlicher Pressemeldungen, Peter habe sich rechtswidrig einer Inhaftierung entzogen und sei für die Justiz nicht auffindbar wurde der Haftbefehl aus verschiedenen Gründen jetzt erst ausgestellt und – wie inzwischen gewohnt - Peter vor der Inhaftierung noch nicht einmal zugestellt.

Genau: ein Haftbefehl hat gefälligst immer erst zugestellt zu werden, damit der Betroffene sich darauf einrichten oder auch die Flucht ergreifen kann...

[Hinweis für mitlesende Reichsdeppen: Ein Haftbefehl wird bei der Vollstreckung bekannt gemacht - aus Gründen ...].

Zitat
Nach Eingang der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wies ein Regierungsrat - nicht einmal ein Richter -  zunächst darauf hin, daß in Frage gestellt werde, ob Peter seine Verfassungsbeschwerde denn überhaupt aufrecht erhalten wolle ... !?

Und nun die schlechte Nachricht für den Inhaftierten und seine Anhänger: Sieht aus, als habe die Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nur ein AR-Aktenzeichen bekommen. Mit einer Einstellung der Vollstreckung nach § 32 BVerfGG ist eher nicht zu rechnen... (Das war ein Euphemismus: Sie wird nicht stattfinden!).

[Die gute Nachricht für mitlesende Reichsdeppen: Beim Bundesverfassungsgericht wird immer so vorgegangen, dass zunächst ein Mitarbeiter eine Vorprüfung der Zulässigkeit vornimmt und auf Bedenken hinweist; man kann aber auf einer Entscheidung über die Annahme zumindest durch eine Kammer bestehen. Die schlechte Nachricht: Das wird hier auch nicht helfen]. 

Zitat
Eine Entscheidung, die das VAG-Verfahren betrifft, hängt jetzt letztendlich am Verfassungsgericht. Hier müssen wir abwarten und davon ausgehen, daß die Verfassungsbeschwerde angenommen und zeitnah entschieden wird.

Da besteht nicht nur wenig, sondern keine Hoffnung auf eine Annahme.

(Ausweislich des Haftbefehls geht es allein um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Allerdings entspricht das Aktenzeichen (672 Js 10435/10 der StA Dessau/Roßlau = 8 Jahre alt!) dem des VAG-Verfahrens, das Gegenstand der Anhörungsrüge war; damit dürfte feststehen, dass es hier um dieses Verfahren geht).

 

Offline Helvetia

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #77 am: 1. November 2018, 13:08:42 »
War Fitzek in der Schweiz?... Wie die Staatsanwaltschaft in Dessau MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, hatte er sich in die Schweiz abgemeldet.
[/quote]

Also mir ist er nicht übern Weg gelaufen!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #78 am: 1. November 2018, 13:08:59 »
Haben wir hier kein einziges Bild/Meme bei dem der König hinter Gittern zu sehen ist?  :o
Das gab es hier schon mal

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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #79 am: 1. November 2018, 13:13:10 »
Für Memes aus dem Königreich haben wir sogar einen (eingeschlafenen) Faden.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2190.0

Scrollt mal durch, ist echt amüsant. ;D

Mein Favorit (© @BlueOcean):



Oder:

« Letzte Änderung: 1. November 2018, 13:16:07 von Tuska »
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #80 am: 1. November 2018, 13:16:33 »
Es gibt jetzt noch mehr Berichte in der "Lügenpresse". Laut MDR war Peter eine Zeit lang verschwunden und hatte sich wohl wieder in der Schweiz angemeldet...oder bringen die da am Ende was durcheinander?

Ja, bringen sie: Der Haftbefehl ist vom 15.10.2018, und nicht aus dem Frühjahr. Und von einer U-Haft in der VAG-Sache ist nichts bekannt. Oder hat da jemand andere Infos?
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #81 am: 1. November 2018, 13:23:37 »
Über eine andere Untersuchungshaft als jene im Verfahren wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte ist öffentlich nichts bekannt.
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #82 am: 1. November 2018, 13:26:30 »
Haben wir hier kein einziges Bild/Meme bei dem der König hinter Gittern zu sehen ist?  :o

Das ist natürlich ein schwerer Mangel, ich habe mal kurz ein wenig gebastelt:



Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #83 am: 1. November 2018, 13:28:03 »
Aber den König aller Deutschen an seinem Feiertag zu verhaften ist doch wirklich gemein, dabei wurde doch gerade seine Reformation 2.0 gefeiert!
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Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #84 am: 1. November 2018, 13:31:46 »
Ich höre jetzt gerade mit absolut vollem Genuß Sitzek Erklärungen zum Wikipediaeintrag.

Wenn ich könnte, würde ich das jetzt am Liebsten zusammenschneiden mit den besten Zitaten zu seiner Haft, Prozess und anderen Dingen. Es ist einfach göttlich, wie er sich die Welt versucht passend zu verbiegen.

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #85 am: 1. November 2018, 13:46:37 »
Hach, ist das ein schöner Tag heute. Da bekommt man Lust, Gedichte zu schreiben.
Erster Versuch:

Das Wetter ist schön, die Luft ist rein,
der König muss im Gefängnis sein.

Heissa
Ungeimpfte kommen in den Himmel, Geimpfte kommen überall hin.
 

Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #86 am: 1. November 2018, 13:52:37 »
War Fitzek in der Schweiz?... Wie die Staatsanwaltschaft in Dessau MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, hatte er sich in die Schweiz abgemeldet.


Also mir ist er nicht übern Weg gelaufen!  ;D

Mir ist auch im Wallis kein Fitzek auf dem Fahrrad begegnet. ;)

Wie lange dauert es normalerweise bis man bei versäumtem Haftantritt von der Polizei ins Hotel JVA abgeholt wird?  Das geht ja nicht von heute auf morgen. Er und die Pudel wussten davon doch schon sicher eine Woche lang.

Aber da sollte wohl die Werbung für den Unsinn im November darüber hinweg täuschen damit noch etwas Knete in die Betrügerkasse fliesst.

« Letzte Änderung: 1. November 2018, 14:56:08 von Noldor »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #87 am: 1. November 2018, 14:12:11 »
Eine Ladung zum Haftantritt sollte Fatzke eigentlich erhalten haben. Blöd ist halt, wenn man "vergisst", den Behörden seine tatsächliche Anschrift mitzuteilen und offiziell immer noch in einem ehemaligen Krankenhaus wohnt, das einem nie gehört hat und das inzwischen geräumt wurde.
Die Ladung zum Haftantritt hat eine Frist zu enthalten, die so zu bemessen ist, dass der Geladene eine Woche Zeit hat, seine Angelegenheiten zu ordnen.
Ein Haftbefehl wird erst dann erlassen, wenn der Geladene binnen Frist nicht erschienen ist und auch anderweitig nicht angemessen reagiert hat, etwa um Erstreckung der Frist oder Aufschub des Strafvollzugs unter Darlegung entsprechend schwer wiegender Gründe ersucht hat. Die einfache Mitteilung, man gedenke nicht zu kommen, genügt da natürlich nicht, auch nicht die Behauptung, man sei krank, ohne dass entsprechende ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden.
Kurz: Fatzke hat sicher ausreichend Chancen erhalten. Er will sich aber halt nicht ins Unvermeidliche fügen.

Wieder einmal hat's gefitzt,
der König nunmehr sitzt
und in einer Zelle schwitzt.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #88 am: 1. November 2018, 14:14:02 »
Zwei ausgewählte Kommentare von der FB-Seite der MZ.  ;)
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #89 am: 1. November 2018, 14:20:56 »
Die Ladung zum Haftantritt hat eine Frist zu enthalten, die so zu bemessen ist, dass der Geladene eine Woche Zeit hat, seine Angelegenheiten zu ordnen.
Ein Haftbefehl wird erst dann erlassen, wenn der Geladene binnen Frist nicht erschienen ist und auch anderweitig nicht angemessen reagiert hat, etwa um Erstreckung der Frist oder Aufschub des Strafvollzugs unter Darlegung entsprechend schwer wiegender Gründe ersucht hat. Die einfache Mitteilung, man gedenke nicht zu kommen, genügt da natürlich nicht, auch nicht die Behauptung, man sei krank, ohne dass entsprechende ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden.

Da der Haftbefehl auf den 15. Oktober datiert ist (was ein Montag war) hat Fitzek die Ladung zum Haftantritt vermutlich Anfang Oktober (also in der ersten Oktoberwoche) erhalten. Da er dann nicht reagiert hat ("mal schauen, wie lange ich noch draußen bleiben kann"), gabs dann die Folgereaktion.
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