Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 69343 mal)

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Offline mork77

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #60 am: 1. November 2018, 12:06:38 »
Haben wir hier kein einziges Bild/Meme bei dem der König hinter Gittern zu sehen ist?  :o

Habe nur das hier gefunden. Ist falsch betitelt. Stellt eindeutig Peter da, und nicht Stephan. So muss es gewesen sein!!!einself

http://www.artnet.com/artists/philippe-de-champaigne/das-martyrium-des-heiligen-stephan-vor-den-mauern-uC9N82xNSw9ilEktpvEYew2
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #61 am: 1. November 2018, 12:07:32 »
Jetzt sag noch einer die Pudel wären faul...  ;D ;D ;D

https://www.facebook.com/PeterFitzek/posts/2156226387722763
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline aitmatow

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #62 am: 1. November 2018, 12:09:19 »
Unglaublich: im Königreich macht man angesichts des "Systemwechsels" Überstunden. Die Meldung, aus gewohnt eigentümlicher Perspektive:

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-erneuet-verhaftet-eine-erste-stellungnahme.html

Zitat
Die Verhaftung war von bundesrepublikanischer Seite als öffentlichkeitswirksamer Akt geplant. Hätte man Peter einfach nur inhaftieren wollen, wäre er problemlos jederzeit in Wittenberg-Reinsdorf anzutreffen gewesen. Der Aufenthaltsort war der Wittenberger Polizei bekannt. Stattdessen wurde er mitten im Ort Wittenberg, am Reformationstag, an dem die Stadt voller Schaubuden, Einheimischer und Touristen war, mit großem, bewaffneten Polizeiaufgebot vor einem gut besuchten Lokal mitgenommen. Die Inszenierung war perfekt und sollte offensichtlich eindrücklich bei den Menschen ankommen.

Der Pressebericht, der sich auf offenkundig neutrale Augenzeugen stützt, spricht da doch eine andere Sprache. Aufgeblasene Wichtigtuer.

Auch das scheint doch wohl anders gelaufen zu sein.

Zitat
Entgegen unterschiedlicher Pressemeldungen, Peter habe sich rechtswidrig einer Inhaftierung entzogen und sei für die Justiz nicht auffindbar wurde der Haftbefehl aus verschiedenen Gründen jetzt erst ausgestellt und – wie inzwischen gewohnt - Peter vor der Inhaftierung noch nicht einmal zugestellt.

Aber mit der Wahrheit hat man es ja bekanntlich nicht so im KRD.

Edit: Gutemine war schneller.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #63 am: 1. November 2018, 12:15:09 »
Zitat
Damit würde alles wunschgemäß verlaufen. Peter wäre auf freiem Fuß, das KWG-Verfahren würde nach Möglichkeit zeitnah so entschieden werden,  wie es der Bundesgerichtshof schon vorgegeben hat, das Verfassungsgericht könnte sowohl das Urteil des OLG Naumburg berichtigen als auch die Staatlichkeit anerkennen.

:laugh_above:

https://youtu.be/xu92YRDNqWQ
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #64 am: 1. November 2018, 12:15:42 »
Der Rechtspfleger, der den Haftbefehl unterschrieben hat heißt auch noch Seelig. Na wenn das kein Grund für Peterchen ist, sich wieder bei seinem Stellvertreter (Gott) zu beschweren und mit diversen Erzengeln Kaffee zu trinken (für die Neuen: Ja, das hat er wirklich mal behauptet https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3580.msg100702#msg100702). ;D
« Letzte Änderung: 1. November 2018, 12:17:36 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #65 am: 1. November 2018, 12:23:41 »
Zitat
Hinter Peter stehen Viele, die seine Vision eines menschenwürdigen Lebensumfeldes unterstützen. Zentral arbeiten zwei Hände voll Menschen an der Umsetzung der Strukturen und sind bis an die Grenzen der physischen und psychischen Auslastung seit Jahren darum bemüht, erreichte Strukturen aufrechtzuerhalten und neue Strukturen so zu gestalten, daß sie für alle tragbar und gemeinwohlorientiert zur Verfügung stehen.
Genau so Weicheier, wie der Sektenchef.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #66 am: 1. November 2018, 12:26:19 »
Wie lange dauert eine Fahrt mit polizeilichem "Begleitschutz" vom Polizeirevier Wittenberg bis zur JVA Halle?
Etwa 90 Minuten.
 
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #67 am: 1. November 2018, 12:28:54 »
Zitat
„Gegen den Mann liegt seit ein paar Tagen ein Haftbefehl vor, der sich auf Fahren ohne Fahrerlaubnis bezieht.

Also geht es nur um die 2 1/2 Jahre die er wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" erhalten hat.

Wenn sich beim Rest, der auch noch offen ist, eine Gesamtstrafe herausschaut dürfte er wohl ein paar Jahre weg vom Fenster ohne Gitter sein.
 
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Offline aitmatow

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #68 am: 1. November 2018, 12:32:52 »
Zitat
Hinter Peter stehen Viele, die seine Vision eines menschenwürdigen Lebensumfeldes unterstützen. Zentral arbeiten zwei Hände voll Menschen an der Umsetzung der Strukturen und sind bis an die Grenzen der physischen und psychischen Auslastung seit Jahren darum bemüht, erreichte Strukturen aufrechtzuerhalten und neue Strukturen so zu gestalten, daß sie für alle tragbar und gemeinwohlorientiert zur Verfügung stehen.
Genau so Weicheier, wie der Sektenchef.

"Auslastung" ist ein großes Wort für Leute, die sich in allen Bereichen auf eher niederschwelligem Niveau bewegen und vom Geld (und somit der Schaffenskraft) anderer Menschen leben. Sie meinen wohl eher "überfordert", wie man ja an allen Ecken und Enden im KRD sehen kann. Überfordertes Schmarotzertum par excellence.

Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #69 am: 1. November 2018, 12:35:01 »
Hach, das geht ja heute Schlag auf Schlag. Und ein Ereignis ist lustiger als das andere, die Stellungnahme der Pudel enthält ja einige Perlen, die ich hier mal zitieren und kommentieren werde. Zu finden ist die ganze Veröffentlichung hier. Kommt jetzt das letzte Aufbäumen, bevor alles einschläft?

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Nach Eingang der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wies ein Regierungsrat - nicht einmal ein Richter -  zunächst darauf hin, daß in Frage gestellt werde, ob Peter seine Verfassungsbeschwerde denn überhaupt aufrecht erhalten wolle ... !?

Vielleicht die goldene Brücke, bevor das Gericht zum Mittel der Mißbrauchgebühr greift?

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte Peter am 10. August 2017 zu 2 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe. Das OLG Naumburg hat über unsere eingelegten Rechtsmittel negativ entschieden. Seitdem ist das Urteil grundsätzlich rechtskräftig.


Ein Urteil kann rechtskräftig sein, oder auch nicht. Aber grundsätzlich rechtskräftig gibts nicht. Ist aber nett, das sie hiermit anerkennen, das Peterle rechtskräftig durch ein bundesdeutsches Gericht verurteilt wurde.

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Allerdings wurden mit Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein Antrag auf Haftaussetzung und ein Antrag auf Anrechnung der unschuldig verbüßten Untersuchungshaft wegen angeblichem Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte (1 Jahr und 10 Monate) gestellt. Beide Anträge wurden noch nicht bearbeitet.

Es wird keine Anrechnung geben, weil das hier zwei unterschiedliche Verfahren sind. Pech gehabt.
Und: Verfassungsbeschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Damit würde alles wunschgemäß verlaufen. Peter wäre auf freiem Fuß, das KWG-Verfahren würde nach Möglichkeit zeitnah so entschieden werden,  wie es der Bundesgerichtshof schon vorgegeben hat, das Verfassungsgericht könnte sowohl das Urteil des OLG Naumburg berichtigen als auch die Staatlichkeit anerkennen.

Das Bundesverfassungsgericht hat viele Aufgaben, die Anerkennung von Staaten gehört nicht dazu.

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Was hierbei alles auch schieflaufen kann, möchten wir uns jetzt nicht ausmalen. Kritiker warnen uns beständig davor, uns auf die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit zu verlassen. Aber auch dort sitzen Menschen, die sich in jede Richtung entscheiden können – wie wir bei dem Gerichtsurteil nach der Räumung in Apollensdorf gesehen haben.

Die können sich nicht in jede Richtung entscheiden, die sind ja keine Richter im Königreich Deutschland. Die müssen sich an Recht und Gesetz halten. Und genau das tun sie auch, deshalb fährt Peterle jetzt ja ein.

Zitat von: Stellungnahme Pudel
Hinter Peter stehen Viele, die seine Vision eines menschenwürdigen Lebensumfeldes unterstützen. Zentral arbeiten zwei Hände voll Menschen an der Umsetzung der Strukturen und sind bis an die Grenzen der physischen und psychischen Auslastung seit Jahren darum bemüht, erreichte Strukturen aufrechtzuerhalten und neue Strukturen so zu gestalten, daß sie für alle tragbar und gemeinwohlorientiert zur Verfügung stehen.

Na dann mal frisch losgearbeitet und weitergemacht. Nicht so wie beim letzten Mal, als nichts mehr geschah, sobald der Befitzte im Knast saß.

Kurz: Die Pudel pfeifen laut im dunklen Walde und versuchen sich die Welt schönzureden. Aber sie werden erkennen müssen, das keine ihrer Wunschgedanken in Erfüllung gehen und Peter frühestens nach 2/3 seiner aktuellen Haftstrafe wieder das Gefängnis verlassen wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #70 am: 1. November 2018, 12:49:49 »
Für die hier mitlesenden Königspudel und weitere Unterstützer des KRD habe ich eine alternative Erklärung für die völlig überraschende Verhaftung des Engelflüsterers: Die Schöpfungsgesetze und ihr unsichtbares Wirken

Und eine Frage hab ich auch noch: Wer oder was ist "Talweis"?
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline x

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #71 am: 1. November 2018, 12:53:29 »
Und eine Frage hab ich auch noch: Wer oder was ist "Talweis"?

Zitat
Nunja, der Reisende wird von Norbert mitgenommen nach Talweiß, der ersten von mittlerweile fünf deutschen Gemeinden, die ins Königreich übergewechselt sind. (Dieser Gemeindewechsel ist die neuste fixe Idee des Königreichs und wie alles andere ein Rohrkrepierer allererster Kajüte). In Talweiß ist alles oberknorke: vor allem superbillig, weil man nämlich keine Steuern zahlt. Dafür hat man …
Quelle:
https://aargks.wordpress.com/2015/08/01/das-buch-zum-koenigreich-eine-rezension-des-grauens-12/, @aargks, 1. August 2015
« Letzte Änderung: 1. November 2018, 13:42:12 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #72 am: 1. November 2018, 12:54:04 »
Wie lange dauert eine Fahrt mit polizeilichem "Begleitschutz" vom Polizeirevier Wittenberg bis zur JVA Halle?
Etwa 90 Minuten.
Rechnen wir noch etwas "Umschlagzeit" dazu, dann dürfte es bei Eintreffen in Halle um 19 Uhr in Wittenberg ca. 17 Uhr los gegangen sein. Bei Verhaftung "gegen" 15:30 Uhr dürfte sich Fatzke wohl spätestens um 16 Uhr auf dem Revier befunden haben, eine Stunde, damit ihm jemand seine Sachen bringt, dann Abfahrt nach Halle. Wenn ich das so überschlage - wobei die Zeiten gewiss um +/- 15 Minuten schwanken können -, dürfte das gestern recht flott gegangen sein. (Ich vermutete ja schon, dass Fatzke bei der Polizei in Wittenberg ganz besondere Freunde hat.)


Betrachten wir noch ein wenig das Mimimi des Rumpf-KRD:
Zitat
Beim Bundesverfassungsgericht wurde ein Antrag eingereicht, die Haft auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden sein würde. Nach Eingang der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wies ein Regierungsrat - nicht einmal ein Richter -  zunächst darauf hin, daß in Frage gestellt werde, ob Peter seine Verfassungsbeschwerde denn überhaupt aufrecht erhalten wolle ... !? Hierzu werden wir noch getrennt berichten.

Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte Peter am 10. August 2017 zu 2 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe. Das OLG Naumburg hat über unsere eingelegten Rechtsmittel negativ entschieden. Seitdem ist das Urteil grundsätzlich rechtskräftig. Allerdings wurden mit Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein Antrag auf Haftaussetzung und ein Antrag auf Anrechnung der unschuldig verbüßten Untersuchungshaft wegen angeblichem Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte (1 Jahr und 10 Monate) gestellt. Beide Anträge wurden noch nicht bearbeitet.
Das BVerfG ist wohl kaum dazu da, Haftentscheidungen zu fällen. Dies käme ausnahmsweise in Frage, falls eine wirklich krasse Grundrechtsverletzung vorläge, bei der sich das Gericht gezwungen sähe, sogleich vorbeugend einzugreifen. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Vorläufige Anordnungen erlässt das BVerfG übrigens aus eigenem Antrieb, wenn es dafür Bedarf sieht. Anträgen der Beschwerdeführer auf Erlass einstweiliger Anordnungen, auf aufschiebende Wirkung u. dgl. werden m. W. so gut wie nie gebilligt.
Wir erinnern uns zudem, dass Fatzke eine Verfassungsbeschwerde bereits einlegte, als das Verfahren vor dem OLG noch in der Schwebe war. Da erscheint es naheliegend, dass das BVerfG nach Abschluss des Verfahrens vor dem OLG erst einmal nachfragt, ob man die bereits erhobene Beschwerde aufrecht erhalten wolle. Wir erinnern uns auch daran, dass diese neuerliche Verfassungsbeschwerde in weiten Teilen identisch ist mit der, die das BVerfG bereits einmal abgelehnt hatte.
Gerichte haben übrigens neben Richtern auch sonstige Mitarbeiter, die sich um vielfältige Aufgaben kümmern, etwa einen Teil der Korrespondenz erledigen. Um bei einem Beschwerdeführer nachzufragen, ob er angesichts eines neuen Entscheides seine Beschwerde aufrecht erhalten wolle, braucht es wahrlich keinen Richter.

Zitat
Welche Chancen haben wir?
Eine Entscheidung, die das VAG-Verfahren betrifft, hängt jetzt letztendlich am Verfassungsgericht. Hier müssen wir abwarten und davon ausgehen, daß die Verfassungsbeschwerde angenommen und zeitnah entschieden wird.
Man beachte, dass die Rest-KRDler sich selbst betroffen sehen, obwohl es ja nur um Peterleang geht. Es sind seine Chancen, frei zu kommen. Es geht allein um ihn. Das begreifen die verbliebenen Anhänger allerdings nicht.
Ich gehe übrigens eher davon aus, dass auch diese Beschwerde zurückgewiesen werden wird. Immerhin ist sie in weiten Teilen identisch mit der vom BVerfG bereits verworfenen früheren Beschwerde - man erinnert sich: "Bin ich'n Staat?".

Zitat
Das KWG-Verfahren hängt nach der Watsche des Bundesgerichtshofs im Landgericht Halle fest. Da Peter hier bereits 1 Jahr und 10 Monate unschuldig in Untersuchungshaft eingesessen hat, ist es nun wohl an der Zeit, das Verfahren aufleben zu lassen und abzuschließen. Denn mit einem Freispruch in diesem Verfahren könnte die abgesessene Haftzeit von Peter in jedem Fall auf die bestehende Inhaftierung angerechnet werden und gemäß der in § 57 Abs. 2 StGB festgeschriebenen 2/3-Regel wäre er dann freizulassen, so daß er in Freiheit auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes warten könnte.
Das ist Wunschdenken. Ob ein neues Verfahren in Halle zu einem Freispruch führt, wird sich noch zeigen. Die in jenem Verfahren erstandene Untersuchungshaft kann laut Gesetz nicht auf die jetzige Strafe angerechnet werden. Es gibt zudem keinen Automatismus, nach zwei Dritteln der Dauer freigelassen zu werden. Es kommt ganz auf Fatzkes Verhalten an.

Zitat
Aber auch dort sitzen Menschen, die sich in jede Richtung entscheiden können – wie wir bei dem Gerichtsurteil nach der Räumung in Apollensdorf gesehen haben.
Dass die Räumung in Apollensdorf auf einem nicht einwandfreien Rechtsgrund beruhte, ist die eine Sache. Der Abwickler hat die Sache dann nicht mehr weiter verfolgt. Ein Rückkehrrecht steht mangels Anspruchs auf das Grundstück keinem der Beschwerdeführer zu, Fatzke als unbeteiligtem Dritten schon gar nicht. Auch hier wieder herrscht Wunschdenken.
Niedlich ist zudem die Vorstellung, ein Richter könne einfach so entscheiden. Natürlich gibt es Spielräume, aber eine beliebige Entscheidung ist nicht möglich. Denn es gibt vorgegebene Gesichtspunkte und Regeln, nach denen ein Gericht zu entscheiden hat. Im Verfahren gegen den "Staatenbund Österreich" zum Beispiel sagt mir mein Bauchgefühl, dass der Vorwurf des Hochverrats etwas hoch gegriffen sei. Doch nach einem Überblick über die Rechtslage, die österreichischen Regelungen zum Versuch einer Straftat und in Kenntnis der recht hartnäckigen Verfolgung des angestrebten Staatsstreichs sagt mir mein Verstand, dass diesem Vorwurf nur schwer beizukommen ist. Wäre ich Mitglied des erkennenden Gerichts, müsste ich wohl gegen mein Bauchgefühl entscheiden.
Vollends absurd ist übrigens die Erwartung, das Bundesverfassungsgericht werde das KRD als Staat anerkennen. Aber das haben wir ja bereits ausgeführt und müssen daher nicht erneut alle Gegengründe ausbreiten.
« Letzte Änderung: 1. November 2018, 12:57:26 von Pantotheus »
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Offline Neubuerger

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« Antwort #73 am: 1. November 2018, 12:55:03 »
Für die hier mitlesenden Königspudel und weitere Unterstützer des KRD habe ich eine alternative Erklärung für die völlig überraschende Verhaftung des Engelflüsterers: Die Schöpfungsgesetze und ihr unsichtbares Wirken

In Wahrheit stehen natürlich wir[tm] als SSL hinter der Verhaftung, weil wir[tm] Peterchen aus dem Weg haben wollen. Also: Unsere[tm] unsichtbare Hand. ;D :rotfl:
« Letzte Änderung: 1. November 2018, 12:58:15 von Neubuerger »
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