Autor Thema: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben  (Gelesen 19008 mal)

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Offline Happy Hater

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #30 am: 7. April 2018, 00:52:38 »
Ok, das hatte ich nicht erwartet. Es tut mir leid Leute, aber es sieht aus, als würde das Königreich nun doch siegen. Für mich wird es damit Zeit, mich hier zu verabschieden und zum KRD überzulaufen. Es klingt hart, aber schlussendlich muss jeder von uns das tun, was für ihn und seine Familie am Besten ist. Die Zeit beim SSL war schön, aber ich muss an meine Zukunft denken. Ehrlich gesagt erhoffe ich mir, dass meine Strafe geringer ausfällt, wenn ich als erster SSL-Agent zum KRD überlaufe.

Sehen wir es ein: Peter hat immer damit Recht gehabt, dass seine Rechtsansichten von Höchstgerichten schlussendlich bestätigt werden. In Kürze wird die BRiD vermutlich unter der Last ihrer eigenen Lügen zusammenbrechen, nun da Peter durch das Verfahren bis zum BGH der Regierung der BRiD die Möglichkeit genommen hat, diese Lügen weiter aufrecht zu erhalten.

Die Anerkennung des KRD durch die BRD ist nun gar nicht mehr notwendig, da das KRD wohl in Kürze die Verwaltung des gesamten bisherigen BRiD-Territoriums übernehmen wird.

Oder aber, man sieht die Sache so:

Lage vor der BGH-Entscheidung: Peter war nicht rechtskräftig wegen Untreue und unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften verurteilt.

Lage nach der BGH-Entscheidung: Peter ist nicht rechtskräftig wegen Untreue und unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften verurteilt.

Man könnte also sagen, die Änderung der Gesamtlage für das KRD hält sich in engen Grenzen.
 
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Offline Rima882

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #31 am: 7. April 2018, 04:35:20 »
@ Happy Hater
Vielleicht tun wir besser daran, wenn wir alle überlaufen und das RD-System von innen zersetzen bearbeiten. Rudi Dutschke nannte das ja mal den "langen Marsch durch die Institutionen". Ich stelle mir das gerade vor: Du bei der Gartenarbeit im Königreich, @Helvetia packt im Interview bei Depplev Hegeler über das böse SSL aus und spricht sich unter Tränen von unserem satanischen Geheimbund los. Und ich darf dann für Sürmeli den Telefon-Dummy machen, bei der Bäckerinnung und dem EuGH anrufen und fragen, ob die grundrechtberechtigt sind.

Ansonsten bin ich nicht überrascht. Ich habe mir abgewöhnt, über die Erfolgsaussichten einer Revision Vorhersagen zu treffen. Meine eigene Einschätzung liegt da zu oft daneben. Ich habe Fälle erlebt, in denen einen die Verfahrensfehler und offenkundigen Ungereimtheiten des landgerichtlichen Urteils förmlich ansprangen und die kamen nach ein paar Wochen mit dem Zweizeiler-Beschluss nach § 349 Abs.2 StPO (Revision offensichtlich unbegründet) zurück. Andere Urteile, bei denen sich die Kammer wirklich Mühe gegeben hat und die scheinbar revisionsrechtlich "wasserdicht" waren, führten - oft mit nicht recht nachvollziehbarer Begründung des Revisionsgerichtes - zur Aufhebung und Zurückverweisung.

Es kann auch vorkommen, dass Revisionsgerichte bestimmte Kammern eines Landgerichts "auf dem Kieker" haben und im Zweifel alles aufheben und zurückverweisen, was von dort kommt. Hier sieht es aber eher nicht danach aus. Wenn das Vorliegen einer "Einlage" im Sinne des Kreditwesengesetzes zweifelhaft ist  - und die Verträge der königlichen Reichsbank waren ja schon recht ungewöhnlich -, dann ist eine Verurteilung nach dem KWG eben nicht so einfach. 

Wenn ich die naturgemäß recht kurze und nicht auf juristische Detailfragen eingehende Pressemitteilung richtig verstanden habe, ist nur die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz beanstandet worden, die wegen Untreue im besonders schweren Fall aber nicht. Ganz unschuldig ist der Pudelkönig also auch für den BGH nicht. Gleichwohl muss in so einem Fall in der Regel das gesamte Urteil aufgehoben werden. Warten wir also die schriftliche Begründung der BGH-Entscheidung ab. Mit der Untersuchungshaft könnte es in der Tat trotz der anderen Verfahren nach hinten raus a bisserl eng werden. Die dauert ja nun auch schon ein paar Tage und die meisten Oberlandesgerichte kommen früher oder später dazu, sowas als unverhältnismäßig anzusehen, manche allerdings mit unverhältnismäßiger Großzügigkeit.
« Letzte Änderung: 7. April 2018, 04:57:23 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #32 am: 7. April 2018, 07:58:34 »
Die Presse:
 
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Offline Pantotheus

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #33 am: 7. April 2018, 10:13:10 »
@Rima882 Nein, beide Vorwürfe sind betroffen. Bei den unerlaubten Bankgeschäften sieht der BGH ungenügend begründet, dass es sich um Einlagen handelte.
Die zweite Frage ist die nach der Vermögensbetreuungspflicht. Untreue kann es natürlich nur geben, wenn es eine Vermögensbetreuungspflicht gibt. In dem Gestrüpp aus nicht existierenden "Vereinen", "Staatsbetrieben" usw. dürfte es nicht leicht sein, wirklich verbindlich festzumachen, woran Fatzkes Vermögensbetreuungspflicht hing. Allerdings hat er ja noch in der Hauptverhandlung immer wiederholt, dass das Geld noch da sein und er es, wenn nicht der böse Staat ihm dazwischen gefahren wäre, den Leuten auch zurückgeben könnte. Weiter steht ja auch fest, dass er faktisch allein über die Verwendung jeglicher Gelder entschieden hatte. Das genügt dem BGH anscheinend nicht (genauere Ausführungen müsste man seinem Urteil entnehmen), es müsste wohl ein zivilrechtlich einwandfreier Nachweis der Vermögensbetreuungspflicht geführt werden.

RA F. würdigt übrigens in der MZ auch den Rückzug der Berufung gegen das Räumungs-Urteil, muss dabei aber selbst zugeben, dass ein Anspruch auf Rückkehr nicht besteht ("nicht durchsetzbar" sei). Das verhält sich halt wie Fatzkes Fahrerlaubnis: Zwar wollte er seinen Führerschein loswerden, aber nicht die Fahrerlaubnis.  :)) Tja, der Weg zur Räumung war zwar illegal, aber einen Anspruch auf Rückkehr hat das KRD auch nicht. Das nennt man wohl einen Pyrrhussieg.  ;D RA F. will nun offenbar Schadensersatzforderungen einklagen, eine "gütige Einigung" hält er für unwahrscheinlich. (Was in aller Welt soll eine "gütige Einigung" sein? Ich kenne den Begriff der "gütlichen Einigung" und den Begriff der "Güte", aber eine "gütige Einigung"? Das Eine ist ein Rechtsbegriff, das Andere ein ethischer.)
An Stelle des Abwicklers bzw. der BaFin würde ich das Rumpf-KRD und die vorgeblichen "Mieter" auf den Klageweg verweisen und mich im Übrigen ebenso tot stellen wie diese vorher gegenüber den Aufforderungen, das besetzte Grundstück zu verlassen. Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, könnte man dann immer noch versuchen, ausstehende Mieten und entstandene Unkosten vor der Räumung geltend zu machen. Mal sehen, was dann von dem Schadensersatz noch übrig bliebe. Aber man wird sehen, ob es so weit kommt.

Was eine neuerliche Haftprüfung angeht, so scheint mir, dass durch die Anordnung einer neuerlichen Hauptverhandlung die Gefahr der Verdunkelung (Stichwort: Zeugenbeeinflussung) wieder auflebt.
« Letzte Änderung: 7. April 2018, 10:21:29 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #34 am: 7. April 2018, 10:34:38 »
(Was in aller Welt soll eine "gütige Einigung" sein? Ich kenne den Begriff der "gütlichen Einigung" und den Begriff der "Güte", aber eine "gütige Einigung"? Das Eine ist ein Rechtsbegriff, das Andere ein ethischer.)
...

Das würde ich jetzt nicht dem Kollegen F. ans Bein binden. Du überschätzt die personelle Ausstattung auch größerer Presseerzeugnisse. Zwei der auflagenstärksten Tageszeitungen in München kamen bis vor kurzem ohne Korrektoren aus und die jungen Redakteure sind Kinder des mobilen Chats, da kann man Rechtschreibung nicht erwarten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #35 am: 7. April 2018, 10:36:02 »
@Das Chaos ist heute sehr gütig.  ;D
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #36 am: 7. April 2018, 10:48:21 »
@Das Chaos ist heute sehr gütig.  ;D

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #37 am: 7. April 2018, 11:12:45 »
die mittlerweile mühselig angelachten Freundinnen ausspannt oder vergrault. :))

Sabine Müller zum Beispiel? :D
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Offline dieda

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #38 am: 7. April 2018, 12:42:25 »
Zwei bemerkenswerte Sätze in der Presse.

Der erste:
Zitat
Der Vertreter der BaFin hatte vor Gericht zwar argumentiert, keine Kenntnis von diesen Verträgen gehabt zu haben. Allerdings habe er andererseits, so das Urteil, in dem Verfahren gegen Fitzek ausgesagt, dass auf dem Gelände Personen wohnten und eine Räumung schwierig werden würde.

Hmm, schwerer Anfängerfehler im Umgang mit solchen chronisch und vorsätzlich jedes Wort verdrehenden Ganovenbanden.  :doh:

Da muss Oppi jetzt durch, aber die Karte mit der schönen Aufrechnung hat er ja immer noch.  O:-)

Der zweite:
Zitat
Im Kern ordnet der BGH laut einer Mitteilung des Landgerichts Halle den neuen Prozess an, weil der erste nicht ausreichend aufgeklärt habe, ob die Zuwendungen seiner Unterstützer an Fitzek wirklich als Einlagen im Sinne des Gesetzes zu werten sind (...)

Sehr schön!  :dance: 
Zu einfachdeutsch: der Strohmann einer schwarzen Kasse unterliegt demnach nicht dem KWK. 
;D

Vergesst doch Fitzek, der abgehalfterte Hampelmann für die öffentliche Ablenkung ist doch längst durch, jetzt geht's hoffentlich dem "System KRD" und vor allen den Schattenmännern mal an den Kragen. 
« Letzte Änderung: 7. April 2018, 12:45:24 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline Anmaron

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #39 am: 7. April 2018, 12:50:02 »
Es könnte noch mit Betrug oder Unterschlagung etwas werden, wenn nicht mit der bankensache. Aber dann müssten das seine Pudel anleiern und die leiern eher ne Flasche auf, wenn er jetzt freikommt.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #40 am: 7. April 2018, 12:54:14 »
Ich habe da nun ein paar der Zeugenansagen selber angehört. Das Gericht fragte jeweils nach, ob die Leute eine Zurückzahlung ihrer Gelder erwartet hätten. Die Zeugen zierten sich ein wenig um eine klare Aussage, gaben aber am Ende zu, dass sie diese Rückzahlung erwartet hätten. Das deckt sich durchaus mit den Verträgen - selbst wenn man die Gültigkeit der Nachrangabrede unterstellt, besteht eine solche Vermögensbetreuungspflicht, denn auch nach den Verträgen war das eine Geldanlage.

Klarheit wird die Begründung schaffen, aber derzeit kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass der BGH nicht als erwiesen ansieht, dass Fitzek diese Pflicht hatte, aber nicht die Pflicht an sich anzweifelt.

Die Verurteilung wg. Verstoß gegen das KWG hängt maßgeblich davon ab, ob nun aus strafrechtlicher Sicht die Nachrangabrede wirksam ist oder nicht. Dazu kenne ich mich zuwenig aus, um das zu beurteilen. Bei der Veruntreuung dagegen war ich mir - nach persönlicher Kenntnis einiger der Zeugenaussagen - ziemlich sicher.
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Offline Tuska

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #41 am: 7. April 2018, 12:55:03 »
Zitat
Der Vertreter der BaFin (...)
(...) fehler (...)

Jupp.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Gelehrsamer

Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #42 am: 7. April 2018, 13:50:19 »
Mir ist nicht ganz klar, worin die Verdunkelungsgefahr während des Revisionsverfahrens bestanden haben soll, da der BGH keine Tatsachenfeststellungen trifft. Das ist jetzt aber wieder anders. Andererseits sitzt Herr F. jetzt schon eine ganze Weile. Wenn die U-Haft so lange dauert, dass die voraussichtliche Straferwartung dadurch konsumiert wird, beginnt das aber langsam ins Unverhältnismäßige zu kippen.

Unsicher ist auch, ob ein neues Verfahren tatsächlich zu einer Bestätigung des vorangegangenen Urteils führen wird: Nach der PM des LG Halle könnte eine "Nachrangabrede" der Annahme von "Einlagen" iSd KWG entgegenstehen. Eine solche "Nachrangabrede" habe das LG mit unzureichender Begründung für unwirksam erachtet. Selbst wenn man diese Wertung nachbesserte, würde ein halbwegs qualifizierter Verteidiger da aber doch das Fass einer "Irrtumsproblematik" aufmachen können, indem er argumentiert, der Angeklagte habe die Nachrangabrede für wirksam gehalten, so dass er bei "Parallelwertung in der Laiensphäre" vom Nichtvorliegen einer Einlage ausgegangen sei.

Warum es an einer Vermögensbetreuungspflicht fehlen soll, erschließt sich hingegen nicht. Wenn Geld von Dritten nicht schenkweise, sondern zweckgebunden überlassen wird, sollte jedem klar sein, dass er damit nicht durchbrennen darf. Aber Untreue ist kompliziert - wie wäre es mit Unterschlagung?
 

dtx

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #43 am: 7. April 2018, 14:12:56 »
Mir ist nicht ganz klar, worin die Verdunkelungsgefahr während des Revisionsverfahrens bestanden haben soll, da der BGH keine Tatsachenfeststellungen trifft. Das ist jetzt aber wieder anders. Andererseits sitzt Herr F. jetzt schon eine ganze Weile. Wenn die U-Haft so lange dauert, dass die voraussichtliche Straferwartung dadurch konsumiert wird, beginnt das aber langsam ins Unverhältnismäßige zu kippen.

Das wäre aber nicht das erste Mal. Erinnern wir uns doch an S & K, gegen deren "Ernte" von rund 100 Mio sich Fitzek wie ein Erstklässler ausnimmt. Die wurden schließlich zu achteinhalb Jahren verurteilt, nachdem einer von beiden während des Prozesses aus dem Fenster sprang und gingen nach der Urteilsverkündung als freie Männer nach Hause, weil die U-Haft inzwischen zwei Drittel konsumiert hatte. Für Außenstehende ist das nur kurios, aber die geprellten Anleger werden das gar nicht lustig gefunden haben.

Unsicher ist auch, ob ein neues Verfahren tatsächlich zu einer Bestätigung des vorangegangenen Urteils führen wird: Nach der PM des LG Halle könnte eine "Nachrangabrede" der Annahme von "Einlagen" iSd KWG entgegenstehen. Eine solche "Nachrangabrede" habe das LG mit unzureichender Begründung für unwirksam erachtet. Selbst wenn man diese Wertung nachbesserte, würde ein halbwegs qualifizierter Verteidiger da aber doch das Fass einer "Irrtumsproblematik" aufmachen können, indem er argumentiert, der Angeklagte habe die Nachrangabrede für wirksam gehalten, so dass er bei "Parallelwertung in der Laiensphäre" vom Nichtvorliegen einer Einlage ausgegangen sei.

Fragt sich der Laie, ob man, wenn man den Prozeß jetzt wegen Fehlern in der Urteilsbegründung neu aufrollt, auch die Zeugen erneut anhören muß. Denn deren Aussagen werden mit dem Verstreichen der Jahre nun nicht gerade brauchbarer.

Soweit nun Fitzek Nachrangabreden erst nachträglich in die Verträge eingebaut hat, stellt sich mir die Frage, ob die davon erfaßten Guthaben zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon verloren waren. Denn dann wäre die Veruntreuung bereits begangen worden und die Nachrangabrede unwirksam sein, weil es schon kein Guthaben mehr gab, auf das der Kunde im Zweifel hätte verzichten können.

Warum es an einer Vermögensbetreuungspflicht fehlen soll, erschließt sich hingegen nicht. Wenn Geld von Dritten nicht schenkweise, sondern zweckgebunden überlassen wird, ...

Es wurde ja auch ungeachtet der Nachrangabrede zweckgebunden für die buntschillernden Projekte überlassen, von denen Fitzek kein einziges auch nur soweit in Angriff nahm, daß eine ernsthafte Absicht dazu ersichtlich gewesen wäre. Stattdessen hat Fitzek mit diesen Geldern sein "Fahren nach Ermessen" und die übrigen Aspekte seines Lebenswandels finanziert.
 
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dtx

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #44 am: 7. April 2018, 16:58:43 »
Mir ist nicht ganz klar, worin die Verdunkelungsgefahr während des Revisionsverfahrens bestanden haben soll, da der BGH keine Tatsachenfeststellungen trifft. Das ist jetzt aber wieder anders. Andererseits sitzt Herr F. jetzt schon eine ganze Weile. Wenn die U-Haft so lange dauert, dass die voraussichtliche Straferwartung dadurch konsumiert wird, beginnt das aber langsam ins Unverhältnismäßige zu kippen.

Das wäre aber nicht das erste Mal. Erinnern wir uns doch an S & K, gegen deren "Ernte" von rund 100 Mio sich Fitzek wie ein Erstklässler ausnimmt. Die wurden schließlich zu achteinhalb Jahren verurteilt, nachdem einer von beiden während des Prozesses aus dem Fenster sprang und gingen nach der Urteilsverkündung als freie Männer nach Hause, weil die U-Haft inzwischen zwei Drittel konsumiert hatte.

Richtig ist wohl, daß sie nach mehr als vier Jahren U-Haft freikamen, die Reststrafe später antreten durften und daß über einen eventuellen "Zwei-Drittel-Nachlaß" später entschieden würde. Zumindest soviel zu dem Thema, daß eine U-Haft "nicht länger als sechs Monate" andauern dürfe. Fitzek kann also durchaus noch eine Weile im Ochsen bleiben, wenn man das so möchte.
 
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