Autor Thema: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben  (Gelesen 19009 mal)

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #45 am: 7. April 2018, 19:07:36 »
Fitzek kann also durchaus noch eine Weile im Ochsen bleiben, wenn man das so möchte.

Wenn Peters Papa, der Schöpfer, das so möchte, dann bleibt Peter noch ein Weilchen im Knast. Die BRD macht nur Angebote.
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #46 am: 7. April 2018, 19:18:40 »
Fitzek kann also durchaus noch eine Weile im Ochsen bleiben, wenn man das so möchte.

Wenn Peters Papa, der Schöpfer, das so möchte, dann bleibt Peter noch ein Weilchen im Knast. Die BRD macht nur Angebote.

Wenn der Schöpfer, Peters Papa, ihn schon jetzt wieder rauslässt, muss er in der Tat ein Horst sein. Ein Vollhorst.
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Offline BlueOcean

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #47 am: 7. April 2018, 21:57:14 »
Das wird nicht der heilige oder auch der etwas weniger heilige Horst entscheiden. Vielmehr wird die Staatsanwaltschaft absehbar auf der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bestehen. Die Wahrscheinlichkeit einer empfindlichen Bestrafung hat sich trotz der BGH-Entscheidung nicht in Luft aufgelöst.
Spannend ist da aber die Frage, ob die Staatsanwaltschaft (vorsichtshalber) auch die anderen Bestrafungen zum Anlass für weitere Beantragungen der Anordnung von Untersuchungshaft nimmt.

Wie das für Haft zuständige OLG Naumburg die BGH-Entscheidung einschätzt, ist völlig offen. Wenn es nur darum geht, könnte Fitzek möglicherweise freikommen. Aber gegen die Summe der Lasten dürfte schwer zu argumentieren sein. Vielleicht urteilen sie dann "salomonisch": Die U-Haft wegen dem Vorwurf der Untreue wird aufgehoben. Aber wegen der Straferwartung bei seinen weiteren Vergehen wird U-Haft angeordnet.

Das wäre dann wieder ein typisch triumphaler Erfolg des KRD. >:D
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Offline Neubuerger

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #48 am: 7. April 2018, 22:14:54 »
Das wäre dann wieder ein typisch triumphaler Erfolg des KRD. >:D

Tja, warten wirs ab.
Es scheint den Pudeln auf jeden Fall mächtig Auftrieb zu geben auf der VK-Seite gibt es heute ganze vier neue Artikel. Der erste wurde laut Zeitstempel zu pudelschlafender Zeit um 08.07h morgens geschrieben. Sapperlot.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #49 am: 8. April 2018, 09:58:35 »
Ich bin mir gaaanz sicher dass Pudel und Pilzkultur, dem bisherigen Tenor ihrer Rechtsauffassung folgend, auch in diesem Fall ihre gefestigten Überzeugungen nicht einfach in den Wind hängen.
Da es ihnen bei all ihrem Tun nur um eine allgemeingültige Wahrheit und Gerechtigkeit, nicht etwa um kleingeistige persönliche Vorteile, geht, werden sie den „Beschluss“ (Anführungszeichen vergl. 171219 Haftbeschwerde Fitze, S.16, unten: „Urteil“) des BGH keinesfalls als rechtsgültig anerkennen oder gar feiern. Es sei denn dieser enthält, im Gegensatz zu den übrigen durch die BRiD-Scheinjustiz ausgestellten, endlich einmal eine Unterschrift eines Richters?
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Offline Pantotheus

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #50 am: 8. April 2018, 10:46:32 »
Sollte das OLG Naumburg nicht bald einmal über die Revision in Sachen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und unerlaubte Versicherungsgeschäfte urteilen? Käme es da zu einem rechtskräftigen Urteil, würde sich vermutlich auch die Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft erledigen.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #51 am: 8. April 2018, 11:33:11 »
Mal eine ganz dumme Frage von einem absolut nicht Juristen, ich weiß, dass U-Haft bei  Strafhaft angerechnet wird. Gilt das immer nur für die gleiche Sache? Oder würde jetzt bspw. die U-Haft, die das LG Halle ausgesprochen hat auf die Strafhaft, die ein anderes Gericht ausspricht angerechnet? Und wie ist das mit der Gesamtfreiheitsstrafe, wird die auch aus den Urteilen aller Beteiligten gebildet?
 
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Offline kairo

Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #52 am: 8. April 2018, 13:24:03 »
Da es ihnen bei all ihrem Tun nur um eine allgemeingültige Wahrheit und Gerechtigkeit, nicht etwa um kleingeistige persönliche Vorteile, geht, werden sie den „Beschluss“ (Anführungszeichen vergl. 171219 Haftbeschwerde Fitze, S.16, unten: „Urteil“) des BGH keinesfalls als rechtsgültig anerkennen oder gar feiern. Es sei denn dieser enthält, im Gegensatz zu den übrigen durch die BRiD-Scheinjustiz ausgestellten, endlich einmal eine Unterschrift eines Richters?

Und nicht zu vergessen die gültige Befehlsnummer des Alliierten Kontrollrats und die Ermächtigung des Richters durch ebendiesen. Sonst ist das alles nur Fiktion.

Andererseits ... das mit Unterschrift und so steht ja in der ZPO und StPO, und die sind doch alle ungültig wegen Mangels an Geltungsbereich, und wenn nicht, dann gelten sie ja sowieso nur in der Bundesrepublik, die aber nicht über fremde Staatsoberhäupter richten darf (hat der IGH gesagt) ... alles wahnsinnig kompliziert.
 
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #53 am: 8. April 2018, 13:57:31 »
Und wessen Plan war das jetzt?
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #54 am: 9. April 2018, 00:26:40 »
@Das Chaos macht die Pläne.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #55 am: 9. April 2018, 09:04:35 »
Mal eine ganz dumme Frage von einem absolut nicht Juristen, ich weiß, dass U-Haft bei  Strafhaft angerechnet wird. Gilt das immer nur für die gleiche Sache? Oder würde jetzt bspw. die U-Haft, die das LG Halle ausgesprochen hat auf die Strafhaft, die ein anderes Gericht ausspricht angerechnet? Und wie ist das mit der Gesamtfreiheitsstrafe, wird die auch aus den Urteilen aller Beteiligten gebildet?

1. Gesamt-Freiheitsstrafe wird aus Taten gebildet, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit bestehen aber vor einem Gericht verhandelt werden. Werden Taten vor verschiedenen Gerichten verhandelt, wobei eine der Verurteilungen eher erfolgt obwohl sie später begangen wurde, dann bildet das nachfolgende Gericht eine nachträgliche Gesamtstrafe (§55 StGB) aus dem eigenen Strafauspruch und dem des Vorgerichts. Unterbleibt dies, weil das Gericht von der Vorverurteilung keine Kenntnis hatte oder diese noch nicht rechtskräftig war, dann wird von der zuständigen Strafvollstreckungskammer eine nachträgliche Gesamtstrafe (§460 StPO) mit allen rechtskräftig verurteilten Straftaten gebildet, solange diese nicht vollstreckt sind. Dabei gibt es jeweils einen 'Rabatt', d. h. sie werden nicht einfach zusammengezählt.

2. Taten, die nacheinander begangen und verurteilt wurden aber noch nicht vollstreckt sind werden einfach zusammengezählt. Z. B. Straftat in 2017 abgeurteilt in 2017 und Straftat in 2018 abgeurteilt in 2018.

3. U-Haft wird auf sämtliche noch offene Strafen angerechnet. Ersatzfreiheitsstrafe dagegen nicht.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Aldebaraner

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #56 am: 9. April 2018, 11:05:30 »
Ich räume ein, die Urteile nicht zu kennen.

Ist denn nie was zur möglichen Unterschlagung gesagt worden?

Wenn der Bepilzte Einlagen eingenommen hat, dann hatten die Kunden eine Forderung aber kein Eigentum mehr an den Geldmitteln. Dann hätte er damit arbeiten dürfen. Nur hätte er dann unerlaubt Bankgeschäfte betrieben.

Wenn er keine Einlagen eigenommen hat, hätte er Fremdgeld gehabt. Da wäre dann Untreue und/oder Unterschlagung möglich.

Mir scheint, das LG wollte sich die Sache einfach machen und nicht aufklären, wo die Möpse geblieben sind und hat daher flugs eine Vermögensbetreuungspflicht angenommen, um ihm schon aus dem Verschwinden der Knete einen Strick zu drehen und sich die Aufklärung zu sparen, was mit der Knete wirklich passiert ist.

Das hat die Kammer wohl auch geschafft, denn die 2. Runde geht doch jetzt an einen anderen Spruchkörper, oder? ERleiden Richter eigentlich einen Nachteil, wenn ihre Urteile aufgehoben werden? Wohl nicht, oder?
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #57 am: 9. April 2018, 11:19:19 »
Mir scheint, das LG wollte sich die Sache einfach machen und nicht aufklären, wo die Möpse geblieben sind und hat daher flugs eine Vermögensbetreuungspflicht angenommen, um ihm schon aus dem Verschwinden der Knete einen Strick zu drehen und sich die Aufklärung zu sparen, was mit der Knete wirklich passiert ist.

Das LG hat die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht darin gesehen, daß der Fliegenpilz keine Buchhaltung anfertigte bzw. anfertigen ließ, aus der sich Verbleib und Verwendung der eingenommenen Gelder nachvollziehen ließ. Fitzek hat zumindest gegen §§ 1, 238 und 239 HGB verstoßen, weil sein Einlagengeschäft eine kaufmännische Einrichtung erfordert hätte.

Das hat die Kammer wohl auch geschafft, denn die 2. Runde geht doch jetzt an einen anderen Spruchkörper, oder? Erleiden Richter eigentlich einen Nachteil, wenn ihre Urteile aufgehoben werden? Wohl nicht, oder?

Willst Du jetzt die Richterin verhauen? Ich kann nicht so richtig nachvollziehen, was Du eigentlich bezweckst.
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #58 am: 9. April 2018, 11:23:31 »
Das Landgericht hat sich durchaus die Mühe gemacht, nach dem Verbleib des Geldes zu fragen. Ermitteln ist an sich nicht die Sache des Gerichts, sondern der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (Polizei). Auch der von der BaFin eingesetzte Abwickler hat sich bemüht, so viele Werte ausfindig zu machen, wie er vermochte.
Allerdings war die Suche weitestgehend erfolglos. Was von Seiten KRD bzw. Fatzke gekommen ist, war teilweise wirr, teilweise nachweislich falsch und im Übrigen Gewäsch. Wann immer es konkreter wurde, hat der sonst so eloquente Fatzke plötzlich geschwiegen. Zudem fehlt jegliche Buchführung. Die "Rechnungen", die teilweise vorhanden sind, beschränken sich auf Reihen von Einnahmen oder Bar-Abhebungen sowie auf Quittungen von Einzahlungen und Bar-Abhebungen. Damit lässt sich die Verwendung der Mittel nicht nachvollziehen. Das war ja auch eines der Argumente schon in der Anklageschrift.
Die Rechnungen, die von Fatzke oder seinen "Königskindern" über die angeblichen Grundstück- und Gebäudewerte verbreitet wurden, sind allesamt nicht nachvollziehbar oder sogar beweisbar falsch.
Es gibt, so weit ich sehe, nur eine wirkliche Chance, den Verbleib bzw. die Verwendung der fehlenden Summe zu ergründen: Fatzke packt aus. Aber da glaube ich dann eher an Wunder.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #59 am: 9. April 2018, 12:22:52 »
Ich frage mich nach dem Debakel, ob es sich die StA nicht etwas zu einfach gemacht hat nach dem Motto, das wird schon laufen.
Aber was weiß ich denn schon. :shifty:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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