Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2018  (Gelesen 38923 mal)

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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #345 am: 23. April 2018, 12:36:38 »
In Dessau (Faden im Forum) hat der Könix eine Führerscheinsperre (Juristendeutsch: Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) von 3 Jahren erhalten. Diese Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 StGB).

Des Königs Führungszeugnis ist wie seine Persönlichkeit - hat viele Seiten. Vorbestraft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (mehrfach),  gefährlicher KV und dazu noch etliche erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen. Die Führerscheinstelle wird, sollte es einmal soweit sein, schneller eine MPU verlangen, als der König "Weil es legal ist" schwurbeln kann.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #346 am: 23. April 2018, 12:42:07 »
In Dessau (Faden im Forum) hat der Könix eine Führerscheinsperre (Juristendeutsch: Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) von 3 Jahren erhalten. Diese Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 StGB).

Ich habe bei dem Befitzten ehrlich gesagt die Übersicht verloren. Das Führerscheinverfahren wie auch das wegen der illegalen Versicherungstätigkeit ist nicht rechtskräftig geworden, weil das die Entscheidung war, die der BGH aufgehoben hat. Oder ist das Verkehrsverfahren noch extra und wir warten auf Rechtskraft?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #347 am: 23. April 2018, 12:44:02 »
In Dessau war es eine Berufungsverhandlung, d. h. für die Revision zuständig ist das OLG Naumburg.

Eine Übersicht gibt es hier: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #348 am: 23. April 2018, 13:10:09 »
In Dessau war es eine Berufungsverhandlung, d. h. für die Revision zuständig ist das OLG Naumburg.

Eine Übersicht gibt es hier: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Dankeschön. Selbst die bereits rechtskräftig gewordenen Verfahren sollten wohl ausreichen, eine MPU zu verlangen, sollte er wieder versuchen, einen Führerschein auf legalem Weg zu erhalten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #349 am: 23. April 2018, 14:04:25 »
Um zu hören, wie er dem Verkehrspsychologen erklärt, wie das mit dem "berechtigt zum Fahren nach eigenem Ermessen" gemeint ist, würde ich evtl. sogar was bezahlen!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #350 am: 23. April 2018, 14:10:20 »
Gibt's im KRD denn überhaupt eine "Begutachtungsstelle für Fahreignung"?
Wer würde das denn bei denen machen?  :D
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #351 am: 23. April 2018, 14:16:16 »
Zur Erinnerung mal Fatzkes automobilistischer Leumund.
  • Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.
  • Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007) zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.
  • Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.
  • Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.
  • Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010) eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.
  • Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010) zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.
  • Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010) eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.
  • Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012) eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.
  • Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.
  • Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012) eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.
  • Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012) eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.
  • Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012) eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.
  • Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012) eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.
  • Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012) eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.
  • Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012) eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #352 am: 23. April 2018, 14:18:59 »
Gibt's im KRD denn überhaupt eine "Begutachtungsstelle für Fahreignung"?
Wer würde das denn bei denen machen?  :D

Vermutlich gibt es keine offizielle Stelle. Sollte die Bundesrepublik als Drittstaat jedoch mit dem Königreich in Interaktion treten wollen, wird im Zweifelsfall der menschgewordene Gottessohn höchstselbst völlig objektiv entscheiden, ob er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Damit ist ein Irrtum völlig ausgeschlossen, da der oberste Souverän keine Fehlentscheidungen trifft.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #353 am: 23. April 2018, 14:22:42 »
Im Seminar "Die göttliche Weltordnung" kommt wahrscheinlich wieder seine königliche Mathematik vor. Er biegt einfach alles so hin bis es zu seinen Schwurbeleien passt. Das ist dann die tolle Weltformel.
Siehe hier:
Spoiler
[close]

@BlueOcean  hat damals Fitzeks Weltformel/Gottesbeweis mal kurz überprüft:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=634.msg12160#msg12160
« Letzte Änderung: 23. April 2018, 14:37:31 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #354 am: 23. April 2018, 14:54:54 »
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  • Am 15.06.2009 ... 75 Tagessätzen zu je 20 Euro...
  • Am 11.08.2010 ... 70,00 Euro ...
  • Am 28.10.2010 ... 105,00 Euro...
  • Am 01.04.2011...  80,00 Euro ...
  • Am 20.10.2010 ... 240,00 Euro ...
  • Am 31.05.2012 ... 120,00 Euro ...
  • Am 04.09.2012 ... 70,00 Euro ...
  • Am 18.09.2012 ... 390,00 Euro ...
  • Am 20.09.2012 ... 160,00 Euro ...
  • Am 01.11.2012 ... 835,00 Euro ...
  • Am 01.11.2012 ... 140,00 Euro ...
  • Am 23.10.2012 ... 180,00 Euro ...
  • Am 20.02.2013 ... 200,00 Euro ...
Sine errore et omissione, versteht sich.

Macht für Zeitraum 2009 bis 2013 insgesamt 4090,- von Anlegern in stabile Sachwerte investierte Euro.
Zzgl. ggf. Gerichtskosten, solche für Anwälte und weiterer in Sachen royaler Fortbewegung getätigter Ausgaben für Führerscheindrucker, gefälschte Lappen aus Paraguay, Staatskarossen etc. pp.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #355 am: 23. April 2018, 16:33:39 »
@Autsch ! Ob auf der Liste stehen nur die Verkehrsdelikte. Die anderen rechtskräftigen Vorstrafen, so weit diese bekannt geworden sind, kommen da noch obendrauf. Nun, wenigstens eine davon hat er sich nicht von den "Kapitalüberlassern" finanzieren lassen, sondern absitzen dürfen.
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #356 am: 23. April 2018, 16:50:40 »
Wenn ich richtig informiert bin, fehlt da ja noch alles ab 2014 und dabei dürfte es sich um eine Anzahl an Verkehrsverstössen handeln, die näher an einer 3stelligen als an einer einstelligen Zahl liegt.
Er dürfte zu den bislang im Raum stehenden 5 Jahren (hoffentlich) noch einiges aufgebrummt bekommen. :dance:
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #357 am: 23. April 2018, 16:56:11 »
Interressant, nach dem Fitzek hat mich Samstag der Marko Radermacher gefragt.
Fragte ob der Sonnenstaatland neue Infos hätte 😆und ob es den überhaupt noch gibt.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #358 am: 23. April 2018, 17:38:50 »
Wittenberg wird mir ewig dankbar sein: Ich habe dem mitlesenden König und seinem Volk einen Landflecken gefunden!

- 2000 Quadratkilometer - das reicht auch zum Autofahren und Müllvergraben
- Problemlos bewohnbar
- Frei Energie in Hülle und Fülle
- Baumaterial vorhanden
- Frei von fremden Ansprüchen
- Da kommt kein deutscher Gerichtsvollzieher hin, keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft, kein Sperrkassierer
- Auch niemand von der Lennéstraße
- Kostet nicht mal eine Anzahlung

Spoiler
Bir Tawil



Ups, manche bevorzugen die Universität Youtube:


[close]
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #359 am: 23. April 2018, 17:51:34 »
Sandboden eignet sich auch bestens zum Kartoffelanbau. Und die würden diesmal vielleicht nicht mal verfaulen wenn sie sie einfach irgendwo hinwerfen damit sie sich selbst eingraben!  ;D
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