Autor Thema: Wie der BGH auf Reichsbürgerargumente eingeht - gar nicht!  (Gelesen 1419 mal)

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Offline Mr. Devious

Ein Reichsbürger war vom Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der BGH bestätigte im Wesentlichen die Verurteilung. Natürlich wurde der BGH mit Eingaben des Verurteilten überhäuft:

"Nach der Beschlussfassung des Senats, aber bereits beginnend vor der Zustellung des mit Gründen versehenen Beschlusses vom 26. Oktober 2017 an ihn, hat sich der Verurteilte mit zahlreichen Eingaben an den Bundesgerichtshof gewandt,  mit  denen  teils  "zusätzliche  Revisionsgründe"  geltend gemacht  worden sind, teils "Haftbeschwerde" erhoben worden ist. In der Sache stellt er die  Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in Frage, beanstandet aber auch in unterschiedlicher Weise das Verfahren und bestreitet seine Täterschaft."

Der 1. Strafsenat war so nett, das Geschreibsel als Anhörungsrüge auszulegen, die jedoch in der Sache ohne Erfolg blieb:

"Der  Senat  hat  bei  seiner  Entscheidung  weder  zum  Nachteil  des  Verurteilten  Tatsachen  oder  Beweisergebnisse  verwertet,  zu  denen  dieser  nicht  gehört  worden  ist,  noch  hat  er  zu  berücksichtigendes  entscheidungserhebliches Vorbringen  des  Verurteilten  übergangen  oder  in  sonstiger  Weise  dessen  Anspruch  auf  rechtliches  Gehör  verletzt.  (...) Eine Auseinandersetzung mit der auch in dem Schreiben des Verurteilten vom 11. Dezember 2017 dargelegten Sichtweise des Verurteilten, der Internationale Gerichtshof in Den Haag habe der Bundesregierung mitgeteilt,  dass  alle  Gerichtsakte  der  Bundesrepublik  rechtswidrig  seien,  ist  auch im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens nicht veranlasst."

Da freut man sich doch schon auf die Entscheidung des BGH über die Revision des Fitzekaspers. (Wenn sie der BGH inzwischen ohne weitere Begründung verworfen hätte, müsste Peterle doch die Residenz wechseln vom Untersuchungsgefängnis in den Vollzug?!)

« Letzte Änderung: 21. März 2018, 18:51:28 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Neubuerger

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Re: Wie der BGH auf Reichsbürgerargumente eingeht - gar nicht!
« Antwort #1 am: 22. März 2018, 12:34:24 »
Da freut man sich doch schon auf die Entscheidung des BGH über die Revision des Fitzekaspers. (Wenn sie der BGH inzwischen ohne weitere Begründung verworfen hätte, müsste Peterle doch die Residenz wechseln vom Untersuchungsgefängnis in den Vollzug?!)

Ja, genau so. Und er ist in der normalen Strafhaft auch arbeitspflichtig, das heisst sein ruhiges Leben endet.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.