Autor Thema: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?  (Gelesen 9120 mal)

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Offline teobald.tiger

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Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« am: 7. April 2014, 00:42:56 »
Denke mal, dass passt hier ganz gut als Ergänzung dazu!
Du hast nicht Unrecht, Teobald, und wir danken Dir für den äußerst interessanten Beitrag. Da allerdings hier eine rege Diskussion zu erwarten ist, haben wir den Beitrag  verschoben um das Thema des Kompendiums übersichtlich zu erhalten. Wir hoffen, Du nimmst uns diesen Eingriff nicht übel.

Ein echter Professor und Staatsrechtler hatte die nette Aufgabe, für eine Verhandlung vorm Amtsgericht Stollberg ein Gutachten zum Thema: das "Die "BRDeutschland als Völkerrechtssubjekt nicht existiert" zu erstellen.
Auch wenn es bei dem Verfahren "nur" um eine der typischen Straftaten der Reichsdeppen ging - Entzug der Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung (KFZ Kennzeichen) - wollte das Gericht wohl alles 100% wasserfest machen (und war sich wohl auch ziemlich sicher, dass das Gutachten nicht zu Ungunsten des Steuerzahlers ausfallen wird  >:D ).

Und sicher wollte der Richter des AG (Gerichtsbezirk Chemnitz!!!) auch mal allen anderen "Selbstverwaltern" zeigen, wo ein für alle mal der "Hammer" hängt - die scheinen dort ja besonders bestraft zu sein von den ganzen Horden Reichsdeppen...  :'(

Grundlage für das Gutachten war wohl die "Selbstverwaltungs-" Argumentation des DPHW, deren Argumentation leicht verändert aber auch von anderen Deppen - insbesondere der "Frühwald Fraktion" kopiert wird. Dank des fundierten Gutachtens sind aber auch sämtliche andere "Konstruktionen" eigentlich hinfällig! Also zB. das Königreich von Uns Majestät Fitzek etc.  :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

Auch wenn der "Advocatus Diaboli" *hüstel Mario Benkert und sein Angeklagter am Anfang noch froher Dinge waren, änderte sich das dann schlagartig, nachdem sie den ungefähren Tenor des Gutachten realisiert hatten:

Zitat
"Leider hat sich der Professor im Laufe der Verhandlung mit geschichtlichen Fehltritten um Kopf und Kragen geredet, weshalb wir und unser Verteidiger, nachdem wir bereits mehrere Berufungsgründe hatten, die Verhandlung laufen ließen, damit durch die vom Professor ausgebrachte Menge nicht noch einen Tumult beginnt."
(Quelle: http://www.zarinrei.de/Infos/Aktuelles/Gerichtsverhandlung/gerichtsverhandlung.html)

Denn natürlich hatte sich die juristische Nullnummer Benkert in seiner YT Akademie wesentlich intensiver mit allen historischen, staatsrechtlichen und sonstigen Problemen auseinander gesetzt, als dieser "einfache" Prof. Dr Ohler LLM aus Jena!  :doh: :doh:

Über den Ausgang der Verhandlung ist leider nichts bekannt - offensichtlich ein Niederlage in sämtlichen Punkten...

Das die DPHW Truppe weiter vollkommen Beratungsresistent ist, beweist eindrücklich, das man nun vor dem VG eine "Sammelklage" anstrebt!!!! :doh: :doh:
(Quelle: http://www.zarinrei.de/Infos/Aktuelles/Gerichtsverhandlung/VG-C-KlageFE-2014-03-16-2.pdf)

Aber um zum Schmuckstück zu kommen: Hier das Gutachten in seiner ganzen Schönheit:  :clap: :clap:

(Anmerkung: Vielleicht sollten wir dieses Gutachten auch anderen Gerichten bei anfälligen Verfahren gegen Reichsdeppen empfehlen! - die können sich ja dann die Gutachterkosten "teilen" :think:).
« Letzte Änderung: 7. April 2014, 08:39:25 von Sonnenstaatland »
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Offline Gregor Samsa

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #1 am: 7. April 2014, 01:19:26 »
Und das Ding ist gar unterschrieben!!!  ;D ;D ;D :clap: :clap:

Danke Teobald!
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-Walter Quattrociocchi
 

Offline vollstrecker

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #2 am: 7. April 2014, 07:48:48 »
Super! Vielen Dank!
 

Offline kairo

Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #3 am: 7. April 2014, 08:55:30 »
Ich schließe mich dem Dank an - ausgesprochen wertvoll!
 

Offline Sonnenstaatland®

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #4 am: 7. April 2014, 08:55:54 »
Wir haben den Beitrag Theobalds hierher verschoben, weil er zum einen ein eigenes Thema verdient, zum anderen aber aufgrund der zu erwartenden Diskussion darüber das Thema des "Kompendiums" freigehalten werden sollte.

Hier bei den Reaktionen der Behörden - denken wir - passt der Beitrag ganz gut.

Die Themenüberschrift haben wir aus dem Grund gewählt, da es uns durchaus fragwürdig erscheint, ob man die Reichsdeppen offiziell soweit ernst nehmen sollte um ein Gutachten zu erstellen, was in der gerichtlichen Praxis immer dann gemacht wird, wenn die Sachkunde des Gerichts nicht ausreicht um einen Sachverhalt zu klären. Es sollte die Sachkunde jedes erwachsenen und denkenden Menschen ausreichen um den Unsinn zu verwerfen.
Ausserdem glauben wir nicht, dass sich die "Kundschaft" davon überzeugen lässt; das zeigt schon die berichtete Reaktion.
 

Offline kairo

Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #5 am: 7. April 2014, 08:57:25 »
Ausserdem glauben wir nicht, dass sich die "Kundschaft" davon überzeugen lässt; das zeigt schon die berichtete Reaktion.

Ja, mal wieder eine "Sammelklage" - was es in Deutschland gar nicht gibt. Das haben die in der Zeitung gelesen.
 

Offline kairo

Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #6 am: 7. April 2014, 08:58:02 »
Das haben die in der Zeitung gelesen.

... na, ob die wirklich Zeitung lesen? Sie haben es wohl eher aus dem Internet.
 

Offline Das Chaos

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #7 am: 7. April 2014, 09:11:59 »
Sehr schöner Fund, tiger!

Allerdings verstört mich das Gutachten. Das sieht so aus, als ob es in den Augen des Gerichts tatsächlich diskussionswürdige Zweifel über die staatsrechtliche (Un-)Wirksamkeit einer Erklärung der Selbstverwaltung gäbe.
Andererseits: Das Gutachten ist  - wie nicht anders zu erwarten - solide, klar und erschöpfend; es eignet sich insofern vor allem als Beleg in Foren wie diesem.
Vielleicht hat das Gericht im Hinblick auf die sicher zu erwartende Niederlage der angeklagten Reichsdeppen das sicher nicht billige Gutachten des Professors in Auftrag gegeben, um die Kosten für die *** etwas zu erhöhen.
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Marty McFly

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #8 am: 7. April 2014, 10:06:34 »
Prof. Dr. Ohler geht im Gutachten auf Seite 6 auf die Identitätsfrage des Rechtssubjektes Deutschland ein.
Die RD haben ja immer wieder ein Verständnisproblem damit - vor allem damit, dass sich eine Identität als (Völker-)Rechtssubjekt
ja überhaupt nicht mit einer territorialen Nichtidentität vertragen kann.

Mir ist da gerade ein einfacher depperter Umkehrschluss eingefallen, den man den RD diesbezüglich an den Kopf werfen kann:

Wenn eine territoriale Veränderung des Staatsgebietes aus einem Rechtssubjekt ein nichtidentisches neues Rechtssubjekt erschaffen würde, ja wenn,
dann hätte jeder noch so kleine Gebietsausstausch zwischen Deutschland und einem seiner Nachbarstaaten in der Nachkriegszeit jeweils einen neuen Rechtsnachfolger erzeugt
und wir bräuchten zum Zählen schon mehr als eine Hand  :doh:

Als Beispiel sei die 1967er Abtretung des http://de.wikipedia.org/wiki/Verenahof an die Schweiz genannt.

 

Offline teobald.tiger

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #9 am: 7. April 2014, 10:18:24 »
Denke mal, dass passt hier ganz gut als Ergänzung dazu!
Du hast nicht Unrecht, Teobald, und wir danken Dir für den äußerst interessanten Beitrag. Da allerdings hier eine rege Diskussion zu erwarten ist, haben wir den Beitrag  verschoben um das Thema des Kompendiums übersichtlich zu erhalten. Wir hoffen, Du nimmst uns diesen Eingriff nicht übel.

klaro! Fühle mich geschmeichelt!  :D :D
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Offline teobald.tiger

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #10 am: 7. April 2014, 10:40:19 »
noch eine kleine Ergänzung (thanx an Chesire Cat) der offizielle Zeitungsbericht zur Verhandlung in der "Freien Presse":

http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/STOLLBERG/Zwoenitzer-Staatsmann-wegen-seiner-eigenen-Siegel-verurteilt-artikel8739640.php

Was mich ein wenig verwundert :think: das die Zeitung offenbar keinerlei "Online Redaktion" hat, die die Kommentare überprüft???
Oder wieso lassen sie es zu, das man dort einen Auszug aus irgendeinem "Creditreport" veröffentlichen kann, der Zweite mit noch dämlicheren Argumenten wie

Zitat
"Der Freistaat Sachsen, kann erwiesen keine amtliche Ernennungsurkunde aktuell vorweisen."

daher eiern kann???? Wobei das ja noch nicht mal richtig ist! Irgendwann im frühen Mittelalter gab es sicher mal so eine Urkunde wo der Staat Sachsen sich mit einem anderen Staat auf irgendwas geeinigt hat und darüber eine Urkunde gefertigt wurde...  :dance:
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Offline Das Chaos

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #11 am: 7. April 2014, 11:11:27 »
noch eine kleine Ergänzung (thanx an Chesire Cat) der offizielle Zeitungsbericht zur Verhandlung in der "Freien Presse":

http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/STOLLBERG/Zwoenitzer-Staatsmann-wegen-seiner-eigenen-Siegel-verurteilt-artikel8739640.php


Der Bericht verdient es als Dokumentation der Reaktion der Behörden wörtlich zitiert zu werden:
Zitat
Zwönitzer  "Staatsmann" wegen eigener Siegel verurteilt.

Der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellte Arthur Ingo Reimann muss eine Geldstrafe zahlen. Und das Amtsgericht Stollberg befand sich gestern im Ausnahmezustand.

Stollberg. 40 Leute saßen im voll besetzten Amtsgerichts-Saal, weitere 20 Menschen mussten zähneknirschend vor der Tür Platz nehmen. Sicherheitskontrollen standen am Eingang. Der Andrang war riesig, gestern kurz nach Mittag - denn es war kein normaler Prozess: Der Zwönitzer Arthur Ingo Reimann saß auf der Anklagebank.
Es ist der Mann, der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellt hat, weil er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat anzweifelt. Und der deshalb unter anderem eine eigene Gesetzgebung für sich beansprucht - etwa für Fahrerlaubnis, Ausweiswesen und eben auch für ein eigenes Staatssiegel. Letzteres hat er sich als Legitimation auf seine eigenen Nummernschilder geklebt.
Verteidigung widerspricht sich
Dafür wurde er gestern wegen Urkundenfälschung verurteilt - zudem ist er mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren. Amtsrichter Thomas Richter belangte den Zwönitzer mit 1600 Euro Geldstrafe, zuzüglich dem Entzug der Fahrerlaubnis für weitere 18 Monate. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine Haftstrafe auf Bewährung.
Und auch die Verteidigung, die eigentlich den ganzen gestrigen Prozess als illegitim ansah, sprach sich reuig für eine milde Strafe aus. "Damit widersprechen Sie sich ja selbst, indem Sie ja doch unsere Gesetze anerkennen", so der Amtsrichter.
Seinem Urteil ging eine teils hitzig geführte Debatte voraus, ob das Gericht über Reimann überhaupt befinden dürfe. Natürlich nicht, so der Zwönitzer. Im Kern existiert für ihn nur das Deutsche Reich auf deutschem Boden, nicht aber die Bundesrepublik. Ein Argument: Personalausweis oder Reisepass wären schlicht keine Nachweise für die deutsche Staatsangehörigkeit. Diesen Nachweis müsse man sich extra ausfertigen lassen, was letztlich bestätige, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei. Die Folge: das Amtsgericht sei auch nicht befugt, über ihn zu urteilen.
Doch das hat der Amtsrichter gestern ganz anders gesehen. Er verwies auf den entscheidenden Unterschied zwischen Deutschland und der jeweiligen Rechtsform, welches dieses Deutschland in seiner langen Geschichte schon hatte. "Da gab es das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich - und jetzt sind wir Bundesrepublik Deutschland", so Thomas Richter. Aber all dies sei immer Deutschland. "Mit all den Gesetzen, die es schon seitdem gibt." So wäre auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung seit 1871 gültig. Egal, in welcher Rechtsform sich Deutschland befindet. "Und deshalb darf ich Sie auch verurteilen."
Der Völkerrechtler und vom Gericht als Gutachter bestellte Professor Christoph Ohler von der Friedrich-Schiller-Universität Jena verglich dies so: "Wenn Sie heiraten und den Namen des Partners annehmen, dann sind Sie trotzdem noch die selbe Person." So sei es auch mit Deutschland. Ohler wurde gestern stellenweise wütend und bezeichnete die Argumentation von Reimann und dessen juristischen Vertreters als "Kasperei". "Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt in der Welt anerkannt. Selbst Herr Putin redet mit Frau Merkel."
Das Argument mit dem Freistaat
Der Amtsrichter führte noch ein anderes Argument an. So interessiere ihn die Debatte um die Bundesrepublik nur bedingt, denn er sei Richter des Freistaates Sachsen. Dieser Freistaat sei von den Bürgern mit mehreren Wahlen legitimiert, habe eine eigene Verfassung, eigene Polizei, eine eigene Kfz-Zulassungsstelle. "Es ist ein eigener Staat, der zur Bundesrepublik gehört." Zudem brauche Reimann mehr, um ein Staat zu sein - ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk. "Sie aber haben nur ein Grundstück. Und Sie sind auch kein Volk. Sie sind nicht einmal ein Völkchen."
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Marty McFly

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #12 am: 7. April 2014, 13:31:29 »
Zitat
"Der Freistaat Sachsen, kann erwiesen keine amtliche Ernennungsurkunde aktuell vorweisen."

daher eiern kann???? Wobei das ja noch nicht mal richtig ist! Irgendwann im frühen Mittelalter gab es sicher mal so eine Urkunde wo der Staat Sachsen sich mit einem anderen Staat auf irgendwas geeinigt hat und darüber eine Urkunde gefertigt wurde...  :dance:

Das geht auch ohne weites Ausschweifen schneller und einfacher...
In Bezug auf den Freistaat Sachsen hätten wir folgendes im Angebot:

1. http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ndereinf%C3%BChrungsgesetz
Siehe dazu auch dieses Video. Die Szene, in der die Unterschriften gesetzt wurden, gibt es allerdings nur im Director's Cut  ;)

2. http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_1.html
Die dortigen Unterschriften kann sogar jedermann einsehen und zwar gleich in doppelter Ausführung: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:EinigungsvertragBRD-DDR.JPG
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #13 am: 7. April 2014, 14:03:36 »
Der Sinn des Gutachtens erschließt sich mir auch nicht. Was ist aus dem Grundsatz "iura novit curia" geworden? Ein deutscher Richter sollte eigentlich in der Lage sein (und ist es idR auch, wie andere Urteile belegen, die sich zT sehr ausführlich mit der Deppenargumentation auseinandersetzen) diese doch insgesamt recht simplen Unsinnsbehauptungen zu entkräften, ohne dass er der Hilfe eines Völkerrechtlers bedürfte.

Sei's wie es sei, immerhin bietet das Gutachten eine schöne kurze Zusammenfassung zur Rechtslage Deutschlands und zur Deppenargumentation, die man evtl. verwenden kann, um akut Deppentumsgefährdete von der schiefen Bahn zu holen. Bei den schon voll verdeppten würde vermutlich nicht mal eine gemeinsame Erklärung der EU, des Weißen Hauses, der Bilderberger und der Weisen von Zion darüber, dass die Bundesrepublik ein souveräner Staat ist, ausreichen.
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #14 am: 7. April 2014, 21:09:11 »
Sei's wie es sei, immerhin bietet das Gutachten eine schöne kurze Zusammenfassung zur Rechtslage Deutschlands und zur Deppenargumentation, die man evtl. verwenden kann, um akut Deppentumsgefährdete von der schiefen Bahn zu holen.

Das sehe ich auch so und deswegen freue ich mich über das ausreichend umfangreiche und trotzdem prägnante und nicht zu lange Gutachten. Zumal ein "Völkerrechtler" für die autoritätsgläubige Klientel, die zu reichsideologischen Vorstellungen neigt, sicher eine andere Kategorie darstellt als ein aus ihrer Sicht nur "einfacher" Amtsrichter.

Mal sehen wie lange es dauert bis die völlig Unbelehrbaren ihre 50 oder mehr als 100 Seiten "völlig offenkundiger" Gegendarstellung zu dem Gutachten zusammen geklebt und gekleistert haben.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)